Beratungsgespräch

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
Locke13
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Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Mi 22. Jul 2015, 22:18

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder ein Frage.
Da ich ja noch krank bin (leider von der Klage immer noch nichts gehört) lädt mich der Sachbearbeiter der KK zum "Beratungsgespräch".
Was kann mich denn da erwarten? Bin schon wieder völlig daneben.
Ende April hatte er mich ja erst zum MDK geschickt. Die haben mich ja auch weiterhin krank eingestuft.

Jetzt möchte er "mit mir nach Möglichkeiten suchen, den Genesungsprozess aktiv zu unterstützen".

Ich bin aber seit Mai auch schon in Therapie. Das geht auch alles nicht so schnell. Mir geht es immer noch nicht besser.

'Was darf er mich denn eigentlich alles fragen? Normalerweise schreibt doch mein Arzt immer einen Bericht. Ich verstehe es nicht.

Hat jemand für mich einen Rat? Mir ist schon wieder nur schlecht. Grade hatte ich mich etwas gefangen.
:schlecht:

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Fee59
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Re: Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 22. Jul 2015, 23:10

Hallo,
Soweit mir bekannt ist,
unterliegst Du für ein Gespräch mit der KK nicht der Mitwirkungspflicht.

War in dem Einladungsschreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Falls Du zum Gespräch gehen solltest,
nimm Dir einen Beistand mit.

Ach ja, kam die Einladung per Einschreiben oder PZU?
Wenn nicht ... Manchmal kommen Briefe auch nicht an ....

LG
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Unwissend
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Re: Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Do 23. Jul 2015, 01:51

Hallo Locke13,
Ende April hatte er mich ja erst zum MDK geschickt. Die haben mich ja auch weiterhin krank eingestuft.

Jetzt möchte er "mit mir nach Möglichkeiten suchen, den Genesungsprozess aktiv zu unterstützen".

Ich bin aber seit Mai auch schon in Therapie. Das geht auch alles nicht so schnell. Mir geht es immer noch nicht besser.
Diesen Gesprächstermin wirst du mal ganz schön "nicht bestätigen"!

Schau mal hier: https://www.kvno.de/60neues/2014/14_06_ ... index.html

....Die Überwachung oder gar Einmischung in eine Therapie ist aber sowohl der Krankenkasse als auch dem MDK und erst recht externen Dienstleistern untersagt....


Wenn hier einer einladen und VIELLEICHT MAL eine weitere, entsprechende Heilmaßnahme oder Therapie in die Wege leiten könnte oder dir Möglichkeiten unterbreiten könnte , um den Genesungsprozess aktiv zu unterstützen, dann höchstens der MDK (veranlasst durch die KK), bei dem du aber schon warst und der hat entschieden: weiter AU. Punkt! :Wut:

Ein KK - SB ist kein Fachmediziner :Veraergert: und kann und darf auch gar keine dieser " angeblich immer wieder angepriesenen, heilbringenden Gespräche" durchführen. :nein:

Weiterhin bist du schon in nachgewiesener Therapie (siehe Artikel-Link oben)


Ich würde A) ein Schreiben an den SB dieser KK schicken und diesen Termin "nicht" bestätigen :ic_down: :Sturkopf: , weil du vom MDK bereits für weiter AU befundet wurdest und keinerlei Bedarf an solch einem Gespräch hast, zu mal du eh schon in entsprechender Behandlung bist.

Und deine Ärzte wissen sicherlich besser, was gut für dich ist und was nicht. Und wenn sie da anderer Meinung sind, dann sollen sie das bitte deinen Ärzten selber schreiben, denn damit untergraben sie deren Fachkompetenz. (Und das wird deine Ärzte sicherlich nicht freuen, das macht die ganz schön ärgerlich :grinser: Das weiß ich aus eigener Erfahrung)

B) und ich würde dem MDK selber (nicht über die KK) ein Schreiben schicken, der soll dir mal das letzte Gutachten in Kopie zusenden und der KK mal die Leviten lesen, dass der SB das gefälligst zu unterlassen hat und das dir dies alles nun psychisch wieder arg zugesetzt hat. Und Vielleicht zum Doc gehen und das in deine Patientenakte bringen lassen.

In dem MDK GA müsste nämlich, nach deinem Termin dort, in irgendeiner Form dazu was drin stehen, dass der MDK dieses Beratungsgespräch mit einem KK-SB und dir für sinnvoll hält bzw. angeleiert hat.

