Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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Doppeloma
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 12. Mai 2018, 21:47

Hallo Unwissend, :smile:
Vielleicht ist es für einige von Euch interessant, die wie ich langfristig ,mehrmals die Woche behandelt werden und auch hohe Fahrkosten dadurch haben.

:-)
Ein weiterer Hinweis kommt noch von der "Dopa-Pflegerin", man kann auch den Entlastungsbetrag der Pflegekasse für solche Fahrdienste nutzen, der Dopa war damit auch schon zum Arzt-Termin und macht das nächste Woche wieder (Facharzt / Vorsorge in Bergen), so werden auch die Pflegepersonen entlastet und solange da noch genug Reserve ist wird er das auch öfter mal dafür nutzen (die aufgelaufenen Beträge von 2017 müssen bis zum 31.12.2018 verbraucht sein, sonst "verfällt" der Rest von 2017). :lesen:

Die Verlängerung deiner Verordnung sollte dann kein besonderes Problem mehr werden, die Diagnosen dürften ja immer noch (mindestens) die Gleichen sein, Dopa geht nur noch zum Doc (Hausarzt) und holt sich die neue Verordnung ab, wenn die letzte Verordnung (fast) abgelaufen ist. :jaa: :cool:
Die haben das inzwischen ordentlich im PC und der DOC muss dann nur noch unterschreiben, da braucht er auch nicht lange warten, das machen die Schwestern mal so zwischendurch, wie sonstige Rezepte ausstellen auch.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Unwissend
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mo 14. Mai 2018, 20:28

Hallo Doppeloma,

Lieben Dank für den weiteren Hinweis zur Einsetzbarkeit der Entlastungsleistung.

Ich verwende meine für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für Begleitung z.B. zu Veranstaltungen, derzeit auch noch zu ambulanten Arztbehandlungen u.ä. oder einfach nur z9um "begleiteten Reden" bei einer Tasse Tee.


Ich kann also die nächste Verordnung auch vom HA kriegen? Wie bzw. was muss ich denn dafür tun?

Was muss ich ihm geben....das Bewilligungsschreiben und die Kopie der 1 . Charge dieser LZVO?

Ich habe gleich schon den neuen Termin beim Orthopäden bekommen. Muss auch zu ihm dann rein. Das hätten die jetzt als Auflage, sagte die Arzthelferin. Alle 3 Monate.

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Doppeloma
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 14. Mai 2018, 23:59

Hallo Unwissend, :smile:
Ich verwende meine für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie für Begleitung z.B. zu Veranstaltungen, derzeit auch noch zu ambulanten Arztbehandlungen u.ä. oder einfach nur z9um "begleiteten Reden" bei einer Tasse Tee.
Letzte Woche wurden unsere Fenster auch geputzt aus dem "Entlastungsbetrag" ... noch rechtzeitig vor unseren Pfingstbesuchern. :Yeah:
"Vollquatschen" kann ich meinen Dopa noch ganz gut alleine und Tee trinkt er nicht :grinser: , wir machen JEDEN Nachmittag gegen 17 Uhr unseren gemeinsamen "Kaffeeklatsch" und Abends sitzen wir auch meist noch lange zusammen und schweigen uns nicht unbedingt die ganze Zeit an. :teufel:
Nur wenn mal was wirklich Spannendes für uns beide im TV läuft, sind wir ziemlich still (um alles mitzubekommen, trotz unserer Hörprobleme), wenn ich mal zu lange "zu ruhig" bin, fragt der Dopa schon besorgt nach, ob auch alles in Ordnung ist mit mir ... :lachen: :groehl:

