Hallo ihr Lieben,
vielen Dank für eure Gedanken zu meinem Fall!
@Doppeloma:
Die Berufsgenossenschaften nehmen diese 78 Wochen, wie sie es in Bezug auf die Einstellung des Krankengeldes bei der Krankenkasse gibt, auch sehr gerne als Grund die Verletztengeldzahlung einzustellen. Aber ganz so einfach ist es beim Verletztengeld nicht. Hier ist es wohl so, dass die Zahlung eingestellt werden kann, wenn keine Hoffnung mehr auf eine irgendwann zu erreichende Arbeitsfähigkeit besteht.
Solange es noch Hoffnung gibt wieder arbeitsfähig zu werden, in welchem Rahmen auch immer, müsste eigentlich weiter Verletztengeld gezahlt werden. Laut meiner Ärzte werde ich in meiner Erwerbsfähigkeit lebenslang stark eingeschränkt bleiben, aber bisher hat keiner gesagt, dass ich nie wieder arbeiten gehen kann. Meine Ärzte, Therapeuten und ich arbeiten eigentlich daraufhin irgendwann wieder zumindest in Teilzeit irgendeiner Tätigkeit nachgehen zu können.
Demnach hätte mir die BG eigentlich weiter Verletztengeld zahlen müssen, eigentlich.....So wurde es mir kürzlich erklärt. Das "Gutachten", was zur Ablehnung meines Rentenantrags führte, enthielt so viele Fehler und Unstimmigkeiten, sodass mein Anwalt und ich das haben gut "ausienander nehmen" können. Als ich das "Gutachten" las, dachte ich im ersten Moment, dass da Akten vertauscht worden sein mussten, so absurd war das Ganze.
Ich war davor eigentlich der festen Überzeugung, dass mir Rente zusteht. Solange über den Rentenantrag noch nicht endgültig entschieden wurde, erhalte ich Geld von der AfA. Zunächst bekam ich Übergangsgeld und seitdem der Widerspruch zum Ablehnungsbescheid der Rente läuft, erhalte ich ALG1.
Mein Anspruch auf eine Unfallrente wird derzeit von der BG geprüft. Hier wurde kürzlich ein Gutachten zur Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erstellt. Die Höhe der MdE entscheidet dann ob mir eine Unfallrente zusteht und wie hoch diese ausfällt. Laut Gutachter wird meine MdE im oberen Drittel liegen, allerdings hab ich das noch nicht schriftlich.
Diese Unfallrente erhält man aber unabhängig von einer Erwebsminderungsrente. Ich könnte also durchaus Anspruch auf eine Unfallrente und auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
Ich hoffe nach wie vor, dass sich meine Probleme und Differenzen mit der Rentenversicherung aussergerichtlich klären lassen. Ich möchte keinen "Ärger" machen. Ich möchte einfach nur fair behandelt und begutachtet werden.Wenn ich lese, wie lange der Kampf um Rente bei manchen schon andauert, wird mir ganz anders. Meine Kraft ist auch irgendwann aufgebraucht.
Ich frage mich auch, wie so mancher Leidensgenosse denn so überhaupt überleben soll. Man ist ja schon durch Krankheit oder Verletzungen gestraft genug und dann wird man durch Verschleppung und Zeitschinderei von diversen Behörden in den finanziellen Ruin getrieben, ganz abgesehen von der psychischen Belastung.
@Agnes:
Was diesen Teufelskreis angeht, stimme ich dir voll und ganz zu. Sicher spielt die Psyche eine große Rolle. Und auch meine Psyche leidet unter der Situation. An manchen Tagen komme ich besser damit zurecht und an anderen Tagen eben nicht.
Was die Psyche gerade im Zusammenhang mit chronischen Schmerzen "leisten" kann, ist mir bewusst. Ich habe mich auch ausführlich damit beschäftigt und auch durch meinen Job ist es mir nicht fremd. Da ich durch das SHT auch kognitive Einschränkungen erlitten habe, wurde ich diesbezüglich auch schon vor 2 Jahren neuropsychologisch begutachtet. Danach erhielt ich einige Zeit neuropsychologische Therapien.
Das Gutachten, was die Rentenversicherung aktuell in Auftrag gegeben hat, ist kein neuropsycholgisches Gutachten, sondern ein sozialmedizinisches Gutachten. Deshalb bin ich da etwas skeptisch. Ein erneutes neuropsychologisches Gutachten fände ich durchaus sinnvoll und das haben mein Anwalt und ich der Rentenversicherung auch vorgeschlagen. Darauf wurde aber leider nicht eingegeangen.
Der Hauptgrund für meine Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit ist aber immernoch physischer Natur. Hätte ich kein physisches Problem, sprich keine Verletzung, hätte ich auch kein psychisches Problem. Die Angst, in die Psycho- Schublade gesteckt zu werden, habe ich auch. Zu oft hat man es versucht, bevor meine gravierende Verletzung endlich erkannt wurde.
Das, was ich mir diesbezüglich anhören musste, war verletzend und demütigend. Deshalb reagiere ich auf Psychologen, Psychiater, Neurologen wahrscheinlich auch sehr sensibel, empfindlich und skeptisch. Die negativen Erfahrungen sitzen tief. Aber es soll ja durchaus auch Psychologen, Psychiater und Neurologen geben, die fair sind und den Patienten angemessen behandeln....
Liebe Grüße
Mrs. Jinx
Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch
Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch
Zuletzt geändert von Engelchen22 am So 19. Jul 2015, 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Absätze eingefügt zur besseren Lesbarkeit !
Grund: Absätze eingefügt zur besseren Lesbarkeit !
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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch
Schade, ich hätte diesen Fall auch gern gelesen, aber ich stelle fest, dass ich das nicht mehr hinbekomme.
Die vielen, langen Texte ohne Smilies
und größerer Absätze krieg ich derzeit nicht bewältigt.
Ich konnte es leider nur kurz überfliegen und habe da gelesen, dass es angeblich mehr Berentungen wegen der Psyche geben soll, als wegen den körperlichen Gebrechen.
Also ICH glaube das nicht, das dem so ist.
Egal um was es hier nun eigentlich ging,
, viel Glück dabei! 
Die vielen, langen Texte ohne Smilies

