Hallo riesman,
Ich bin nun auch in der Schublade für leichte Pförtnertätigkeiten bei der AfA, aber man lässt mich bis jetzt soweit in Ruhe.
geht nicht mehr zu diese "Schublade", schon voll mit abgelehnten K-o-R-Usern denen das Gleiche angeraten wurde ... warum vermitteln die dann nicht alle Ausgesteuerten direkt in solche Jobs, wenn die doch so toll dafür geeignet sind ...
Jetzt soll ich bei der DRV wegen dem Widerspruchsverfahren nochmals die Befundberichte einreichen.
AHA, also wieder Antragsteller-Beschäftigungstherapie, "weil sich das (angeblich) so gut bewährt haben soll", besonders natürlich als Arbeitsersparnis für die DRV ... soll doch der Antragsteller /Widerspruchsführer was tun ... damit es ihm nicht zu gut gehen könnte ...
Wurde ich damals im Widerspruch auch mit beauftragt, vorher hatten die keine Befunde bei meinen Ärzten angefordert im Antragsverfahren ... und danach wurde der Widerspruch Monate später auch abgelehnt ... also erhoffe dir davon lieber keine große Wendung in deinem Verfahren.
Macht es Sinn den Teil B des AfA GA mit einzureichen? Da steht zwar unter 3 Stunden, aber auch voraussichtlich länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer. Oder lass ich das AfA GA lieber weg?
Was sollen die damit, ich hatte sogar den Teil A mitgeschickt bei der Antragstellung, der war ja Grund dafür, dass die AfA den Antrag auf EM-Rente von mir gefordert hatte und diese Ärztin war da sehr gründlich und klar vorgegangen (sie hatte mich auf Dauer in absolut keinen Job mehr vermittelbar gesehen, aus rein gesundheitlichen Gründen

), hat die DRV aber auch nicht gehindert den Antrag abzulehnen.
Der Teil B ist sowieso nur für den Arbeitsvermittler vorgesehen, was soll denn die DRV damit anfangen ohne Begründungen aus welchen medizinischen Sachverhalten das so sein soll ... das ist nur für die interne Verwendung bei der AfA gedacht, denn der Vermittler soll/darf ja (eigentlich) auch nicht wissen, was der "Kunde" für Krankheiten hat.
Das ist doch für die DRV völlig wertlos, was die AfA schreibt interessiert die sowieso nicht, zumal es meist gerne aus DRV-Reha-Berichten und /oder deren GA stammt und die kennen die ja dort schon.
Welche deiner Ärzte sollen sich denn jetzt äußern, sichere dir möglichst auch eine Kopie dieser Befundberichte, damit du wenigstens auch weißt was deine Ärzte da geschrieben haben, leider wissen aber viele ambulante Ärzte auch nicht Bescheid worauf es da ankommen könnte ... so genügt es nicht wenn geschrieben wird "mein Patient ist aus meiner Sicht nicht mehr arbeitsfähig", das macht nichts ... trotzdem muss er ja nicht Erwerbsgemindert sein ...
Oder sie meinen, dass man höchstens noch 3 - 4 Stunden täglich arbeiten könnte, es muss aber geschrieben werden, dass eine
Berufstätigkeit von UNTER 3 Stunden täglich nicht mehr als machbar angesehen wird und dann sollte der Arzt das auch (aus seiner Behandlung hergeleitet) entsprechend gut medizinisch begründen können.
Man darf es den eigenen Ärzten aber auch nicht übel nehmen wenn sie sich damit nicht so auskennen, das ist nicht unbedingt "Tagesgeschäft" und so nutzt die DRV das dann auch wieder für ihre Zwecke aus, was die (vielleicht) ganz anders "gemeint hatten" ...
Unsere Hausärztin hat das bei mir auch nicht so "verbissen" gesehen und das lag vor Allem daran, dass ich mit ihr auch nicht unbedingt meine psychischen Probleme durchgekaut habe, dafür war ich ja beim Psychiater und der hat auch meine AU-Bescheinigung geführt ...
Manche Ärzte "füllen das auch zusammen mit dem Patienten aus", nur die Patienten wissen ja meist auch nicht, wie man das da am Besten reinschreiben und ausdrücken sollte ... diese vorgefertigten Befund-Formulare sind sehr DRV-lastig aufgebaut und bieten auch nicht viel Platz für ausführliche Erklärungen der befragten Ärzte, zumal Viele sowieso komplett überlastet sind und solche zusätzlichen Sachen "schnell vom Tisch haben wollen" ... die werden schon wissen warum sich das (aus Sicht der DRV) so "gut" bewährt hat ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
