Fragen zu befristeter EM-Rente

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
Fulgora

Fragen zu befristeter EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 9. Mai 2011, 23:47

Hallo, ich hab mal einige Fragen bzgl. befristeter EM-Rente zur Diskussion zu stellen.
Nehmen wir an der EM-Rentner hat seine Rente befristet bis zum 31.12.2011 bewilligt bekommen.
Dann stellen sich einige Fragen:
1) Wann und wie (Formular / Formlos)sollte man den Verlängerungsantrag für befristete EM-Rente stellen?
2) Wann sollte man sich "rein vorsichtshalber" bei der AfA melden?
3) Sollte man dem Antrag auf Verlängerung möglichst vollständige ärztliche Gutachten und sämtliche medizinische Unterlagen in Kopie beifügen, die eine weiterhin bestehende Erwerbsunfähigkeit bescheinigen?
4) Was passiert wenn sich die "Weiterbewilligung" hinzieht, sprich Ablehnung incl. Wiederspruch etc. ?
5) Nach welchem Satz berechnet sich das ALG1 bzw. hat man nach befristeter EM-Rente überhaupt Anspruch auf ALG1?
6) Wenn ALG1 kommt dann überhaupt Nahtlosigkeit in Betracht?

Ich kenne zwar bisher nur wenige Fälle in denen die EM-Rente aufgehoben wurde, aber was die nun genau gemacht haben weiß ich auch nicht.

Daher möchte ich das hier mal zur Diskussion bringen.

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Re: Fragen zu befristeter EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 10. Mai 2011, 03:25

Hallo Fulgora, :smile:
Nehmen wir an der EM-Rentner hat seine Rente befristet bis zum 31.12.2011 bewilligt bekommen.
Dann mache ich die Antworten (nach meinem bisherigen Wissenstand) mal an deinem Beispiel fest, soweit das Datum eine Rolle spielt :ic_up:
1) Wann und wie (Formular / Formlos)sollte man den Verlängerungsantrag für befristete EM-Rente stellen?
Vielfach wird die Antragstellung mindestens 4 - frühestens 6 Monate VOR Ablauf des Bewilligungs-Zeitraumes empfohlen, ein Antrag wird wohl (teilweise) rechtzeitig vorher von der DRV zugeschickt.
Ansonsten kann dieses Formular (R 120) von der DRV-Homepage verwendet werden

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0120.pdf
2) Wann sollte man sich "rein vorsichtshalber" bei der AfA melden?
Im Beispiel sollte man sich spätestens Ende September (3 Monate VOR Ablauf der Rente) bei der AfA melden (wie bei Arbeitslosigkeit, da man das voraussichtliche Ende der EM-Rente lange genug kennt)
3) Sollte man dem Antrag auf Verlängerung möglichst vollständige ärztliche Gutachten und sämtliche medizinische Unterlagen in Kopie beifügen, die eine weiterhin bestehende Erwerbsunfähigkeit bescheinigen?
Das ist schon sehr sinnvoll, wenn sich in der EM-Renten-Zeit entsprechende Arztberichte /Klinikberichte/ Gutachten neu ergeben haben, bereits (bei der DRV) vorliegende medizinische Unterlagen sind sicher nicht notwendig, EXTRA beauftragte Bescheinigungen (der eigenen Ärzte z.B.) werden (vermutlich) wenig Wirkung haben, denn über das Fortbestehen der Erwerbsminderung entscheidet weiterhin NUR die DRV.

Es ist möglich, dass man erneut begutachtet oder zur med. Reha geschickt wird, manchmal reichen auch Befund-Berichte der eigenen Ärzte aus, die DIREKT und gezielt von der DRV angefordert werden, das wird sehr unterschiedlich gemacht, oft wird auch einfach, OHNE weiteres Theater die Rente rechtzeitig (!) verlängert :ic_up:
4) Was passiert wenn sich die "Weiterbewilligung" hinzieht, sprich Ablehnung incl. Wiederspruch etc. ?
Die Weiterbewilligung KANN sich auch hinziehen, OHNE dass direkt schon abgelehnt wurde, da gibt es wohl manchmal auch eine (kurz) Verlängerung durch die DRV selber, bis zur endgültigen Entscheidung.

Diese KANN man wohl auch "formlos" beantragen, falls es zu einer verzögerten Bearbeitung kommt, das habe ich vor kurzem im ELO gelesen, da hat das jemand gemacht und die EM-Rente wurde dann erst mal (vorläufig) weitergezahlt, bis die Verlängerung durch war.

Ansonsten und bei einer Ablehnung (Widerspruch/Klage) bleibt NUR der Gang zur AfA, rechtzeitig BEVOR die Renten-Zahlungen enden!
5) Nach welchem Satz berechnet sich das ALG1 bzw. hat man nach befristeter EM-Rente überhaupt Anspruch auf ALG1?
JA, GERADE nach einer befristeten EM-Rente besteht ein Anspruch auf ALGI, denn in dieser Zeit werden Beiträge an die ALO-Versicherung gezahlt, schau mal in deinen Bescheid rein, da sollte das auch irgendwo drinstehen!

