Hallo Sternchen,
Nun habe ich von der DRV Post bekommen, da die Reha nicht erfolgreich war und ob ich tatsächlich vermindert erwerbsfähig bin, kann nur geprüft werden, wenn ein Rentenantrag gestellt wird.
magst du das mal (persönliche Daten abdecken) einstellen, das sieht ja nach "Umdeutung" einer Reha in EM-Rente aus ... das schreiben die immer so merkwürdig, dass man sich noch nicht wirklich sicher ist, was das zu bedeuten hat.
Es wäre wohl besser wenn du dir einen Termin bei der DRV-Beratungsstelle machst und dir dort bei der Antragstellung helfen lässt ... ich denke doch eine Kontenklärung wurde für dich schon mal durchgeführt und dann haben die ja alle Daten (zu deinen Arbeitsstellen) bereits erfasst.
Jetzt habe ich mir die Formulare runtergeladen und ausgefüllt (so gut es eben ging). Was ich nicht verstehe, wenn ein Versicherungsverlauf vorliegt, weswegen man nochmal alles haarklein ausfüllen muß und auch mit Tarifbezeichnung bzw. Lohngruppenbezeichnung. Ich bin in den neuen Bundesländern geboren, da hab ich keine Übersicht über Lohngruppen, da wurde nur der Verdienst ins Buch eingetragen.
Mit dem Versicherungsbuch aus der DDR-Zeit ist das doch gerade alles kein Problem,, schon gar nicht wenn das bereits alles mal bei der DRV nachgewiesen wurde ... da brauchst du keine Tarifangaben machen, wenn die das schon gespeichert haben, wann hast du denn die letzte Renten-Information bekommen ???
Wenn darin alles soweit richtig erfasst war, dann brauchst du das nicht erneut einzeln eintragen ...
Ihr seit sicherlich auch schon an diesem Punkt gewesen, diese Formulare gegen die Wand zu donnern

Aber es muss eben sein.
Ja sicher, aber du musst dir ja die Arbeit nicht selber so schwer machen, dafür sind doch diese Beratungsstellen da, die machen das direkt am PC fertig, nur was in der letzten Renten-Information gefehlt haben sollte ist noch nachzuweisen und deine Daten von der Krankenversicherung solltest du auch mitnehmen, weil gleich die Aufnahme in die KvdR mit beantragt wird ... am Ende unterschreibst du alles, bekommst eine Kopie von dem Antrag und die leiten das direkt weiter zur Bearbeitung.
Im Allgemeinen sind die sehr nett und hilfsbereit, manchmal meinen sie die Entscheidungen zum Antrag schon "zu kennen", aber das muss dich nicht weiter stören, Hauptsache du hast dann den Antrag auf den Weg gebracht ...
So nun noch ein paar Fragen Frage, ich habe erst Mitte März 2016 meine 78 Wochen Krankengeld rum, die DRV erwägt aber, den Rehaantrag als Rentenantrag zu werten. Ich weiss nicht, was "besser" ist.
Da gibt es kein "besser", wenn man dir das so mitgeteilt hat wie ich das vermute, dann
WIRD diese Reha definitiv in EM-Rente umgedeutet (die Antragstellung ist aber "pro Forma" noch notwendig) und wenn du die Reha z.B. auf "Wunsch" deiner KK ( (MDK / Aufforderung nach § 51 SGB V) beantragt hattest, dann liegt das Dispositionsrecht (Entscheidungsrecht) bereits bei der KK, denn das Ergebnis war im Prinzip der Hintergedanke der KK dabei.
Es wird aber auch noch etwas dauern, bis du dann wirklich deinen Bescheid zur EM-Rente bekommst, bis März 2016 ist ja nicht mehr so sehr lange hin.
Mit dem schriftlichen Rentenbescheid stellt die KK das Krankengeld sofort ein, denn ein EM-Rentner hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, das wird in jedem Falle so sein, auch wenn du die Reha auf eigenen Wunsch beantragt hattest ... du kannst nicht "abwarten" bis das Krankengeld abgelaufen ist und du ausgesteuert wirst.
Die KK wird ja auch nachfragen wie das Reha-Ergebnis gewesen ist ...
Wenn der Rehaantrag zählt, wird dieser auch als "Gutachterschreiben" genutzt?
Du meinst sicher den Reha-Bericht der dann geschrieben wurde und der ist tatsächlich als "Langzeit-Gutachten" dann die wichtigste Grundlage für diese Entscheidung der DRV (gewesen) ...
Hast du diesen Bericht schon selbst vorliegen oder ein Arzt von dir hat den bekommen, dann lass dir eine Kopie ausdrucken ...
Was wäre, wenn ich eine Teilrente gewährt bekäme (bin 1956 geboren), kann oder muß ich mich dann trotzdem noch arbeitslos (Restleistungsvermögen) melden, bis ich evtl. eine Arbeitsmarkrente erhalten würde oder geht es dann nicht mehr?
Dazu kannst du vielleicht schon Hinweise in dem Reha-Bericht finden, ob man eventuell nur einer Teilweise Erwerbsminderung (allgemeiner Arbeitsmarkt für 3 bis
UNTER 6 Stunden erwerbsfähig) festgestellt haben will, das bedeutet aber nicht, dass die DRV das auch so übernehmen muss und so kann trotzdem die volle EM-Rente (aus komplett gesundheitlichen Gründen
ODER wegen der Lage am Teilzeit-Arbeitsmarkt = Arbeitsmarktrente) bewilligt werden.
Das wirst du letztlich abwarten müssen, kommt auch drauf an ob und wie lange du schon arbeitslos bist, sonst kann es bei Teilrente tatsächlich noch sein, dass du dich für den "Rest" bei der AfA melden musst um dein ALGI zu beantragen, aber darüber nachzudenken ist es jetzt noch zu früh.
Die Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III) würde aber dann nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld auch für die Vermittlung in "leidensgerechte /versicherungspflichtige" Teilzeitarbeit gelten ... wenn du tatsächlich "nur" eine Rente wegen teilweiser EM bewilligt bekommst.
Mit deinem Jahrgang hat das eher wenig zu tun, es geht ja nicht um reine "Berufsunfähigkeit" bei dir wenn ich das bisher richtig verstanden habe ...
Lass dir helfen, wenn du mit dem Antrag alleine nicht so gut klar kommst, der Dopa war auch damals bei der DRV-Beratungsstelle (beim ersten Antrag) und ich habe meinen Antrag beim VDK-Renten-Berater ausfüllen lassen, erst den 2. Antrag für den Dopa habe ich dann mühsam (über mehrere Tage) am PC selber ausgefüllt, da war mir die Kopie vom 1. Antrag aber eine gute Hilfe ...
Liebe Grüße und auch dir
FROHE WEIHNACHTEN und ein
GUTES NEUES JAHR ... von der Doppeloma
