Zusatzrente - HILFE BITTE
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
Hallo,
was bedeutet FHH?...wenn das analog öffentlicher Dienst war, dann hätte m.E. dort sehr wohl eine Zusatzversicherung bestanden..
es geht sogar soweit, dass man von einer Zusatzversicherung zur anderen seine bereits "gewonnenen" Zeiten mitnehmen kann..
die werden dann angerechnet..
schau bitte noch mal, was das 1988 war...
im übrigen steht im Urteil, dass du eine Abfindung bekommem hast?..dann endete aber das vers.pflichtige Beschäftigungsverhältnis trotzdem dann vor Dezember 2004...
deswegen wurde ja die Versicherungspflicht nicht verlängert...eben weil du keine vers.pflichtigen Bezüge mehr bekommen hast...das war eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und keine Weiterbeschäftigung bis 31.12. oder?
was bedeutet FHH?...wenn das analog öffentlicher Dienst war, dann hätte m.E. dort sehr wohl eine Zusatzversicherung bestanden..
es geht sogar soweit, dass man von einer Zusatzversicherung zur anderen seine bereits "gewonnenen" Zeiten mitnehmen kann..
die werden dann angerechnet..
schau bitte noch mal, was das 1988 war...
im übrigen steht im Urteil, dass du eine Abfindung bekommem hast?..dann endete aber das vers.pflichtige Beschäftigungsverhältnis trotzdem dann vor Dezember 2004...
deswegen wurde ja die Versicherungspflicht nicht verlängert...eben weil du keine vers.pflichtigen Bezüge mehr bekommen hast...das war eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und keine Weiterbeschäftigung bis 31.12. oder?
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
Und noch einmal "Hallo"
Mit FHH ist da etwa folgendes mit gemeint?
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/ ... /11254809/
Nicht böse sein.
Ehrlich gesagt gestaltet sich eine Hilfestellung dir gegenüber wirklich als mühsam und ich komme mir gerade vor wie bei einer Schnitzeljagd
Gruß agnes
Mit FHH ist da etwa folgendes mit gemeint?
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/ ... /11254809/
Nicht böse sein.
Ehrlich gesagt gestaltet sich eine Hilfestellung dir gegenüber wirklich als mühsam und ich komme mir gerade vor wie bei einer Schnitzeljagd
Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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- Hamburger Deern
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
ja, FHH steht für freie Hansestadt Hamburg + öffentlicher Dienst - sorry
Da war mal was mit Küche als Hauswirtschafterin und auch Wahlhelferin sowie Sozialamt
jaaaaaaaaaaaaa aber von der anderen Seite des Schreibtisches
Das waren immer zeitlich begrenzte Anstellungen
Ich kann nicht mehr genau nachvollziehen was 1988 so los war, von wann bis wann und wo?
keine Ahnung
und das jetzt noch zu klären dazu fehlten mir auch ehrlich gesagt die Nerven
das würde monate dauern
Und ja, im Urteil steht das ich eine Abfindung bekommen habe
und ja, für den Verlust des Arbeitsplatzes war das
Und der AG wurde aufgefordert das Zeugnis eben bis zum 31.12.04 auszustellen
Und sorry, das ist halt alles etwas verwirrend hier bei dieser Schnitzeljagd, aber so langsam lichtet sich das ja..
....
denke ich zumindest
Da war mal was mit Küche als Hauswirtschafterin und auch Wahlhelferin sowie Sozialamt
jaaaaaaaaaaaaa aber von der anderen Seite des Schreibtisches
Das waren immer zeitlich begrenzte Anstellungen
Ich kann nicht mehr genau nachvollziehen was 1988 so los war, von wann bis wann und wo?
keine Ahnung
und das jetzt noch zu klären dazu fehlten mir auch ehrlich gesagt die Nerven
das würde monate dauern
Und ja, im Urteil steht das ich eine Abfindung bekommen habe
und ja, für den Verlust des Arbeitsplatzes war das
Und der AG wurde aufgefordert das Zeugnis eben bis zum 31.12.04 auszustellen
Und sorry, das ist halt alles etwas verwirrend hier bei dieser Schnitzeljagd, aber so langsam lichtet sich das ja..
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denke ich zumindest
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
Hallo Hamburger Deern
Fakt wäre, wenn du bei dieser Institution per regulärem Arbeitsvertrag angestellt warst, könnten zusatzversorgungsrechtliche Anteile angefallen sein.
Diese Institution FHH gibt es demnach noch, sodass bestimmt Nachforschungen zu deinem damaligem Arbeits-/Versicherungsverhältnis möglich wäre.
Auch z.B. als Küchenhilfskraft usw. wärst du Mitarbeiter im ö.D. gewesen.
