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Wer zahlt wenn man ausgesteuert ist...
Verfasst: Di 7. Apr 2015, 08:48
von Catweazle
Hallo..
Wer zahlt eigentlich wenn man ausgesteuert ist.. die EMR anschliessend genehmigt wurde und man krank wird während die Blockfrist noch läuft ?
Folgender fiktiver Fall:
Herr A ist ausgesteuert und bezieht ALG1 nach §145.... nach Genehmigung der Teil-EMR reduziert Herr A seine Stunden von 8h auf 4h und geht wieder arbeiten.
Wer zahlt wenn er nun während der laufenden Blockfrist krank wird ?
Re: Wer zahlt wenn man ausgesteuert ist...
Verfasst: Di 7. Apr 2015, 09:14
von Fee59
Hallo,
Herr A bekommt erst einmal 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Da Herr A - so wie ich Deine Angaben verstehe - 20 Wochenstunden arbeitet, bezieht er ja derzeit kein ALG 1.
Wenn die Krankheit nach den 6 Wochen LFZ (Lohnfortzahlung) weiter besteht, würde ich mich an Herrn As Stelle erst einmal an die AfA wenden. Die würde ihn wohl zum Amtsarzt schicken. Wenn der Amtsarzt sagt, dass die Erkrankung voraussichtlich länger als 6 Monate andauern wird, müsste meiner Meinung nach wieder ALG 1-Bezug nach § 145 SGB III anstehen und das Arbeitsverhältnis ruht, so lange die Erkrankung/Krankschreibung andauert.
Wenn der Amtsarzt dies verneint, bliebe wohl nur der Weg zum Jobcenter.
Allerdings, was ich nicht verstehe: Wenn die EMR genehmigt ist, bekommt Herr A doch Geld von der DRV?
Ist es eine Teil-EMR? Dann gilt das Obige.
LG
Fee
Re: Wer zahlt wenn man ausgesteuert ist...
Verfasst: Di 7. Apr 2015, 09:27
von Catweazle
@Fee: Entweder habe ich mich schlecht ausgedrückt oder wir reden aneinander vorbei...
Herr A ist ausgesteuert und bezieht nun ALG1 nach §145 (Nahtlosigkeit) weil sein EMR Antrag noch läuft. Nun wird während des ALG1 Bezuges eine Teil-EMR genehmigt. Das AA stellt logischerweise seine Leistungen ein und Herr A geht nun 4h statt früher 8h arbeiten. Er hat nun einen Teilzeit Job beim gleichen Arbeitgeber und bekommt gleichzeitig Teil-EMR von der DRV. Da er aber ausgesteuert ist und die Blockfrist noch läuft fragt sich Herr A wer "Krankengeld" übernimmt wenn er krank wird während die Blockfrist noch läuft. Der Arbeitgeber hat ja seine Schuldigkeit schon getan mit der LFZ zu Beginn der Blockfrist.
Re: Wer zahlt wenn man ausgesteuert ist...
Verfasst: Di 7. Apr 2015, 09:55
von Vrori
Hallo,
der AG muß 6 Wochen weiter zahlen...die KK zahlt aber kein KG da der Höchstanspruch für das KG bereits erschöpft ist.
wann endet die Blockfrist..bzw. wann beginnt wieder eine neue Blockfrist?
Re: Wer zahlt wenn man ausgesteuert ist...
Verfasst: Di 7. Apr 2015, 09:59
von Catweazle
@Vroni: Die neue Blockfrist beginnt im Januar 2016...
Re: Wer zahlt wenn man ausgesteuert ist...
Verfasst: Di 7. Apr 2015, 10:29
von Vrori
mhmh..dann natürlich sehen, dass die Arbeitsfähigkeit mindestens so lang erhalten bleibt...
wenn du zu Beginn der neuen Blockfrist wieder arbeitsfähig bist (z.Zt. ist es ja so) und mindestens 6 Monate gearbeitet hast, oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hast (ist ja wohl so oder?)..dann hast du wieder erneuten KG-Anspruch für insgesamt 78 Wochen (Lohnfortzahlung und ÜG bei einer REHa zählen mit)...
also möglichst immer nur kurz au sein...und dann versuchen, wieder fit zu werden...um dann erneuten KG-Anspruch zu haben...
KG errechnt sich natürlich nur nach dem 4-Stunden-Entgelt, denn die Rente wird ja nicht aufgehoben..die bekommst du ja weiterhin...