
ich möchte dich

Also, das " eingeschränkte Gestaltungsrecht bzw. das Dispositionsrecht ". Habe gestern natürlich nochmal die SB von der RV

ihr mitgeteilt, was ich am Freitag in der Beratung für mich entschieden habe. Alles klar soweit !

Aber es kam auch hier die Frage : " Sind sie von der KK in ihrem Gestaltunngsrecht eingeschränkt worden " ?

" NEIN ", sagte ich," keine schriftliche Belehrung diesbezüglich ".

Bitte, @Doppeloma, du brauchst mir auch nicht zu Antworten, nur zur Kenntnis nehmen, werde weiter " forschen "

Hier noch eine Aussage aus dem " Vorsorge Forum "
>>> Übrigens:
Einen Rentenantrag stellen müssen Sie von seiten des Rentversicherungsträgers nicht. Nur wenn Sie von der Krankenkasse nach § 51 SGB V oder von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurden, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen, dann sind Sie grds. verpflichtet, den Rentenantrag zu stellen (sogenanntes eingeschränktes Dispositions- oder Gestaltungsrecht). <<<
Nur zur Kenntnis

Ganz liebe Grüße

Boo
