Hallo riesman,
Ich hatte die Woche die mündliche Verhandlung vor dem SG.
Das Urteil viel für mich soweit positiv aus, das die DRV auf Grund
meiner Einschränkungen 3 Jahre befristet ab 2016 EM Rente
zahlen müsse.
Das klingt ja zunächst mal ganz gut, auch wenn es eher üblich ist, dass dann Vergleiche geschlossen werden ... dazu war die DRV ja offenbar trotzdem nicht bereit wenn der Richter nun ein Urteil gesprochen hat.
Da war ich erst mal erleichtert und erfreut.
Nützt dir aber nun nicht viel, wenn die DRV sich immer noch sträubt diese Rente nun auch bald zahlen zu wollen ...
Ich soll dann noch eine REHA machen um zu sehen ob vielleicht
dann innerhalb der 3 Jahre eine Besserung eintritt.
Wann sollst du eine Reha machen, jetzt oder wenn diese geplanten 3 Jahre mal (fast) vorbei sein werden ... verstehe ich gerade nicht so richtig, haben die eine Glaskugel um dann zu sehen, dass es dir doch bald besser gehen wird ...
Doch die DRV will das nicht hin nehmen und in Revision gehen.
Am Ende habe ich immer noch nichts erreicht.
Die DRV verliert eben nicht gerne Prozesse, das macht sich nicht gut in der Statistik, darum wird ja meist ein Vergleich geschlossen an den Sozial-Gerichten, damit kommen die dann da noch "sauber" raus, als hätte es diesen Kampf um die EM-Rente nie gegeben ... aber der Antragsteller bekommt dann wenigstens endlich was nötig ist und die DRV kann das auch nicht mehr zurück nehmen.
Die meisten Verfahren hier wurden am SG mit einem Vergleich beendet, der war zwar manchmal auch ein "leicht fauler" Kompromiss (immer noch zum Vorteil der DRV, wie bei mir z.B. mit Teilrente und "Arbeitsmarkrente" statt sofort Volle EM-Rente ohne Befristung ab Antragstellung) aber man hatte endlich was erreicht und bekam dann bald den Bescheid und die Rente ... das wird nun bei dir noch weiter (lange) dauern können ...
Dann sagte mir der Anwalt vom VDK das ich mich auf dem AA
mit all meinen Einschränkungen arbeitsuchend melden solle,
was in meinen Augen nicht richtig ist.
Wenn dann Arbeitslos melden wegen der Anrechnungszeiten.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Damit liegst du komplett falsch, warum soll man dir Rente geben müssen, wenn du dich nun der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen willst, die Anrechnungszeiten bekommst du auch aus der AU-Bescheinigung, die unbedingt weiter geführt werden
MUSS bis du mal schriftlich einen EM-Rentenbescheid bekommen hast.
Aktuell ist es völlig egal woher diese Anrechnungszeiten kommen werden, mehr Rentengeld bringen die sowieso nicht (egal ob von AfA oder KK gemeldet oder auch nachgemeldet) und für die EM-Rente ist aktuell nur wichtig was
VOR der Antragstellung schon an Versicherungszeiten vorhanden war.
Die "mauscheln" doch sowieso schon wieder, wenn man erst ab 2016 nun anerkennen sollte, dass du EM-Rente bekommen sollst ... wenn man "gesund" ist beantragt man ja (noch)keine EM-Rente ...
So lange du unbedingt weiter AU geschrieben bleibst von deinen Ärzten ist es überflüssig (
UND absolut FALSCH) dich der regulären Arbeitsvermittlung bei der AfA zur Verfügung zu stellen, da "freut" sich die DRV dann über diese Meldungen von der AfA, wer arbeiten will muss ja gesund sein.
Deine Einschränkungen interessieren die AfA jetzt nicht mehr, die "Nahtlosigkeit" ist vorbei und wer nicht in der Lage ist auch arbeiten zu können, der hat bei der AfA dann nichts mehr verloren als "Nichtleistungsbezieher" ... aber davon hat der VDK ohnehin keine Ahnung, was das dann für dich bedeuten kann, Bewerbungen schreiben, Meldetermine wahrnehmen usw.