"Außen-Kontakte" hat er ja mehr als ich, durch seine 2 Reha-Trainingstage im Sportstudio und die Physio-Therapie (meist auch 2 Mal die Woche), mir fehlt da aber auch NIX, ich habe an ihm genug Gesellschaft, bin froh wenn ich ansonsten meine Ruhe und möglichst wenig Stress habe mit meiner "Umwelt" ... :icon_e_wink: :pfeif:
Ich kann also die nächste Verordnung auch vom HA kriegen? Wie bzw. was muss ich denn dafür tun?
Was muss ich ihm geben....das Bewilligungsschreiben und die Kopie der 1 . Charge dieser LZVO?
Habe gerade den Dopa noch mal gefragt wie das bei ihm organisiert wurde, er bekam ja zunächst die Folge-VO immer von der Schmerztherapeutin, die das auch bei der KK durchgesetzt hatte.
Sie hat ihn aber (schmerztherapeutisch) erst mal für "versorgt" erklärt und sieht da vorerst keinen regelmäßigen Behandlungs- / Handlungsbedarf mehr, so lange alles so bleibt wie es aktuell ist ... bei Bedarf / Verschlechterungen kann und soll er natürlich wieder in ihre Sprechstunde kommen, bis dahin bleibt ihm aber der deutlich weitere Weg zu ihr erspart, nur um mit ihr "zu plaudern" und seine Rezepte zu bekommen.

Darüber wurde der Hausarzt dann von ihr schriftlich informiert und bekam auch die nötigen medizinischen Unterlagen, seit Anfang letzten Jahres stellt er nun auch die BTM-Rezepte UND die LZVO - Rezepte aus, mit der KK gab es dazu bisher keine Probleme.
Die haben sich alles aus der Erstverordnung übernommen (wir hatten ja wie immer eine Kopie davon) und auch die Bewilligung (auf Lebenszeit) wurde eingescannt ...
Ich habe gleich schon den neuen Termin beim Orthopäden bekommen. Muss auch zu ihm dann rein. Das hätten die jetzt als Auflage, sagte die Arzthelferin. Alle 3 Monate.
Hatte er denn diesen Antrag gestellt / unterstützt an die KK, habe ich bei dir gerade vergessen, dann sollte er wohl auch weiter die Verordnungen ausstellen (können / müssen ?), wenn du da auch weiterhin regelmäßig vorstellig werden sollst, solche "Auflagen" gibt es beim Dopa nicht, die können seine Knochen ja auch nicht mehr in Ordnung bringen ... seine Schmerztherapeutin ist ja auch gleichzeitig seine Orthopädin ...

Bei akuten oder gar neuen Problemen wird ihn schon unser Hausarzt dort hin überweisen, wenn er selber nicht mehr weiter weiß ... da bin ich mir ziemlich sicher und wenn es wirklich nötig ist, fährt der Dopa da auch von selber hin oder "lässt sich fahren" ... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Sa 19. Mai 2018, 22:47

Doppeloma hat geschrieben:
Mo 14. Mai 2018, 23:59

Hatte er denn diesen Antrag gestellt / unterstützt an die KK, habe ich bei dir gerade vergessen, dann sollte er wohl auch weiter die Verordnungen ausstellen (können / müssen ?), wenn du da auch weiterhin regelmäßig vorstellig werden sollst
Hallo Doppeloma,

ich habe vom Orthopäden nur die VO bekommen. Unterstützt hat mich dafür nie auch nur ein Arzt von mir :-(

Alles weitere habe ich dann selbst bei der KK in die Wege geleitet.

Ja. Die nächsten Rezepte stellt er aus. Da werde ich keine Probleme mehr haben. Und soll er ruhig. Mein HA wohnt nämlich eh weiter weg als er.

Ich geh Mitte Juni halt hin. (Wollte eh mit ihm über eine evtl. Rücken OP sprechen.)

Eine neue VO kann ich mir erst Anfang August holen. Gehe ab 10.7. in Kur. Am 9.7. habe ich die letzte Behandlung von 24 vom 1. Rezept vorbei. Passt also terminlich perfekt.

Würde auch vom ZA neue VO bekommen. Habe ständig Kieferklemme. :-( Verbinde das momentan einfach mit der LZVO. Will aber die ZA VO noch holen und dann diese Termine einfach hinter die anderen dran hängen. Bin dann ja eh schon da . Statt 20 dann 60 Minuten Therapie. Weil vorher noch fangopackung 20 min.

Noch nie kieferklemme gehabt. Wieder was neues. Aaaaarrrrgggg. Zum verrückt werden.



Deine Fenster auch sauber....perfekt. MEINE auch. :-)
Ich kriege sie 2 bis 3 Mal im Jahr sauber gemacht. Das reicht mir. Sie liegen nämlich alle sehr geschützt unter einem Dachunterstand.

Auf bald . Schönes WE.

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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Unwissend » So 3. Jun 2018, 02:52

Hallo Ihr Lieben!

