Berufsschutz??

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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xthomas
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Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von xthomas » Mo 9. Okt 2017, 15:33

Hallo erstmal

bin etwas verwundert,habe gerade mit der Dame vom Rentenservice telefoniert der ich erklärt habe ,
das ich von der KK ausgesteuert werde und zum AA müsse.

War vor ca. 1,5 Monate in der Reha und wurde Arbeitsunfähig entlassen, in mein Beruf Heizungsbauer unter 3 Stunden arbeitsfähig.

Aber im allgemeiner Arbeitsmark mit einschränkung 6St. und mehr, bin 1959 gebohren gibs da nicht ein Berufschutz?

Die Dame am Telefon ging da erst garnicht drau ein, und sagte das ist unwarscheinlich so eine BU- Rente zu bekommen.

Soll mich erstmal Beim AA melden,sie hatte den noch was mit Reheantrag umwandel in BU-Rentenantrag gemacht , Frage wer macht das umwandel?

Danke erstmal fürs Lesen

gruß
Thomas
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xthomas
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von xthomas » Mo 9. Okt 2017, 15:41

Ach und noch was, sollte man schon mal in den VDK Eintretten?
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Di 10. Okt 2017, 15:11

Hallo xthomas,

es hat sich sehr bewährt solch wichtige Telefonate insbesondere mit der DRV /SB NICHT per Tele zu führen.

Die Dame dort kann Dir alles mögliche " erzählen " - Du hast keinerlei Nachweis über den Gesprächsinhalt....

Das gilt auch für die AfA ect.... Bewährt hat sich alles auf dem guten alten Postweg zu tätigen, denn nur schriftliche Aussagen sind aussagefähig.

Nun zu Deinen Fragen:


Ein Rehaantrag KANN in einen EMR Antrag umgewandelt werden - da spielen aber viele Faktoren mit rein... So einfach ist dies in der Regel ehr nicht !



Zum Thema Mitglied beim VDK wirst Du unterschiedliche Meinungen/Erfahrungen lesen...
Es mag schon gute und fähige VDK Geschäftsstellen geben... Ich selbst bin auch seit 10 Jahren VDK MItglied - mein EMR Antrag samt Widersprüchen lief auch über den VDK...
Zufrieden war ich nicht...

Als es dann um die SG - Klage ( Sozialgericht) ging- wählte ich den Weg über eine RA - da fühlte ich mich um einiges besser vertreten.

Besitzt Du denn eine RS-Versicherung ?
Meine Empfehlung wäre, Dir einen fähigen Anwalt zu suchen, welcher Dich vertreten würde....

Viele Grüsse
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von hagbard » Di 10. Okt 2017, 15:34

Du hast Berufsschutz
vor 61 geboren
ergo keine EM sondern BU Rente
Hast du kein Ziel, ist der Weg egal...

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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 10. Okt 2017, 16:32

Hi
versteife dich nicht auf deinen Beruf-Schutz...hab fast 10 Jahre gekämpft um ihn zu bekommen

das Problem ist dieser § 240...den solltest du dir mal durchlesen (s.Link)

darauf haben sie sich immer berufen...auf Deutsch...dein Gesellenbrief ist keinen Pfifferling wert

viewtopic.php?f=3&t=102
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 10. Okt 2017, 23:46

Hallo xthomas, :smile:

zunächst mal ein herzliches Willkommen hier im K-o-R, soviel Zeit muss sein ... :ic_up:
bin etwas verwundert,habe gerade mit der Dame vom Rentenservice telefoniert der ich erklärt habe ,
das ich von der KK ausgesteuert werde und zum AA müsse.


Ich bin etwas verwundert, dass du die Rentenkasse anrufst um zu erfahren wie es nach deiner Aussteuerung aus dem Krankengeld weitergehen soll, wenn dir die KK bereits mitgeteilt hat, dass nun die AfA (wahrscheinlich) für dich zuständig ist ... und du dich dort deswegen melden sollst.

