Heute war ich beim Arbeitsamt.
Aufforderung nach § 145 entfällt ja. Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist gestellt und befindet sich momentan im Widerspruchverfahren, Klage auf Teilhabe am Arbeitsleben ist auch erhoben. Gesetzlich alles ok in diesem Bereich. Dafür bekomme ich eine Aufforderung, zur ärztlichen Begutachtung bei der Agentur für Arbeit.
Insbesondere geht es dabei darum, wie ich an einen Arbeitsplatz zu komme. Brauche ich dann wirklich einen PKW oder genügt der ÖPNV? Die Rentenversicherung und die Krankenkasse wissen von meinen Einschränkungen in diesem Bereich. Offenbar will aber die Agentur für Arbeit noch eigene Feststellungen dazu treffen.
Wenn die Agentur für Arbeit unbedingt meint, dass sie es braucht, bitteschön. Ich habe nichts zu verbergen.
Camper
Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
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Re: Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
Hallo Camper,
Irgendwelche Anträge (an die DRV) sind dann zu stellen oder die Bearbeitung der laufenden Anträge ( schwebende Verfahren zu Reha / EM-Rente) ist abzuwarten...das mal in der Kurzfassung...die (EIGENE) ärztliche Begutachtung (durch die AfA !!!) ist in diesem Zusammenhang zwingend vorgeschrieben...soweit ist das (bisher) bei dir tatsächlich gemäß § 145 SGB III rechtlich OK...
WER hat dir also mal wieder GESAGT (???), dass § 145 "entfällt", beantrage doch mal die Akteneinsicht (§ 25 SGB X) in deine AfA-Akte, dann wirst du diesem "entfallenen" § SEHR schnell wiederbegegnen, damit sichert sich die AfA nämlich die Ansprüche auf die Erstattung von der DRV (WEGEN der Anwendung von § 145 SGB III), wenn du mal rückwirkend irgendwas an Geldleistungen bei denen genehmigt bekommst...was die ALGI-Zahlung (rückwirkend) überflüssig gemacht hätte.
Wie ist denn diese Frage jetzt zu verstehen, üblicherweise KANN /SOLLTE man einen Arbeitsplatz zu FUSS und /oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen KÖNNEN, die Pflicht einen Führerschein und einen PKW zu besitzen, gibt es bisher noch NICHT...nicht mal ein Fahrrad MUSS man haben und benutzen...
Ich fürchte du hast das GANZE System noch nicht wirklich verstanden...KEINER WILL wirklich für dich/uns zahlen und JEDER Sozial-Leister (AUCH die AfA) pickt sich das heraus, was ihm die höchst-möglichen Einsparungen bringt...DU und deine Gesundheit und deine beruflichen Wünsche und Zukunftspläne sind dabei SOOO unwichtig, wie ein "Staubkorn im All"...
Was du mit aktuell 56 für eine "großartige" Leistung zur "Teilhabe am Arbeitsleben" vielleicht noch von der DRV bekommen wirst, habe ich an anderer Stelle schon ausführlich beschrieben, das sieht auf dem Papier erst mal TOLL aus (wir bewilligen Ihnen (den Grunde nach) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...WOW und DANN folgt das große AAABER...), kauf dir schon mal einen hübschen Rahmen (A-4 Format) dafür, der farblich in dein KLO passt...Entschuldige BITTE meinen Sakasmus, aber was diesen Punkt betrifft KANN ich NICHT mehr anders...
Denn DAS wird die DRV NIE einen Cent kosten und dir bringt es AUCH NIX, auf dem Weg zu deinen Zielen, denn da wird NUR soziapflichtversicherte ARBEIT (EIN Arbeitgeber !!!) bezuschußt...keine externen Weiterbildungen o.ä., WACH bitte AUF...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Du hast es leider immer noch NICHT verstanden, der § 145 tritt nach der Aussteuerung IMMER in Kraft, sonst hast du überhaupt KEINEN Anspruch auf ALG I wenn du nicht arbeiten gehen KANNST, weil du noch krank bist...Aufforderung nach § 145 entfällt ja. Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist gestellt und befindet sich momentan im Widerspruchverfahren, Klage auf Teilhabe am Arbeitsleben ist auch erhoben. Gesetzlich alles ok in diesem Bereich. Dafür bekomme ich eine Aufforderung, zur ärztlichen Begutachtung bei der Agentur für Arbeit.
