Teilerwerbsminderungsrente
Teilerwerbsminderungsrente
Hier ein interessanter Bericht, hat Rose gefunden..
Ich stelle ihn mal zur Ansicht und Diskussion hier rein..
SG Frankfurt: Erwerbsminderungsrente auch bei Teilzeitbeschäftigung möglich
Bei krankheitsbedingter Teilzeitbeschäftigung besteht jedoch nur Anspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung
Wer wegen Krankheit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung auch dann, wenn er zuletzt nur als Teilzeitkraft beschäftigt war. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.
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Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass ein Versicherter nur in Teilzeit beschäftigt war und in diesem reduzierten Umfang immer noch leistungsfähig sei. Vielmehr besteht nach dem Gesetz ein Rentenanspruch bei weniger als sechs Stunden täglichem Leistungsvermögen unabhängig davon, ob der Versicherte in Voll- oder Teilzeit gearbeitet hat.
Rentenversicherung verneint Rentenanspruch bei Teilzeitarbeit
In dem entschiedenen Fall beantragte die heute 61-jährige Klägerin bei der Beklagten, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See, eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Klägerin war vor der Antragstellung zuletzt als medizinisch-technische Assistentin in Teilzeit im Umfang von vier Stunden an fünf Tagen in der Woche beschäftigt und hatte diese Arbeit wegen einer betrieblichen Umstrukturierung verloren. Die Beklagte ließ die Klägerin medizinisch begutachten. Hierbei wurde festgestellt, dass sie gesundheitlich nur noch fähig ist, täglich drei bis weniger als sechs Stunden zu arbeiten. Die Beklagte lehnte daraufhin den Rentenantrag mit der Begründung ab, die Klägerin sei in der Lage, ihre zuletzt ausgeübte Teilzeittätigkeit im bisherigen zeitlichen Umfang weiter auszuüben. Daher sei sie in ihrem Leistungsvermögen nicht maßgeblich eingeschränkt.
Auch wer nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Rentenanspruch
Das Sozialgericht Frankfurt hat der Klägerin Recht gegeben. Nach dem Gesetz hänge der Anspruch der Klägerin auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur davon ab, ob ihr Leistungsvermögen weniger als sechs Stunden täglich betrage und ihr kein Teilzeitarbeitsplatz vermittelt worden sei. Demgegenüber sei die Auffassung der Beklagten, die Klägerin sei nicht erheblich in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, weil sie ihre Teilzeitbeschäftigung noch voll ausüben könne, unzutreffend. Für diese Auffassung finde sich weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine Grundlage. Die Rechtsauffassung des Sozialgerichts kommt nicht nur in der entschiedenen Konstellation zur Geltung, in der ein Versicherter weniger als sechs Stunden arbeitstäglich erwerbsfähig ist und keinen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung hat. Sie gilt vielmehr auch, wenn ein Versicherter noch in Teilzeit beschäftigt, aber ebenfalls krankheitsbedingt nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. In diesem Fall besteht allerdings kein Anspruch auf eine Rente wegen voller, sondern nur wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Diese Meldung erschien bei uns am 05.01.2010.
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Schwarze Rose
Ich stelle ihn mal zur Ansicht und Diskussion hier rein..
SG Frankfurt: Erwerbsminderungsrente auch bei Teilzeitbeschäftigung möglich
Bei krankheitsbedingter Teilzeitbeschäftigung besteht jedoch nur Anspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung
Wer wegen Krankheit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung auch dann, wenn er zuletzt nur als Teilzeitkraft beschäftigt war. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.
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Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass ein Versicherter nur in Teilzeit beschäftigt war und in diesem reduzierten Umfang immer noch leistungsfähig sei. Vielmehr besteht nach dem Gesetz ein Rentenanspruch bei weniger als sechs Stunden täglichem Leistungsvermögen unabhängig davon, ob der Versicherte in Voll- oder Teilzeit gearbeitet hat.