Was sollte die DRV damit jetzt zu schaffen haben, die Reha ist abgeschlossen, die du vor 1,5 Monate absolviert hast schreibst du.
War vor ca. 1,5 Monate in der Reha und wurde Arbeitsunfähig entlassen, in mein Beruf Heizungsbauer unter 3 Stunden arbeitsfähig.
Aber im allgemeiner Arbeitsmark mit einschränkung 6St. und mehr, bin 1959 gebohren gibs da nicht ein Berufschutz?
Arbeits-Unfähig Entlassung aus der Reha bedeutet zunächst nur, dass du aktuell noch immer nicht wieder arbeiten gehen kannst, liegt dir inzwischen (oder deinem behandelnden Arzt) der fertige Reha-Bericht vor ???
Hast du zuletzt auch als Heizungsbauer noch gearbeitet, besteht dein Arbeitsverhältnis womöglich sogar noch, es wäre sehr nett wenn du uns dazu etwas Aufklärung geben möchtest.

Deine Vorstellung von "Berufsschutz" scheint zu sein dass man dir nun eine DRV-BU-Rente bewilligen und zahlen müsste, das wird sicher nicht geschehen, wenn du keinen Antrag auf eine EM-rente stellst.
Dazu wird dich (wahrscheinlich) schon die AfA auffordern, wenn du nach der Aussteuerung vom dortigen ÄD begutachtet wurdest.

Im Zuge dieses Antrages wird dann für die berechtigten Jahrgänge auch mit überprüft, ob eine BU-Rente bewilligt werden muss ... in der Regel finden sich aber viele Gründe dagegen bei der DRV. :lesen: :lesen: :lesen:
Was hat man dir denn in der Reha so empfohlen für deine berufliche Zukunft, wenn man dort festgestellt hat, dass du im erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kannst ... üblicherweise wird dann eine LTA ( Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) "angeregt", damit dich dann nach Bewilligung ein AG (am allgemeinen Arbeitsmarkt) Vollzeit einstellen soll.

Mit aktuell 58 Jahren mag man sicher kein Geld mehr für eine Komplett-Umschulung ausgeben ... mit dann Ü 60 bei Abschluss dieser Ausbildung wird dich auch KEIN AG mehr ("frisch ausgelernt und ohne Berufserfahrung) einstellen wollen, diese Illusion hat nicht mal die DRV.
Die Dame am Telefon ging da erst garnicht drau ein, und sagte das ist unwarscheinlich so eine BU- Rente zu bekommen.
Das "wundert" mich nun überhaupt nicht, wie dir schon bestätigt wurde klärt man solche Dinge generell NICHT telefonisch, zu deiner Aussicht auf irgendeine Rente wird man dir auch aus vielen Gründen keine vernünftigen Antworten geben können, trotzdem dürfte ihre Auskunft wohl der Wahrheit sehr nahe kommen.
Soll mich erstmal Beim AA melden,sie hatte den noch was mit Reheantrag umwandel in BU-Rentenantrag gemacht , Frage wer macht das umwandel?
Ein Reha-Antrag kann NUR in eine reguläre Rente wegen Erwerbsminderung "umgewandelt" werden, es wäre mir neu, dass es auch in eine BU-Rente gehen soll ... die Rechtsgrundlagen wurden dir ja bereits verlinkt unter denen man eine BU-Rente von der DRV überhaupt noch bekommen kann.

Das "Umwandeln" wird also im Zweifel Niemand machen, weil das gar nicht möglich ist für eine BU-Rente ... aber so hat sie dich wenigstens am Telefon nicht ganz ohne "Hoffnung" verabschiedet ...

Es gibt NUR die "Umdeutung" einer Reha in eine (Volle) EM-Rente, dafür musst du aber lt. Reha-Bericht am allgemeinen Arbeitsmarkt UNTER 3 Stunden liegen und nicht nur im erlernten Beruf und darfst NICHT für den sonstigen Arbeitsmarkt VOLLZEIT Erwerbsfähig (mit 6 und mehr Stunden) entlassen werden.

Eine solche Umdeutung kann NUR die DRV selbst vornehmen (das machen aber nicht die Telefondamen :nein: ) und dabei muss sie sich noch nicht mal von den eigenen Reha-Kliniken unbedingt komplett überzeugen lassen , der interne Med. Dienst der DRV entscheidet dazu erst nach weiteren internen Prüfungen.