Ich konnte es leider nur kurz überfliegen und habe da gelesen, dass es angeblich mehr Berentungen wegen der Psyche geben soll, als wegen den körperlichen Gebrechen.

Also ICH glaube das nicht, das dem so ist.

Egal um was es hier nun eigentlich ging,


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Re: Hilfe, sozialmedizinisches Gutachten nach Widerspruch
Hi Mrs. Jink,
Ich würde auch zum Psycho-Gutachter gehen, hier würde durchaus eine Chance bestehen, dass etwas psychisches zu Tage kommt.
Find ich eigentlich schon fair von der DRV - ungewöhnlich.
Was Deine BG-Rente betrifft, so hört sich dies schon sehr gut an.
Ich glaube aber zu wissen, dass BG-Rente ( gerade wenn sie sehr hoch vom MdE ausfällt bei der DRV-Rente gegengezeichnet wird.
Sobald Du weißt,Wiesel BG-Rente bekommst, solltest Du mal Deinen EM-Rentenanspruch betrachten.
Ist dann wirklich ne Rechenaufgabe - Rechenweg unter:
http://www.experto.de/rente/wird-die-al ... uerzt.html
Drück Dir die Daumen
Michi
Ich würde auch zum Psycho-Gutachter gehen, hier würde durchaus eine Chance bestehen, dass etwas psychisches zu Tage kommt.
Find ich eigentlich schon fair von der DRV - ungewöhnlich.
Was Deine BG-Rente betrifft, so hört sich dies schon sehr gut an.
Ich glaube aber zu wissen, dass BG-Rente ( gerade wenn sie sehr hoch vom MdE ausfällt bei der DRV-Rente gegengezeichnet wird.
Sobald Du weißt,Wiesel BG-Rente bekommst, solltest Du mal Deinen EM-Rentenanspruch betrachten.
Ist dann wirklich ne Rechenaufgabe - Rechenweg unter:
http://www.experto.de/rente/wird-die-al ... uerzt.html
Drück Dir die Daumen
Michi
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