Guten Morgen Omi & alle
was in meinem Bescheid auf Seite 2 steht, habe ich in diesem Fred schon auf Seite 3 geschrieben.
Ich setze es aber gerne noch mal an dieser Stelle rein und ergänze es:
Was ich auf der Fred-Seite 3 unterschlagen habe, sei hier noch nachgereicht (steht direkt unter dem obigen Textzitat):Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit, weil Sie berufsunfähig sind. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, da es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die Berufsunfähigkeit behoben werden kann.
Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht, weil Sie nach unseren Feststellungen eine Erwerbstätigkeit noch mindestens sechs Stunden täglich ausüben können. Maßgeblich für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens ist das Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung. Danach sind Sie zwar in Ihrem Beruf und in vergleichbaren Tätigkeiten nicht mehr mindestens sechs Stunden einsatzfähig. Sie können jedoch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben.
Das mit dem Rentenbeginn steht zunächst im Einklang mit §101, Abs. 1 SGB VI; was aber die Anspruchsvoraussetzungen anbelangt, weicht das Datum schon wieder ab. M.E. wäre Rentenbeginn Juli 2010, weil ich seit 3 Jahren BU bin - da aber die Anspruchsvoraussetzungen nicht vor Antragsstellung liegen können, müßte in meinem Falle Antragsdatum mit Rentenzahlungsbeginndatum zusammenfallen.Bei einem Leistungsvermögen, das eine Tätigkeit von mindestens sechs Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erlaubt, können Schwierigkeiten bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes nicht zur Anerkennung von voller Erwerbsminderung führen.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab Juli 2010 erfüllt.
Beginn Ihrer Rente
Wir leisten die Rente ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, weil die Rente befristet ist.
Aber wahrscheinlich narrt mich hier schon wieder mein gesunder Menschenverstand; und mit diversen Begrifflichkeiten und Definitionen führen die einen ja sowieso ganz schnell hinter die Fichte (vgl. hierzu die Wortspielereien Rentenbeginn und Anspruchsvoraussetzungen!!)
In der Broschüre (S. 27) der DRV steht übrigens:
* Mit "später" ist hier die 7-Monate-Regelung gemeint. Antragsmonat war Juli 2010 - Rente soll ich aber erst ab Februar 2011 erhalten... alles klar, oder?!Stellen Sie Ihren Antrag erst später*, beginnt die Rente „auf Zeit“ erst mit dem Antragsmonat.
Zu den unterschiedlichen Begriffen von Rente: auf der Homepage der DRV steht zum Thema Renten wegen Erwerbsminderung, daß es drei Erwerbsminderungsdefinitionen gibt:
1. Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
2. Teilweise Erwerbsminderung
3. Volle Erwerbsminderung
Auf meinem Wisch steht ganz klar "teilweise Erwerbsminderung"
Mit diesem Beitrag habt ihr jetzt alles, was auf Seite 2 des Bescheides der DRV steht - ausgenommen das Thema "Ende Ihrer Rente". Aber das Thema ist hier völlig unbedeutend.
Danke an alle LeserInnen für Eure Geduld und Leidensfähigkeit! Und insbesondere für meine Omi; der ich auch gerne nen leckeren Weihnachtsstollen backe und zuschicke....
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