Dann bekommt der Betroffene Post dazu von der DRV und wird aufgefordert einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, solche Fälle gab es hier schon aber sehr, sehr selten ... und die wurden nicht Vollzeit für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" befunden in der Reha-Klinik. :Verwirrt: :Hilfe:
AU-Entlassung bedeutet NICHTS weiter als, dass man am Tag der Entlassung noch AU gewesen ist ... :lesen:

So ein Reha-Ergebnis kennen allerdings viele User hier (ich auch), trotzdem mussten sie noch Jahre kämpfen ehe mal die EM - Rente bewilligt wurde und die BU-Rente haben noch weniger bekommen und sind damit letztlich auch nicht wirklich "glücklich" geworden. :ic_down:
Denn die beträgt ja nur 50% einer EM-Vollrente, davon kann ja (meist) KEINER leben, muss er ja auch nicht ... dazu soll er / sie ja noch Vollzeit am "allgemeinen Arbeitsmarkt" arbeiten gehen, NUR den (bisherigen) Beruf soll man nicht mehr ausüben müssen ... zum Schutz der Restgesundheit, also eher ein "Schutz vor dem erlernten Beruf" ...

Die Zeiten wo man mal relativ unkompliziert eine Rente bekam, weil man im erlernten beruf NICHT mehr arbeiten konnte, sind schon lange vorbei (seit 2001) und die noch vorhandenen gesetzlichen Reste sind ein "Auslaufmodell" ... sind ja bald alle durch, aus den (noch) berechtigten Jahrgängen VOR dem 02.01.1961.
Dann gibt es überhaupt KEINE BU-Rente mehr von der DRV aber daran gewöhnt man uns ja schon länger, damit es dann nicht mehr so "überraschend" kommt. :glotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von xthomas » Mi 11. Okt 2017, 10:14

Danke erstmal an alle,

war Gestern beim Arbeitsamt . muss mich jetzt erstmal um die kümmern was die alles wollen ist der Hammer.(war noch nie Arbeitslos)


Der fertige Reha-Bericht liegt mir vor.

---Hast du zuletzt auch als Heizungsbauer noch gearbeitet, besteht dein Arbeitsverhältnis womöglich sogar noch, es wäre sehr nett wenn du uns dazu etwas Aufklärung geben möchtest.---

Habe bis zuletzt als Heizungsbauer gearbeitet, hatte den Arbeitsgeber gewechsel und wurde leider in der Probezeit krank.
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von xthomas » Mi 11. Okt 2017, 10:52

noch mal ne frage

könnte ich jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschliessen?
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 11. Okt 2017, 13:19

Hallo xthomas,
xthomas hat geschrieben:
Mi 11. Okt 2017, 10:14

war Gestern beim Arbeitsamt . muss mich jetzt erstmal um die kümmern was die alles wollen ist der Hammer.(war noch nie Arbeitslos)
Ja das AfA ist fordernd und unerbittlich - diese SB´s können sehr " hartnäckig " sein.

Natürlich hast Du ja Forderungen an die AfA - da ist die leidige Mitwirkungspflicht dann schon erforderlich.

Bei Fragen/Unklarheiten kannst/solltest Du Dich an die K-o-R Community " wenden ".... Die Erfahrungen zeigen es immer wieder, dass besser vorab " fragen "
um Stolperfallen zu umgehen, als hinterher diese " ausbügeln " zu müssen...
xthomas hat geschrieben:Der fertige Reha-Bericht liegt mir vor.
Du wurdest AU entlassen - jedoch im zuletzt ausgeübten Beruf 6 Std leistungsfähig entlassen - das übliche mal wieder...
Leider arbeiten/entscheiden u schreiben die Reha Kliniken meist für Ihren Auftraggeber und nicht für den Antragsteller/Rehaabsolventen.... :teufel:

Sind denn Aussagen im Reha-E-Bericht vorhanden, welche für Dich im positiven Sinne sprechen ?
Einschränkungen ect ?
xthomas hat geschrieben:könnte ich jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschliessen?
Ich mutmaße, dass die Chancen da ehr schlecht stehen werden - die meisten VS haben Wartezeiten von ca 6 Monaten.... bevor die VS " greift "...
Wahrheitsgemässe Angaben wie bei jeder anderen VS auch sind erforderlich...
Da müsstest Du Dich rasch erkundigen und evlt natürlich die VS selbst " befragen "....

