Brauche dringend Hilfe

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
flat750
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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von flat750 » Di 1. Nov 2011, 09:31

Hallo Regina,

ich habe den Stress mit der Antragsabgabe auch gede hinter mir!!!
Gehe wenn es geht nicht alleine dorthin!!!!

Ich wurde bei dem Termin massiv bedrängt, angeschrien und die SB wollte meinen Antrag
nicht annehmen ohne den Fragebogen und die Schweige dinger
Sie hat mir den Antrag hingeworfen mit einem neuen Gesundheitsfragebogen und meinte ich
sollte wiederkommen wenn ich alles ordentlich asúsgefüllt habe!!!
Nach meinem Hinweis das es doch Freiwillig wäre wurde noch mehr geschrien
und es hies das sei seit anfang des Jahres pflicht :smile:
Als ich nach der Rechtsgrundlage hierfür fragte war dann ganz vorbei :schimpfen:
SB meinte dann ich sollte dann doch jetzt mal gehen, habe ich aber nicht gemacht :icon_e_wink:
sondern ihr gesagt das ich auf die bearbeitung meines antrags warte
da kam dann nochmal das sie das nicht könnte und wollte ohne die Fragebögen und ich würde
auch kein Geld bekommen!!!
Ich bin dann einfach sitzen geblieben :grinser:
nach 20 min kam dann wieder ob ich nicht mal gehen wollte!!!
Ich sagte dann nochmal: "das ich auf die bearbeitung meines antrags warte" bzw. auf eine bestätigung
das ich meinen Antrag an dem Tag bei Ihr abgegeben habe!!
Das wollte Sie auch nicht machen!!!
aber nach weiteren 10 min Sitzstreik habe ich dann wenigstens diese bestätigung erhalten....

Habe auch eine Beschwerde nach Nürnberg geschickt: Morgens Bestätigung des Eingangs bekomme
und am Nachmittag hat mir schon jemand auf den AB gequatscht man wollte das doch mit mir am Telefon klären
und sie würden sich wieder bei mir melden!!

So das war es erstmal

lieben Gruß

Frank
lieben Gruß

Flat750

regina3
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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von regina3 » Di 1. Nov 2011, 11:28

Hallo Vrori,

wenn ich das lese, bekomme ich mit der Angst zu tun.
Habe am Montag schon um 8.45 Uhr bei der AfA den termin. Mein Mann kann leider nicht mitkommen. Und für meine Freundin ist dieser Termin aus gesundheitlichen Gründen zu früh. Aber ich werde das mit dem Gesundheitsbogen ,in einen geschlossenen Umschlag stecken auf jeden Fall so machen, und auch drauf schrreiben für den ärzl. Dienst. Hoffe doch das ich dann wenigstens Montag meine Ruhe habe. Die nächsten Termine werde ich dann immer später machen und meine Freundin mitnehmen.
Die Schweipflichtentbindung werde ich auch nicht unterschreiben.
Kenne dieses von anderen Stellen auch, dass sonst nach Aktenlage entschieden wird.
Meine Krankenzahlung endet erst am 25.1.2012 aber man muß sich ja rechtzeitig dort melden.
Bei mir wurde auch die Rente abgelehnt, habe aber Widerspruch eingelegt. Bei der Rente wurde auch per Akteneinsicht entschieden.
Drücke dir die Daumen,dass bei dir jetzt alles glatt läuft.
Liebe Grüße Regina

Hallo Doppeloma,

mal sehen was mich am montag erwartet. Werde es mit dem Umschlag auf jedenfall so machen.
Die Befunde, die ich mit nehmen will, soll ich die auch in den Umschlag tun oder den SB so geben? Hat ihm ja eigentlich auch nichts zu interessieren. Hoffe das ich dann auch erst mal Ruhe habe, glaube ich aber nicht. Bei meinen Glück!!

Liebe Grüße Regina

Hallo Frank,
hört sich bei dir ja auch nicht so toll an. Hoffe ich habe am Montag weniger Stress.
Werde es mit dem Umschlag so machen und hoffe das ich damit Glück habe und sie mich erstmal in Ruhe lassen. Beim nächsten Termin werde ich nicht alleine hingehen.

