Liebe Fichtenlaus,
das lief ja nicht so wirklich gut, aber die EGV hat mit deinem Anspruch auf ALG erst mal GAR nichts zu tun, man ist auch NICHT verpflichtet DAS zu unterschreiben, denn das ist ein Vertrag und Verträge unterschreibt man FREIWILLIG oder GAR NICHT
Dort wurde mir nahegelegt eine EGV zu unterschreiben, da ich ansonsten kein ALG mehr bekomme,weil wenn ich mich dem AM nicht zur Verfügung stelle, die Zahlung sofort eingestellt wird.
DAS IST GELOGEN (!!!), komisch, dass wir früher mal völlig OHNE diesen Wisch ausgekommen sind, wenn wir bei der AfA wegen Arbeitslosigkeit gemeldet waren (ich weiß, dass du deinen Arbeitsplatz noch hast, ICH habe MEINEN AUCH IMMER NOCH!!!)
Da hat man uns doch tatsächlich auch noch zugetraut, dass wir uns aus eigenem Antrieb um eine andere Arbeit bemühen, dem AM hast du dich im Übrigen bereits mit der Unterschrift auf dem ALG-ANTRAG zur Verfügung gestellt, eine EGV ist dafür NICHT notwendig und überhaupt NICHT Leistungsrelevant
Wenn du das NICHT unterschreibst, KANN man dein ALG NICHT einstellen, über diese Aussage des SB würde ich mich in Nürnberg beschweren, du hast doch deinen Mann als Zeugen DAFÜR, dass du Quasi zur Unterschrift erpresst wurdest
Daher würde ich diese EGV (über Nürnberg) für nichtig erklären, magst du mir die per PN schicken (???), ich setze dir da gerne ein entsprechendes Schreiben auf, die Inhalte sind oft zusätzlich rechtswidrig, aber dazu müßte ich das mal lesen können
Wir dachten, lt. §125 SGB III bekomme ich ALG auch wenn ich AU bin. Dieser § trifft aber nach Aussage der SB der AfA nicht für mich zu, weil mein Rentenantrag abgeleht wurde.
Dein Renten-Antrag befindet sich im Widerspruch und ist daher weiterhin OFFEN (die Ablehnung ist NICHT rechtskräftig geworden, weil du sie ja durch deinen Widerspruch in Frage gestellt hast!!!), der SB soll sich mal die Dienstanweisungen zum § 125 durchlesen, DAS sind SEINE Arbeitsgrundlagen, nach denen er sich zu richten hat.
Das Gutachten vom med. Dienst der AfA ist nach nach Aktenlage lt. Rehabericht erstellt worden (wie sich heute herausgestellt hat schon im Januar). Der Gutachter von der Afa hat keine neuen Erkundigungen bei meinem HA und Rheumadoc gemacht bezüglich meiner Krankheit.
WAS steht denn da NUN KONKRET drin, zu deiner Arbeitsfähigkeit

, hast du den Teil B (als Kopie) vom SB bekommen, sonst kann der SB dir ja viel erzählen
Wenn die Reha dich (WANN war das ???) AU entlassen hat, KANN der Amtsarzt doch NICHT OHNE Untersuchung entscheiden, dass du jetzt Arbeitsfähig bist und in welchen konkreten Rahmen
Ein neues Gutachten kann nur nach 6 Monaten erstellt werden, und da muss ich nochmals nachweisen daß es mir schlecht geht, bzw. ich soll einen Verschlechterungsantrag beim Vers.Amt stellen. Habe jetzt 50 unbefristet.
Na PRIMA, die 6 Monate sind ja bald rum, wenn dieses Gutachten schon im Januar erstellt wurde

, ein GdB sagt NICHTS über die Arbeitsfähigkeit auf dem AM aus, es gibt Leute mit GdB 100, die arbeiten problemlos Vollzeit