Bin mir sicher, dass Du von fachkundigen Usern Auskunft erhalten wirst.

Viel Glück und Grüsse
Engelchen 22
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Re: Berufsschutz??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 12. Okt 2017, 03:37

Hallo xthomas, :smile:
war Gestern beim Arbeitsamt . muss mich jetzt erstmal um die kümmern was die alles wollen ist der Hammer.(war noch nie Arbeitslos)
Du bist auch jetzt eher theoretisch arbeitslos, du kommst wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld und NICHT (vorrangig) weil du auch arbeitslos bist ... das ist dafür nicht unbedingt erforderlich.

Welche Unterlagen hat man dir denn konkret gegeben, wahrscheinlich waren auch schon alle Sachen für den ÄD der AfA dabei und du hast hoffentlich nicht sofort irgendwas unterschrieben, man macht es gerne sehr eilig mit Gesundheitsfragebogen und Schweigepflicht-Entbindungen bei der AfA ...

Halte dich bitte an unseren Muster-Antrag, der ist an den nötigen Punkten für die Aussteuerung entsprechend ausgefüllt worden, die zusätzlichen Informationen solltest du auch gründlich durchlesen.

viewtopic.php?f=3&t=1751
Der fertige Reha-Bericht liegt mir vor.
Ob du den (NUR DIREKT BEIM ÄD) einreichen solltest können wir nur schlecht entscheiden, der Ausschluss deiner letzten Tätigkeit in der Reha sollte schon beim ÄD bekannt gemacht werden, damit man nicht versuchen kann dich dahin wieder zu vermitteln. :Gruebeln:
Denn du musst der Arbeitsvermittlung (mit deiner Restleistungsfähigkeit) zur Verfügung stehen "wollen", eine ernsthafte Vermittlung wird allerdings nicht stattfinden (können), weil dich wohl Niemand mehr einstellen möchte.

Die Zumutbarkeit (§ 140 SGB III) richtet sich dabei (zumindest vom Einkommen her) nämlich immer noch nach deinem letzten Einkommen und eine solche Stelle hat die AfA ganz sicher NICHT anzubieten in einem anderen (gesundheitlich möglichen) Bereich des "allgemeinen Arbeitsmarktes" ...
Du hast Anspruch auf dein volles ALGI entsprechend deiner letzten Tätigkeit und Stundenzahl, ganz gleich was man dir dazu bei der AfA so erzählen könnte ... auch egal welches "Restleistungsvermögen" der ÄD noch für dich feststellen wird ... der dürfte sich wohl auch an den Reha-Bericht halten dabei.

Also lass dir NICHTS einreden und unterschreibe auch NICHTS dazu, dass du weniger Stunden arbeiten "willst", dann darf auch dein ALGI nicht gekürzt werden.
Da steht ja drin, dass du Vollzeit arbeiten kannst (können sollst) am allgemeinen Arbeitsmarkt, NUR nicht mehr als Heizungsbauer und damit wird die AfA dann ein "echtes" Problem haben ... man wird dich (vermutlich) auffordern EM-Rente zu beantragen, auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass du die auch bekommen wirst bist du verpflichtet den Antrag dann zu stellen.
könnte ich jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abschliessen?
Für bereits laufende Angelegenheiten kannst du KEINE Rechtsschutz-Versicherung mehr abschließen, die werden generell ausgeschlossen bei den Versicherungen ... sogar bei den Gewerkschaften musst du wenigstens 6 Monate Mitglied sein, ehe man deine Rechte (mit Anwalt im Sozialrecht / Arbeitsrecht) dann vertreten würde (in einem Verfahren was erst beginnt).

Was erhoffst du dir davon, die können dir die BU-Rente auch nicht durchsetzen, falls das deine Hoffnung ist ... bei der AfA brauchst du keinen Anwalt, das bekommst du notfalls hier kostenfrei, wenn man dich dort ärgern will ... mehr Ahnung haben Anwälte und / oder Sozial-Verbände von ALGI nach einer Aussteuerung meist auch nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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