Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch
Verfasst: Mo 10. Nov 2014, 22:06
Hallo!
Ich bin ganz neu hier und hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen... Bin sehr verzweifelt und weiß gar nicht mehr "wo hinten und vorne ist". Ich werde versuchen mein Problem erstmal so gut es geht zusammenzufassen:
Seit dem 4.8.214 habe ich, trotz fortlaufender Arbeitsunfähigkeit, kein Krankengeld mehr von der DAK erhalten. In einem bitterbösen Brief begründete mir das meine Sachbearbeiterin jetzt damit, dass ich der RV gegenüber von meinem Widerspruchs-, Wunsch- und Wahlrecht bezgl. zwei vorgeschlagener Kliniken Gebrauch gemacht habe. Die DAk stellt es in ihrem Schreiben so dar, als hätte ich mich einfach komplett einer Reha verweigert. Dabei hatte ich selbst den ANtrag gestellt.
Als der Bewilligungs-Bescheid der Rentenversicherung erging und diesem ein Klinikvorschlag beilag, hatte ich gar keine Zeit darüber nachzudenken, denn schon zeitgleich schaltete sich die DAK hinter meinem Rücken ein und erwirkte eine vorzeitige Aufnahme bei jener Klinik. Ich bekam einen Anruf der Klinik selbst an einem Freitag und sollte schon am folgenden Montag in der weit entfernten Klinik antreten. Dies direkt nach Zugang der Reha-Bewilligung durch die RV.
Da ich schwr psychisch erkrankt bin, allein stehend ohne Rückhalt, löste diese Kurzfristigkeit eine riesige Panik und Verzweifelung bei mir aus. Ichs ah mich völlig außer stande so schnell über das Wochenende hinweg alles organisieren zu können und war zudem auch ganz schlimm überwältigt und in großer Angst darüber mich innerlich so schnell gar nicht auf diese Reha, die örtliche Veränderung und alles was da auf mich zukam einstellen zu können. Und das was ich beim recherchieren über die vorgeschlagene Klinik fand schien mir für mich und mein Krankheitsbild auch absolut unpassend.
Zudem hatte ich inzwischen einen Hund bekommen und dieser ist meine aller wichtigste Therapie, mein Halt und mein Trost. Gerade weil ich keine Menschen habe die bei mir sind oder mich mal in einer Klinik besuchen würden... Da dem Reha Bescheid der RV auch eine Rechtsbelehrung beilag, die einen Monat Widerspruchsrecht sowie ein Wunsch- und Wahlrecht die Klinik betreffend, enthielt, reichte ich bei der RV einen ausführlich begründeten Widerspruch gegen den ersten Reha-Bescheid ein.
Hierin schlug ich auch drei andere Kliniken vor in denen ich gern eine Reha antreten würde. Darauf folgte lange nichts und dann plötzlich ein neuer Reha-Bescheid, ohne Begründung nur noch für eine ambulante Reha in meiner Heimatstadt. Gleichzeitig mit diesem Bescheid lag schon die Vorladung dieser ambulanten Reha-Klinik in meinem Briefkasten, wieder mit weniger als einer Woche Vorlaufzeit.
Diese ambulante Rehaklinik hat einen extrem schlechten Ruf und hat zudem keinerlei Spezialisierung für mein Krankheitsbild. Dazu noch die tägliche An- und Abreise - ich konnte mir absolut nicht vorstellen eine Reha dort gesundheitlich durchhalten zu können und es schien aussichtslos dort gesünder zu werden. Vor allem aber verstand ich nicht, wieso die RV in jenem neuen Reha Bescheid gar nicht im entferntesten auf das Inhaltliche meines Widerspruches eingegangen war, also keine der drei von mir vorgeschlagenen, stationären Kliniken bewilligt hatte, dies auch nicht begründete, sondern mich quasi "abstrafte" indem ich jetzt nur noch eine ambulante Reha machen durfte.
Deshalb legte ich hier erneut Widerspruch ein. Der Aufnahmetermin für jene ambulante Reha wäre der 4.8.2014 gewesen und ab diesem Datum verweigert mir die DAK nun also jegliche Zahlung meines Krankengeldes.
