
Na, das ist doch eine sehr gute Auskunft, wenn du ab 01.05.2011 wieder versicherungspflichtig gearbeitet hast, dann passt ja die Rechnung der DRV schon gar nicht mehr (deine aber auch nicht im Bezug auf die Antragstellungdeshalb hab ich ab dem 01.05.2011 halbtags angefangen, und im Reha Entlassungsbericht Feb. 2014 stand - voll erwerbsfähig, mit Einschränkungen - nicht Stehen, nicht auf Leitern oder Gerüst usw. das kennt ihr ja alle



Es geht um die (vergangenen !!!) 5 Jahre bei Feststellung einer EM durch die DRV und darin müssen für 36 Monate die sogenannten "Pflichtbeiträge" enthalten sein ... die sind doch auf jeden Fall erfüllt, wenn du doch in der Reha noch gar nicht EM gewesen bist ... dann KANN der Beginn deiner AU auch nicht gleichzeitig schon der Beginn des "Leistungsfalles" gewesen sein, sonst wäre ja der gesamte Reha-Bericht eine einzige LÜGE gewesen ... den haben die doch vorliegen, da hat doch deine AU auch schon bestanden ...


Man hat dich aber als Folge der Reha nicht aufgefordert (die DRV) einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, weil die Reha deine Erwerbsfähigkeit nicht mehr wieder herstellen konnte ("Umdeutung" der Reha in EM-Rente was den Zeitpunkt dieser Antragstellung auch zum "Eintritt des Leistungsfalles" machen könnte ..., aber Au wegen Grippe entlassen, dann noch AU bis zur Aussteuerung am 3.9 und ab 4.9 bei der Agentur für A...

Dein Anspruch auf EM-Rente hat sich bereits mit dem ersten Beitrag aus deinem Lohn angefangen neu aufzubauen und dann genügen eigentlich 36 Pflichtbeiträge ab dem 01.05.2011, dazu sollte die DRV unbedingt Erklärungen abgeben müssen, denn die Reha geht ja eigentlich auch nicht als Basis, das hätten die ja dann von sich aus machen müssen.
Man hat dich aber GAR NICHT als EM angesehen in der Reha, sonst wären die (angeblich) fehlenden Versicherungszeiten ja da schon aufgefallen ???, woher kommt also JETZT die Gewissheit, dass du bereits seit Beginn deiner AU auch schon EM gewesen sein musst ... haben die das im Februar 2014 in der Reha "nur übersehen" ...


Ist mir so nicht bekannt aber vielleicht gibt es ja noch andere Formulare, ich konnte nur ankreuzen welche Art der "Versicherten-Rente" ich beantragen möchte = Altersrente/Rente wegen Schwerbehinderung/ Rente wegen Erwerbsminderung usw.Und ja - wenn du den Rentenantrag stellst - kannst du die Vollrente ankreuzen oder aber auch die Teilweise.
Letztlich besteht aber auch kein Anspruch auf eine teilweise EM-Rente, wenn der Anspruch insgesamt nicht vorhanden ist ... die grundsätzlichen Voraussetzungen versicherungsrechtlicher Art müssen für jede Rentenart immer (komplett) erfüllt sein und bei der Erwerbsminderung ist es zunächst unerheblich ob man selbst "eigentlich" nur die Halbe Rente (Teilweise EM-Rente) haben möchte, auch dafür müssen zunächst alle EM-Rentenbedingungen voll erfüllt sein, ich denke aber mit einem guten Anwalt sollte das für dich zu regeln sein.
Immerhin wird die DRV nun auch Schwierigkeiten haben dich dann auf eine Teilweise EM zu setzen, wenn man dir doch eigentlich schon die volle EM bestätigt hat ... da bin ich auch sehr gespannt, wie das weiter gehen wird.


Liebe Grüße von der Doppeloma
