Es ist soweit - Post von der DRV....

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
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Antonia
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von Antonia » So 5. Dez 2010, 09:57

Omi scheint ne Lerche zu sein, so wie ich :icon_e_wink:

Guten Morgen Omi & alle

was in meinem Bescheid auf Seite 2 steht, habe ich in diesem Fred schon auf Seite 3 geschrieben.

Ich setze es aber gerne noch mal an dieser Stelle rein und ergänze es:
Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit, weil Sie berufsunfähig sind. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, da es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die Berufsunfähigkeit behoben werden kann.

Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht, weil Sie nach unseren Feststellungen eine Erwerbstätigkeit noch mindestens sechs Stunden täglich ausüben können. Maßgeblich für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens ist das Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung. Danach sind Sie zwar in Ihrem Beruf und in vergleichbaren Tätigkeiten nicht mehr mindestens sechs Stunden einsatzfähig. Sie können jedoch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben.
Was ich auf der Fred-Seite 3 unterschlagen habe, sei hier noch nachgereicht (steht direkt unter dem obigen Textzitat):
Bei einem Leistungsvermögen, das eine Tätigkeit von mindestens sechs Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erlaubt, können Schwierigkeiten bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes nicht zur Anerkennung von voller Erwerbsminderung führen.

Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab Juli 2010 erfüllt.

Beginn Ihrer Rente

Wir leisten die Rente ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, weil die Rente befristet ist.
Das mit dem Rentenbeginn steht zunächst im Einklang mit §101, Abs. 1 SGB VI; was aber die Anspruchsvoraussetzungen anbelangt, weicht das Datum schon wieder ab. M.E. wäre Rentenbeginn Juli 2010, weil ich seit 3 Jahren BU bin - da aber die Anspruchsvoraussetzungen nicht vor Antragsstellung liegen können, müßte in meinem Falle Antragsdatum mit Rentenzahlungsbeginndatum zusammenfallen.
Aber wahrscheinlich narrt mich hier schon wieder mein gesunder Menschenverstand; und mit diversen Begrifflichkeiten und Definitionen führen die einen ja sowieso ganz schnell hinter die Fichte :schimpfen: (vgl. hierzu die Wortspielereien Rentenbeginn und Anspruchsvoraussetzungen!!)

In der Broschüre (S. 27) der DRV steht übrigens:
Stellen Sie Ihren Antrag erst später*, beginnt die Rente „auf Zeit“ erst mit dem Antragsmonat.
* Mit "später" ist hier die 7-Monate-Regelung gemeint. Antragsmonat war Juli 2010 - Rente soll ich aber erst ab Februar 2011 erhalten... alles klar, oder?! :Veraergert:



Zu den unterschiedlichen Begriffen von Rente: auf der Homepage der DRV steht zum Thema Renten wegen Erwerbsminderung, daß es drei Erwerbsminderungsdefinitionen gibt:

1. Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

2. Teilweise Erwerbsminderung

3. Volle Erwerbsminderung

Auf meinem Wisch steht ganz klar "teilweise Erwerbsminderung"


Mit diesem Beitrag habt ihr jetzt alles, was auf Seite 2 des Bescheides der DRV steht - ausgenommen das Thema "Ende Ihrer Rente". Aber das Thema ist hier völlig unbedeutend.

Danke an alle LeserInnen für Eure Geduld und Leidensfähigkeit! Und insbesondere für meine Omi; der ich auch gerne nen leckeren Weihnachtsstollen backe und zuschicke.... :jaa:

:Angst: <einatmen> <ausatmen> <einatmen> ... :Ohnmacht:

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Doppeloma
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 5. Dez 2010, 16:35

Liebe Enkeline, :troesten:
Omi scheint ne Lerche zu sein, so wie ich
die "Lerche" geht um diese Zeit meist erst ins Bett, weil vorher KANN sie NICHT schlafen, "es war die NACHTEULE und nicht die LERCHE" :groehl: :groehl: :groehl:

Macht NIX, die Verwirrung entsteht auch dadurch, dass der DOPA (der Bequemlichkeit halber :grinser: ) weiterhin über OMIs "Daueranmeldung" im Forum liest, während die OMI noch süß vor sich hinschlummert :lachen: :Yeah:

Danke für die weiteren Infos aus deinem Bescheid, aber wenn ich GANZ ehrlich bin, VERSTEHE ich immer weniger :confused: :Gruebeln: :Ohnmacht:

Du solltest dir da für die Widerspruchsbegründung wirklich fachkundige Hlife suchen, irgendwie ist das alles ein unverständliches Knäuel, auch wenn die "Essenz" daraus, dir zumindest ab Februar die Teilweise Erwerbsminderung bestätigt :ic_up:

Bis hierher trifft in diesem Zusammenhang auch ALLES zu, was ich dir im Bezug auf den Weg zur "Arbeitsmarkt-Rente" beschrieben habe.
Solltest dir spätestens nach dem Umzug wirklich die örtliche Arge mal beäugen und dort einen Antrag stellen auf ALG II, damit die offiziell nach einer (leidensgerechten, versicherungspflichtigen) Teilzeit-Beschäftigung für dich "Ausschau" halten müssen.
Du hast da wirklich NICHTS zu verlieren, denn DU bist EM-Teilrentner und bleibst natürlich weiter AU für jegliche Wünsche/Termine, die man dort für dich haben könnte, den Zeitrahmen für die Vermittlung LEGST DU SELBER FEST (zwischen 3 und knapp unter 6 Stunden).