Liebe Grüße Regina

So ihr Lieben,

nochmals danke. Werde Euch nächste Woche berichten, wie es bei mir ablief. Hoffentlich nicht ganz so schlimm.

Wünsche Euch allen einen schönen schmerzarmen Tag.
Liebe Grüße Regina

Vrori
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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 1. Nov 2011, 12:14

Hallo Regina,

wenn du unbedingt Befunde mitgeben willst...dann wird mit Sicherheit nach Aktenlage entschieden....und das ist das,was ich vermeiden möchte...ich habe mehrere Erkrankungen...multimorbid..und das muss dann im Zusammenhang gesehen werden..und ich weiß nicht, ob dem Gutachter das bei einer Aktenbegutachtung gelingen wird...oder er das gelingen lassen will!!
Von daher gebe ich auch keine Befunde vorher raus...wenn die mich einladen, dann gehe ich selbstverständlich mit nem Sack voller Befunde dorthin...aber Befunde, die ich vorher sortiert habe....z.B. kriegt der nicht das letzte Gutachter der DRV...ich hab noch ein anderes von der DRV, das sieht freundlicher für mich aus...

also, wenn du meinst Befunde mitgeben zu müssen, dann pack Kopien davon mit in den Umschlag für den ärztl. Dienst...dann kann der SB da nicht draufschauen...und gib ihm eins auf die Finger, wenn er den Umschlag aufmachen sollte...
du hast dann am Montag Ruhe und die anderen Termine kannst du entsprechend vorbereiten...
Ich würd mitgehen...schreib mir per PN wo du wohnst und vielleicht kann ich es einrichten..

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Fulgora

Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 1. Nov 2011, 12:38

@Regina

Den Gesundheitsfragebogen sollte man vollständig ausgefüllt in einem versiegelten Umschlag abgeben, das ist völlig OK, aber was ist das Problem für die behandelnden Ärzte eine Schweigepflichtsentbindung zu erteilen? Die haben einen ja in den meisten Fällen schon die letzten 78 Wochen unterstützt.
Wichtig ist eben nur das man keine Entbindung für nichtbehandelnde Ärzte erteilt, dazu zählen ja nun mal die Gutachter der AfA und des Versorgungsamtes.

Und es ist extremst wichtig das man weiß, das nach einer Aussteuerung die Entscheidung über den Antrag auf ALG
erst nach erfolgter ärztlicher Begutachtung durchzuführen und eine beschleunigte Bereitstellung der ärztlichen Begutachtung sicherzustellen ist.
Quelle: Dienstanweisung zu §125 SGB III

Dieses bedeutet eine persönliche Untersuchung durch den medizinischen Dienst der AfA, es DARF kein Gutachten nach Aktenlage erstellt werden.

Zu dieser Untersuchung sollte man seine kompletten Arztberichte und vollständiges bildgebendes Material mitnehmen zum Abgleich ob der Gutachter auch alles hat. Ebenso einen Zettel auf dem sämtliche Beschwerden und Diagnosen aufgeführt sind als stütze das man nicht vergisst und eine Kopie davon für den Arzt. Wichtig auch hier wie eigentlich bei jedem Besuch bei einem Sozialversicherungsträger, immer einen Beistand mitnehmen.

Vrori
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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 1. Nov 2011, 13:07

Hallo Fulgora,

was in der DA steht und was tatsächlich durchgeführt wird, sind zwei paar Schuhe..

bei mir will man auch auf Teufel komm raus eine aktenmäßige Begutachtung durchführen...bereits zum 5. oder 6. mal fordert man die Unterlagen an..sogar unter Drohung der Sanktionen, weil angeblich die freiwillige Abgabe dieser Unterlagen zur Mitwirkungspflicht gehört...Welch Lügenprogramm...
denn freiwilliges kann niemals pflicht sein...

auch jetzt werde ich ncihts weiter abgeben..die haben den Gesundheitsfragebogen und können mich gern zum ärztl. Dienst einladen...damit gem. 125 die Arbeitsagentur ihre eigenen Feststellung treffen kann..
ist doch nicht mein Problem, wenn die angst vor einem teuren Gutachten haben..
selbstverständlich würde ich auch alle Befunde mitnehmen...aber keine Schweigepflichtentbindung unterschreiben..