Meine Frage heute wäre folgende:

Ich habe ja für 1 Jahr die Heilmittelverordnung bewilligt bekommen.

Nun habe ich am 9.7. aus der 1. Verordnung den letzten von 24 Physio Terminen.

(Am 13.6. muss ich zum Orthopäden. Da muss ich jetzt immer alle 3 Monate hin wegen dieser Langzeitgeschichte. Ist Pflicht.)

Aber da ich ab 10.7. zur Vorsorge Rehabilitation (über die KK , da unbefristete EM Rentnerin) für 3 oder vielleicht auch 4 Wochen fahre, kann ich kein neues Anschluss Rezept vom Orthopäden ab 10.7. holen.. Ist ja nur 14 Tage gültig.

Ist diese Lücke dann schädlich für meine Bewilligung für 1 Jahr oder kriege ich gleich nach Rehaende das nächste Folgerezept und kann weiter mit der Physio machen?

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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » So 3. Jun 2018, 17:55

Liebe Unwissend, :jaa:

meine Einschätzung dazu :
Unwissend hat geschrieben:(Am 13.6. muss ich zum Orthopäden. Da muss ich jetzt immer alle 3 Monate hin wegen dieser Langzeitgeschichte. Ist Pflicht.)
das war vor einigen Jahren schon so, dass die Fachärzte ein Wiedervorstellungs-Konsil nach 12 Wochen " forderten "...

Ich habe ganz schweren Herzens meinen super Orthopäden gewechselt - auch auf sein eigenes Anraten hin - da ich eine lange Fahrt mit den Öffis ( Auto, Zug, S-Bahn ... ) nur noch erschwert bewältigen kann - die OP Folgen sind noch " spürbar "...
Laut Orthopäde bekäme ich per LZ-VO von " jedem " Orthopäden problemlos VO für MT ausgestellt...

Natürlich war ich äusserst spektisch :Gruebeln: - bei meinem Glück... der einzige Orthopäde mit halbwegs guten Ruf in meiner Region - lümmelte über seinem Schreibtisch und ich berichtete ihm von meiner desolaten HWS bzw dem HWS Schleudertrauma 1999... Die anderen Orthopädischen Erkrankungen bekommt er nach u nach mitgeteilt ... :cool:

Mhhh meinte dieser " langer Zeitraum "... und da haben Sie noch immer Beschwerden ?
Ich übergab ihm meinen Upriht-MRT Befund der HWS - sein Gesicht wurde länger u länger... :Gruebeln:
erneute Ratlosigkeit, da wäre nichts mehr zu machen - keine Besserung mehr ersichtlich und vor allem sollte ich keine OP durchführen lassen sonst... :Opi:

Was ich denn bisher für meine HWS getan hätte, nach diesem langen Zeitraum hätte ich ja sicher Erfahrungen...
Am besten ist MT/Schlingentisch und Fango... ok VO würde ich erhalten - jippii dachte ich mir, Ziel erreicht... :Yeah:

Dann äusserte Hr Facharzt, ich sollte nun erstmal bei der KK eine LZ-VO beantragen... :lesen:

Ganz gelassen zog ich meine KK-LZ-VO-Bewilligung aus meiner Tasche und übergab sie dem Arzt ( ich wollte Hr Dr ja nicht gleich beim 1 Besuch überfordern... )
damit hatte dieser natürlich nicht gerechnet - dachte sich wohl, Fr Engelchen hat nun eine Aufgabe - bekommt sie eh nicht bewilligt...

Langes Gesicht - wer mir denn dabei behilflich war - sicher der HA - Nee ganz sicher nicht - Antrag selbst gestellt mit Befunden - im Widerspruch bewilligt worden -
dass mir mein EX Orthopäde behilflich war - habe ich ihm nicht auf " die Nase gebunden "... :Zunge_zeigen:

So erhielt ich eine VO mit 6 x MT/Wärme ...Wiedervorstellung in 12 Wochen erforderlich ! Termin ist in Kürze... in gespannt, wie der Ortho so sein wird...
Folge-VO könnte ich in der Praxis abholen - oder per Rückporto mir zusenden lassen - Stapel an Briefumschlägen der Praxis zukommen lassen - :jaa:
Folge VO angefordert - dauert immer mind. 1 Woche bis der Brief dann auch eintrifft... ( Praxis arbeitet wohl im Schneckentempo )...

