Re: Angst vor finanziellem Ruin
Verfasst: Fr 3. Sep 2010, 12:58
Naja, aber da werden wohl auch keine "Ferienjobs" gelten - was anderes war das ja im Prinzip nach dem Abi nicht :(
https://www.krank-ohne-rente.de/
Klar genießt man dann den vollen Versicherungsschutz.Miko hat geschrieben:Als Silly bei ihrer Begutachtung war (in einer Zweigstelle der DRV) wartete ich einige Minuten im Warteraum auf sie.WiZaRd hat geschrieben:Naja "eigentlich" ganz einfach: du musst innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre in die RK eingezahlt haben.
Dort hing ein großes Plakat auf dem geschrieben stand, dass man bereits nach der ersten Einzahlung eines Rentenbetrages (also mit der ersten Lohnüberweisung) vollen Versicherungsschutz genießen würde.
Deshalb meine Gedanken...
Ja K@lle und daran ändert sich auch nichts durch die Sparbeschlüsse, denn bei dir geht es (als Nichtleistungsbezieher) NUR um die MELDUNG an die DRV, für deine Zeiten als Arbeitsloser.soll heißen seid sep.04 bin ich Arbeitsuchend o.Bezüge gemeldet....
bleibt mein Anrecht auf Eu-Rente bestehen ?
Das ist auch besser so (nicht falsch verstehen), ein Kredit muß doch auch irgendwie zurückgezahlt werden, wie soll das gehen wenn du eher damit rechnen mußt in Zukunft weniger Geld pro Monat zur Verfügung zu haben.Einen Kredit, der mir übergangsweise helfen würde, erhalte ich auch nicht.
Kann Dich sooo gut verstehen, hope!hope1964 hat geschrieben: ....
Ich lebe allein, Familie nicht mehr vorhanden. Und da ich mich bereits über die vergangenen Jahre immer mehr zurückgezogen (u.a. Folge von einigen Schicksalsschlägen) habe (natürlich hat die Sozialphobie damit zu tun, aber das sehe ich erst jetzt), habe ich auch nicht sehr viele Freunde. Hatte meine Kontakte hauptsächlich über die Arbeit.
.......
Danke fürs zuhören
Es werden KEINE Beiträge entrichtet, wenn du keine Leistungen erhältst, aber du bleibst genau deshalb bei der AfA (SGB III-Bereich /Agentur "für" Arbeit) gemeldet und kommst nicht in die ARGE (SGBII-Bereich)
frage: gibts die Antwort von dir auch irgendwo offiziell mit den ganzen § usw.Die neuen gesetzlichen Regelungen beziehen sich ausschließlich auf Bezieher von Leistungen des SGB II (H4) und du bekommst ja von dort auch gar keine Leistungen!
soweit ich weiß schwirrt diese Erklärung, samt § auf der DRV -Homepage irgendwo rum.frage: gibts die Antwort von dir auch irgendwo offiziell mit den ganzen § usw.