Rentenversicherung verneint Rentenanspruch bei Teilzeitarbeit
In dem entschiedenen Fall beantragte die heute 61-jährige Klägerin bei der Beklagten, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See, eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Klägerin war vor der Antragstellung zuletzt als medizinisch-technische Assistentin in Teilzeit im Umfang von vier Stunden an fünf Tagen in der Woche beschäftigt und hatte diese Arbeit wegen einer betrieblichen Umstrukturierung verloren. Die Beklagte ließ die Klägerin medizinisch begutachten. Hierbei wurde festgestellt, dass sie gesundheitlich nur noch fähig ist, täglich drei bis weniger als sechs Stunden zu arbeiten. Die Beklagte lehnte daraufhin den Rentenantrag mit der Begründung ab, die Klägerin sei in der Lage, ihre zuletzt ausgeübte Teilzeittätigkeit im bisherigen zeitlichen Umfang weiter auszuüben. Daher sei sie in ihrem Leistungsvermögen nicht maßgeblich eingeschränkt.
Auch wer nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Rentenanspruch
Das Sozialgericht Frankfurt hat der Klägerin Recht gegeben. Nach dem Gesetz hänge der Anspruch der Klägerin auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur davon ab, ob ihr Leistungsvermögen weniger als sechs Stunden täglich betrage und ihr kein Teilzeitarbeitsplatz vermittelt worden sei. Demgegenüber sei die Auffassung der Beklagten, die Klägerin sei nicht erheblich in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, weil sie ihre Teilzeitbeschäftigung noch voll ausüben könne, unzutreffend. Für diese Auffassung finde sich weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine Grundlage. Die Rechtsauffassung des Sozialgerichts kommt nicht nur in der entschiedenen Konstellation zur Geltung, in der ein Versicherter weniger als sechs Stunden arbeitstäglich erwerbsfähig ist und keinen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung hat. Sie gilt vielmehr auch, wenn ein Versicherter noch in Teilzeit beschäftigt, aber ebenfalls krankheitsbedingt nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. In diesem Fall besteht allerdings kein Anspruch auf eine Rente wegen voller, sondern nur wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Diese Meldung erschien bei uns am 05.01.2010.
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Schwarze Rose
Grüße von gretl
krank gibts nicht mehr...entweder "Tot" oder arbeiten..

krank gibts nicht mehr...entweder "Tot" oder arbeiten..
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Re: Teilerwerbsminderungsrente
Es ist gut, dass hier auf Urteile hingewiesen wird!
Leider sind manche Gerichts- Entscheidungen für juristische Laien nur sehr schwer zu verstehen.
Es gibt übrigens bereits etliche Urteile in Sachen Teilerwerbsminderungsrente bei erwerbsgeminderten Teilzeitbeschäftigten. Dabei wird immer wieder auf das fehlende Gesetz hingewiesen, welches zu diesen Gerichtsurteilen führte.
Ich frage mich, wie lange es wohl noch dauern wird, bis dieses fehlende Gesetz beschlossen und eingeführt wird... und... die Gerichte dann anders urteilen müssen.
Solange gilt aber das bisherige Recht, so, wie Gretl es als Beispiel eingestellt hat.
LG
euer Schalentierchen
Leider sind manche Gerichts- Entscheidungen für juristische Laien nur sehr schwer zu verstehen.
Es gibt übrigens bereits etliche Urteile in Sachen Teilerwerbsminderungsrente bei erwerbsgeminderten Teilzeitbeschäftigten. Dabei wird immer wieder auf das fehlende Gesetz hingewiesen, welches zu diesen Gerichtsurteilen führte.
Ich frage mich, wie lange es wohl noch dauern wird, bis dieses fehlende Gesetz beschlossen und eingeführt wird... und... die Gerichte dann anders urteilen müssen.
Solange gilt aber das bisherige Recht, so, wie Gretl es als Beispiel eingestellt hat.
LG
euer Schalentierchen
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
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- Sonnenschein
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Re: Teilerwerbsminderungsrente
leider hatte ich vor 8 Jahren noch keinen Com..dann wäre ich schlauer gewesen und hätte von Erwerbsminderungsrente gewusst.