Je nach Zeitdauer der Rente wird auch der Leistungszeitraum unterschiedlich sein, allerdings gibt es das ALGI dann (vermutlich) NICHT mehr nach dem letzten Einkommen, sondern "fiktiv" (wie aktuell bei @Vrori) ensprechend der Berufsgruppe :ic_down:

Dazu KANN dann wohl NUR die AfA GANZ konkrete Auskunft geben, wenn es soweit ist /kommen sollte :confused: :Gruebeln:
6) Wenn ALG1 kommt dann überhaupt Nahtlosigkeit in Betracht?
Genau so ist es, es erfolgt auch in diesem Falle die Anwendung des § 125 SGBIII, mit ALLEN darin erfassten Konsequenzen und Forderungen, ein Anspruch auf Krankengeld ist übrigens während der EM-Rentenzeit NICHT versichert.

Wenn der Anspruch auf ALGI dann endet... :confused: :Gruebeln: bleibt H4 oder was es dann inzwischen vielleicht sonst noch "Gemeines" gibt, also drücken wir mal die Daumen für die zügige Verlängerung :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: Fragen zu befristeter EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 10. Mai 2011, 05:39

Hallo Fulgora!
Fulgora hat geschrieben:1) Wann und wie (Formular / Formlos)sollte man den Verlängerungsantrag für befristete EM-Rente stellen?
Die DRV empfiehlt 4 Monate vorher, der Rechtsberater vom VDK hat mir empfohlen, es eher zu tun. Meine Erstrente lief bis 10/09, den Weitergewährungsantrag habe ich Anfang März 09 gestellt.

Ich wurde dann im Mai trotz bereits gestelltem Antrag, erhaltener Eingangsbestätigung, Berichtanforderung und des mir daraufhin eingeschicktem Berichts von der DRV schriftlich daran erinnert, dass meine ja Rente auslaufen würde und ich einen Weitergewährungs-Antrag stellen müsse :groehl: , wenn ich sie weiter begehre (wie sich anhört :Wut: , als wäre es Unrecht, dass ich Rente bekomme :Veraergert: ).

Es gibt ein Formular dafür, das haben sie gleich mitgeschickt haben, obwohl, siehe oben... :groehl:

Das ist das bereits von Doma verlinkte Formular R120.
3) Sollte man dem Antrag auf Verlängerung möglichst vollständige ärztliche Gutachten und sämtliche medizinische Unterlagen in Kopie beifügen, die eine weiterhin bestehende Erwerbsunfähigkeit bescheinigen?
Ich habe das nicht gemacht, wenn ich mich richtig erinnern, aber man kann es sicher tun, beim SBA ist es ja auch hilfreich. Die DRV hat aber dann ohnehin einen Bericht von meinem Hausarzt angefordert und mich später noch zum Gutachter geschickt. 3 1/2 Wochen nach dem Gutachtertermin kam der Weitergewährungsbescheid.

Zu den restlichen Fragen kann ich nichts sagen, da ich nie mit der AfA zu tun hatte und der Bescheid über die Weitergewährung vor Ablauf der Erstrente kam. AfA ist das Spezialgebiet von Doma.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Fragen zu befristeter EM-Rente

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 10. Mai 2011, 07:42

kann mich nur den Vor-Schreibern anschließen....

hatte mich selbst ca.4 mon.vor Ablauf angefangen mich um Verlängerung zu kümmern...

bekam aber fast Parallel dazu Schreiben von der DRV......

hab dann versucht von meinem ex Nachbarn (Gu bei DRV)Info´s zu bekommen....

aber laut seiner damaligen Aussage wären ja aussagekräftige Gu da (die er auch kannte)und ich brauche nichts weiteres zu unternehmen....
aber leider kam´s anders.....(denke dir hier jetzt mal ein Paar smilies die nicht ganz Druckreif sind)

nach der Ablehnung ...in Widerspruch und wieder bei AfA gemeldet.....von da bekam ich dann ein Jahr lang AlG...

da sich der Prozess in die Länge zog reichte das Jahr nicht und so musste ich H4 beantragen...was abgelehnt wurde... :kack: :kotzen: :traurig: :traurig:
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Re: Fragen zu befristeter EM-Rente

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 10. Mai 2011, 17:11

Hallo,

genau...dieses Wort: Rentenbegehren....da krieg ich jedesmal das "grausen" schütteln, als wenn man etwas Unrechtes will oder getan hat...
mein Psychotherapeut hat das auch mehrfach gesagt: Ihr Rentenbegehren...da hab ich ihm mal den Marsch geblasen und ihm gesagt, wie sich das bei mir anhört..und wie es ankommt...
naja, da hat er den Spieß dann umgedreht...ich würde es nur negativ wahrnehmen wollen...tja, hat er wieder gewonnen..

;(

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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