Zur Vorgeschichte:
Seit dem 29.4.213 bin ich schwer erkrankt. In dieser Zeit war ich auch sehr lange in Krankenhausbehandlung. Meine Krankenkasse (DAK) hat mich schon sehr früh, für mein Empfinden, schikaniert. Bereits als ich im Krankenhaus war, wurde (nur auf Nachfrage) behauptet Auszahlscheine seien nicht angekommen und einfach stillschweigend nicht gezahlt. Mir fehlten mehrere Monate Krankengeld. Kaum war der Entlassungstermin gekommen, begann meine Sachbearbeiterin mit für mich sehr unangenehmen und bedrohlichen Anrufen - hierbei stellte sie sofort sehr persönliche Fragen, wollte wissen wie ich mir denn nun meine berufliche Zukunft vorgestellt hätte, dass ich doch schnell wieder arbeiten müsse, etc. Dabei war ich aus der Klinik mit dem Status "weiterhin arbeitsunfähig" entlassen worden und hatte noch immer eine nicht kurierte Krankheitsdiagnose. Zudem blieb ich auch weiterhin in ambulanter, sehr regelmäßiger Therapie, nahm meine Medikamente etc.
Nun war es so, dass mein befristeter Arbeitsvertrag am 28.2.2014 auslief. Zuvor rief meine Sachbearbeiterin der DAK wieder mehrfach an und drohte mir ich müsse von nun an "beweisen", dass ich überhaupt wirklich noch krank und arbeitsunfähig sei und da nun neue Regelungen gelten würden, könne ich das sowieso nicht. Demnach müsste ich beweisen, dass ich nicht wenigstens drei Stunden in IRGENDEINEM Job arbeitsfähig sei, und sie wolle mich gleich warnen, dass ich dies eh nicht können würde. Man würde mich dann zum medizinischen Dienst bestellen.
Ich war so in Angst und Schrecken und zudem durch meine schwere psychische Erkrankung auch so angeschlagen, dass ich mich nicht wehren konnte und in meiner Panik erstmal glaubte was die DAK mir da sagte. Also ging ich zur Arbeitsagentur (habe ALG 1 Anspruch) und trug dort vor was die DAK mir gesagt hatte. Die Arbeitsagentur teilte mir hierauf mit, dass sie für mich nicht zuständig sei und dass ich, wäre ich nur besagte drei Stunden arbeitsfähig, von ihnen auch nur ALG für drei Stunden bekäme. Ich bin alleinstehend, somit war dies natürlich extrem existenzbedrohend. Zudem war ich ja auch weiterhin krank und nicht arbeitsfähig. Also beschloss ich, nach Rücksprache mit meiner Ärztin weiterhin Krankengeld zu beantragen.
Daraufhin erklärte mich die DAK einfach ohne persönliches Gespräch und ohne Untersuchung des medizinischen Dienstes für "voll arbeitsfähig" "nach Aktenlage"... monatelang hatte ich also keine Einkünfte und musste meine Rücklagen aufbrauchen und vom teuren Dispo leben. Schließlich konnte ein Sozialdienst im persönlichen Gespräch mit der DAK herausfinden, dass ich das "nach Aktenlage voll arbeitsfähig" auf meinen Krankenhaus-Entlassungsbericht stützte. Doch nach genau diesem war ich ja ausdrücklich weiterhin krank und arbeitsunfähig. Also nahm die DAK hierauf ihren Beschluss ich sei arbeitsfähig zurück und zahlte wieder Krankengeld. Allerdings nur sehr kurz, bis dann das oben genannte Reha-Spektakel losging.
In meiner Verzweifelung (Mein Girokonto ist am äußersten Ende des Dispos und nun schon gesperrt worden) habe ich der DAK nun einen langen Beschwerdebrief (habe es unwissend allerdings "an die Geschäftsleitung" adressiert, wusste nicht dass es Vorstand heißen muss)per Einschreiben geschickt und sie aufgefordert mir, mit ausführlicher Schilderung und Begründung wieso die Weigerung Unrecht sei, bis zum 15.11.2014 mein komplettes Krankengeld nachzuzahlen. Diesem Schreiben habe ich zudem meine Kündigung zum 31.12.2014 beigelegt und auch mit rechtlichen Schritten (und Presse...) gedroht.
