Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
Vrori
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 8. Mär 2016, 13:27

Hallo,

nein, du benötigst gar keine Langzeitverordnung...eigentlich darf dein Arzt dir die Behandlung außerhalb des Regelfalles ohne Genehmigung ausstellen...

aber...

die Ärzte liefern dann die Begründung: ich darf das nicht, weil KK.Vorschrift...

die KK sagt: das darf der Arzt..wenn er es für erforderlich hält..

der Arzt kontert dann beim Patienten: mein Budget gibt das nicht her...

die KK sagt dann: der Arzt muß das verordnen, unabhängig davon, wie sein Budget aussieht...
lassen sie sich das schriftlich geben, dass er wegen seines schmalen Budgets ihnen die Verordnung nicht ausstellen wird..

ist man dann beim ARzt und fragt ihn danach, bekommt man zur Antwort: außerdem reichen 18x bei Ihnen aus..!!

zack...

also..vergleiche bitte die Diagnoseliste in dem Link..und wenn deine Erkrankung dabei ist, hast du mehr Chancen, die Verordnungen über den Regelfall hinaus zu bekommen...

ist leider so..

ich selber bekomme seit 1 Jahr auch nur noch 3x 6 Behandlungen im Quartal..dann muß ich 1 Quartal warten und dann wieder 3x 6 Behandlungen...
ich hab selber schon alles mögliche versucht...aber leider..ncihts zu machen..
LG
Vrori

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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Di 8. Mär 2016, 14:02

Hallo,

ein Teil von meinen Erkrankungen sind in der Liste mit aufgeführt (M48.0, M50.1, M51.1) Alles Bandscheiben/Wirbelsäulenerkrankungen sowie Spinalkanalstenose.

Dann habe ich noch eine small fiber Neuropathie, das ist eine Unterform/Sonderform der Polyneuropathie. In der Liste wird allerdings nur die Ziffer G61.8 für sonstige Polyneuritiden aufgelistet. Da kenn ich mich leider nicht mit aus...weiß nicht, ob die SFN dazu gehört.

Was meinst du? Sollte ich mir nun das Rezept einfach noch mal ausdrucken lassen und die Physio dann starten? :Gruebeln: :confused:
Weil....ich hatte ja nun einen Widerspruch an die KK geschickt.

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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 8. Mär 2016, 16:18

Hallo Ihr Lieben Allerseits, :umarm:

habe keine Ahnung warum sich manche /eure KK da so anstellen und offenbar nicht mal die Ärzte in der Lage sind das "Richtige" in diesen Antrag und die Verordnung zu schreiben, zumindest Dopas Schmerztherapeutin war jetzt in der Lage dazu und vielleicht liegt es ja auch mit an der speziellem KK.

Wir kennen das ja auch von früher her noch mit den sparsamen Verordnungen nach "Budget" und der ständige Kampf darum überhaupt mal KG zu bekommen (die KK wurde NICHT gewechselt aber man könnte ja mal laut drüber nachdenken :Gruebeln: :teufel: ).

Habe das mal alles bearbeitet und stelle die Unterlagen vom Dopa dazu mal ein, er ist natürlich einverstanden damit und vielleicht erkennt ja der Eine oder Andere wo da das spezielle Problem in seinem Antrag (oder der ärztlichen Verordnung) "begraben" ist ...
Antrag auf LZV von 2016.pdf
(552.44 KiB) 194-mal heruntergeladen
LZV-Bewilligung bearbeitet.pdf
(518.5 KiB) 154-mal heruntergeladen
Verordnung -bearbeitet.pdf
(460.35 KiB) 143-mal heruntergeladen
Ich gebe aber auch zu, dass seine Bewilligung sogar bei der Physio-Therapie was sehr "Besonderes" darstellt, die haben auch nur gestaunt und freuen sich natürlich jetzt über ihren "Stammkunden" noch mehr.

Finde es jedenfalls für alle Betroffenen mehr als traurig, wenn da schon die eigenen Ärzte "blocken" und scheinbar nicht bereit sind mit und für ihre Patienten zu kämpfen, wo es möglich ist ganz ohne letztlich ihr Budget zu belasten.