Irgendwelche Anträge (an die DRV) sind dann zu stellen oder die Bearbeitung der laufenden Anträge ( schwebende Verfahren zu Reha / EM-Rente) ist abzuwarten...das mal in der Kurzfassung...die (EIGENE) ärztliche Begutachtung (durch die AfA !!!) ist in diesem Zusammenhang zwingend vorgeschrieben...soweit ist das (bisher) bei dir tatsächlich gemäß § 145 SGB III rechtlich OK...
WER hat dir also mal wieder GESAGT (???), dass § 145 "entfällt", beantrage doch mal die Akteneinsicht (§ 25 SGB X) in deine AfA-Akte, dann wirst du diesem "entfallenen" § SEHR schnell wiederbegegnen, damit sichert sich die AfA nämlich die Ansprüche auf die Erstattung von der DRV (WEGEN der Anwendung von § 145 SGB III), wenn du mal rückwirkend irgendwas an Geldleistungen bei denen genehmigt bekommst...was die ALGI-Zahlung (rückwirkend) überflüssig gemacht hätte.
Insbesondere geht es dabei darum, wie ich an einen Arbeitsplatz zu komme. Brauche ich dann wirklich einen PKW oder genügt der ÖPNV?
Wie ist denn diese Frage jetzt zu verstehen, üblicherweise KANN /SOLLTE man einen Arbeitsplatz zu FUSS und /oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen KÖNNEN, die Pflicht einen Führerschein und einen PKW zu besitzen, gibt es bisher noch NICHT...nicht mal ein Fahrrad MUSS man haben und benutzen...


Die WOLLEN NICHT, die MÜSSEN, denn deren Interesse liegt vor ALLEM darin, dir möglichst bald KEIN ALG I mehr ZAHLEN zu müssen, was die KK und die DRV schon so alles festgestellt haben, nutzen die üblicherweise NUR DANN, wenn es auch zu ihren Vorteil ist /wäre......Die Rentenversicherung und die Krankenkasse wissen von meinen Einschränkungen in diesem Bereich. Offenbar will aber die Agentur für Arbeit noch eigene Feststellungen dazu treffen.
Ich fürchte du hast das GANZE System noch nicht wirklich verstanden...KEINER WILL wirklich für dich/uns zahlen und JEDER Sozial-Leister (AUCH die AfA) pickt sich das heraus, was ihm die höchst-möglichen Einsparungen bringt...DU und deine Gesundheit und deine beruflichen Wünsche und Zukunftspläne sind dabei SOOO unwichtig, wie ein "Staubkorn im All"...


DARUM geht es NICHT, ob du was zu verbergen hast, sondern NUR darum, ob du nicht "irgendwie" ohne größere Probleme SEHR BALD doch noch "irgendwohin" zum Arbeiten vermittelt werden KÖNNTEST, DEINE "beruflichen Flausen" wird man dir dann schon "austreiben", schließlich KANN es am SG noch JAHRE dauern, bis da mal was entschieden ist /wird...Wenn die Agentur für Arbeit unbedingt meint, dass sie es braucht, bitteschön. Ich habe nichts zu verbergen.
Was du mit aktuell 56 für eine "großartige" Leistung zur "Teilhabe am Arbeitsleben" vielleicht noch von der DRV bekommen wirst, habe ich an anderer Stelle schon ausführlich beschrieben, das sieht auf dem Papier erst mal TOLL aus (wir bewilligen Ihnen (den Grunde nach) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...WOW und DANN folgt das große AAABER...), kauf dir schon mal einen hübschen Rahmen (A-4 Format) dafür, der farblich in dein KLO passt...Entschuldige BITTE meinen Sakasmus, aber was diesen Punkt betrifft KANN ich NICHT mehr anders...


Denn DAS wird die DRV NIE einen Cent kosten und dir bringt es AUCH NIX, auf dem Weg zu deinen Zielen, denn da wird NUR soziapflichtversicherte ARBEIT (EIN Arbeitgeber !!!) bezuschußt...keine externen Weiterbildungen o.ä., WACH bitte AUF...