Gruß
Vrori
LG
Vrori

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Fulgora

Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 1. Nov 2011, 13:55

@Vrori

Da würde ich den Sachbearbeiter freundlich, aber bestimmt bitten, die falls sich seit April was geändert hat dir doch bitte die neue Dienstanweisung bgzl. §125 zur Verfügung zu stellen.

Bei der Mitwirkungspflicht ist es in der Tat ein wenig kompliziert und völlig schwammig.
Denn:
Mitwirkungspflicht und Mitwirkungsumfang
Vor einer Bewilligung der Leistung und während ihrer Zahlung kann auf Ihre Mitwirkung nicht verzichtet werden.
Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Bewilligung erheblich sind.
Es kann auch notwendig werden, dass Sie
•der Erteilung von Auskünften durch Dritte zustimmen,
Das ist ein Passus der mit den "freiwilligen" Angaben nicht konform geht. Aber den kann man ganz leicht umgehen, denn man kann sich nämlich auch beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtsentbindungen von einem Mitarbeiter des Ärztlichen Dienstes der AfA helfen lassen, dazu sind die Verpflichtet. Sprich man kann den Sachbearbeiter komplett aussen vor lassen und den einfach nur bitten einen solchen Termin zur Ausfüllung der Unterlagen zu bekommen. Das geht meist dann komischerweise meist zeitgleich mit der Untersuchung. :grinser:

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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 1. Nov 2011, 19:19

Hallo Fulgora,
Da würde ich den Sachbearbeiter freundlich, aber bestimmt bitten, die falls sich seit April was geändert hat dir doch bitte die neue Dienstanweisung bgzl. §125 zur Verfügung zu stellen.
Und WAS interessieren MICH deren DA, es geht eindeutig UM FREIWILLIGE Unterlagen, das KANN auch eine interne DA NICHT aushebeln, weil das gesetzwidrig wäre... :Ohnmacht:
Bei der Mitwirkungspflicht ist es in der Tat ein wenig kompliziert und völlig schwammig.
Klar ist das "schwammig", VOM ZWANG FREIWILLIGES unterschreiben und abgeben ZU MÜSSEN, steht da aber trotzdem NIX drin, für die Feststellung, ob ein Anspruch auf die beitragsbasierte Sozialleistung ALGI besteht, sind gesundheitliche Daten zunächst mal völlig irrelevant und überhaupt NICHT notwendig. :lesen:
Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Bewilligung erheblich sind.
Was FREIWILLIGES zu unterschreiben hat damit GAR NICHTS zu tun, das einzige was man DAFÜR wirklich unterschreiben MUSS ist der Antrag.

ALLE relevanten Unterlagen die damit zusammen vorgelegt werden MÜSSEN, die stehen DA AUCH DRIN, was im Antrag NICHT gefordert WIRD, gehört auch NICHT zwingend DAZU.
Das ist ein Passus der mit den "freiwilligen" Angaben nicht konform geht. Aber den kann man ganz leicht umgehen, denn man kann sich nämlich auch beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtsentbindungen von einem Mitarbeiter des Ärztlichen Dienstes der AfA helfen lassen, dazu sind die Verpflichtet.
Und WARUM sollte ich mir beim Ausfüllen irgendwelcher Unterlagen HELFEN lassen (MÜSSEN), wenn ich das GAR NICHT ausfüllen und unterschreiben WILL, es geht doch nicht um die eventuelle Unfähigkeit das SELBER auszufüllen, sondern DARUM, dass ich es überhaupt NICHT MUSS, weil es freiwillig ist. :Verwirrt: :Hilfe:

