Es ist soweit - Post von der DRV....
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
genau !!!!
hatte ja vorher bei Priv.Bu-Versicherung Proz. so meine Erfahrungen
im Bezug auf Beruf verweisbarkeit....
hatte ja vorher bei Priv.Bu-Versicherung Proz. so meine Erfahrungen
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Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Und... hast du mal diese Frage, deinen Kenntnisstand direkt bei der DRV vorgetragen mit der Bitte um direkter Beantwortung?
Gruß
Miko
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
nö....
kann man das ...und wenn ja wie....
habs ja schon mal gepostet... ..wollte dass meine Ra mal bei SG was vorträgt.....
urteil/verweisbarkeit/verschlossener Arbeitsmarkt usw.....
tja .....ääh....so ginge das nicht......
kann man das ...und wenn ja wie....
habs ja schon mal gepostet... ..wollte dass meine Ra mal bei SG was vorträgt.....
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tja .....ääh....so ginge das nicht......
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Hallo liebe Märchenerzählerin und Oma,
von einer echten Omi erwarte ich, daß sie mir so tolle Geschichten erzählen kann.
Bin aber auch fast am Wegdösen, obwohl es jetzt Mittag ist... aber eher noch ist es die Ohnmacht
die mich unter den Schreibtisch haut.
Auf jeden Fall aber habe ich den Sachverhalt etwas besser verstanden, was meine Bemühungen um eine Teilzeit-Stelle und die Rückkopplung zur EM-Rente anbelangt. Danke für Deine Mühe
Die Schlußfolgerung aus Deinen Erläuterungen bedeutet doch aber auch, daß ich den Widerspruch gleich bleiben lassen kann, oder? Für die volle BU-Rente reicht es, daß ich mich um eine Teilzeitstelle bewerbe?? ...
Am Montag werde ich eine Anwältin für Sozialrecht kontaktieren. Mal sehen, was die zu dem Schreiben von der DRV und von Omis Erwiderung sagt....
Und für den Widerspruch brauche ich den VdK jetzt auch erst mal nicht.
Dank an Amethyst für den Link auf den Widerspruchstext. Den klopfe ich jetzt gleich in den Compi, und dann geht das Schreiben am Montag raus.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Antonia

von einer echten Omi erwarte ich, daß sie mir so tolle Geschichten erzählen kann.



Bin aber auch fast am Wegdösen, obwohl es jetzt Mittag ist... aber eher noch ist es die Ohnmacht

Auf jeden Fall aber habe ich den Sachverhalt etwas besser verstanden, was meine Bemühungen um eine Teilzeit-Stelle und die Rückkopplung zur EM-Rente anbelangt. Danke für Deine Mühe

Die Schlußfolgerung aus Deinen Erläuterungen bedeutet doch aber auch, daß ich den Widerspruch gleich bleiben lassen kann, oder? Für die volle BU-Rente reicht es, daß ich mich um eine Teilzeitstelle bewerbe?? ...