Sollte SB eigentlich WISSEN, dass dies für deine Vermittlung an sich "völlig Banane ist", außer , dass du ab GdB 50 in die Reha-Abteilung der AfA gehörst (bist du bei einem Reha-SB ???)
Von diesem Schreiben soll ich eine Kopie machen und an die Afa senden.
Was wollen die damit, das liegt doch "auf Eis" bis zur Enscheidung über die EM-Rente
Nochmal: Ich möchte nun unbedingt nach § 125 SGB III eingestuft bzw. behandelt werden und werde dies auch bei der AfA deutlich vorbringen.
Du BEKOMMST GERADE ALGI auf Grundlage des § 125 (!!!), sonst würdest du aktuell überhaupt KEIN ALG bekommen, da du ja einen Arbeitsplatz HAST, da bekommt man normalerweise KEIN ALGI (NUR NACH einer Aussteuerung aus dem Krankengeld, WEIL weiterhin "verminderte Leistungsfähigkeit" gemäß § 125 SGB III vorliegt!)
Je MEHR du betonst, dass du krank bist und dich GAR NICHT bewerben KANNST und WILLST, auch weil du ja noch eine Arbeit hast, umso eher wird man dir das ALG tatsächlich streichen wollen, denn auch für den § 125 MUSST du (fiktive) Arbeitsbereitschaft zeigen, das heißt
DU TUST SO ALS OB oder es gibt KEIN Geld mehr von der AfA, SO sind nun mal die Regeln
Du brauchst zunächst mal (IMMER NOCH!!!) das Gutachten von der AfA, damit du erst mal Bescheid weißt, WAS da wirklich drin steht, ansonsten kannst du an der aktuellen Situation nicht viel ändern
Außerdem sollten wir versuchen diese EGV "vom Tisch zu bekommen", das ist ein Vertrag zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und den hast du unterschrieben
Das bekommt man nicht SOOO leicht weg, denn eine Unterschrift auf einen VERTRAG leistet man normalerweise freiwillig oder GAR NICHT, diese EGV ist nun aber GÜLTIG und du hast dich (zunächst mal) an DAS zu halten, was da drin steht, du warst ja damit (unter Druck) "einverstanden"...
Was soll ich tun wenn daraufhin meine Zahlungen eingestellt werden?
Wird die Zahlung eingestellt MUSS das auch VORHER entsprechend (mit Rechtsgrundlage) begründet werden, erst wenn man diese Gründe KENNT, KANN man darauf reagieren, der erste Schritt ist dann natürlich der Widerspruch dagegen.
Es tut mir wirklich leid, dass dein Termin so bescheuert gelaufen ist, ist denn dein Mann bereit diesen Druck zu bezeugen, den man auf dich ausgeübt hat wegen der EGV, hat man dir überhaupt irgendwas dazu erklärt (wozu das gut sein soll), wurde der Inhalt mit dir besprochen, hast du wirklich ALLES auch verstanden, VOR der Unterschrift
Macht euch bitte ein Gesprächs-Protokoll von dem Termin, solange alles noch frisch ist, mal sehen. ob sich da noch was retten läßt und besorge dir das
KOMPLETTE Gutachten DIREKT beim Med. Dienst deiner AfA, NICHT über SB-Umwege (Weiterleitung), dann sehen wir weiter
NUR aus dem GA KANN man entnehmen, ob deine aktuelle "Behandlung" dem § 125 entspricht oder NICHT, denn im Rahmen deiner (vom Amtsarzt im Januar) festgestellten "Restleistungsfähigkeit" bist du nun mal aktuell verpflichtet, dich dem AM zur Verfügung zu stellen (auch DAS hast du SO unterschrieben!)
Dazu gehören gegebenenfalls auch Bewerbungen, ob die sinnvoll sind oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt (uns ALTE UND KRANKE will sowieso KEINER einstellen, das dürfte also dein geringstes Problem sein/werden), außerdem kannst/musst du natürlich (in deinen eventuellen Bewerbungen) auf dein aktuell noch bestehendes Arbeitsverhältnis und die damit verbundene (vermutlich ziemlich lange?) KÜ-Frist hinweisen
Liebe Grüße von der Doppeloma
