noch ne rentenablehnung
- Miko
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Re: noch ne rentenablehnung
Alle Atteste die man hat sollten IMMER vollzählig eingereicht werden.
Sowas kann gar keinen negativen Pol haben.
Ich drück dir die Daumen, aber du weißt: Das dauert jetzt.....
Gruß
Miko
Sowas kann gar keinen negativen Pol haben.
Ich drück dir die Daumen, aber du weißt: Das dauert jetzt.....
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Miko
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Miko
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Re: noch ne rentenablehnung
Als gewerkschaftsmitglied hastu Rechtbeistand in Sachen Rente, ansonsten VDK, kostet nicht viel und die haben Ahnung, aber Schlußwort hat der Richter und der richtet sich nach dem Gutachter, deshalb ist es sehr sehr wichtig den Gutachter vom gericht zu überzeugen, dass du wirklich krank bist.
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Re: noch ne rentenablehnung
nun habe ich die begründung der rentenablehnung vorliegen..... :
der gutachter hat die von mir vorgelegten gutachten überhaupt nicht brücksichtigt.
nun überlege ich, ob ich selber den widerspruch formulieren soll.....
anhaltspunkte dazu habe ich zur genüge.
dachte mir, die nicht berücksichtigten gutachten, und noch weitere adressen und atteste von meinen behandelnden ärzten beizufügen.
müsste doch eigentlich ausreichen.... oder ?
bis das abgeklärt ist, welcher anwalt von verdi mich evtl. - oder auch nicht vertreten würde,kann noch viel zeit ins land gehen.
und im moment habe ich, nach durchsicht der ablehnung,genug wut im bauch, um das selber zu wuppen.
wie seht ihr das ?
danke
weisse - bescheid - schätzelein

der gutachter hat die von mir vorgelegten gutachten überhaupt nicht brücksichtigt.

nun überlege ich, ob ich selber den widerspruch formulieren soll.....

anhaltspunkte dazu habe ich zur genüge.
dachte mir, die nicht berücksichtigten gutachten, und noch weitere adressen und atteste von meinen behandelnden ärzten beizufügen.
müsste doch eigentlich ausreichen.... oder ?

bis das abgeklärt ist, welcher anwalt von verdi mich evtl. - oder auch nicht vertreten würde,kann noch viel zeit ins land gehen.

und im moment habe ich, nach durchsicht der ablehnung,genug wut im bauch, um das selber zu wuppen.

wie seht ihr das ?
danke

weisse - bescheid - schätzelein
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Re: noch ne rentenablehnung
Hi,
den Widerspruch kannst du eigentlich recht kurz fassen.
Den üblichen Satz schreiben, dann als Begründung nicht Nichtbeachtung erwähnen, den Schriftkram mit den Angaben die nicht beachtet wurden, alles was du hast beifügen und ggf. nochmals zusätzlich schriftlich die Schwerpunkte reinschreiben mit der Bitte um gefällige Berücksichtigung.
Viel Glück!!!
Miko
den Widerspruch kannst du eigentlich recht kurz fassen.
Den üblichen Satz schreiben, dann als Begründung nicht Nichtbeachtung erwähnen, den Schriftkram mit den Angaben die nicht beachtet wurden, alles was du hast beifügen und ggf. nochmals zusätzlich schriftlich die Schwerpunkte reinschreiben mit der Bitte um gefällige Berücksichtigung.
Viel Glück!!!
Miko
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Miko
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Re: noch ne rentenablehnung
Hallo Schätzelein!
viewtopic.php?p=6918#p6918
Satz 3 des § trifft genauso zu.
Ebenso gibt es im Sozialgerichtsgesetz einen §, dass man ein eigenes Gutachten einbringen darf.
SGG § 109 Absatz 1
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__109.html
§ 109
(1) Auf Antrag des Versicherten, des behinderten Menschen, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.
(2) Das Gericht kann einen Antrag ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.
Es heißt zwar Sozialgerichtsgesetz, aber das gilt bereits für das so genannten Vorverfahen im ersten Rechtszug, und das ist das Widerspruchsverfahren.
viewtopic.php?f=3&t=614
viewtopic.php?p=5040#p5040
Weiße jetzt Bescheid?
Liebe Grüße
Annette
Du kannst auf jeden Fall mit dem Untersuchungsgrundsatz argumentieren.schätzelein hat geschrieben:der gutachter hat die von mir vorgelegten gutachten überhaupt nicht brücksichtigt.![]()
nun überlege ich, ob ich selber den widerspruch formulieren soll.....![]()
anhaltspunkte dazu habe ich zur genüge.
dachte mir, die nicht berücksichtigten gutachten, und noch weitere adressen und atteste von meinen behandelnden ärzten beizufügen.
müsste doch eigentlich ausreichen.... oder ?![]()
viewtopic.php?p=6918#p6918
Satz 3 des § trifft genauso zu.
Ebenso gibt es im Sozialgerichtsgesetz einen §, dass man ein eigenes Gutachten einbringen darf.
SGG § 109 Absatz 1
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__109.html
§ 109
(1) Auf Antrag des Versicherten, des behinderten Menschen, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.
(2) Das Gericht kann einen Antrag ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.
Es heißt zwar Sozialgerichtsgesetz, aber das gilt bereits für das so genannten Vorverfahen im ersten Rechtszug, und das ist das Widerspruchsverfahren.
Naja, wenn Du vorab pauschal Widerspruch einlegst, ist die Widerspruchsfrist damit gewahrt, dann wäre es jetzt nicht so schlimm, wenn es etwas dauert. Aber im Widerspruch muss man jetzt nicht so unbedingt einen Anwalt haben, sinnvoll wäre es für die Klage.bis das abgeklärt ist, welcher anwalt von verdi mich evtl. - oder auch nicht vertreten würde,kann noch viel zeit ins land gehen.und im moment habe ich, nach durchsicht der ablehnung,genug wut im bauch, um das selber zu wuppen.
![]()
wie seht ihr das ?
viewtopic.php?f=3&t=614
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Weiße jetzt Bescheid?


Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: noch ne rentenablehnung
vielen dank für eure antworten !
das hilft mir schon mal sehr weiter.
mit hilfe der links werde ich den widerspruch nun erst mal selber formulieren.
gut das es hier diese infos und den austausch gibt.
weisse bescheid - schätzelein

das hilft mir schon mal sehr weiter.
mit hilfe der links werde ich den widerspruch nun erst mal selber formulieren.
gut das es hier diese infos und den austausch gibt.

weisse bescheid - schätzelein
Re: noch ne rentenablehnung
Hallo schätzelein, klar kannst du selber den Wiederspruch verfassen, aber bitte tu es nicht!
Vor allem wenn du ihn noch perfekt gestalltest, und das tuen die meisten! 4 und mehr Seiten! Wenn schon dan schreibe kurz und chaotisch (jetzt fragstu dich warum?) überlege jetzt wie ein Gutachter von der DRV? Ha die kann doch gut schreiben, fehlerfrei, ausgiebig, sachvoll - was wiel sie denn, die kann doch als Schreibkraft arbeiten - und soweiter und sofort!
Lasse ihn für dich machen!
Vor allem wenn du ihn noch perfekt gestalltest, und das tuen die meisten! 4 und mehr Seiten! Wenn schon dan schreibe kurz und chaotisch (jetzt fragstu dich warum?) überlege jetzt wie ein Gutachter von der DRV? Ha die kann doch gut schreiben, fehlerfrei, ausgiebig, sachvoll - was wiel sie denn, die kann doch als Schreibkraft arbeiten - und soweiter und sofort!
Lasse ihn für dich machen!
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Re: noch ne rentenablehnung
Hallo Peramos!
Unten der letzte Satz.
Wenn man jemanden hat, der den kompletten Widerspruch für einen verfasst, ist das natürlich noch besser.
Liebe Grüße
Annette
viewtopic.php?f=6&t=1222&p=12418&hilit=verfasst#p12418Peramos hat geschrieben:Vor allem wenn du ihn noch perfekt gestalltest, und das tuen die meisten! 4 und mehr Seiten! Wenn schon dan schreibe kurz und chaotisch (jetzt fragstu dich warum?) überlege jetzt wie ein Gutachter von der DRV? Ha die kann doch gut schreiben, fehlerfrei, ausgiebig, sachvoll - was wiel sie denn, die kann doch als Schreibkraft arbeiten - und so weiter und sofort!
Lasse ihn für dich machen!
Unten der letzte Satz.

Wenn man jemanden hat, der den kompletten Widerspruch für einen verfasst, ist das natürlich noch besser.
Liebe Grüße
Annette
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Re: noch ne rentenablehnung
nachdem ich nun die rentenversicherung mit meinem widerspruch beglückt habe, ist nun ein schreiben von der rv gekommen, in dem ich gefragt werde - ob ich:
rente wegen teilweiser erwerbsminderung (beschäftigung von 3-6std.) - oder
rente wegen voller erwerbsminderung, diese auf dauer, weil eine besserung aus meiner sicht
unwahrscheinlich ist-
haben will.
aus meiner sicht : volle erwerbsminderungsrente !
wenn nicht "volle" - dann aber in jedem fall teilweise.
soll/kann ich das auch so schreiben ?
muss ich irgendwas beachten ?
vielleicht kann mir ja der eine - oder andere dabei weiterhelfen.
danke !
weisse bescheid - schätzelein
rente wegen teilweiser erwerbsminderung (beschäftigung von 3-6std.) - oder
rente wegen voller erwerbsminderung, diese auf dauer, weil eine besserung aus meiner sicht
unwahrscheinlich ist-
haben will.
aus meiner sicht : volle erwerbsminderungsrente !
wenn nicht "volle" - dann aber in jedem fall teilweise.
soll/kann ich das auch so schreiben ?
muss ich irgendwas beachten ?
vielleicht kann mir ja der eine - oder andere dabei weiterhelfen.
danke !
weisse bescheid - schätzelein
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Re: noch ne rentenablehnung
Hallo Schätzelein,
Das kann man nicht so pauschal beantworten, kommt immer auf die persönlichen Umstände an.
ich würde sagen, nimm die volle EU-Rente....andererseits kommt es auch darauf an, wie hoch diese ist.
Teilweise EU-Rente wäre auch nicht schlecht, wenn man nicht BU ist und evtl. noch ein paar Euronen zuverdienen könnte...
Das wäre eigentlich mein Wunsch gewesen: Teilrente und halbtags in meinem Beruf weiterarbeiten....
Wenn sie allerdings fragen,was Du beantragen wolltest, dann natürlich volle EU-Rente, alles andere wird im Verfahren festgestellt.
Das kann man nicht so pauschal beantworten, kommt immer auf die persönlichen Umstände an.
ich würde sagen, nimm die volle EU-Rente....andererseits kommt es auch darauf an, wie hoch diese ist.
Teilweise EU-Rente wäre auch nicht schlecht, wenn man nicht BU ist und evtl. noch ein paar Euronen zuverdienen könnte...
Das wäre eigentlich mein Wunsch gewesen: Teilrente und halbtags in meinem Beruf weiterarbeiten....
Wenn sie allerdings fragen,was Du beantragen wolltest, dann natürlich volle EU-Rente, alles andere wird im Verfahren festgestellt.
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