Hallo xthomas,
zunächst mal ein herzliches Willkommen hier im K-o-R, soviel Zeit muss sein ...
bin etwas verwundert,habe gerade mit der Dame vom Rentenservice telefoniert der ich erklärt habe ,
das ich von der KK ausgesteuert werde und zum AA müsse.
Ich bin etwas verwundert, dass du die Rentenkasse anrufst um zu erfahren wie es nach deiner Aussteuerung aus dem Krankengeld weitergehen soll, wenn dir die KK bereits mitgeteilt hat, dass nun die AfA (wahrscheinlich) für dich zuständig ist ... und du dich dort deswegen melden sollst.
Was sollte die DRV damit jetzt zu schaffen haben, die Reha ist abgeschlossen, die du vor 1,5 Monate absolviert hast schreibst du.
War vor ca. 1,5 Monate in der Reha und wurde Arbeitsunfähig entlassen, in mein Beruf Heizungsbauer unter 3 Stunden arbeitsfähig.
Aber im allgemeiner Arbeitsmark mit einschränkung 6St. und mehr, bin 1959 gebohren gibs da nicht ein Berufschutz?
Arbeits-Unfähig Entlassung aus der Reha bedeutet zunächst nur, dass du aktuell noch immer nicht wieder arbeiten gehen kannst, liegt dir inzwischen (oder deinem behandelnden Arzt) der fertige Reha-Bericht vor ???
Hast du zuletzt auch als Heizungsbauer noch gearbeitet, besteht dein Arbeitsverhältnis womöglich sogar noch, es wäre sehr nett wenn du uns dazu etwas Aufklärung geben möchtest.
Deine Vorstellung von "Berufsschutz" scheint zu sein dass man dir nun eine DRV-BU-Rente bewilligen und zahlen müsste, das wird sicher nicht geschehen, wenn du keinen Antrag auf eine EM-rente stellst.
Dazu wird dich (wahrscheinlich) schon die AfA auffordern, wenn du nach der Aussteuerung vom dortigen ÄD begutachtet wurdest.
Im Zuge dieses Antrages wird dann für die berechtigten Jahrgänge auch mit überprüft, ob eine BU-Rente bewilligt werden muss ... in der Regel finden sich aber viele Gründe dagegen bei der DRV.
Was hat man dir denn in der Reha so empfohlen für deine berufliche Zukunft, wenn man dort festgestellt hat, dass du im erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kannst ... üblicherweise wird dann eine LTA ( Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) "angeregt", damit dich dann nach Bewilligung ein AG (am allgemeinen Arbeitsmarkt) Vollzeit einstellen soll.
Mit aktuell 58 Jahren mag man sicher kein Geld mehr für eine Komplett-Umschulung ausgeben ... mit dann Ü 60 bei Abschluss dieser Ausbildung wird dich auch
KEIN AG mehr ("frisch ausgelernt und ohne Berufserfahrung) einstellen wollen, diese Illusion hat nicht mal die DRV.
Die Dame am Telefon ging da erst garnicht drau ein, und sagte das ist unwarscheinlich so eine BU- Rente zu bekommen.
Das "wundert" mich nun überhaupt nicht, wie dir schon bestätigt wurde klärt man solche Dinge generell
NICHT telefonisch, zu deiner Aussicht auf irgendeine Rente wird man dir auch aus vielen Gründen keine vernünftigen Antworten geben können, trotzdem dürfte ihre Auskunft wohl der Wahrheit sehr nahe kommen.
Soll mich erstmal Beim AA melden,sie hatte den noch was mit Reheantrag umwandel in BU-Rentenantrag gemacht , Frage wer macht das umwandel?
Ein Reha-Antrag kann
NUR in eine reguläre Rente wegen Erwerbsminderung "umgewandelt" werden, es wäre mir neu, dass es auch in eine BU-Rente gehen soll ... die Rechtsgrundlagen wurden dir ja bereits verlinkt unter denen man eine BU-Rente von der DRV überhaupt noch bekommen kann.
Das "Umwandeln" wird also im Zweifel Niemand machen, weil das gar nicht möglich ist für eine BU-Rente ... aber so hat sie dich wenigstens am Telefon nicht ganz ohne "Hoffnung" verabschiedet ...
Es gibt
NUR die "Umdeutung" einer Reha in eine (Volle) EM-Rente, dafür musst du aber lt. Reha-Bericht am
allgemeinen Arbeitsmarkt UNTER 3 Stunden liegen und nicht nur im erlernten Beruf und darfst
NICHT für den sonstigen Arbeitsmarkt
VOLLZEIT Erwerbsfähig (mit 6 und mehr Stunden) entlassen werden.
Eine solche Umdeutung kann
NUR die DRV selbst vornehmen (das machen aber nicht die Telefondamen
) und dabei muss sie sich noch nicht mal von den eigenen Reha-Kliniken unbedingt komplett überzeugen lassen , der interne Med. Dienst der DRV entscheidet dazu erst nach weiteren internen Prüfungen.
Dann bekommt der Betroffene Post dazu von der DRV und wird aufgefordert einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, solche Fälle gab es hier schon aber sehr, sehr selten ... und die wurden nicht Vollzeit für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" befunden in der Reha-Klinik.
AU-Entlassung bedeutet
NICHTS weiter als, dass man am Tag der Entlassung noch AU gewesen ist ...
So ein Reha-Ergebnis kennen allerdings viele User hier (ich auch), trotzdem mussten sie noch Jahre kämpfen ehe mal die EM - Rente bewilligt wurde und die BU-Rente haben noch weniger bekommen und sind damit letztlich auch nicht wirklich "glücklich" geworden.
Denn die beträgt ja nur 50% einer EM-Vollrente, davon kann ja (meist)
KEINER leben, muss er ja auch nicht ... dazu soll er / sie ja noch Vollzeit am "allgemeinen Arbeitsmarkt" arbeiten gehen,
NUR den (bisherigen) Beruf soll man nicht mehr ausüben müssen ... zum Schutz der Restgesundheit, also eher ein "Schutz vor dem erlernten Beruf" ...
Die Zeiten wo man mal relativ unkompliziert eine Rente bekam, weil man im erlernten beruf
NICHT mehr arbeiten konnte, sind schon lange vorbei (seit 2001) und die noch vorhandenen gesetzlichen Reste sind ein "Auslaufmodell" ... sind ja bald alle durch, aus den (noch) berechtigten Jahrgängen
VOR dem 02.01.1961.
Dann gibt es überhaupt
KEINE BU-Rente mehr von der DRV aber daran gewöhnt man uns ja schon länger, damit es dann nicht mehr so "überraschend" kommt.
Liebe Grüße von der Doppeloma