Na, da wäre ich mir aber nicht so sicher, daß die nichts finden...Omi hat geschrieben: So wird Antonia beim H4-Amt "freundlich" aufgenommen und das Amt sucht und sucht (ne, Antonia MUSS nicht suchen, hat ja ne halbe EM-Rente und ist dauerkrank) und ehe sich Antonia versieht ist ein ganzes Jahr vergangen, NUR gefunden hat das H4-Amt noch immer nichts.
Lachtränen sind weggewischt, aber schwer zu verstehen bleibt es doch - weil es irgendwie unergründlich ist, wie die DRV zu ihren Beurteilungen kommt.Omi hat geschrieben: Das war die "gute Nacht-Geschichte" für Antonia, bitte nötigenfalls die Lachtränen wegwischen und noch einmal lesen, SOOO schwer ist das doch gar nicht, ODER...
Am Montag werde ich eine Anwältin für Sozialrecht kontaktieren. Mal sehen, was die zu dem Schreiben von der DRV und von Omis Erwiderung sagt....
Und für den Widerspruch brauche ich den VdK jetzt auch erst mal nicht.
Dank an Amethyst für den Link auf den Widerspruchstext. Den klopfe ich jetzt gleich in den Compi, und dann geht das Schreiben am Montag raus.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Antonia
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Liebe Enkeline,
schön, wenn dir OMIs "Gute-Nacht-Geschichte" gefallen hat, aber wirklich GEHÖRT hast du leider nicht auf deine OMI.
Es gibt KEINE halbe oder volle BU-Rente, es gibt NUR DIE BU-Rente (Berufs-Unfähigkeits-Rente), oder es gibt sie eben NICHT und wenn überhaupt, dann (seit 2001) sowieso NUR noch für Leute die vor 1961 geboren sind.
Zur Verwirrung trägt sicher bei, dass der ZAHLBETRAG bei BU-Rente 50 % dessen beträgt, was bei einer vollen EM gezahlt würde, MEHR RENTE GIBT ES DAFÜR NICHT.
Einem REINEN BU-Rentner wird also gar nichts anderes übrig bleiben, als sich noch was dazu zu verdienen, wie (und ob) er das schafft ist ganz alleine seine Angelegenheit, daraus wird NIEMALS eine "Arbeitsmarktrente" , DAS funktioniert NUR wenn gleichzeitig eine Teilweise EM-Rente bewilligt wird.
Was ich versucht habe (in groben Zügen) zu erklären ist die Erwerbs-Minderungs-Rente, DIESE gibt es völlig unabhängig davon FÜR ALLE (die Versicherungstechnischen Voraussetzungen lasse ich jetzt mal weg), soweit die DRV einen für krank genug hält, dass er sie auch bekommen darf.
Diese Einschätzung bezieht sich (seit 2001) NUR noch auf die (von den GA der DRV festgestellte!!!) Fähigkeit am "allgemeinen Arbeitsmarkt" irgendetwas (unabhängig ob Beruf gelernt oder nicht!) arbeiten zu können!
Wobei hier bereits eine Arbeitsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) von 6 Stunden und mehr als ausreichend angesehen wird, um eine EM-Rente komplett abzulehnen (das ist die Definition von VOLLZEIT-Arbeit bei der DRV!).
Stellen die GA (der DRV) gnädigerweise fest, dass der Kranke NUR noch weniger als 6 Stunden, aber mehr als 3 Stunden täglich arbeiten könne, dann ist er Kandidat für die TEIL-Erwerbs-Minderungs-Rente
So wie ich es im "Märchen" beschrieben habe, bekommt er den HALBEN EM-Renten-Betrag als Rente gezahlt und braucht dazu noch einen Teilzeit-Arbeitsplatz um den Rest dazuverdienen zu können.
Sein Beruf ist dafür nebensächlich, aber die gesundheitlichen Einschränkungen MÜSSEN bei der Vermittlung (durch die Arge) in diesen Teilzeit-Arbeitsplatz berücksichtigt werden, das heißt die Tätigkeit MUSS "leidensgerecht UND sozialversicherungspflichtig" sein
Es reicht also NICHT, den Teil-EM-Rentner mit einem Mini-Job zu "beglücken" oder in einer Maßnahme "zu parken" UND der Kunde braucht sich auch um diesen Job nicht selber zu kümmern, das ist Sache der Arge!
Warum die AfA NICHT mehr zuständig ist hatte ich ja schon erklärt.
Nach einem Jahr vergeblicher SUCHE MUSS die Arge der DRV mitteilen, dass sie leider KEINEN PASSENDEN Teilzeit-Arbeitsplatz anbieten konnte und dann läuft die Umwandlung in die sogenannte "Arbeitsmarkt-Rente" automatisch ab.
Daher stammt wahrscheinlich auch der verbreitete "Irrglaube", dass man die Volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) schneller bekäme wenn man im H4-Bezug sei.
Es IST IMMER davon abhängig (und Voraussetzung!), dass bereits eine Teil-Erwerbsminderung durch die DRV festgestellt wurde, ansonsten bekommt man auch "durch" H4-Bezug KEINE (volle) EM-Rente.
Die reguläre VOLLE Erwerbs-Minderungs-Rente (also OHNE Bindung an den Arbeitsmarkt) bekommt nur, wer (durch die DRV festgestellt!!!) UNTER 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist.
Selbst diese VOLLE EM-Rente wird überwiegend NUR befristet bewilligt, auch hier erwartet die DRV immer noch, dass eine "Wunderheilung" stattfinden könnte
Es ist auf alle Fälle wichtig und richtig, dass du fristgerecht Widerspruch einlegst und dich dann mal fachgerecht beraten läßt, denn hier kann auch ich nur versuchen die Unterschiede klarer zu machen.
Für Genaueres müßte auch ich den Bescheid mal selber lesen können, was genau wo und in welchem Zusammenhang geschrieben steht, das heißt nicht, dass ich DANN ALLES weiß, aber Manches könnte ich besser einordnen.
Habe neulich irgendwo gelesen, dass die Bescheide der diversen Behörden mal "Laienverständlicher" geschrieben werden sollten, weil viele bei dem Bürokraten-Deutsch gar nicht mehr durchsteigen
Kann ich nur zustimmen ABER WANN wird das sein und WANN ist dann auch die DRV soweit
Omi braucht erst mal nen

schön, wenn dir OMIs "Gute-Nacht-Geschichte" gefallen hat, aber wirklich GEHÖRT hast du leider nicht auf deine OMI.