In diesem Sinne liebe Grüße von Doma und Dopa :Bussi: :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 8. Mär 2016, 16:39

Hallo,

naja...des gibt ja die KK die von vornherein auf eine Bewilligungsmöglichkeit verzichten...dh. der Patient kann ohne Extra-Bewilligung durch die KK die Physiotherapie in Anspruch nehmen. Diese genannten KK verzichten auch darauf, die Verordnungen außerhalb des Regelfalles vorgelegt zu bekommen.
Wenn der beh. Arzt die Richtlinien kennt und ihm sein Patient wichtiger ist, als sein Budget, verordnet er auch außerhalb des Regelfalles..der Patient it zufrieden, der Doc auch und der Physio sowieso...

nun ist es aber so, dass die Ärzte überwiegend Angst um ihr Budget haben..das geben sie aber ungern zu und erzählen dann den Patienten, dass sie "nun nicht mehr als 3x 6 aufschreiben dürften..weil die KK das sonst nicht bewilligt.
Ist natürlich Quatsch...wenn der Arzt es für med. erforderlich hält, die Diagnosen vorliegen dann muß er eigentlich das Rezept ausstellen...
aber...da fangen wir dann wieder von vorne an..er hat Angst, dass sein Budget aufgebraucht wird..und anstatt dem Patienten zu sagen: ich hab Angst um mein Budget, schiebt er den schwarzen Peter der KK zu.

vielleicht sollte sich jeder mal mit dieser Besonderheit befassen. Die Ärzte bekommen nicht nur die ominösen 45 Euro pro Patient pro Quartal (auch bei denjenigen, die nur einmal vorbei kommen und ein Rezept rausholen)..sondern bei bestimmten Besonderheiten bekommen sie auch ihr entsprechendes Honorar..ist halt nur mehr schreibarbeit..

.kvbawue.de/praxis/verordnungen/heilmittel/

vor den Link bitte noch www setzen...
LG
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 8. Mär 2016, 21:11

So, das wird jetzt mein 4. Versuch, den Beitrag zu verfassen und abzuschicken :lachen:

Hallo Unwissend, Hallo @ all :smile:

Zunächst ein Danke an @Doppelopa, der @Doppeloma die Freigabe seiner Verordnung überließ :Bussi:

Die ist mir nämlich jetzt sehr hilfreich, kann ich doch gleich daran anknüpfen und ganz kurz an @Unwissend die Frage dahingehend stellen, ob ihre Verordnung gleichlautend auch den Indikationsschlüssel Ws2 (mit einem Zusatz von a - g) enthält?

Darauf wollte ich bereits in meinen vier vorherigen Beitragsansätzen hinauskommen. Doch leider wurde ich immer erneut von meinem kleinen 2,5 jährigen Enkel unterbrochen, den wir aktuell bei ihm zu Hause betreuen, und schwupp klappte er das I-pad zu, bevor ich abgespeichert hatte :cool:

Jetzt schläft er schon seit einer Stunde und ich denke, der Beitrag geht nun raus.

Sollte z.B. Ws1 als Indikationsschlüssel dort stehen, würde es mich nicht wundern, wenn die KK keine Genehmigung erteilt.

Ansonsten kannst du, liebe @Unwissend, gerne auch folgenden Link durchlesen.
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokume ... ndlung.pdf
Dort wirst du von Punkt 1 - 9 über das Genehmigungs- und Ablehnungsverfahren etwas mehr erfahren.

Auch ich stand anhaltend von 2001 bis 2008 im Physio-Langfristverfahren (PNF-Behandlung = „Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation“) und meine HÄ hatte damals nur einen Dreizeiler zur Begründung der KK beigelegt. :jaa:

Der dazu maßgebliche Indikationsschlüssel lautet bei mir grundsätzlich Ws2g, was mir 2013 auch bei meiner offenen Badekur zu gute kam, da ich außer die übliche Massage- und Krankengymnastik-Therapie noch eine Peloidtherapie (Heilerde/Schlamm) verordnet bekam.