Aufklärend dazu müsste man von/über den/die damaligen arbeitsvertraglichen Voraussetzungen Kenntnis erlangen.
Ganz klar sehe ich da allerdings wieder nichts, da der ö.D. ja auch der VBL unterliegt und diese Zeiten deinem Versicherungskonto bereits zuzuordnen wären.
Du kannst nur erneut nach den "Vorversicherungszeiten" vor den bereits erfassten Versicherungszeiten ab 2000 bis 2004 fragen, wo du am Stück ja die 57 Wochen zusammengebracht hast, also fehlen diese Zeiten 1988 (oder wer weiß sogar früher) bis 2000.
Schau, bei mir war es z.B. so, dass ich von 1976 bis 1982 im ö.D. beschäftigt war, dann bis 1988 nur Hausfrau und ab dann nahtlos bis zur EMR erneut wieder im ö.D. beschäftigt wurde. An meine damaligen Versicherungszeiten konnte ich nahtlos anknüpfen, zumal ich bereits im ersten Turnus schon insgesamt über 6 Jahre beisammen hatte.
Aus dem Grund, sofern man keine Beitragserstattung zuvor herbeigeführt hat, bleiben solche vormals erwirtschafteten Versicherungspunkte erhalten und man kann sie später zurechnen lassen.
Ja, eine sehr komplexe Angelegenheit.
Das Wort "Schnitzeljagd" war von mir auch spaßeshalber gemeint
Lieben Gruß sendet agnes
Und sorry, das ist halt alles etwas verwirrend hier bei dieser Schnitzeljagd, aber so langsam lichtet sich das ja..
....
denke ich zumindest
Fakt wäre, wenn du bei dieser Institution per regulärem Arbeitsvertrag angestellt warst, könnten zusatzversorgungsrechtliche Anteile angefallen sein.
Diese Institution FHH gibt es demnach noch, sodass bestimmt Nachforschungen zu deinem damaligem Arbeits-/Versicherungsverhältnis möglich wäre.
Auch z.B. als Küchenhilfskraft usw. wärst du Mitarbeiter im ö.D. gewesen.
Aufklärend dazu müsste man von/über den/die damaligen arbeitsvertraglichen Voraussetzungen Kenntnis erlangen.
Ganz klar sehe ich da allerdings wieder nichts, da der ö.D. ja auch der VBL unterliegt und diese Zeiten deinem Versicherungskonto bereits zuzuordnen wären.
Du kannst nur erneut nach den "Vorversicherungszeiten" vor den bereits erfassten Versicherungszeiten ab 2000 bis 2004 fragen, wo du am Stück ja die 57 Wochen zusammengebracht hast, also fehlen diese Zeiten 1988 (oder wer weiß sogar früher) bis 2000.
Schau, bei mir war es z.B. so, dass ich von 1976 bis 1982 im ö.D. beschäftigt war, dann bis 1988 nur Hausfrau und ab dann nahtlos bis zur EMR erneut wieder im ö.D. beschäftigt wurde. An meine damaligen Versicherungszeiten konnte ich nahtlos anknüpfen, zumal ich bereits im ersten Turnus schon insgesamt über 6 Jahre beisammen hatte.
Aus dem Grund, sofern man keine Beitragserstattung zuvor herbeigeführt hat, bleiben solche vormals erwirtschafteten Versicherungspunkte erhalten und man kann sie später zurechnen lassen.
Ja, eine sehr komplexe Angelegenheit.
Das Wort "Schnitzeljagd" war von mir auch spaßeshalber gemeint
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Der Kluge denkt, bevor er spricht.
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(Günter Leitenbauer)
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Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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- Hamburger Deern
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
keine Sorge, ich hab das mit der Schnitzeljagd auch so verstanden wie es gemeint war
Ich muss ja selber schon wieder schmunzeln so durcheinander ist dat alles
Aber an solchen Dingen stelle ich auch immer wieder entsetzt fest wie chaotisch bei mir eben so manches war
Von Unterlagen bis zum Arbeitsplatzhopping
uiuiuiiiiiiiiiiiiiiii.....wenn der ÖD wenn auch aus dem vorigen Jahrhundert eigentlich schon hätte auftauchen müssen bei der VBL ist tatsächlich so klar irgendwie gar nichts
Ich werde nochmal schauen, bezweifel aber das ich hier noch etwas finde von annudazumal
Fakt ist das war ÖD das weiß ich zumindest noch
Oh mann, es darf auch gerne mal wieder etwas einfach einfach sein !!!!