Meine Physio ist wenig erfreut, da die VO " als Folge-VO " ausgestellt sind - obwohl ich bei jeder !! Anforderung darauf hinweise, dass das neue Rez. doch bitte im Rahmen der bewilligten LZ-VO ( Ausserhalb des Regelfalles ) ausgestellt werden sollte - Das Bewilligungsschreiben der KK liegt der Praxis ja vor...
Was soll ich sagen - bisher hat es nicht geklappt und meine Physio erzählt mir jedesmal, dass das Rez. nicht korrekt ausgestellt ist :Wut: - ich weiss, kann es aber nicht ändern - nun werde ich mit dem Arzt selbst sprechen ...

Was auch nicht so schön ist, dass gerade bei LZ VO NUR jeweils 6 Behandlungen ausgestellt werden ( natürlich muss/sollte ich dafür dankbar sein - viele erhalten nicht mal auf KK-Basis ein Rezept... )
Unwissend hat geschrieben:Aber da ich ab 10.7. zur Vorsorge Rehabilitation (über die KK , da unbefristete EM Rentnerin) für 3 oder vielleicht auch 4 Wochen fahre, kann ich kein neues Anschluss Rezept vom Orthopäden ab 10.7. holen.. Ist ja nur 14 Tage gültig.
Ich denke - Du musst Dir wegen dieser " Behandlungsunterbrechung " welche ja der Reha geschuldet ist - keine Gedanken machen - Der Physiopraxis einfach Bescheid sagen, dass Du Dich von xx-xx in Reha befindest - diese muss der KK die " Behandlungsunterbrechung " mitteilen und begründen...
Unwissend hat geschrieben:Ist diese Lücke dann schädlich für meine Bewilligung für 1 Jahr oder kriege ich gleich nach Rehaende das nächste Folgerezept und kann weiter mit der Physio machen?
In der Reha erhälst Du ja sicher auch diverse Physiobehandlungen, so dass die Therapie auch fortgeführt wird - nur nicht zu Deinen Rez-Lasten...
Kann mir nicht vorstellen, dass die KK dies negativ wertet - wenn Du zb wegen Klinikaufenthalt/Erkrankung die Termine nicht wahrnehmen kannst - ist das eben so... Praxis informieren und gut.

Wie o.g. ich hatte 09/17 wegen der AHB ( 4 Wochen ) eine Pause machen müssen und meine Physiotherapeutin hat dies vermerkt und begründet auf der VO.
Da gab es keine Probleme.

Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

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Unwissend
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Re: Verordnung Heilmittel außerhalb des Regelfalles :)))

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mo 3. Jun 2019, 21:08

Ihr Lieben,

auch wenn ich noch immer keine Dauerverordnung habe, so konnte ich dennoch für weitere 12 Monate wieder eine Langzeitverordnung erwirken.

Aber ! der Ton der KK im neuen Bewilligungsschreiben wird härter...lol...beim nächsten Mal fordern sie Schreiben der Therapeuten zum Antrag sowie den Nachweis der regelmässigen Arztbesuche und und und.

Ganz ehrlich? Die können mir noch so "drohende Briefe " schicken und können fordern was sie wollen - ich lasse mich nicht einschüchtern!

Mittlerweile kenne ich mich auf dem Gebiet der LZVO ausserhalb des Regelfalls gut aus und weiss, wann mir was zusteht.

Da der MDK meinen Antrag immer prüft , soll der mich auch mal schön selbst anschreiben, wenn er denn mehr Unterlagen benötigt. Und dann schauen wir doch erst mal ob die auch wirklich erforderlich sind.

Beim jetzigen Bescheid hat die KK von 4 Erkrankungen mal eben 3 ausgegrenzt und die LZVO auf 1 drauf festgenagelt.

Aber aus der Nummer kommen die nicht mehr raus...denn ich habe das 1. GA daheim mit der Begründung:...die Summe aller Erkrankungen ist ausreichend für die Bewilligung der LZVO...

An meinen Krankheiten hat sich nichts geändert und wird es auch nicht mehr.

Nun denn. Bis Mai 2020 habe ich erst wieder Ruhe. Dann heisst es: Same Procedere as last Year.

Bis dahin!

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