Blockfrist Krankengeld

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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Doppeloma
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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 7. Okt 2010, 21:58

Hallo lupinchen, :smile:

dann ist schon mal klar, dass die SB NICHT sagen KANN du sollst weiter in der Pflege arbeiten, dann sollte sie doch bitte in dem Amtsarzt-Bericht noch mal nachlesen, was dazu geschrieben wurde!
Das hat sie zu beachten, auch wenn ihr das nicht in den Kram passt.

Ob der Amtsarzt der AfA (oder deine SB) meint du solltest in Rente gehen "oder ob in China ein Sack Reis umfällt" hat ungefähr die selbe Wirkung, nämlich überhaupt KEINE.
Die Entscheidung über eine EM-Rente fällt bei der DRV und da die eher NICHT damit einverstanden ist kranken Leuten eine EM-Rente zu zahlen, deshalb gibt es dieses Forum.

Nach meiner Einschätzung durch die AfA-Ärztin müßte ich dann schon längst die EM-Rente haben, leider waren die Gutachter der DRV bisher nicht dieser Meinung.
Interessanterweise darf ich aber auch nach deren Begutachtung meine aktuelle Tätigkeit NICHT mehr ausüben, "für eine andere berufliche Vermittlung sei aber die AfA zuständig und nicht die DRV!!!". :ic_down:

Ja, so kann man den "Ball" schön hin- und herwerfen, denn die AfA sieht offenbar KEINE Vermittlungsmöglichkeiten mehr, sonst würden die mich sicher nicht in Ruhe lassen und beim H4-Amt wird man sich das dann sicher auch wieder "passend" zurechtbiegen.
Habe übrigens die letzten rund 10 Jahre im Call-Center gearbeitet und mir fällt inzwischen ehrlich auch NIX mehr ein, was ich nun statt dessen ANDERES machen soll, schon bei dem Gedanken bekomme ich Panikanfälle :Verwirrt:

Mit dieser Masche wird man restlos "kaputtgespielt", denn der "allgemeine Arbeitsmarkt" wartet nicht auf gesundheitlich stark eingeschränkte Leute, da finden ja aktuell nicht mal junge Gesunde einen vernünftigen Job.

Lass dich von der SB nicht unterkriegen, SIE wird dafür bezahlt dich in einen geeigneten Job zu vermitteln und mit dir zusammen erst mal herauszufinden WAS das denn sein könnte.
Solange du ALG I bekommst brauchst du ohnehin keinen Job anzunehmen, der im Netto-Einkommen UNTER deinem aktuellen ALG liegt, da sind die Grenzen der Zumutbarkeit noch deutlich höher als im SGB II.
Da hatte ich vorhin noch gar nicht dran gedacht, da kann sie Minijobs oder Nebenverdienste (wahrscheinlich auch ZAF) ganz schnell vergessen, darauf brauchst du dich überhaupt nicht bewerben!

Schau mal hier

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0312100

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 17. Okt 2010, 21:03

Zum Thema Blockfrist:
Laut Aussage meiner Sachbearbeiterin bei der KK ist es bei einer chronischen Erkrankung sogut wie unmöglich ein zweitesmal die 72 Wochen Krankengeld zu bekommen, denn selbst wenn man 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet oder der Vermittlung zur Verfügung gestanden hat. Man war in dieser Zeit niemals "gesund" s. §48 Abs. 2 SGB V oder aber eine erneute AU wegen der chronischen Erkrankung wird nicht anerkannt, man kann ja gesundheitliche Einschränkungen für die Vermittlung bei der Agentur für Arbeit anzeigen welche die AfA dann berücksichtigen muss, wenn es eine chronische Erkrankung ist und keine akute Verschlimmerung eingetreten ist besteht auch keine AU im rechtlichen Sinne.

Die KK wird sich in jedem Fall rausreden.

