
dumm-frag :....normalerweise gibt es doch da eine Frist in der so was erhoben werden muss

Die gesetzliche Frist für einen Widerspruch beträgt EINEN ganzen MONAT, ab Kenntnisnahme (das bedeutet soviel wie, 3 Tage nach Poststempel sollte das Schreiben beim Empfänger eingetroffen sein), die meisten Monate haben MEHR als 4 Wochen, daher ist dieser FEINE Unterschied manchmal nicht zu verachten.Es sind 4 Wochen, die man Zeit hat, um Widerspruch zu erheben
Genau!Die gesetzliche Frist für einen Widerspruch beträgt EINEN ganzen MONAT, ab Kenntnisnahme (das bedeutet soviel wie, 3 Tage nach Poststempel sollte das Schreiben beim Empfänger eingetroffen sein), die meisten Monate haben MEHR als 4 Wochen, daher ist dieser FEINE Unterschied manchmal nicht zu verachten.
DAS ist halbhoch:Antonia hat geschrieben: Frage an die Bescheidwisser unter uns: wie hoch genau ist "halbhoch" ?!???
Na kommt, ihr schafft das schon, strengt euch an !!!
Sieht geil aus, gelle?
Kennst doch gar nicht die Größe...Amethyst hat geschrieben: Ich würde sie nicht anziehen.Außerdem passen sie mir eh nicht.
Hör mal gut zu!!!!!!!!!!Antonia hat geschrieben:Falsche Antwort! Das ist nicht halbhoch.
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