Habe ich nicht extra darauf hingewiesen, dass die BU-Rente, ne GANZ andere Baustelle istFür die volle BU-Rente reicht es, daß ich mich um eine Teilzeitstelle bewerbe?? ...

Es gibt KEINE halbe oder volle BU-Rente, es gibt NUR DIE BU-Rente (Berufs-Unfähigkeits-Rente), oder es gibt sie eben NICHT und wenn überhaupt, dann (seit 2001) sowieso NUR noch für Leute die vor 1961 geboren sind.

Zur Verwirrung trägt sicher bei, dass der ZAHLBETRAG bei BU-Rente 50 % dessen beträgt, was bei einer vollen EM gezahlt würde, MEHR RENTE GIBT ES DAFÜR NICHT.
Einem REINEN BU-Rentner wird also gar nichts anderes übrig bleiben, als sich noch was dazu zu verdienen, wie (und ob) er das schafft ist ganz alleine seine Angelegenheit, daraus wird NIEMALS eine "Arbeitsmarktrente" , DAS funktioniert NUR wenn gleichzeitig eine Teilweise EM-Rente bewilligt wird.

Was ich versucht habe (in groben Zügen) zu erklären ist die Erwerbs-Minderungs-Rente, DIESE gibt es völlig unabhängig davon FÜR ALLE (die Versicherungstechnischen Voraussetzungen lasse ich jetzt mal weg), soweit die DRV einen für krank genug hält, dass er sie auch bekommen darf.
Diese Einschätzung bezieht sich (seit 2001) NUR noch auf die (von den GA der DRV festgestellte!!!) Fähigkeit am "allgemeinen Arbeitsmarkt" irgendetwas (unabhängig ob Beruf gelernt oder nicht!) arbeiten zu können!
Wobei hier bereits eine Arbeitsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) von 6 Stunden und mehr als ausreichend angesehen wird, um eine EM-Rente komplett abzulehnen (das ist die Definition von VOLLZEIT-Arbeit bei der DRV!).
Stellen die GA (der DRV) gnädigerweise fest, dass der Kranke NUR noch weniger als 6 Stunden, aber mehr als 3 Stunden täglich arbeiten könne, dann ist er Kandidat für die TEIL-Erwerbs-Minderungs-Rente

So wie ich es im "Märchen" beschrieben habe, bekommt er den HALBEN EM-Renten-Betrag als Rente gezahlt und braucht dazu noch einen Teilzeit-Arbeitsplatz um den Rest dazuverdienen zu können.
Sein Beruf ist dafür nebensächlich, aber die gesundheitlichen Einschränkungen MÜSSEN bei der Vermittlung (durch die Arge) in diesen Teilzeit-Arbeitsplatz berücksichtigt werden, das heißt die Tätigkeit MUSS "leidensgerecht UND sozialversicherungspflichtig" sein

Es reicht also NICHT, den Teil-EM-Rentner mit einem Mini-Job zu "beglücken" oder in einer Maßnahme "zu parken" UND der Kunde braucht sich auch um diesen Job nicht selber zu kümmern, das ist Sache der Arge!
Warum die AfA NICHT mehr zuständig ist hatte ich ja schon erklärt.
Nach einem Jahr vergeblicher SUCHE MUSS die Arge der DRV mitteilen, dass sie leider KEINEN PASSENDEN Teilzeit-Arbeitsplatz anbieten konnte und dann läuft die Umwandlung in die sogenannte "Arbeitsmarkt-Rente" automatisch ab.
Daher stammt wahrscheinlich auch der verbreitete "Irrglaube", dass man die Volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) schneller bekäme wenn man im H4-Bezug sei.
Es IST IMMER davon abhängig (und Voraussetzung!), dass bereits eine Teil-Erwerbsminderung durch die DRV festgestellt wurde, ansonsten bekommt man auch "durch" H4-Bezug KEINE (volle) EM-Rente.
Die reguläre VOLLE Erwerbs-Minderungs-Rente (also OHNE Bindung an den Arbeitsmarkt) bekommt nur, wer (durch die DRV festgestellt!!!) UNTER 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ist.
Selbst diese VOLLE EM-Rente wird überwiegend NUR befristet bewilligt, auch hier erwartet die DRV immer noch, dass eine "Wunderheilung" stattfinden könnte