Und DAS wird sicher kein MDK machen. :nein: :ic_down:

C) kannst du diesen Vorgang noch bei der Unabhängigen Patientenberatung vortragen, die können dir da u.U. auch noch was zu sagen.

Also, ruhig bleiben und tief durchatmen. :koepfchen: Ansonsten kann ich dem Posting von der lieben Fee auch nur beipflichten, allerdings würde ICH da nicht hingehen.

Sofern noch keine Rechtsgrundlagen drin standen, oder was von irgendwelchen Sanktionen -wie KG Stopp- drinsteht.... Papier in die Papiertonne stecken.


Boah, ich könnte schon wieder :kotzen:

Mir wollten Sie auch was aufs Auge drücken - ich sollte einen Psychiater hinzuziehen, dabei war ich schon in Behandlung bei meiner Dr. med. FÄ für psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Dann wurde mir sogar das KG gestoppt. Ich stand 6 Wochen ohne Geld da. :ic_down:

Ich habe aber meine Hausärztin und meine FÄ mit eingeschaltet und die haben dann bei dieser seltsamen SB der KK und beim MDK Druck gemacht und sich beschwert. :schimpfen:
Ich hatte das auch in meinem Fall gepostet.

Weiterhin habe ich mich bei der HV beschwert.

Mit MIR ziehen die so ne Nummer ganz sicher nicht noch mal ab! :Miko: UND mich werden die deshalb auch nicht los. :Sturkopf: Die müssen mich brav aushalten und zahlen.
Als nächstes werde ich jetzt die noch im Widerspruch nach Ablehnung geparkte Tinnitus Kompakt Kur in Angriff nehmen. :grinser:

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Engelchen22
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Re: Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 23. Jul 2015, 11:27

Hallo Locke 13,

....... mein Bauchgefühl sagt mir auch, besser nicht dieser " Einladung Deiner KK " nachkommen...
Locke13 hat geschrieben: Da ich ja noch krank bin (leider von der Klage immer noch nichts gehört) lädt mich der Sachbearbeiter der KK zum "Beratungsgespräch".
... genau Du bist noch immer AU - Dein Antrag liegt beim SG, ist noch nicht entschieden und solange sollte Dich dieser SB Deiner KK
bitte " in Ruhe lassen "...
Und da Du AU bist - kannst Du den Gesprächstermin nicht wahren !

Ob das rechtlich so OK ist - da bekommst Du sicher noch fachkundigere Antworten als die Meinige.

Solch ein Beratungsgespräch ist doch " Quatsch " wenn EMR läuft....
Sollte die KK ihre " Gesundheitspräventionen " anbieten wollen ( zur Verbesserung Deines Gesundheitszustandes ) können sie Dir doch schriftlich ihre " Präventionsangebote "
zusenden...

Ich vermute aber, dass es um Deine Gesundheitsprognose und Deine Arbeitsfähigkeit gehen wird - da wäre ICH ganz ganz vorsichtig.... den der SB verwendet Deine
Aussagen natürlich gerne " gegen Dich "!
Ende April hatte er mich ja erst zum MDK geschickt. Die haben mich ja auch weiterhin krank eingestuft.
Und 3 Monate später wünscht die KK ein " Beratungsgespräch " - HALLO :schimpfen: wenn Dich der MDK weiterhin als AU einstuft - dann hat das Prioität - :ic_up:
daraufhin würde ich die KK nochmals verweisen. Ggf den MDK - Bescheid ( per Einwurf-Einschreiben ! ) der KK zuschicken.
Jetzt möchte er "mit mir nach Möglichkeiten suchen, den Genesungsprozess aktiv zu unterstützen".
In schriftlicher Form gerne - aber nicht beim persönlichen Gespräch, da würden mir zu viele " Fallen " lauern...
Da bin ich aber gespannt - welche Vorschläge Dir der SB da unterbreiten wird ! :teufel:

Viel Erfolg und überlege Dir gut, ob Du dieser Einladung folge leisten wirst. :Sturkopf:

Liebe GRüsse
Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

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Re: Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Do 23. Jul 2015, 11:50

Hab grad noch mal mein Gutachten in der Hand. Da steht als Empfohlene Maßnahme für die Krankenkasse:
Hinweise zur Diagnostik oder zum Behandlungskonzept.

Und der MDK wünscht eine Wiedervorlage in der sozialmedizinischen Fallberatung Ende Juli 2015 mit aktuellem Befundbericht.