Nach einem Unfall und HWS Bruch sagte kein Arzt oder bei der Reha obwohl ich nach einem Jahr krank nur 3-6 Std arbeitsfähig geschríeben wurde, das man darauf Anspruch hat.
Jetzt habe ich sie beantragt, war gestern auch zur Untersuchung.. ich bin wütend, über mein damaliges Unwissen und das niemand einen Hinweis gab.
Nach einem Unfall und HWS Bruch sagte kein Arzt oder bei der Reha obwohl ich nach einem Jahr krank nur 3-6 Std arbeitsfähig geschríeben wurde, das man darauf Anspruch hat.
Jetzt habe ich sie beantragt, war gestern auch zur Untersuchung.. ich bin wütend, über mein damaliges Unwissen und das niemand einen Hinweis gab.
- k@lle
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Re: Teilerwerbsminderungsrente
@gretl
hast du zum Beitrag auch ne Bezugsquelle ?(link)
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Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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- Miko
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Re: Teilerwerbsminderungsrente
Wütend über Unwissend sein, braucht man nicht.Sonnenschein hat geschrieben:leider hatte ich vor 8 Jahren noch keinen Com..dann wäre ich schlauer gewesen und hätte von Erwerbsminderungsrente gewusst.
Nach einem Unfall und HWS Bruch sagte kein Arzt oder bei der Reha obwohl ich nach einem Jahr krank nur 3-6 Std arbeitsfähig geschríeben wurde, das man darauf Anspruch hat.
Jetzt habe ich sie beantragt, war gestern auch zur Untersuchung.. ich bin wütend, über mein damaliges Unwissen und das niemand einen Hinweis gab.
Mach nun das Beste draus und wenn du Fragen hast, dann frage uns.
Viel Glück!
Gruß
Miko
Miko
- Amethyst
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Re: Teilerwerbsminderungsrente
Hallo Sonnenschein!
Dass Du das nicht wusstest, ist doch nicht Deine Schuld!
Da hilft für die Zukunft nur nachfragen und immer die konkreten Rechtsgrundlagen nennen lassen.
viewtopic.php?f=3&t=598
Was die einen sagen, aufschreiben und zu Hause nachprüfen, via Google bzw. hier fragen, ob das auch stimmt. Oft sagen sie nämlich entweder nur die halbe Wahrheit oder informieren ganz falsch, teils weil sie es wirklich nicht besser wissen, obwohl die betreffenden Gesetze ihre Arbeitsgrundlage sind, aber oft auch ganz bewusst.
Liebe Grüße
Annette
Dass Du das nicht wusstest, ist doch nicht Deine Schuld!

Warum sollten Behörden Und Co von selber auf etwas hinweisen, was sie Geld kostet? Da wären sie ja schön blöd.das niemand einen Hinweis gab.
Da hilft für die Zukunft nur nachfragen und immer die konkreten Rechtsgrundlagen nennen lassen.
viewtopic.php?f=3&t=598
Was die einen sagen, aufschreiben und zu Hause nachprüfen, via Google bzw. hier fragen, ob das auch stimmt. Oft sagen sie nämlich entweder nur die halbe Wahrheit oder informieren ganz falsch, teils weil sie es wirklich nicht besser wissen, obwohl die betreffenden Gesetze ihre Arbeitsgrundlage sind, aber oft auch ganz bewusst.
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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- Sonnenschein
- Beiträge: 12
- Registriert: Fr 6. Aug 2010, 18:03
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Teilerwerbsminderungsrente
danke für eure informativen Antworten..
zumindest weiß ich jetzt genau das die Teilerwerbsminderung mir zusteht und das schon jahrelang.. werde mich nicht abwimmeln lassen und Einspruch mit allen Mitteln einlegen..
würde gern mit einem Gesunden tauschen, damit die mal sehen könnten , was das für Schmerzen sind.
zumindest weiß ich jetzt genau das die Teilerwerbsminderung mir zusteht und das schon jahrelang.. werde mich nicht abwimmeln lassen und Einspruch mit allen Mitteln einlegen..
würde gern mit einem Gesunden tauschen, damit die mal sehen könnten , was das für Schmerzen sind.
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