Im vergangenen Jahr ist einiges bei dir vorangegangen, nur leider nicht mit dem erhofftem positivem Ausgang

Du hast es endlich richtig gemacht und deine Klage nunmehr zurückgezogen, damit nicht auch noch ein rechtsgültiges Urteil in deiner Rentenakte zur Dokumentation verbleibt.Ich hätte nur ein Gegengutachten machen können nach § 109. Aber vor Gericht hätte dies wohl auch nichts genutzt, soweit ich mich erkundigt habe. 3 Gutachten durch DRV (Internistisch, Orthopädisch, Neurologisch/psychologisch), 1 GA des SG (Neurologisch) und jetzt das des LSG immer mit dem gleichen Ergebniss. Obwohl die Listen der Diagnosen relativ lang sind, haben alle Diagnosen keine Einschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit?! Das Gegengutachten hätte wohl keine Chance gehabt und darüber dann meine Rentenakte mit einem Urteil zu füllen, wäre wohl nicht sinnvoll.
Bei deinen umfangreichen Vorgutachten mit immer gleichlautender Beurteilung hätte ich den Weg über das LSG eh nicht gewählt, vielmehr die lange Zeit, die du ja ohnehin nun hast benötigt für das komplette Verfahren, dazu genutzt, gezielte Behandlungsspektren zu vervollständigen, um möglichst fachspezifische Untersuchungsergebnisse zu Dokumentationszwecken und Beweisführung zu erhalten.
Bereits bei Aussichtslosigkeit vor dem SG hätte ich mich zurückgezogen und eine abwartende Haltung wahrgenommen, um mit "neuer Munition" (aktuellen Befunden) einen erneuten Antrag bei der DRV stellen zu können.
Vor allem den Weg einer konsequenten psychologischen Betreuung wahrzunehmen, unter dem Aspekt die kognitive Belastbarkeit näher zu durchleuchten und auch den Umgang mit Stressfaktoren zu Erlernen (quasi das nachweislich zu machen/erbringen), wäre in der Zeit u.a. mein Ziel gewesen, da man dir ja unterstellte, keine kognitiven gesundheitlichen Nachteile zu haben und ausreichend belastbar, mit kleinen Einschränkungen, für deinen bisherigen Beruf zu sein.
Rentenrelevant jedoch ist nicht alleine dein zuletzt ausgeübter Beruf, sondern die erlernte oder zumutbare Fähigkeit, mit deinem Restleistungsvermögen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt um-/einzusetzen.
Viele Jahre sind bei dir nun ins Land gezogen und außer Stress leider auch wenig Erfolg bei herausgekommen, was ja für dich nur um so frustraner ist.

Mich persönlich wundert diese Entscheidung des LSG nicht, denn wie/was sollte das LSG anderes entscheiden?
Dazu bedurfte es einen Gutachter der alle Vorgutachten faktisch dermaßen begründend zu nichte gemacht hätte. Doch damit war ja nicht wirklich zu rechnen, bei den uneingeschränkt gleichlautenden Vorgutachten.

Von 2010 an AU geschrieben und im ruhenden Arbeitsverhältnis gestellt, nutzt dir ein ab 2012 anerkannter GdB 40 insgesamt wenig.In der Zwischenzeit habe ich einen GdB von 40% auf "Geist und Psyche" rückwirkend ab 2012 erhalten. Bin immer noch trotz allem durchweg krankgeschrieben, denn in dem Zustand bin ich nicht arbeitsfähig. Bekomme ja schon länger ALG2 und bin in meinem Job auch noch nicht gekündigt. (Zusammenfassend: Seit 2010 arbeitsunfähig geschrieben auf immer die gleichen Diagnosen

Ich denke eher nicht, dass ein Widerspruch Erfolg haben wird.Mit dem Antrag auf Gleichstellung hatte ich mich wohl nicht richtig informiert bzw. falsch verstanden?! Jedenfalls habe ich ihn gleich anfang dieses Jahres gestellt, nachdem ich auf Widerspruch hin auch den GdB von 40% und rückwirkend erhalten hatte. Weil ich dachte, dass es vieleicht sinnvoll wäre, da ich nicht wusste wie es generell weitergehen wird nach dem GA.
Jedenfalls kam nun die Ablehnung des Antrages auf Gleichstellung von der AfA, weil ich arbeitsunfähig erkrankt bin ... Hat es da Sinn noch in Wiederspruch zu gehen? Hilft es generell in der Situation noch etwas?

Denn wenn du auf unbestimmte Zeit weiterhin AU sein wirst und seit 2010 bereits im ruhenden Arbeitsverhältnis steckst und dein Arbeitgeber keine betriebsbedingte Kündigung bisher ausgesprochen hat, weil er deinen ruhenden Arbeitsplatz langfristig anderweitig vergeben will, wirst du schlecht eine befürchtende Kündigung als Grund angeben können, um damit die Gleichstellung zu begründen.

Ich würde meine Restkraft absolut dazu verwenden, therapeutisch/medizinisch Behandlungsformen ausfindig zu machen und mich fachärztlich/therapeutisch auch behandeln zu lassen, sodass eine aktuelle aussagefähige und tragbare Dokumentation nachweislich zusammenkommt, damit ein erneuter Antrag auf EMR in absehbarer Zeit möglich wird.
Mit jetzt 55 Jahren stehen einem gesunden Menschen noch einige Arbeitsjahre bevor, die es für dich als gesundheitlich angeschlagenen kranken Menschen aber zu überbrücken gilt, bevor die ganz normalen (Alters-) Rentenansprüche erst in Kraft treten werden.
Alles Gute und Kopf hoch, es geht immer weiter, wenn auch oft sehr beschwerlich