Zum Thema Lupinchen:
AU schreiben lassen wegen der DRV ja, aber abgeben der AU-Bescheinigungen bei der AfA AUF KEINEN FALL. Bei anerkanntem ALG1nach §125 ist man faktisch von der AfA für AU erklärt worden und sollte man nach §117 ALG1 beziehen und gibt die AU-Bescheinigungen ab wird man nach 6 Wochen in Hartz4 abgeschoben. Denn bei ALG1 nach §117 muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Wie es in dem Fall aussieht das man die AU-Bescheinigungen zwar vom Arzt bekommt aber dann nicht der AfA vorlegt, sondern nur für die DRV "sammelt" ist noch nicht eindeutig rechtlich geklärt, denn es könnte im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Sozialleistungen von der AfA erfolgen. Welche dann aber meist fallen gelassen wird.

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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 17. Okt 2010, 23:31

Hallo Fulgora,
Wie es in dem Fall aussieht das man die AU-Bescheinigungen zwar vom Arzt bekommt aber dann nicht der AfA vorlegt, sondern nur für die DRV "sammelt" ist noch nicht eindeutig rechtlich geklärt, denn es könnte im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Sozialleistungen von der AfA erfolgen
Dann müssten Männe und ich ja schon längst eine Strafanzeige "am Hals" haben, wir machen das seit Jahren so und die AfA weiß das in meinem Falle auch ganz genau (Männe bekommt ja von dort inzwischen kein Geld mehr).

Ich erschleiche mir doch nichts, die AfA weiß doch, dass ich dauerkrank bin, sonst bekäme ich doch gar kein ALG nach § 125 :confused:
Weil die AfA KEINE VORLAGE der AU-Bescheinigung "wünscht", heißt das doch nicht, dass ich auch KEINE HABEN DARF. Schließlich habe ich (haben wir beide!) auch noch einen Arbeitgeber, der OHNE AU-Bescheinigung die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung einforden kann. :confused: :Gruebeln:

Für die verqueren, wiedersprüchlichen gesetzlichen Regelungen können wir doch NIX, wir sind krank und damit BASTA und das können wir auch beweisen, je nachdem wer es gerne gerade sehen möchte oder auch nicht :groehl: :jaa:

Demnächst wird sich wohl das H4-Amt darüber "freuen", aber selbstverständlich stellen wir uns für die vorgeschriebenen 3 Stunden täglich "zur Verfügung", man gönnt sich ja sonst nichts und irgendwie müssen wir ja weiterleben, bis die DRV endlich mal ein Einsehen hat.
Ist doch genauso bekloppt... H4 womöglich bis zur Altersrente und parallel ein Dauerkrankenschein, damit die uns in Ruhe lassen (hoffendlich) :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Fulgora

Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 18. Okt 2010, 05:38

Moin an alle und hallo Doppeloma,
bei ALG1 nach §125 SGB III spielt das ja auch keine Rolle, denn danach wird lediglich die Verfügbarkeit nach § 119 SGB III fiktiv unterstellt!

Die Verfügbarkeit ist für ALG1 nach §117 SGB III aber erforderlich, man kann auch, siehe § 126 SGB III (Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit), für maximal 6 Wochen AU geschrieben werden.

Wobei manche Sachbearbeiter der AfA sogar der Meinung sind das binnen eines Kalenderjahres die Krankheitstage addiert werden können.

Das bisher kaum einer mit dem "Horten" von AU-Bescheinigungen angezeigt wurde liegt aber wohl eher daran das sonst viele Sachbearbeiter wegen Aufforderung zur Erschleichung von Leistungen einen auf den Sack bekommen würden. Mir sind Fälle bekannt, da haben die Sachbearbeiter eine Annahme der AU-Bescheinigungen abgelehnt, da dieses nur zusätzliche Arbeit und ggf. Probleme für den Sachbearbeiter mit sich bringen würde.