Und ja, das ist eine extrem komplexe Angelegenheit
Ich muss ja selber schon wieder schmunzeln so durcheinander ist dat alles
Aber an solchen Dingen stelle ich auch immer wieder entsetzt fest wie chaotisch bei mir eben so manches war
Von Unterlagen bis zum Arbeitsplatzhopping
uiuiuiiiiiiiiiiiiiiii.....wenn der ÖD wenn auch aus dem vorigen Jahrhundert eigentlich schon hätte auftauchen müssen bei der VBL ist tatsächlich so klar irgendwie gar nichts
Ich werde nochmal schauen, bezweifel aber das ich hier noch etwas finde von annudazumal
Fakt ist das war ÖD das weiß ich zumindest noch
Oh mann, es darf auch gerne mal wieder etwas einfach einfach sein !!!!
Und ja, das ist eine extrem komplexe Angelegenheit
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
Hallo,
womöglich ist das damals nicht per Datenübermittlung an die VBL gemeldet worden, sondern "händisch" irgendwo eingetragen. Versuch mal über die Personalabteilung der FHH (nun weiß ja auch ich, aus Niedersachsen, was damit gemeint ist), noch was zu erreichen...
womöglich ist das damals nicht per Datenübermittlung an die VBL gemeldet worden, sondern "händisch" irgendwo eingetragen. Versuch mal über die Personalabteilung der FHH (nun weiß ja auch ich, aus Niedersachsen, was damit gemeint ist), noch was zu erreichen...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
Hallo Hamburger Deern
Ich denke, wir (die Forenmitglieder) werden das alles gemeinsam hier mit dir schon noch aufgedröselt bekommen und auch mit dir versuchen, Klarheit in die damalige Situation zu bringen.
Anhand deiner Rentenversicherungszeiten, du hast ja bei deiner Kontenklärung zur Berentung dazu eine aktuelle Aufrechnung der einzelnen Versicherungsjahre bekommen, kannst du die genauen Versicherungs- und somit auch die Beschäftigungszeiten aus den Vorjahren vor 2000 einsehen.
Wenn darin auch Versicherungszeiten aus dem ö. D. vorliegen, dann sollte parallel dazu aktuell eine Abklärung erneut bei der VBL durch dich erfolgen, wie der AG das auch damals zusatzversicherungsvertraglich zu handhaben hatte, was da an Zeiten ggf. entstanden und durch den AG gemeldet sind.
Wenn nicht ausdrücklich dein damaliger Arbeitsvertrag bei der ausgeübten Tätigkeit im ö. D. den Ausschluss der Zusatzversorgung hergab (du schriebst etwas von Zeitverträgen), oder du nur dort bei der FHH gearbeitet aber nicht von/bei ihnen angestellt warst und du durch einer anderen Firma versicherungsrechtlich gemeldet wurdest, dann sollte eigentlich der Tarifvertrag des ö. D. diese Zusatzversorgungsangelegenheit auch bei dir geregelt haben.
Eine eingeleitete Beitragserstattung war und ist ja bisher auch aus den Vorzeiten nicht erfolgt.
Evtl. kann dir auch die KK wieder dienlich sein, also die KK, die damals die Beiträge durch den AG eingefahren haben, zu klären, wie und wie lange dein Beschäftigungsverhältnis wo und bei wem war.
Auch wenn es viel Umstand bedeutet, nun im Nachhinein die Unterlagen noch einmal aufleben zu lassen und beizuschleppen, so ist es aber bares Geld, was dir ggf. unrechtmäßig flöten ginge.
Die zu erwarteten 36 Euro ungrad würden jährlich mit einem 1% automatisch ihre Erhöhung finden und wären mehr, als man für sein Geld aktuell auf jeder Bank an Sparzins bekommt
Nein, Spaß beiseite!
Auch für einen vermeintlich geringen Betrag, lohnt sich das Kämpfen, wenn diese Ansprüche rechtsgültigen Bestand haben.
Die Definition "gering" muss und sollte man der Definition "nichts" gegenüberstellen und dann wird aus "gering" auch wieder VIEL, um das es sich am Ende lohnt nachzuforschen!
Wir werden der Sache auf dem Grund kommen, egal wie es ausgehen wird.
Du musst nur geduldig bleiben und die Situation Stück für Stück rekonstruieren.
Lieben Gruß sendet agnes
Ich denke, wir (die Forenmitglieder) werden das alles gemeinsam hier mit dir schon noch aufgedröselt bekommen und auch mit dir versuchen, Klarheit in die damalige Situation zu bringen.
Anhand deiner Rentenversicherungszeiten, du hast ja bei deiner Kontenklärung zur Berentung dazu eine aktuelle Aufrechnung der einzelnen Versicherungsjahre bekommen, kannst du die genauen Versicherungs- und somit auch die Beschäftigungszeiten aus den Vorjahren vor 2000 einsehen.