Sollte er mich deshalb einladen? Aber ich gebe dem SB doch keinen Bericht. Das kann er vergessen.

Meine Therapeutin meint, ich hätte doch nichts zu verbergen. Deshalb könnte ich ja dorthin gehen. Meine Freundin würde sowieso mitgehen. Aber sagen, würde ich eh nichts.

Ich bin so durcheinander. Ich weiß gar nicht mehr, wo vorn und hinten ist.

Ich danke Euch erstmal für die Tipps.
Liebe Grüße

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Re: Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Do 23. Jul 2015, 11:51

Ach ja Fee59 die Einladung kam ganz normal mit der Post.

Ich hab so Angst, dass mir dann das Krankengeld streichen, wenn ich nicht dahin gehe.

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Re: Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 23. Jul 2015, 14:11

Hallo,

Das Krankengeld dürfen die Dir nicht streichen,
das wäre rechtswidrig.

Sollten die das tatsächlich wagen, helfen wir Dir beim
Widerspruch.

Ich denke auch, Du solltest lieber nicht hingehen,
der Druck, den die da aufbauen, kann enorm sein
und es gibt keine Rechtsgrundlage für ein solches Gespräch.

Ich würde das Schreiben abheften und ignorieren.
Deine Telefonnummer hast Du hoffentlich schon löschen lassen?
Damit die Dich telefonisch nicht auch noch belästigen können.

Ansonsten, falls die anrufen, gleich sagen, sie mögen Dir ihr
Anliegen bitte schriftlich mitteilen, deine Telefonnummer löschen und
Dich nicht mehr anrufen.
Und dann sofort auflegen.

LG
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Re: Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Do 23. Jul 2015, 20:32

Und der MDK wünscht eine Wiedervorlage in der sozialmedizinischen Fallberatung Ende Juli 2015 mit aktuellem Befundbericht.

Sollte er mich deshalb einladen? Aber ich gebe dem SB doch keinen Bericht. Das kann er vergessen.
Hallo :smile: ,

also meiner Meinung nach, wenn der MDK eine Wiedervorlage wünscht, dann müsste die KK dich zu einem Termin bei IHM einladen und nicht bei ihren eigenen SB Leuten. :Gruebeln:

Bei mir stand im 1 GA nach Aktenlage drin: Wiedervorlage nach Reha und Vorlage des Rehaberichtes. Den habe ich der KK natürlich nie geschickt. :Sturkopf:
Dann kam ich ja in die Tagesklinik und da kam dann prompt der Wiedervorlagetermin zum MDK und ich war persönlich dort. Weiter AU - klar, war ja in der Klinik zu dem Zeitpunkt. Wie doof die doch sind. :ic_down:

Und in diesem GA stand dann drin, was der MDK weiter empfahl, und das teilte mir dann die KK mit.

Also, schreib denen ein kurzes Schreiben, dass du nicht kommen kannst, da du krank bist und der MDK dich für weiter AU befundet hat. Und du der KK keine persönlichen gesundheitlichen Sachen offerierst. Dazu bist du nicht verpflichtet. Datenschutz....

Und du kannst auch ruhig schreiben, du brauchst von einem SB einer KK keine ärztlich ausgerichteten Vorschläge zu irgendwelchen Erfolg bringenden Maßnahmen. Denn die sind ja keine Mediziner. Und du hast dafür ja schon deine Ärzte! :Veraergert: Und bist in Behandlung.

Und überhaupt läuft RA :schimpfen:

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Re: Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 23. Jul 2015, 21:31

Hallo Locke :umarm:
Hab grad noch mal mein Gutachten in der Hand. Da steht als Empfohlene Maßnahme für die Krankenkasse:
Hinweise zur Diagnostik oder zum Behandlungskonzept.

Und der MDK wünscht eine Wiedervorlage in der sozialmedizinischen Fallberatung Ende Juli 2015 mit aktuellem Befundbericht.
Liegen der KK aktuelle Befunde vor, seit dem Termin beim MDK im April?

Mir schwant, dass ggf. der MDK ein erneutes Gutachten, diesmal nach Aktenlage, mit Vorschlägen verfasst haben könnte und dein SB mit dir evtl. darüber sprechen möchte. :confused: :Gruebeln:

Während meines 1-jähriges Krankengeldbezugs (ich erhielt nur 52 Wochen, da ich sechs Monate Lohnfortzahlungsanspruch hatte) wurden insgesamt drei MDK-Gutachten per Aktenlage verfasst, eine persönliche Vorstellung war nicht gefordert.

