
kann mich hier den Vorschreibern nur vorbehaltlos anschließen, es ist WICHTIG (besonders auch für den EM-Renten-Antrag /eventuelle GA-Fragen), dass die bestehende AU bei der Krankenkasse möglichst lange und durchgegend dokumentiert ist.
Deinem Borrelliose-Spezialisten vermag ich da in seiner (naiven ???) Argumentation nicht zu folgen, selbst eine langdauernde AU-Bescheinigung (aus welchem Grund auch immer) ist KEIN Garant für die sichere EM-Rente, wie du ja selber hier in den Foren-Beiträgen schon festgestellt hast.
NAJA, gerade bei Borrelliose sollte er aber auch wissen, wie schwer es die Betroffenen haben, damit überhaupt in die EM-Rente zu kommen, eine dauerhafte AU-Bescheinigung besonders von so einem Spezie wäre da wohl das Mindeste, was er für dich tun könnte, dass er glaubt das sei nicht nötig (oder sogar für ihn nicht möglich...Aber vom Prinzip weiß er am besten wie es mir geht.

Dieses GA der AfA besagt NUR was für den internen Gebrauch bei der AfA, das ist KEINE rechtlich anerkannte AU-Bescheinigung und wird auch nicht an die KK weitergeleitet, man läßt dich mit Vermittlung in Arbeit "in Ruhe", das war es aber auch schon, ansonsten hat dieses AfA-GA nur wenig (bis gar keine) Relevanz, schon gar nicht für die Entscheidung der DRV zu einem Antrag auf EM-Rente...Hatte zuerst nicht mehr über Krankmeldungen nachgedacht, da ich dachte, dass durch das Gutachten vom Arbeitsamt klar ist das ich krank bin.
So ein GA der AfA hatte ich damals auch, musste daraufhin die EM-Rente beantragen, damit ich weiter ALGI bekommen kann nach der Aussteuerung...ich habe genau dieses AfA-GA (und ein ähnliches vom MDK) sogar mitgeschickt beim Antrag, der Antrag auf EM-Rente wurde trotzdem abgelehnt...
Zu der Zeit war ich schon über 2 Jahre durchgehend AU geschrieben von meinem Psychiater, JEDER Arzt (welcher Fachrichtung auch immer) KANN dauerhaft AU schreiben, wenn er das für notwendig hält UND KRANK ist man auch OHNE Arbeitsplatz, wenn man KRANK IST...


Wie meinst du das jetzt, ob dein Hausarzt dich weiterhin AU schreiben DARF ???Er sagte noch, dass ich es vielleicht bei meinem Hausarzt versuchen soll der die Zettel für die Krankenkasse ausgefüllt hatte. Komisch darf der das denn dann?? Wiederspricht sich alles wirklich etwas.
WARUM hat denn der Hausarzt das nicht direkt weitergeführt


Gerade nach der Aussteuerung (wenn es die KK NICHTS mehr extra kostet) ist es denen sowieso völlig EGAL wie lange man noch weiter AU geschrieben wird und von welchem Arzt, natürlich macht eine AU-Bescheinigung von einem Facharzt "mehr Eindruck" bei der DRV, als die vom Allgemeinmediziner (Hausarzt), von der KK (MDK) werden die Ärzte (und die Patienten) dann aber in Ruhe gelassen, was die Dauer der AU-Bescheinigungen betrifft.
Mein Dopa war insgesamt fast 5 JAHRE (durchgehend!!!) AU geschrieben von unserer Hausärztin, bis dann im 2. Antrag endlich seine EM-Rente durch war und mein Psychiater hat die AU-Bescheinigung auch erst "nach Vorlage meines EM-Renten-Bescheides" beendet, da waren es auch schon fast 4 Jahre durchgehend.
Auf den Schein wurde dann geschrieben, dass man weiter Behandlungsbedürftig ist und NUR wegen Bezug einer EM-Rente ab XXX die AU beendet wird, dann ist nämlich wirklich keine mehr notwendig.
Ich bitte dich, wie alt ist denn dieser Arzt, er hat zu dir gesagt, dass er das nicht DARF...da fragt der Patient ja dann (hoffendlich) nicht weiter nach...der "arme DOC, würde ja gerne, aber er DARF nun mal nicht"...Ach Mensch was mach ich denn jetzt??? Er war sich felsenfest sicher, dass er das nicht darf.


NIX kannst du mit diesen Attesten machen, außer dein Geld verringern, die zählen nicht als AU-Bescheinigung (und die wäre ja für dich kostenfrei möglich), für die KK zählt NUR die offizielle AU-Bescheinigung, die man dort dann auch einreichen muss...NUR den Teil für den AG /AfA behält man dann für sich und hebt das sorgfältig auf, falls man mal einen Nachweis über das bestehen und die Dauer der AU-Bescheinigung benötigt.Bisher machter der Arzt absolut nicht den eindruck Geldmachen zu wollen. Soll ich das mit den Artesten machen? Ne dann weiß ja die KK auch nicht bescheid ist ja blöde was. mhm....
Wie schon beschrieben, ist das ganz sicher KEINE Garantie für den "problemlosen EM-Renten-Bescheid", ABER EIN wichtiger Baustein auf dem Wege dahin und JEDER GA (DRV /Gericht) stellt die Frage danach, ob man (von einem behandelnden Arzt !!!) AU geschrieben ist und wie lange schon...welcher das übernimmt ist eigentlich EGAL...meine (unsere) Hausärztin hätte aber zur Not auch die Verlängerung meiner AU-Bescheinigung übernommen, wenn es beim Psychiater mal nicht möglich gewesen wäre (wegen Urlaub /Krankheit des Arztes usw.), die standen da wirklich ganz fest hinter uns.

Sie haben uns NIE was vorgemacht, dass es "ganz einfach wäre", die EM-Rente zu bekommen aber sie haben ihre Zusagen eingehalten, das mit uns durchzustehen und uns zu unterstützen solange es nötig sein wird und EGAL wie lange das dauern würde, die AU-Bescheinigung weiterzuführen.



Wir können wohl wirklich sehr FROH sein, seit vielen Jahren solche Ärzte zu haben, wenn ich sowas wie bei dir lese...



Liebe Grüße von der Doppeloma