Die KÖNNEN mir ja gerne dabei HELFEN, aber auch NUR wenn ich den Kram überhaupt ausfüllen WILL... :Ohnmacht:
Sprich man kann den Sachbearbeiter komplett aussen vor lassen und den einfach nur bitten einen solchen Termin zur Ausfüllung der Unterlagen zu bekommen.
Wenn ich das sowieso NICHT WILL (weil es FREIWILLIG IST) brauche ich einen solchen Termin zum Ausfüllen und Unterschreiben dieser Unterlagen aber NICHT, den SB geht das ohnehin "einen feuchten Kehricht an", deshalb KÖNNEN die ja auch KEINE Rechtgrundlage bieten, die ihnen das erlaubt, da wird dann eben zur Not mal "gedroht" und "gebrüllt"... :Wut: :schimpfen:

Das ALGI (auch nach der Aussteuerung) ist zunächst mal von den geleisteten Beiträgen und von der Arbeitsbescheinigung des AG abhängig, passt das ALLES ist die Zahlung ab Tag nach der Aussteuerung zu bescheiden und das ALG pünktlich zum letzten Banktag des Anspruchsmonates zu überweisen /zu ZAHLEN.

Alle weiteren Klärungen (auch die Feststellung der Restleistungsfähigkeit) sind ergänzend durchzuführen, haben aber erst mal KEINEN Einfluß auf den Leistungsanspruch an sich.

Die AfA hätte das GERNE so und MÖCHTE diesen Amtsarztbereich GERNE VORHER und möglichst per "Aktenlage abhaken" (können), das ist aber DEREN Problem und NICHT das, des Antragstellers und Leistungsberechtigten. :cool:

Die Methoden, die da inzwischen angewendet werden, um die "Kunden" weichzuklopfen Freiwillige Unterschriften unter Zwang und Drohungen zu leisten, sind für mich auch nicht wirklich nachvollziehbar, denn die AfA MUSS auch dann ALGI ZAHLEN wenn der Amtsarzt seine Entscheidung getroffen hat, GANZ EGAL wie die ausfällt. DIE SPAREN ja noch nicht mal dabei, es ist REINE SCHIKANE... :Ohnmacht:

LG Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Vrori
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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 1. Nov 2011, 20:03

Hallo zusammen,

@Fulgora,

ich muss den SB nicht bitten, mir die DA mal auszudrucken..die hab ich schon ganz allein gefunden..und genau da steht ja drin, dass die Agentur "eigene Feststellung zur Leistungsfähigkeit zu treffen hat"....und das geschieht nun wirklich nicht, wenn man Gutachten der DRV abschreibt....
..und da ich eh keine Lust habe, nach diesen Drohungen, denen noch irgendwie entgegenzukommen, müssen sie nun mal sehen, wie sie ihre "eigene Beurteilung" durchführen...allerdings bin ich bereit, mich dem ärztl. Dienst der Agentur zur Verfügung zu stellen..

..und ich bekomme ALG I schön regelmäßig, jeden Monat...wozu sollte ich mich dann nun auf irgendwas einlassen?, ne,ne..nicht mit mir..

achja, und Formulare ausfüllen, das dürfte nun überhaupt kein problem darstellen, zumindest für mich nicht...wenn ich denn bereit bin, die auszufüllen..

@Doma

vielen Dank, du hast alles treffend so ausgedrückt, wie es sein muß, dem ist nichts hinzuzufügen..

schönen Abend noch

LG
Vrori
LG
Vrori

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Fulgora

Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Di 1. Nov 2011, 22:15

Alle weiteren Klärungen (auch die Feststellung der Restleistungsfähigkeit) sind ergänzend durchzuführen, haben aber erst mal KEINEN Einfluß auf den Leistungsanspruch an sich.

Die AfA hätte das GERNE so und MÖCHTE diesen Amtsarztbereich GERNE VORHER und möglichst per "Aktenlage abhaken" (können), das ist aber DEREN Problem und NICHT das, des Antragstellers und Leistungsberechtigten
Ja, und das ist auch berechtigt das die AfA VOR Leistungserteilung sich ein Urteil bildet. Wir gehen hier ja von einem Fall aus das jemand ausgesteuert wird. Sprich er war 78 Wochen Arbeitsunfähig, aber nicht Erwerbsunfähig.