Auf unserer Nordsee-Lieblingsinsel Föhr wurde ich einer Schlickpackung unterzogen, dabei gut eingepackt und in einer Wanne mit 42 Grad temperiertem Wasser abgesenkt/eingelassen.
Wohltuend wärmend, entspannend, ermüdend ... einfach super für meinen Körper, meine Gelenke! :applaus:

Da auch wir von einer guten Landarztversorgung profitieren möchte hiermit wirklich eine "Breche" schlagen und, da mich sehr viele "Städter" darum beneiden, auch kundtun, dass ich sehr dankbar dafür bin, eine so gute, stabile und zuverlässig vertrauensvolle HÄ zu haben. :jaa:

Mir ist vollkommen bewusst, dass ich mit meiner HA-Praxis (zwei Brüder und eine Ehefrau/Schwägerin sind darin beschäftigt) absolutes Glück habe. :ic_up: :ic_up:

Wäre meine HÄ nicht so hartnäckig und an meinen desolaten Gesundheitszustand nicht zweifelnd und dies den Behörden auch nachweisend geblieben, ich hätte mir schon lange das AUS gegeben und vor allem im Rentenverfahren irgendwann aufgegeben.

Noch NIE!!! hat meine HÄ mir irgendwas vorenthalten, was es an Untersuchungsmöglichkeiten, Facharztüberweisungen oder Therapieverfahren gibt, geschweige mir gegenüber das Wort "Budget" in den Mund genommen.

Jeder von mir in Erwägung gezogene Klinikaufenthalt (z.B. mein 2-maliger Aufenthalt in einer TCM-Klinik und vor allem den Kampf um die Bewilligung der Kostenübernahme durch die KK) wurde von ihr veranlasst und auch ärztlicherseits die Notwendigkeit untermauert/begründet.

Sie nimmt sich wirklich jedesmal viel Zeit, wenn ich bei ihr vorstellig werde und es ist mehr als nur ein 5-Minuten-Termin, den ich bei ihr wahrnehme.

Natürlich ist es umständlich als "Landbewohner", Facharztgesuche wahrzunehmen oder speziellen Untersuchungsverfahren nachzukommen, da ich dazu jedesmal 60-70 km fahren muss.

Andererseits sind aber unsere Landärzte insgesamt interdisziplinär gut drauf, dass sie auch über den berühmten Tellerand blicken/schauen und, so durften wir es innerhalb der Familie schon oft erfahren, auch ein geschultes Auge über ausreichend Fachbereiche haben und lieber eine Überweisung mehr zur Abklärung ihrer Vermutung ausstellen, als abzuwarten oder herumzulaborieren.

Auch wenn ich diverse Fachärzte turnusmäßig aufsuche, so ist meine HÄ diejenige, die mir nahezu alle Verordnungen ausstellt (Medikamente/BTM, Physiorezepte, Reha-/Kuranträge, Schmerzklinik-/TCM-Einweisung, Facharztüberweisungen) und auch alles dokumentiert hat und koordiniert und dabei auch keine Scheu hat, sich mit Behörden auseinanderzusetzen. :jaa:

Liebe @Unwissend, du liest, es ist nicht immer von Nachteil ländlich zu wohnen :smile:

Ich würde an deiner Stelle deinen Arzt mal ins Gebet nehmen, oder sich einen ins Boot holen der sich auch voll hinter dich stellt, um den Antrag/die Verordnung auf eine therapeutische Maßnahme außerhalb des Regelfalls nur korrekt gegenüber der KK zu begründen.

Sieh dir die Verordnung von @Doppelopa vergleichend zu deiner einmal intensiv an.
Was ist an deiner anders, dass die KK sich dazu ablehnend stellt? :Gruebeln:

Gruss agnes (und jetzt schnell abgeschickt, bevor wieder alles futsch ist :grinser: )
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Di 8. Mär 2016, 22:07

Hallo nochmal ganz kurz so spät.