Ich finde es wie in meinem Fall ja dann auch noch zu bekloppt, das ich selber nicht mal Hartz4 beantragen kann/darf. Da ich ja nicht der "Ernährer" der Familie bin weil meine Frau selbstständig ist.
Und selbst dabei merkt man wie die Sachbearbeiter mit solchen Fällen überfordert sind. Denn uns wollte man z.B. erzählen, das nicht der Gewinn als Grundlage für ergänzendes Hartz4 gilt, sondern die gesammten Einkünfte. Als wenn sich die Betriebskosten von alleine zahlen würden

Gruss
Fulgora

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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Angsthäschen » Mo 18. Okt 2010, 09:55

:schuechtern: Morgen schäm :schuechtern:

aber irgendwie muss man meinem "ich - nix - kapieren -Gehirn" noch mal folgendes erklären:

Wenn ich jetzt die 78 Wochen Krankmeldung voll hätte, ein halbes Jahr
wegen derselben Krankheit "nicht mehr krankgeschrieben"
bin...aber dann wieder wegen derselben Geschichte krankgeschrieben
werden muss,beginnen dann wieder 78 Wochen????????

Ich frage nämlich, weil ich schon über 7 Monate daheim bin...Angenommen,
bei mir werden es auch 78 Wochen......was ist, wenn
ich Job behalte/verliere, mir wieder bourn out wegen Mobbing
passiert, was dann?

:Angst: tut mir leid...mein Kopf will nicht so, wie ich
Passt auf Euch auf...

Fulgora

Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 18. Okt 2010, 10:08

Guten Morgen,
auf deinem Aussteurungsbescheid der KK stand/steht drauf wann deine Blockfrist endet.
Der Beginn der Blockfrist ist der erste Tag an dem man wegen einer Erkrankung AU geschrieben wird, ab da geht es los mit den 3 Jahren die eine Blockfrist dauert.

Wenn du zu diesem Zeitpunkt (Ende der Blockfrist) entweder bereits 6 Monate gearbeitet hast oder 6 Monate der Vermittlung zur Verfügung standest, dann besteht die theoretische Möglichkeit wieder Krankengeld wegen der Erkrankung zu beziehen.

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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Angsthäschen » Mo 18. Okt 2010, 12:07

Hi,

ich habe es so verstanden, auch wenn Du 6-8 Monate wieder gearbeitet hast, dass man 3 (!!!) Jahre nicht mehr wegen gleicher Krankheit krankgeschrieben werden darf. :confused:
Passt auf Euch auf...

Fulgora

Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 18. Okt 2010, 15:02

Nein, Blockfrist beträgt immer 3 Jahre, vom ersten Tag der Erkrankung.
Ich glaube du wirbelst da verschiedene Sachen durcheinander.

Erneute Lohnfortzahlung des AG ist bei ununterbrochener Arbeitsfähigheit von 6 Monaten wieder gegeben. Wobei hier ab und an strittig ist ob es dabei dann nur um die Ersterkrankung handelt, oder ob dieses z. B. auch für eine normale Grippe gilt.

Hier findest du mehr zur Blockfrist

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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 18. Okt 2010, 15:11

Liebes Angsthäschen, :smile:
ich habe es so verstanden, auch wenn Du 6-8 Monate wieder gearbeitet hast, dass man 3 (!!!) Jahre nicht mehr wegen gleicher Krankheit krankgeschrieben werden darf.
Ist ja auch schwer zu verstehen, das Ganze, deswegen wissen ja viele gar nicht was los ist, wenn sie mal längere Zeit krank sind.

Bei mir war das nicht anders, es ist noch gar nicht so lange her, dass ich noch nicht mal Ahnung hatte, wie es weitergeht wenn mal die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG überschritten werden :confused:

Es kam einfach nicht vor "in meinem früheren Arbeitsleben" und da haben mich auch Blockfristen und Ansprüche auf ALG nach § 125 "nicht die Bohne interessiert", wußte nicht mal, dass es das überhaupt gibt.

Die Blockfrist für eine bestimmte Krankheit beginnt IMMER mit der ersten AU-Bescheinigung (1. Tag für Krankheit A) für diese Krankheit.
Diese 78 Wochen (für Krankheit A) müssen also keineswegs "am Stück" sein innerhalb dieser 3 Jahre.