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
@Doppeloma
Momentan ist es jedenfalls so, dass ich für vollschichtig arbeitsfähig angesehen werde. Allerdings nur und ausschließlich als Empfangsmitarbeiter, ohne Nachtschicht.
Nun sagte aber die Dame bei der Arbeitsagentur selbst, dass ich mich nicht bewerben muss, da die Erstattung der Bewerbungskosten in den Bereich der Rentenversicherung fiele, weil das eben zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört. Wenn ich nun statt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Rente bekomme, ist das ja auch nicht schlecht. Darauf wird es sowieso raus laufen, denn ich gehe von 100 + Merkzeichen aus.
Läd mich nun die Agentur für Arbeit wieder ein, egal ob zur ärztlichen Begutachtung, oder ob es um meine berufliche Situation geht, bekomme ich künftig die Fahrtkosten für ein Taxi erstattet. Nicht weil ich nicht ich nicht imstande wäre, selbst zur Agentur für Arbeit zu fahren, sondern weil ich nur einen PKW habe, der nicht in die Umweltzone darf.
Strafzettel, weil man eben in die Umweltzone gefahren ist, übernimmt die Agentur für Arbeit nicht. Da ich nicht mit ÖPNV fahren kann, bleibt nur das Taxi übrig.
Taxi kostet ca 30 € hin und zurück. Kostenübernahme wurde zugesagt. Was will ich derzeit noch mehr. Abgesehen davon kann ich dann, wenn das Krankengeld ausläuft auch endlich einem Minijob nachgehen und ich bin nicht nur an das Haus gebunden.
Die KK hätte das Krankengeld sofort eingestellt, wenn ich da einem Job nachgegangen wäre.
Also ich sehe das optimistischer als Du.
lg
Camper
Momentan ist es jedenfalls so, dass ich für vollschichtig arbeitsfähig angesehen werde. Allerdings nur und ausschließlich als Empfangsmitarbeiter, ohne Nachtschicht.
Nun sagte aber die Dame bei der Arbeitsagentur selbst, dass ich mich nicht bewerben muss, da die Erstattung der Bewerbungskosten in den Bereich der Rentenversicherung fiele, weil das eben zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört. Wenn ich nun statt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Rente bekomme, ist das ja auch nicht schlecht. Darauf wird es sowieso raus laufen, denn ich gehe von 100 + Merkzeichen aus.
Läd mich nun die Agentur für Arbeit wieder ein, egal ob zur ärztlichen Begutachtung, oder ob es um meine berufliche Situation geht, bekomme ich künftig die Fahrtkosten für ein Taxi erstattet. Nicht weil ich nicht ich nicht imstande wäre, selbst zur Agentur für Arbeit zu fahren, sondern weil ich nur einen PKW habe, der nicht in die Umweltzone darf.
Strafzettel, weil man eben in die Umweltzone gefahren ist, übernimmt die Agentur für Arbeit nicht. Da ich nicht mit ÖPNV fahren kann, bleibt nur das Taxi übrig.
Taxi kostet ca 30 € hin und zurück. Kostenübernahme wurde zugesagt. Was will ich derzeit noch mehr. Abgesehen davon kann ich dann, wenn das Krankengeld ausläuft auch endlich einem Minijob nachgehen und ich bin nicht nur an das Haus gebunden.
Die KK hätte das Krankengeld sofort eingestellt, wenn ich da einem Job nachgegangen wäre.
Also ich sehe das optimistischer als Du.
lg
Camper
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Re: Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
Hallo Camper,
Liebe Grüße von der Doppeloma

Na dann bleibe mal weiter hübsch optimistisch...was die SAGEN gilt überhaupt NICHTS, NUR was du schriftlich hast, kannst du zur Not auch einklagen...ich lasse mich GERNE mal so ausnahmsweise vom Gegenteil überzeugen...Also ich sehe das optimistischer als Du.

DU bekommst aber noch KEINE Leistungen zur Teilhabe...bisher läuft die Klage darauf...MEHR NICHT...und wenn die AfA Bewerbungen wünscht, dannn MUSS sie die auch bezahlen...da die Erstattung der Bewerbungskosten in den Bereich der Rentenversicherung fiele, weil das eben zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört.
Schriftlich ??? oder hoffst du darauf, dass Märchen WAHR werden...glaubst noch an das Gute in Behörden-Menschen...Taxi kostet ca 30 € hin und zurück. Kostenübernahme wurde zugesagt. Was will ich derzeit noch mehr.

Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
@Doppelmama
Ob sie dann noch wünscht, dass ich mich bewerbe? Warten wir mal ab.
Ich hab mir schon mal in der Jobbörse angeschaut, was der Arbeitsmarkt so an Empfangskräften her gibt. Die meisten verlangen Englischkenntnisse.
Die Einzige Fremdsprache die ich kann ist bayrisches Schwäbisch.
Diesen § habe ich im Schriftwechsel mit der Agentur für Arbeit genannt, bevor ich dort angetreten bin. So war das Erste, was ich gestern ausfüllen durfte, das Formular mit der Fahrtkostenerstattung.
Du beschränkst dich, so glaube ich zumindest, zu sehr auf die §§, die die Arbeitslosigkeit und Rente betreffen.
Camper
Bisher wünscht sie ja keine Bewerbungen. Erst mal will sie ein Gutachten des ärztlichen Dienstes.DU bekommst aber noch KEINE Leistungen zur Teilhabe...bisher läuft die Klage darauf...MEHR NICHT...und wenn die AfA Bewerbungen wünscht, dannn MUSS sie die auch bezahlen...
Ob sie dann noch wünscht, dass ich mich bewerbe? Warten wir mal ab.
Ich hab mir schon mal in der Jobbörse angeschaut, was der Arbeitsmarkt so an Empfangskräften her gibt. Die meisten verlangen Englischkenntnisse.
Die Einzige Fremdsprache die ich kann ist bayrisches Schwäbisch.
Habe nicht nur ich, sondern alle anderen auch schriftlich. Im § 65 Abs. 1 Punkt 2 des SGB ISchriftlich ??? oder hoffst du darauf, dass Märchen WAHR werden...glaubst noch an das Gute in Behörden-Menschen...
Diesen § habe ich im Schriftwechsel mit der Agentur für Arbeit genannt, bevor ich dort angetreten bin. So war das Erste, was ich gestern ausfüllen durfte, das Formular mit der Fahrtkostenerstattung.
Du beschränkst dich, so glaube ich zumindest, zu sehr auf die §§, die die Arbeitslosigkeit und Rente betreffen.
Camper
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Re: Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
irgendwo hab ich so was auch mal gelesen (weis allerdings nicht mehr ob ich´s hier gepostet hab)Taxi kostet ca 30 € hin und zurück.
da ging es auch darum dass Rente abgelehnt wurde und die Fahrtkosten (Taxi) um ein vielfaches höher waren wie der Verdienst oder die Rente....
ansonsten wird bei meinen Ga gefragt ob ich in der Lage wäre mit ÖPNV zu fahren (unabhängig davon ob es überhaupt in meiner Wohngegend die Möglichkeit dazu gibt)
anscheinend sind die Nebenwirkungen meiner Medis ausreichend um die Frage nach selbst fahren entfallen zu lassen
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
Ich war eben grad bei meinem Anwalt.
Es wurde ein persönliches Gutachten angefordert betreffend den Grad meiner Behinderung.
Genauso wie in Augsburg die Agentur für Arbeit, liegt auch die Stelle für die Begutachtung mitten in der Umweltone, allerdings in München.
Nun hat mein Anwalt einen Brief geschrieben und um Übernahme der Kosten für ein Taxi oder einen Leihwagen gebeten, weil ich
a) aus gesundheitlichen Mittel nicht mit Öffis fahren kann
b) nicht über ein Fahrzeug verfüge, mit dem ich in die Umweltzone fahren kann.
Bin gespannt, was das Sozialgericht antwortet.
Es wurde ein persönliches Gutachten angefordert betreffend den Grad meiner Behinderung.
Genauso wie in Augsburg die Agentur für Arbeit, liegt auch die Stelle für die Begutachtung mitten in der Umweltone, allerdings in München.
Nun hat mein Anwalt einen Brief geschrieben und um Übernahme der Kosten für ein Taxi oder einen Leihwagen gebeten, weil ich
a) aus gesundheitlichen Mittel nicht mit Öffis fahren kann
b) nicht über ein Fahrzeug verfüge, mit dem ich in die Umweltzone fahren kann.
Bin gespannt, was das Sozialgericht antwortet.
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