Jetzt muss festgestellt werden ob der Leistungsempfänger überhaupt Leistungen nach SGB III bekommen kann. Denn wenn KEINE fiktive Arbeitsfähigkeit nach §125 SGB III besteht kommen nämlich ganz große Probleme. Die sind in §119 SGB III verankert.

Das wichtigste: Man darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Und hier gibt es bei den meisten Ausgesteuerten das erste Problem.

Was ist wenn der Antragsteller WIRKLICH nur AU ist und nicht erwerbsunfähig? Soll die AfA dann ALG zahlen ohne den Antragsteller zur Kündigung "zwingen" zu können?

Das nächste Problem wäre dann der Punkt AU und Rente, denn stelle ich mich nicht nur fiktiv dem Arbeitsmarkt zur Verfügung wie bei §125 SGB III sondern mache mein Kreuz bei 3 Std und mehr, wie bitte soll ich dann einen Rentenantrag begründen? Hier sagt man zwar das der Arbeitslose im (Widerspruchs-)Verfahren mit dem Rentenversicherungsträger keine Nachteile befürchtenmuss , da die Beurteilung über die Leistungsfähigkeit der DRV ausschließlich nach objektiven Maßstäben erfolgt. Man hat aber zumindest entweder im Rentenantrag oder im Arbeitslosengeldantrag unwahr Angaben gemacht.

Der nächste Punkt ist man darf bei Antragstellung NICHT AU sein, sprich weder darf eine AU-Bescheinigung existieren noch darf ein aktiver Auszahlungsschein für Krankengeld bestehen. Denn auch dann hat man keinen Anspruch auf ALG1 und kann u.U.

Von daher ist es eben ein Problem mit §125 SGB III. Ich war früher auch der Meinung , nach Aussteuerung ist §125 zwingend, aber mein Anwalt hat mich da aufgeklärt.

Man sollte davon ausgehen das nach einer Aussteuerung §125 SGB III in Frage kommt, dieses muss vor der Antragsstellung geklärt sein, denn hier ist nicht nur die Erkrankung sondern auch die Tätigkeit und der für den Antragsteller in Betracht kommenden Arbeitsmarkt von bedeutung.

Daher auch die Anweisung der AfA "Die Entscheidung über den Antrag auf ALG erst nach erfolgter ärztlicher Begutachtung durchzuführen"

Meldet man sich erst NACH der Aussteuerung bei der AfA kann sich das ganze also mit der Bearbeitung erst noch hinziehen.


Normal sollte es so ablaufen:
Meldung der AfA das in 3-4 Monaten ausgesteuert wird.
Meldung bei der AFa wegen der Aussteuerung und ggf. bzgl Termin Gutachter (ob mit oder ohne Unterlagen ist erstmal egal)
Termin beim Gutachter
Termin beim SB bzgl. Ergebnis Gutachten
Antrag ALG 1
Bewilligung nach §125oder nach §117.

Bei §117 sollte man dann sofort Widerspruch und ggf. später Klage einreichen.

Das Dumme ist nämlich das es u.U. Wochen dauern kann bis der Antrag NACH Abgabe der vollständigen Unterlagen bearbeitet ist. Und dieser ganze Krempel mit Gesundheitsbogen und Schweigepflichtsentbindung, verlängert den Kram dann evtl. sogar noch unnötig.

@Vrori
...wenn ich denn bereit bin, die auszufüllen..
Wo siehst du den Unterschied ob du das nun selbst oder mit Hilfe des medizinischen Personals der AfA ausfüllst, oder es der Gutachter fragt und einträgt?
und genau da steht ja drin, dass die Agentur "eigene Feststellung zur Leistungsfähigkeit zu treffen hat"....und das geschieht nun wirklich nicht, wenn man Gutachten der DRV abschreibt....
Genau aus diesem Grunde untersage ich der DRV ja auch die Weitergabe der Gutachten.
Und jeder meiner behandelnden Ärzte weiß das und hält sich auch dran.