Hast du während dieser Blockfrist (1. Tag für Krankheit A + 3 Jahre) also 6 Monate (oder mehr, oder auch weniger) gearbeitet OHNE AU-Bescheinigung für Krankheit A, dann ist die Blockfrist trotzdem noch nicht vorbei.
Du bekommst NUR noch den Rest der 78 Wochen (solange diese 3 Jahre laufen!), wenn du wieder auf Krankheit A eine AU-Bescheinigung bekommst.
Reicht der "Rest" nicht mehr, wirst du (für Krankheit A) ausgesteuert, weil dein Krankengeld-Anspruch dafür erschöpft ist.

Brauchst du für Krankheit A innerhalb dieser 3 Jahre (Blockfrist) KEINE weitere AU mehr, dann beginnt mit der neuen Blockfrist (also genau 3 Jahre nach dem ersten AU-Tag für Krankheit A) auch ein neuer Anspruch auf KG für bis zu 78 Wochen.
Zuletzt müssen aber mindestens 6 Monate OHNE AU für Krankheit A durchgehend vorhanden sein, ist das zum Ende der Blockfrist nicht erfüllt, beginnt der neue Krankengeld -Anspruch erst WENN diese Bedingung nach § 48 SGBV erfüllt IST.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0504800

Das ist jetzt der Versuch gewesen, das mal ganz vereinfacht, am Beispiel EINER Krankheit darzustellen.
Dass die Wirklichkeit deutlich komplizierter ist, weiß ich auch und das alles wird mit dem Nebenherlaufen weiterer Blockfristen (Krankheiten B,C,D usw) und/oder "Hinzutreten" anderer Krankheiten (während einer laufenden AU) nicht einfacher.

Das habe ich selber bis ins Detail noch nicht verstanden, ist mir aber auch zu schwierig, mich damit genauer auseinanderzusetzzen.
In meinem Fall brauche ich auf neuen Krankengeld-Anspruch (für die aktuelle Krankheit/ AU) nicht mehr zu hoffen, denn ich war ja seit der Aussteuerung auch nicht mehr arbeitsfähig.

Die Meldung bei der AfA ändert daran (für mich!) auch nichts, denn dort bekomme ich ja das Geld aktuell AUCH wegen meiner AU/EM-Renten-Antrag, auch wenn ich die nicht regelmäßig (dort) vorlegen brauche.
Der Dauerkrankenschein ist in meiner AfA-Akte hinterlegt und ich stehe dem Arbeitsmarkt nur "fiktiv" (also nicht wirklich) gemäß §125 zur Verfügung, eine Vermittlung findet auch aktiv nicht statt (habe nicht mal einen SB dafür).
In meinem Bescheid steht trotzdem der § 117, würde mir aber nach Ablauf der Blockfrist bei der KK NIX nützen, da denen die Dauer-AU-Bescheinigung auch vorliegt (und regelmäßig nach jedem Arztbesuch hingefaxt wird).

Hier passiert also überhaupt nichts "heimlich", allen relevanten Stellen, ist die aktuelle Situation bekannt.

Liebes Angsthäschen, vielleicht konnte ich ein wenig Licht ins Dunkel :aha: bringen, die ganze Materie ist wirklich mehr als kompliziert, wahrscheinlich sollen wir das auch gar nicht richtig verstehen können.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Blockfrist Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Angsthäschen » Mo 18. Okt 2010, 17:28

Fulgora hat geschrieben:Ich glaube du wirbelst da verschiedene Sachen durcheinander.
:Wut: Also wirbeln tun wir hier schon mal gar nichts - denn wir sind alle krank -und manchmal klinkt der Kopf sich aus, um noch normal denken zu können.

Zumal ja meine Frage nicht nach einem halben Jahr gestellt war, sondern: Bitte lesen:


Angenommen,
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ich Job behalte/verliere, mir wieder bourn out wegen Mobbing
passiert, was dann?




Daher ein fettes Bussy :umarm: an Doppeloma, ---- mit Geduld sehr gut erklärt. Passt :jaa:
Passt auf Euch auf...

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