Es ist auf alle Fälle wichtig und richtig, dass du fristgerecht Widerspruch einlegst und dich dann mal fachgerecht beraten läßt, denn hier kann auch ich nur versuchen die Unterschiede klarer zu machen.
Für Genaueres müßte auch ich den Bescheid mal selber lesen können, was genau wo und in welchem Zusammenhang geschrieben steht, das heißt nicht, dass ich DANN ALLES weiß, aber Manches könnte ich besser einordnen.
Habe neulich irgendwo gelesen, dass die Bescheide der diversen Behörden mal "Laienverständlicher" geschrieben werden sollten, weil viele bei dem Bürokraten-Deutsch gar nicht mehr durchsteigen



Kann ich nur zustimmen ABER WANN wird das sein und WANN ist dann auch die DRV soweit


Omi braucht erst mal nen

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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Omi, bitte, Du musst mich jetzt schlagen!!
Am besten auf den Kopf!
Daß Du die BU von der EM-Rente unterscheidest, ist mir aufgefallen. Doch ja, liebe Omi. Da war das Enkelkind schon sehr aufmerksam!
Fakt ist aber : auf dem Wisch steht auf der ersten Seite, daß ich die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung" erhalte. Da steht nix von BU. Das mit der BU lässt sich nur indirekt aus dem Textbaustein auf der zweiten Seite schließen.
Bin ich jetzt wirklich auf nur einem oder gar auf beiden Augen so blöd, daß ich das was Du schreibst nicht in Übereinstimmung mit dem Schrieb der DRV bringen kann!!???
Ich begebe mich jetzt erstmal ganz gepflegt ins Wachkoma, kann nicht mehr
Am besten auf den Kopf!
Daß Du die BU von der EM-Rente unterscheidest, ist mir aufgefallen. Doch ja, liebe Omi. Da war das Enkelkind schon sehr aufmerksam!

Fakt ist aber : auf dem Wisch steht auf der ersten Seite, daß ich die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung" erhalte. Da steht nix von BU. Das mit der BU lässt sich nur indirekt aus dem Textbaustein auf der zweiten Seite schließen.
Bin ich jetzt wirklich auf nur einem oder gar auf beiden Augen so blöd, daß ich das was Du schreibst nicht in Übereinstimmung mit dem Schrieb der DRV bringen kann!!???
Ich begebe mich jetzt erstmal ganz gepflegt ins Wachkoma, kann nicht mehr

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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Scan das ganze doch mal ein und schicke es der Omi dann.
Ich glaube das dies die einzige Möglichkeit ist dem Wirrwarr auf den Grund gehen zu können.
Das könnt ihr ja per Mail oder PN regeln.
Am Ergebnis könnt ihr uns ja dann wieder teilhaben lassen.
Ich glaube das dies die einzige Möglichkeit ist dem Wirrwarr auf den Grund gehen zu können.
Das könnt ihr ja per Mail oder PN regeln.
Am Ergebnis könnt ihr uns ja dann wieder teilhaben lassen.

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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Du viel gute Idee habenBlacky hat geschrieben:Scan das ganze doch mal ein und schicke es der Omi dann.
Ich glaube das dies die einzige Möglichkeit ist dem Wirrwarr auf den Grund gehen zu können.
Das könnt ihr ja per Mail oder PN regeln.
Am Ergebnis könnt ihr uns ja dann wieder teilhaben lassen.



