
Im Moment finde ich dazu noch nichts, hatte mal irgendwo vor kurzem was dazu gelesen, dass es neu gesetzlich so geregelt werden soll.Liebe Doppeloma, hast Du hierfür zufällig die gesetzliche Grundlage zur Hand ?![]()

Bisher waren ja die Politiker (wie so oft) davon ausgegangen, dass so etwas in der Realität gar nicht vorkommt, es gäbe höchstens einige "Einzelfälle" ... naja, die brauchen dann wohl kein Geld zum "Überleben", bis zur ersten Rentenzahlung ...


Falls es in SGB V (Krankenkassenrecht) schon eingearbeitet wurde, dann leider so "versteckt", dass man es wieder schwer deuten kann bei Notwendigkeit ... vermutlich in § 50 SGB V aber wirklich sicher bin ich mir da nicht ...


Über "Guckle" wird man auch noch nicht fündig ... werde das aber nachreichen sobald ich dazu was Konkretes gefunden habe.
Liebe Grüße von der Doppeloma