Da ich alle zwei Wochen persönlich meinen Auszahlschein bei meiner KK ablieferte, stand ich automatisch im SB-Kontakt, ich hatte ja nichts zu verbergen, und so erfuhr ich auch jedesmal, dass wieder ein erneutes MDK-Gutachten erstellt war und erhielt es auch jedesmal als Kopie ausgehändigt.

Nur einmal, ziemlich zu Anfang meiner anhaltenden AU-Zeit, rief irgendein (Sozial-)Mitarbeiter aus der KK-Hauptstelle bei mir an, um mir anzubieten, bei Fragen rund um die langanhaltende AU etc. mich gerne an ihn zu wenden und einen Termin bei ihm zu machen.

Ich bedankte mich höflich für seine Fürsorge und meinte, dass es mir gesundheitlich nicht möglich sei, eine größere Strecke bis hin zu ihm in die Hauptstelle zu fahren und ich außerdem in der kleinen Zweigstelle vor Ort gut betreut wäre. :teufel:

Ab da war dann auch Ruhe vor solchen Anrufen. :jaa:

Wie gesagt, ich war alle vierzehn Tage eh in der Zweigstelle, um meinen Auszahlschein abzugeben und was es zu besprechen gab, wurde dabei erledigt, hatte ich nämlich auch so manche Behandlungsscheine außerhalb des Regelfalls abzuklären/einzureichen, oder Hilfs- und Heilmittel gesondert zu beantragen, oder Einzelfallentscheidungen und Fahrkosten für Fachkliniken einzufordern etc.

Ich nehme an, dass es jedesmal auch dokumentiert wurde, wenn ich wieder etwas in dieser Zweigstelle zu besprechen hatte. Und sicher konnte der MDK auch Einblick nehmen in meine Akte und so meinen gesundheitlichen Werdegang, anhand der Klinik-, Arzt- und Medikamentenabrechnung, verfolgen, auch ohne dass ich aktuelle Befunde einreichen musste.

Falks du nicht zu dem anberaumten Termin erscheinen willst, so wirst du dich aber sicher telefonisch oder schriftlich zumindest entschuldigen/abmelden.

Ich würde dies gleichzeitig nutzen und gezielt nachfragen, ob der MDK bereits eine erneute schriftliche Stellungnahme per Aktenlage abgegeben hat, da sie ja für Ende Juli anberaumt sei, laut letzter Stellungnahme im April! :aha:

Falls ja, umgehend auch um Zusendung einer Kopie bitten!

Keine Panik, du musst nur versuchen selber die Fäden in der Hand zu behalten und das kannst du, wenn du souverän bleibst und gezielt deine Fragen stellst und deine Anliegen vertrittst, dich nicht in etwas reinzwängen lässt, wo du dich nicht wohl fühlst.

Wenn du höflich dich für den Gesprächstermin bedankst, dabei aber auch geschickt deine gesundheitliche Unpässlichkeit zum "nicht" persönlichen Erscheinen deutlich machst, darum bittest, die Anliegen der SB an dich dir schriftlich zukommen zu lassen, dann sollte das eigentlich nicht zu einer Sperrung deines Krankengeldes führen können, denn du hast in deinem möglichen Rahmen mitgewirkt. :smile:

Gehe du in die Offensive und suche auf deine dir beliebte Art (schriftlich oder telefonisch) den Kontakt noch vor dem Termin.

So würde ich es machen und wie gesagt, auch gleich ins Wespennest stechen und nach einem womöglich bereits erstelltem MDK-Gutachten per Aktenlage nachfragen. :jaa:

Viel Erfolg und wenig unnötige Gedanken machen :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Beratungsgespräch

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 23. Jul 2015, 22:47

Hallo!
Fee59 hat geschrieben:Deine Telefonnummer hast Du hoffentlich schon löschen lassen?
Damit die Dich telefonisch nicht auch noch belästigen können.

Ansonsten, falls die anrufen, gleich sagen, sie mögen Dir ihr
Anliegen bitte schriftlich mitteilen, deine Telefonnummer löschen und
Dich nicht mehr anrufen.
Ich würde die schriftlich dazu auffordern. Musterbrief siehe Anhang, den hatte ich mal für eine andere Userin geschrieben. Entsprechend der persönlichen Situation abändern.

Liebe Grüße

Annette
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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