NUR du selbst kannst entscheiden wieviele Stunden konkret, du glaubst regelmäßig arbeiten zu können innerhalb dieser "Vorgabe" (aus dem Renten-Bescheid), dein AMT hat sich dann ganz einfach DARAN zu halten bei der Teilzeit-Job-Suche :lesen:

NUR so ist es aber möglich, dass dein "Märchen" wahr wird und du in ca. einem Jahr die Änderung in eine VOLLE "Arbeitsmarktrente" mitgeteilt bekommst, weil die Arge der DRV leider mitteilen mußte, dass der Teilzeit-Arbeitsmarkt aktuell für dich VERSCHLOSSEN IST :respekt:

Parallel dazu läuft dein Widerspruch und KANN bei sehr günstigem Ausgang dazu führen, dass die DRV einlenkt und dir die Teil-EM-Rente in eine (ECHTE) EM-Vollrente ändert, auch sowas soll schon vorgekommen sein.
Dann brauchst du die Arge /"Arbeitsmarktrente" NICHT mehr, bis zum Ende der Befristung zumindest.

Das MÄRCHEN von der "unbefristeten" EM-Vollrente erzähle ich dir lieber nicht, da würde ich wohl ganz "nach den Sternen" greifen, obwohl ich auch davon schon vereinzelt gehört /gelesen habe, als Ergebnis eines Widerspruchs-Verfahrens.

Ob sich bei Ablehnung des Widerspruches eine Klage lohnen würde weiß ich nicht, denn während der aktuell üblichen Verfahrensdauern an den SG, würde die zeitliche Begrenzung schon ablaufen und dann hast du eigentlich "eine Klage-Baustelle", die dir nicht mehr wirklich weiterhelfen kann. :confused:

Die Wege und Entscheidungen der DRV sind eben UNERGRÜNDLICH :Gruebeln:

Liebe Grüße von der OMI :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von Antonia » So 5. Dez 2010, 17:55

Doppeloma hat geschrieben: Danke für die weiteren Infos aus deinem Bescheid, aber wenn ich GANZ ehrlich bin, VERSTEHE ich immer weniger :confused: :Gruebeln: :Ohnmacht:
Hui, jetzt habe ich die Omi kaputt gemacht... HILFE!
Tut mir leid :schuechtern:

Und kommende Woche mache ich die Fachanwältin kaputt... :grinser:

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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von Dummy » So 5. Dez 2010, 19:45

Verstehe ich es falsch, oder schließt dieser Satz eine Arbeitsmarktrente aus? :Gruebeln:
Bei einem Leistungsvermögen, das eine Tätigkeit von mindestens sechs Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erlaubt, können Schwierigkeiten bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes nicht zur Anerkennung von voller Erwerbsminderung führen.
lg Dummy

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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 5. Dez 2010, 23:20

Liebe Dummy, :smile:

wir warten am Besten mal ab, was die Fachanwältin dazu sagt, denn das ist alles so komisch vermischt mit der Erwerbsminderung und der Berufsunfähigkeit, mindestens DAS MUSS die DRV erst mal klarstellen, WAS sie denn nun eigentlich meint :ic_up:

Bewilligt wurde eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und diese ist als Grundlage für die Möglichkeit einer "Arbeitsmarktrente" anzusehen, die zeitliche Befristung ist somit auch in Ordnung, da generell üblich.

Das "Mischwerk" mit der "angedeuteten Berufsunfähigkeit" passt da überhaupt nicht mit rein, denn eine BU wird festgestellt oder nicht und wenn sie festgestellt ist, wird sie NICHT begrenzt :confused:

Auch diese Klärung ist im Zuge des Widerspruchs dringend erforderlich! BU ja oder nein, wenn JA, WARUM begrenzt, welche Befunde lassen erwarten, dass die Berufsunfähigkeit wieder behoben werden kann :Gruebeln:

Eine bestehende BU ist normalerweise NUR durch eine Umschulung in einen anderen Beruf "zu beheben", ansonsten dürfte sich daran wohl kaum noch was ändern.

Beispiel, Straßenbauer KANN wegen "Rücken" KEINE Straßen mehr bauen, ohne "neuen Rücken" wird sich daran (voraussichtlich) im ganzen Leben nichts mehr ändern, also BU als Straßenbauer (nicht auf Zeit, sondern für IMMER!).
Er bekommt die BU-Rente (dauerhaft, denn was ganz Ähnliches, als Verweisberuf, geht mit "Rücken" auch nicht) oder eine Umschulung zum "Büro-Hengst" von der DRV, damit sie KEINE BU-Rente zahlen muß (weil Büro geht auch mit "Rücken"), so ähnlich lief es damals beim Dopa.