Wenn darin auch Versicherungszeiten aus dem ö. D. vorliegen, dann sollte parallel dazu aktuell eine Abklärung erneut bei der VBL durch dich erfolgen, wie der AG das auch damals zusatzversicherungsvertraglich zu handhaben hatte, was da an Zeiten ggf. entstanden und durch den AG gemeldet sind.
Wenn nicht ausdrücklich dein damaliger Arbeitsvertrag bei der ausgeübten Tätigkeit im ö. D. den Ausschluss der Zusatzversorgung hergab (du schriebst etwas von Zeitverträgen), oder du nur dort bei der FHH gearbeitet aber nicht von/bei ihnen angestellt warst und du durch einer anderen Firma versicherungsrechtlich gemeldet wurdest, dann sollte eigentlich der Tarifvertrag des ö. D. diese Zusatzversorgungsangelegenheit auch bei dir geregelt haben.
Eine eingeleitete Beitragserstattung war und ist ja bisher auch aus den Vorzeiten nicht erfolgt.
Evtl. kann dir auch die KK wieder dienlich sein, also die KK, die damals die Beiträge durch den AG eingefahren haben, zu klären, wie und wie lange dein Beschäftigungsverhältnis wo und bei wem war.
Auch wenn es viel Umstand bedeutet, nun im Nachhinein die Unterlagen noch einmal aufleben zu lassen und beizuschleppen, so ist es aber bares Geld, was dir ggf. unrechtmäßig flöten ginge.
Die zu erwarteten 36 Euro ungrad würden jährlich mit einem 1% automatisch ihre Erhöhung finden und wären mehr, als man für sein Geld aktuell auf jeder Bank an Sparzins bekommt
Nein, Spaß beiseite!
Auch für einen vermeintlich geringen Betrag, lohnt sich das Kämpfen, wenn diese Ansprüche rechtsgültigen Bestand haben.
Die Definition "gering" muss und sollte man der Definition "nichts" gegenüberstellen und dann wird aus "gering" auch wieder VIEL, um das es sich am Ende lohnt nachzuforschen!
Wir werden der Sache auf dem Grund kommen, egal wie es ausgehen wird.
Du musst nur geduldig bleiben und die Situation Stück für Stück rekonstruieren.
Lieben Gruß sendet agnes
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- Hamburger Deern
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
ich war nochmal auf der Suche.....
Abrechnungen hab ich nicht mehr aus der Zeit
aabbeerrrrrrr
ich habe 2 Zeugnisse gefunden
22.9.88 bis 31.12.88 Hausarbeiterin/Hauswirtschafterin - FHH - Zeitvertrag
+
15.5.91 bis 31.05.93 Verwaltungsangestellte - FHH - Zeitvertrag
also könnte ja doch noch, evtl.....
Abrechnungen hab ich nicht mehr aus der Zeit
aabbeerrrrrrr
ich habe 2 Zeugnisse gefunden
22.9.88 bis 31.12.88 Hausarbeiterin/Hauswirtschafterin - FHH - Zeitvertrag
+
15.5.91 bis 31.05.93 Verwaltungsangestellte - FHH - Zeitvertrag
also könnte ja doch noch, evtl.....
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
Hallo mien Deern
Na also, da gab es ja doch noch etwas in deinem persönlichen Archiv zu entdecken.
Kopien gemacht und ab an die VBL per Anfrage auf/nach anrechenbaren Versicherungszeiten hingeschickt
Ich bin gespannt ... Gruß agnes
Na also, da gab es ja doch noch etwas in deinem persönlichen Archiv zu entdecken.
Kopien gemacht und ab an die VBL per Anfrage auf/nach anrechenbaren Versicherungszeiten hingeschickt
Ich bin gespannt ... Gruß agnes
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Re: Zusatzrente - HILFE BITTE
Hallo,
mir wurde letzthin wegen ZVK erklärt (ich habe im Jahr 1990 drei Monate lang im ÖD gearbeitet), dass man damals erst nach einem halben Jahr beim ÖD ZVK-berechtigt war. Dies würde für Deine Tätigkeit von 5/91 bis 5/93 ja zutreffen.
Also, dann hau' in die Tasten und schick denen eine Kopie der entsprechenden Zeugnisse.
Ich wünsche Dir, dass alles wunschgemäß funktioniert!
LG
Fee
mir wurde letzthin wegen ZVK erklärt (ich habe im Jahr 1990 drei Monate lang im ÖD gearbeitet), dass man damals erst nach einem halben Jahr beim ÖD ZVK-berechtigt war. Dies würde für Deine Tätigkeit von 5/91 bis 5/93 ja zutreffen.
Also, dann hau' in die Tasten und schick denen eine Kopie der entsprechenden Zeugnisse.
Ich wünsche Dir, dass alles wunschgemäß funktioniert!
LG
Fee
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