Es steht drauf:

24 x Krankengymnastik 1-2 x Woche

Indikationsschlüssel WS 2 b
ICD-10 -Code M 7909

(M 79.09 G) + (M 48.09 G)

Funktionsstörungen /Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen. Funktionsverbesserung Verringerung, Beseitigung der Fehl - oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen.

Zur Verbesserung und Erhaltung des chronischen Leidens.
Zuletzt geändert von Unwissend am Di 8. Mär 2016, 23:07, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 8. Mär 2016, 22:24

Hallo Unwissend

Der Indiaktionsschlüssel würde es demnach (Ws2b) eigentlich hergeben.

Suche das Gespräch mit dem verordnendem Arzt, höre was er zur Ablehung sagt und bitte darum, dass er eine kurze Begründung an die KK schreibt, um deinen bereits erteilten Widerspruch zu untermauern, der ja nun als nächstes zur weiteren Entscheidung dem Widerspruchsausschuss vorgelegt wird.

Die nächsten vier Wochen wirst du wohl der Entscheidung abzuwarten haben.
Bis dahin würde ich auf keinen Fall einer therapeutischen Maßnahme auch (Nicht)Verordnug nachkommen, um nicht zu riskieren, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Sollte nach vier Wochen keine Entscheidung oder eine anderweitige Nachricht diesbezüglich dir zukommen, so kann bis zur Entscheidung die Maßnahme vom Gesetz her in Anspruch genommen werden, so habe ich den obigen Text im Link verstanden.

Ich würde aber immer zunächst den Kontakt zur KK suchen, um nicht mehr Porzellan schon im Vorfeld zu zerschlagen, welches ich ggf. später nicht aufgekehrt bekomme.

Viel Erfolg und einfach in höflicher Hartnäckigkeit weiter der Sache nachgehen :grinser:

(mein weiterer Rat und meine grundsätzliche Art des Handelns) Gruß agnes :smile:
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Di 8. Mär 2016, 23:14

Hallo @agnes,

danke deiner Zeilen.

Ich werde also nun abwarten. Mit einer weiteren Arztstellungnahme kann ich leider nicht so schnell dienen, da meine HÄ bis April Babyurlaub macht

Ich habe leider das Original Rezept nicht zurück bekommen. Kann ich nach 4 Wochen , nach Absendung meines Widerspruchs, wenn ich keine Entscheidung bis dahin habe, die Kopie beim Therapeuten abgeben mit Hinweis, dass die KK die hat?

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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 9. Mär 2016, 06:58

Liebe Unwissend
Ich habe leider das Original Rezept nicht zurück bekommen. Kann ich nach 4 Wochen , nach Absendung meines Widerspruchs, wenn ich keine Entscheidung bis dahin habe, die Kopie beim Therapeuten abgeben mit Hinweis, dass die KK die hat?
Diese Frage könnte dir auf jedenfall deine KK und/oder die Physiopraxis beantworten :jaa:

Hat deine Ärztin keine Praxisvertretung, in der Zeit ihrer Babypause?

Hast du keinen anderen Facharzt der dir, zumindest in der Zwischenzeit und ggf. unter anderer Diagnosenstellung, um wenigstens in fortlaufender Therapie zu bleiben, eine Erstverordnung ausstellen könnte?

Wäre zumindest eine Option, die Zeit zu überbrücken.

Gruß agnes :umarm:
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 9. Mär 2016, 08:46

Hallo,

die KKen scannen die Verordnungen ein und schmeißen die Originale dann weg.
Von daher kann der Physiotherapeut auch mit der Kopie abrechnen.

Zumindest verhält sich das bei Krankenfahrten mit dem Taxi so.
Der Taxiunternehmer kann mit der Kopie und einer Liste mit den Daten an denen
er den Pat. gefahren hat und den Unterschriften des Pat. hinter jedem Datum abrechnen.

Allerdings sollte auf der Kopie vermerkt sein, dass diese (bzw. der Scan) mit dem Original übereinstimmt
oder dass die KK das Original eingescannt hat.

LG
Fee
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