Hallo riesman,
Jetzt während der EM Rente. Das liegt wahrscheinlich an dem Gutachten, da stand „das eine Besserung bei einer Leidensgerechten Therapie innerhalb der nächsten 2-3 Jahre nicht ausgeschlossen ist“. Da war aber nur der GA der Meinung!
Welcher Gutachter hat das jetzt in seiner Glaskugel gesehen, der vom Gericht ?
Was versteht der denn genauer unter einer "leidensgerechten Therapie"
Eine Therapie an deinen Leiden vorbei wäre ja auch irgendwie ziemlich "daneben", oder ... zudem musst du schon auch selber Willens sein und eine solche Therapie machen (wollen / können) ... ehe man vermuten darf, dass die dich wieder Erwerbsfähig machen "könnte" innerhalb der nächsten 2 - 3 Jahre ...
Während einer laufenden EM-Rente zahlt aber die DRV (meiner Kenntnis nach) keine med. Reha, da müsste das die Krankenkasse übernehmen, irgendwie frage ich mich immer öfter, ob die überhaupt noch alle wissen was sie da tun ...
Ich habe vom SG eine Aufstellung der Anrechnungszeiten bekommen, habe ich heute gesehen.
Da wurden im Mai das letzte mal Anrechnungszeiten vermerkt.
Das ist ja noch gar nicht komplett für 2016, da fehlen ja dann noch die AU-Zeiten bis zum 31.12.2016 ... schickst du deine Scheine dafür immer an die KK, dann müssen die das spätestens zum Jahresende bei der DRV melden oder du erinnerst selbst daran, hast ja deine Nachweise dafür zu Hause ... damit bist du wieder auf dem Laufenden.
Ich habe auch die Vermutung das sie darauf aus sind, es so lange hin zu ziehen bis man keinen Anspruch mehr hat.
Das klappt aber nicht wenn du weiterhin (durchgehend) AU geschrieben wirst, da können die noch "lange" ziehen wollen, aber wie ich oben schon geschrieben habe ist das dem Gericht ja egal, die brauchen dir schließlich keine Rente zu zahlen ...
Aber wie ist das eigentlich, selbst wenn man eine Lücke von 1-2 Jahren hätte, müsste doch der Anspruch auf EM Rente noch bestehen. Da ja in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen.
Oder?
Du hast ja bisher
KEINE Lücke und du solltest auch weiter streng darauf achten, dass es keine geben wird in deiner AU-Bescheinigung, denn für den Anspruch aus erneutem ALGII (wenn das Erbe verbraucht ist) fehlt dir die Zeit ohne Leistungsbezug, damit bist du über Hartz 4 dann auch raus aus dem Anspruch für EM-Rente.
Dort gilt das
NUR wenn man direkt aus Lohnersatzleistungen ( Krankengeld / ALGI) dort hin gekommen ist ... mit der Unterbrechung durch die Erbschaft ist deine Absicherung über Hartz 4 mit Anspruch auf EM-Rente dann in der Zukunft auch nicht mehr vorhanden ... muss also unbedingt weiter über die AU aufrecht erhalten werden .., völlig
EGAL wie lange sich das alles noch hinziehen könnte.
Es ist
NICHT richtig, dass die 5 Jahre vor Beginn der Arbeits-Unfähigkeit was zu bedeuten haben, es geht um den Eintritt des "Leistungsfalles" Erwerbsminderung (nach Ansicht der DRV wenn eine EM-Rente bewilligt wird) und den Zeitpunkt hat man dir ja jetzt schon auf 2016 verschoben ... trotzdem geht ja die DRV nun an das LSG, will also auch ab / für 2016 noch immer keine EM-Rente zahlen müssen ...
Die (bei der DRV) "arbeiten" schon irgendwie daran, die EM-Rente irgendwann wegen (angeblich) fehlender Versicherungszeiten ganz ablehnen zu können, darum ist es ja so wichtig die AU durchgehend aufrecht zu erhalten.
Wir haben hier schon einige Fälle, wo die AU irgendwann beendet wurde (weil die Ärzte meinten man braucht keine mehr) und der Anspruch auf EM-Rente (jedenfalls als Geldleistung) dann irgendwann verloren war ... nachträglich darf kein Arzt mehr AU-Bescheinigungen rückwirkend ausstellen dafür.
Die Meldungen (der AU-Zeiten) bei der DRV kannst du zur Not selbst nachholen, wenn deine KK auch meint sie will die Bescheinigungen nicht mehr haben, allerdings sind die (eigentlich) auch deswegen verpflichtet den Schein für die KK anzunehmen und das weiter an die DRV zu melden, machen die aber auch meist nur zum Jahresende, darum sind bisher in deiner Aufstellung nur die Zeiten bis zur Aufhebung Hartz 4 enthalten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