Und genau aus diesem Grund habe ich ein AfA Gutachten bekommen was §125 bestätigt hat.

Das die „netten Leute“ der AfA dieses dann natürlich sofort zu DRV geschickt haben und die DRV dann von sich aus das Gutachten angezweifelt haben und so die AfA §125 widerrufen hat, das war für dem Prozess gegen die AfA und auch im Widerspruch gegen die DRV im Prinzip nur Munition für meinen Anwalt und den VdK.
..und ich bekomme ALG I schön regelmäßig, jeden Monat...wozu sollte ich mich dann nun auf irgendwas einlassen?,
Und du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und das nicht nur fiktiv....
Wenn dein Arbeitgeber nun clever ist, dann holt der sich jemanden der genau dich (auf Probe versteht sich) einstellt, und dann?
Im schlimmsten Fall musst du kündigen, was deinen Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs verpuffen lässt.
Und solltest du „wider erwarten“ die Probezeit nicht überstehen, hast du aufgrund der Eigenkündigung evtl. sogar noch ne Sperre am Hals.

Na Prima.....

Vrori
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Re: Brauche dringend Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 1. Nov 2011, 22:41

Hallo Fulgora,

glaub mir, ich hab mich abgesichert....

bei der Meldung zur Arbeitslosigkeit nach Aussteuerung sagte mir die SB,...ich sollte auf gar keinen Fall die au-meldungen einreichen..sie wüßten, dass ich krank wäre, aber sie wollen keine Au-Scheine sehen, da sie sonst das ALG einstellen müßten.
An dem Tag hatte ich einen Zeugen mit...
ich selber habe ihr gesagt, dass ich mich dem Arbeitssmarkt zur Verfügung stelle...mein AG hat auf sein Direktionsrecht verzichtet...das ARbeitsverhältnis ruht offiziell.
Dann habe ich den GdB von 50 vorgelegt und darauf hingewiesen, dass ich Einschränkungen habe. aber da war die SB schon selber drauf gekommen, da ich ja länger als 2 Jahre au war (eine andere Geschichte wegen dem KG)...und sie wollten ein Gutachten vom ärztl. Dienst einholen.
Die zahlung des ALG war angewiesen, das ALG wird pünktlich bezahlt..und sie kommen mit ihrem Gutachten nicht über...
anstatt mich zu ihrem ärzt. Dienst zu schicken, hängen die sich an den Formularen auf...Schweigepflichtentbindungen bräuchten die eigentlich nicht, wenn sie denn die Briefe von Arbeitslosengeld - Empfängern lesen würden..ich habe denen geschrieben, dass ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle und ich auch bereit bin, mich zum ärztl. Dienst zu begeben und dort meine Befundberichte vorlegen würde..
aber das haben sie anscheinend nicht gelesen, denn sie ziehen sich daran hoch, dass sie den gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindungen haben wollen..und da die freiwillig sind, geb ich nichts raus...
man wollte und will mit Lügen und Drohungen von mir die Rausgabe des DRV-Berichts bzw. die Ablehnung der EM-Rente erhalten...ich hab aber Klage eingereicht und solange darüber noch nichts entschieden ist, hat das Gutachten und die Entscheidung der DRV keine Rechtskraft und somit kann man die Gutachten der DRV nicht rechtskräftig für eine Leistungsbeurteilung durch die Agentur für Arbeit verwenden...somit rücke ich nichts schriftliches raus..
die haben aber die Möglichkeit, mich zum ärztl. Dienst einzuladen..
sie tun es aber nicht...
ich vermute, dass bislang immer alles bei den bisherigen Ausgesteuerten reibungslos lief und sie nun einen neuen Weg beschreiten müssen, den sie nicht kennen...naja, dann sollen sie sich halt mit ihren eigenen DA'en beschäftigen..das ist nicht meine Aufgabe..

Gruß
Vrori
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