Huhu, hier ist so eine §117-in; ich hab über die volle Bezugszeit des ALG1 (12 Monate in meinem Fall) immer wieder AUs - von meiner Hausärztin ausgestellt - eingereicht. Mich hat niemand in H-4 abgeschoben. Für den Arbeitsmarkt verfügbar war ich ja - theoretisch.Fulgora hat geschrieben: Zum Thema Lupinchen:
AU schreiben lassen wegen der DRV ja, aber abgeben der AU-Bescheinigungen bei der AfA AUF KEINEN FALL. Bei anerkanntem ALG1nach §125 ist man faktisch von der AfA für AU erklärt worden und sollte man nach §117 ALG1 beziehen und gibt die AU-Bescheinigungen ab wird man nach 6 Wochen in Hartz4 abgeschoben. Denn bei ALG1 nach §117 muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Grüsse
Antonia