Gruß
Miko
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Re: Es ist soweit - Post von der DRV....
Liebe Antonia,
ich schlage NIEMANDEN, bin doch nicht gewalttätig, der Vorschlag von Blacky und Miko ist gar nicht so schlecht
OK, DAS ist doch schon ein guter Anfang, deswegen auch die Befristung und der Zahlungsbeginn ab dem 7. Monat (bei dir gerechnet ab Antragstellung), der eigentlich nach dem Beginn der Erwerbsminderung erfolgen sollte.
Das wäre schon mal ein wichtiger Grund für den Widerspruch, unterlegt mit entsprechenden Befunden/Berichten, aus denen der Beginn deiner (zur Rente führenden) Einschränkungen klar hervorgeht.
Nun bleibt noch der Teil wegen der BU offen, verweisen die da NUR darauf, dass die entsprechende Prüfung vorgenommen wurde, weil du vor 1961 geboren bist
WAS genau schreiben die dazu auf der 2. Seite
Schick den Teil (wenn du magst) per PN oder schreibe das mal WORT für WORT hier rein, wenn da KEINE persönlichen Daten dabei sind, vielleicht kann ich das dann besser orten.
Bei mir stand da z.B., dass die Prüfung ergeben hat, dass ich im aktuellen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden arbeiten kann (das reicht für die BU !!!) ABER, als Registratorin VOLLZEIT, weil mir dies nach meinen Kenntnissen und sozial zumutbar wäre, DARUM KEINE BU.
Das wäre jetzt mal so die Kurzfassung, was da bei mir steht, im Ergebnis macht man mir klar, dass ich trotz BU für die letzte Tätigkeit KEINE BU-Rente bekomme weil ich ja noch den Verweisberuf der Registratorin ausüben und damit meinen (gewohnten) sozialen Status (fast) aufrechterhalten könne
Ob ich einen solchen Arbeitsplatz innehabe oder finden könne spielt für diese Entscheidung KEINE Rolle, für die Vermittlung sei ja die AfA zuständig. BLA, BLA, BLA
Lange Rede kurzer Sinn, OMI IST BU (Berufsunfähig), bekommt aber KEINE BU-Rente, weil sie (lt. DRV!) was machen kann von dem sie KEINE Ahnung hat, weil die DRV meint, dass sie (die OMI) davon Ahnung haben MUSS und die AfA ihr so einen Job schon besorgen wird
JUTE NACHT erst mal, oder JUTEN MORJEN, auf jeden Fall schönen Advents-Sonntag von der Doppeloma


ich schlage NIEMANDEN, bin doch nicht gewalttätig, der Vorschlag von Blacky und Miko ist gar nicht so schlecht

Einschätzung nach Meinung GA/DRV lautet "arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden täglich", zumindest für den Zeitraum X"Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung"

OK, DAS ist doch schon ein guter Anfang, deswegen auch die Befristung und der Zahlungsbeginn ab dem 7. Monat (bei dir gerechnet ab Antragstellung), der eigentlich nach dem Beginn der Erwerbsminderung erfolgen sollte.
Das wäre schon mal ein wichtiger Grund für den Widerspruch, unterlegt mit entsprechenden Befunden/Berichten, aus denen der Beginn deiner (zur Rente führenden) Einschränkungen klar hervorgeht.
Nun bleibt noch der Teil wegen der BU offen, verweisen die da NUR darauf, dass die entsprechende Prüfung vorgenommen wurde, weil du vor 1961 geboren bist


WAS genau schreiben die dazu auf der 2. Seite

Schick den Teil (wenn du magst) per PN oder schreibe das mal WORT für WORT hier rein, wenn da KEINE persönlichen Daten dabei sind, vielleicht kann ich das dann besser orten.
Bei mir stand da z.B., dass die Prüfung ergeben hat, dass ich im aktuellen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden arbeiten kann (das reicht für die BU !!!) ABER, als Registratorin VOLLZEIT, weil mir dies nach meinen Kenntnissen und sozial zumutbar wäre, DARUM KEINE BU.
Das wäre jetzt mal so die Kurzfassung, was da bei mir steht, im Ergebnis macht man mir klar, dass ich trotz BU für die letzte Tätigkeit KEINE BU-Rente bekomme weil ich ja noch den Verweisberuf der Registratorin ausüben und damit meinen (gewohnten) sozialen Status (fast) aufrechterhalten könne

Ob ich einen solchen Arbeitsplatz innehabe oder finden könne spielt für diese Entscheidung KEINE Rolle, für die Vermittlung sei ja die AfA zuständig. BLA, BLA, BLA

Lange Rede kurzer Sinn, OMI IST BU (Berufsunfähig), bekommt aber KEINE BU-Rente, weil sie (lt. DRV!) was machen kann von dem sie KEINE Ahnung hat, weil die DRV meint, dass sie (die OMI) davon Ahnung haben MUSS und die AfA ihr so einen Job schon besorgen wird



JUTE NACHT erst mal, oder JUTEN MORJEN, auf jeden Fall schönen Advents-Sonntag von der Doppeloma


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