Er fand im Büro niemals eine Stelle, aber das interessiert die DRV dann nicht mehr, sie hat ihn umgeschult und deshalb braucht und bekommt er KEINE BU-Rente.

Bei Antonia ist aber meines Wissens keine Umschulung geplant, also frage ich mich auf welche Weise die BU wieder verschwinden soll :Gruebeln:

DAS KANN wohl NUR die DRV erklären und wenn nicht, dann muß sie eben den Bescheid in Ordnung bringen :aha:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von Dummy » Mo 6. Dez 2010, 09:55

Irgendwo habe ich gelesen, dass es die BU auch auf Zeit geben kann. Es kommt darauf an welche Erkrankung man hat und ob diese sich eventuell bessern könnte, sodass man seinen Beruf doch wieder ausüben kann.

Ich bin echt gespannt was dabei rum kommt.
lg Dummy

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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von Antonia » Mo 6. Dez 2010, 18:22

Hallo Doma und Dummy,

ihr bzw. wir alle hier können uns einen Wolf denken, ohne daß es die DRV morgen noch kratzt, was sie gestern für einen Murks geschrieben hat.

"Meine" Fachanwältin hat noch nicht zurückgerufen.
Eigentlich sollte sie meine Anwältin werden, weil die nen ganz engagierten Eindruck macht. Wenn die sich aber nicht ganz schnell meldet, dann wird's doch noch jemand anders am neuen Wohnort. Das Problem mit dieser Anwältin wird sein, daß die mich zwar durchaus von hier aus (mehr als 200 km von meiner neuen Heimat entfernt) vertreten kann, aber wenn es dann mal vor's Gericht gehen sollte, dann werden ganz schnell Reisekosten für die Gute fällig - und das werde ich mir dann irgendwann vielleicht nicht mehr leisten können.
Ich bin da noch am Grübeln, wie ich's denn nun anstelle.
Mir blüht ja durchaus an meinem neuen Wohnort erstmal Anwaltsleere - keine Ahnung zu wem, wer taucht, wer taucht nicht?
Vielleicht hat der VdK dort aber auch nen kompetenten Anwalt zur Hand?

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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Di 7. Dez 2010, 18:03

Hallo Oma und Antonia,
ich habe diesen Thread nur überflogen, aber evtl nützt dieser Satz vom DRV -Experten :

eine Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde nur bewilligt, wenn der Leistungsfall bis zum 31.12.2000 eingetreten ist. Seit dem 1.1.2001 sprechen wir von Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung.Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gibt es im Wege einer Vertrauensschutzregelung die Möglichkeit eine Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu bewilligen. Hier muss der Rentenversicherungsträger auch in die Prüfung einsteigen, ob der Antragsteller zumutbar auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann. Da Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, ist im Antragsverfahren auch ihr Berufsbild abzuklären.
Weiterhin ist beim Zusammentreffen von Rente und Arbeitslosengeld I eine Anrechnungsvorschrift anzuwenden. Sofern die Leistung der Agentur für Arbeit höher ist als die zu erwartende Rente wegen Erwerbsminderung, sollte ein Rentenantrag ggf. erst kurz vor dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gestellt werden.


Quelle: ihre-vorsorge.de vom 6.12.2010
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 7. Dez 2010, 18:33

........Hier muss der Rentenversicherungsträger auch in die Prüfung einsteigen, ob der Antragsteller zumutbar auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.........
:aha: :aha:

geprüft...... :confused:

.zumutbar...... :Gruebeln:

Tätigkeit verwiesen........ :kack:

sorry aber wenn ich das lese.......kommt mir´s :kotzen:
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....

Ungelesener Beitrag von Antonia » Di 7. Dez 2010, 18:58

Jupp, K@lle, so isses - zum Göbeln :kotzen:
So wachsweiche Formulierungen kommen direkt vom Amtsschimmel und dessen Rechtsverdrehern.


Habe meine Fachanwältin telefonisch erreichen können: Sie meinte, daß Sie nur aufgrund des Bescheides der an mich ging keine Aussage treffen wolle, ob sich ein Widerspruch lohnen würde (das war jetzt ein etwas verkorkster Satz.... aber das liegt an Lyrica und dem Migräne-Kopf... :Ohnmacht:)
Vielmehr will Sie auch die Unterlagen von der DRV sehen um sich abschließend ein Urteil bilden zu können.

Heißt, die Anwältin bekommt von mir jetzt den Rentenbescheid und die Vollmacht, alle relevanten Unterlagen vom Amtsschimmel anfordern zu dürfen. Bis der Schimmel gewiehert hat, wird Neujahr längst vorüber sein. Ich rechne also nicht mit einer kompetenten Aussage von der Anwältin vor Mitte Januar.
Bis dahin muß ich mich also gedulden.

Darauf ein Prösterchen, und ne Gabel Heu für's Pferd vom Amt (bin ja eh demnächst Pferdepflegerin :icon_e_wink: )

Antonia

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