Auch diese "Anrechnungszeiten" gibt es von der AfA nicht ohne diese Gegenleistungen ...
Ich wollte ihn noch versuchen zu erklären das ich bis Mai Harz4
bezogen hab, nun auf Grund meiner Erbschaft für ca, 1 Jahr
aus dem Bezug bin und ich falls nötig bei der DRV meine AU
Bescheinigungen nachreiche.
Es reicht wenn du das weißt und deine AU-Bescheinigungen weiter durchgehend vorhanden sind, für den Anspruch aus dem laufenden Verfahren ist das ohnehin völlig unwichtig aber zur Sicherheit trotzdem angebracht.
Die DRV "verschiebt" ja nach Möglichkeit auch gerne den Anspruch (Eintritt des Leistungsfalles) auf eine EM-Rente so weit in die Zukunft, bis man kein Rentengeld mehr bekommen würde, der Anfang ist ja schon gemacht, wenn man die EM sogar vom Gericht erst ab 2016 anerkennen will ...
Da ich seit fast 4 Jahren durchgehend AU bin, meinte er, das geht
nur höchstens 3 Jahre. Dann würden mir die Zeiten fehlen.
Ich habe doch aber die ganze Zeit Bezüge erhalten.
Da zählen doch die Anrechnungszeiten von den Behörden?
Das ist doch völliger Blödsinn was der da erzählt, warum soll man nur höchstens 3 Jahre AU geschrieben sein können, das entscheiden die behandelnden Ärzte wie lange sie eine AU-Bescheinigung ausstellen, bei mir waren es auch fast 4 Jahre, beim Dopa fast 5 und hier im Forum sind einige User schon deutlich länger AU geschrieben ... dafür gibt es
KEINE gesetzliche Grenze ...
Wenn du schon 4 Jahre AU bist inzwischen KANN das ja gar nicht korrekt sein was der erzählt, denk doch mal selber nach ... mit den 3 Jahren meint der wahrscheinlich die "Blockfristen" für Krankengeld, das hat aber mit AU-Bescheinigngen an sich überhaupt
NICHTS
zu tun.
Diese Frist betrifft nur die Regelungen für den Anspruch auf Krankengeld, das bekommst du ja seit der Aussteuerung sowieso nicht mehr, bist du deswegen jetzt gesund und Arbeits-
FÄHIG ...
Ich werde mir mal einen Überblick zu meinem Rentenkonto verschaffen.
Aktuell bekommst du keine Renten-Informationen, außerdem ist es völlig überflüssig, bleibe AU geschrieben und fertig (sammele das zu Hause bis du es mal brauchen wirst), lass dir nicht so viel Unsinn erzählen von Leuten die davon keine Ahnung haben, das
LETZTE was du jetzt tun solltest ist dich "Arbeit-Suchend" bei der AfA zu melden, dann kannst du das ganze Verfahren um die EM-Rente auch direkt beenden lassen ...
Hatte das schon mal jemand? Das die DRV in Berufung gegangen ist. Zieht sich das wieder so lange hin?
Das ist wohl bisher eher selten gewesen, mir zumindest ist hier aus dem Forum kein Fall bekannt, es gingen immer nur die Antragsteller in Berufung wenn das SG die EM-Rente auch abgelehnt hatte, dauern kann das wohl in jedem Falle endlos lange ... die DRV beißt so lange um sich, wie sie eine Aussicht sieht dir keine EM-Rente zahlen zu müssen.
Auf die Beründung bin ich da mal gespannt, es gibt eig. genügend Gerichtsurteile die für mich sprechen.
Die DRV muss sich aber nicht nach anderen Urteilen richten und sieht offenbar noch Möglichkeiten das in deinem Falle am LSG noch abzuweisen, sonst wäre sie schon am SG ohne (verbindliches) Vergleichsangebot nicht davon gekommen ...
Das kann leider noch ein sehr langer Weg ohne EM-Rente werden aber du solltest dir diesen Weg nicht noch selber versperren, indem du den falschen (VDK-) Ratschlägen folgst und dich nun (als gesund, denn krank wollen die dich gar nicht haben) der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen wirst ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
