Hallo Flocke68,
Bereits im Dez 2012 wurde ein Rentenantrag gestellt. Der aber im April abgelehnt wurde. Widerspruch läuft.
Im juni wurde ich ausgesteuert und bekam Alg 1 ( Nahtlosigkeit). Ich habe zu Anfang August einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Nun erhalte ich noch bis Ende diesen Monats meinen Lohn für sämtliche angefangen Urlaubstage und eine Abfindung. Ab dem 1.11. soll ich dann wieder Alg 1 bekommen.
Warum tust du denn sowas

, wer hat dir denn dazu geraten einen Aufhebungsvertrag zu machen und deinen "Rest-Urlaub" anzutreten ... von der Firma bezahlten Urlaub kann man nur in Anspruch nehmen wenn man gesund ist, ansonsten hat man Anspruch auf die Urlaubsabgeltung (in Geld) falls man bis zum Ende des Arbeitsvertrages wegen Krankheit keinen Urlaub mehr nehmen kann.
Dass die AfA eine Abfindung (meist) anrechnet ist dir hoffendlich bekannt und den Anspruch auf ALGI wegen der Nahtlosigkeit hast du damit irgendwie "unterbrochen" ... ich kann dir da echt gerade nicht ganz folgen, warum du so gehandelt hast ... und welche Auswirkungen das jetzt haben wird ist schwer abzuschätzen ...
Was meint denn die AfA zu deinem Aufhebungsvertrag, üblicherweise bekommt man dafür eine ALGI - Sperre von 3 Monaten, hast du was schriftlich dazu (von der AfA), dass es bei dir nicht so sein wird, ich nehme an das mit November hat was mit deinen Urlaubstagen zu tun ...
Irgendwie bekomme ich das gerade nicht sortiert, wenn der Aufhebungsvertrag zu Anfang August geschlossen wurde, dann ist das Arbeitsverhältnis ja beendet und deine K-Versicherung auch wenn die AfA nicht mehr zahlt, was genau war seitdem Sache, wie bist du versichert gewesen, hast du das alles selber bezahlt ...
Hast du Urlaubsabgeltung in einem Betrag ausgezahlt bekommen oder hat deine Firma dir tatsächlich Urlaubstage mit Lohn bezahlt ???
Nun habe ich heute ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten:
Überschrift::Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente!!!!!!
sie sind in ihrer Leistungsfähigkeit soweit gemindert, dass sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchtenlich arbeiten können. Damit stehen sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne der § 137, 138 etc...........
Hast du denn einen komplett neuen Antrag bei der AfA gestellt und in diesem Zusammenhang noch einmal auf dein (bereits) laufendes EM-Renten-Verfahren hingewiesen, die schauen da nicht unbedingt so genau hin, wenn jemand raus war aus dem Bezug ... immerhin scheinen sie ja schon dein GA vom Med. Dienst "gesichtet" zu haben ...
Zur Prüfung der Erwerbsminderung beabsichtige ich, der Rentenversicherung die ärztlichen Unterlagen zu übersenden.usw..............
Von wem genau (welche Abteilung ???) kam denn dieses Schreiben jetzt (klingt nach ÄD, denn ein SB
KANN ja gar keine ärztlichen Unterlagen an die DRV senden ...

), haben die denn eine Schweigepflichtentbindung dafür vorliegen, dass die was an die DRV "senden" dürfen ???
jetzt soll ich noch einen Rentenantrag stellen??????? Ich versteh das so langsam nicht mehr. Das Arbeitsamt weiss doch bereit über den laufenden Rentenantrag bescheid.
Offenbar nicht oder die haben zumindest nicht genau hingeschaut, nach 3 Monaten können sie ja auch den aktuellen Stand nicht wissen, es sei denn du hast es jetzt bei der neuen Antragstellung wieder (schriftlich) mitgeteilt ...
Ansonsten solltest du den aktuellen Stand deines Renten-Verfahrens dort nochmal
nachweislich mitteilen, es wäre natürlich unsinnig einen weiteren Antrag zu stellen, wenn schon einer im Widerspruch am Laufen ist.
Vielleicht kann irgendjemand von euch mir erklären was das zu bedeuten hat. Ich bin völlig überfordert damit!!!!
NaJa, ich auch ein wenig, denn das ist eine ziemlich ungewöhnliche Situation, zu der es hier (vermutlich) nicht besonders viele Erfahrungen geben wird, wir raten eher nicht dazu ein bestehendes/ruhendes Arbeitsverhältnis "freiwillig" aufzugeben und der von dir dafür gewählte Zeitpunkt ist nicht wirklich nachvollziehbar ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