Was bislang folgte war aber nur ein merkwürdiger Anruf eines DAK Mitarbeiters, der ganz aufgeregt versuchte mich einzuschüchtern und zum einknicken zu bewegen... er sagte ich hätte doch kein Recht gehabt dem was die RV aus Wirtschaftlichkeitsgründen für am sinnvollsten hält zu widersprechen, hätte also die ambulante Reha einfach annehmen müssen etc... dann forderte er mich auf spontan "jetzt gleich (es war schon 16 Uhr nachmittags) zu ihm ins Büro zu kommen um das "gemeinsam zu besprechen". Ich kam mir außerdem vor wie bei einem Verhör und lies mich total einschüchtern... in sein Büro bin ich aber natürlich nicht gefahren. Da mir dieser telefonische Psychoterror so zusetzt, habe ich es jetzt auch nicht geschafft ans Telefon zu gehen, als die RV ebenfalls mehrfach versuchte mich anzurufen... Da ganze ist nur noch dubios und ich fühle mich komplett hilflos und habe keine Ahnung wie ich mich noch wehren kann.
Zudem hat mich die DAK auch zum 28.10.2014 ausgesteuert. Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich also schon gemeldet. Doch die gaben mir nun einen Gesundheitsfragebogen und sagten gleich dazu, dass ich, sollte ich demnach nicht mindestens 15 Stunden arbeitsfähig sein, auch kein ALG bekommen werde. Stimmt das?
Für Eure Hilfe und Rat wäre ich unglaublich dankbar!
Felixia
Ich bin ganz neu hier und hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen... Bin sehr verzweifelt und weiß gar nicht mehr "wo hinten und vorne ist". Ich werde versuchen mein Problem erstmal so gut es geht zusammenzufassen:
Seit dem 4.8.214 habe ich, trotz fortlaufender Arbeitsunfähigkeit, kein Krankengeld mehr von der DAK erhalten. In einem bitterbösen Brief begründete mir das meine Sachbearbeiterin jetzt damit, dass ich der RV gegenüber von meinem Widerspruchs-, Wunsch- und Wahlrecht bezgl. zwei vorgeschlagener Kliniken Gebrauch gemacht habe. Die DAk stellt es in ihrem Schreiben so dar, als hätte ich mich einfach komplett einer Reha verweigert. Dabei hatte ich selbst den ANtrag gestellt.
Als der Bewilligungs-Bescheid der Rentenversicherung erging und diesem ein Klinikvorschlag beilag, hatte ich gar keine Zeit darüber nachzudenken, denn schon zeitgleich schaltete sich die DAK hinter meinem Rücken ein und erwirkte eine vorzeitige Aufnahme bei jener Klinik. Ich bekam einen Anruf der Klinik selbst an einem Freitag und sollte schon am folgenden Montag in der weit entfernten Klinik antreten. Dies direkt nach Zugang der Reha-Bewilligung durch die RV.
Da ich schwr psychisch erkrankt bin, allein stehend ohne Rückhalt, löste diese Kurzfristigkeit eine riesige Panik und Verzweifelung bei mir aus. Ichs ah mich völlig außer stande so schnell über das Wochenende hinweg alles organisieren zu können und war zudem auch ganz schlimm überwältigt und in großer Angst darüber mich innerlich so schnell gar nicht auf diese Reha, die örtliche Veränderung und alles was da auf mich zukam einstellen zu können. Und das was ich beim recherchieren über die vorgeschlagene Klinik fand schien mir für mich und mein Krankheitsbild auch absolut unpassend.
Zudem hatte ich inzwischen einen Hund bekommen und dieser ist meine aller wichtigste Therapie, mein Halt und mein Trost. Gerade weil ich keine Menschen habe die bei mir sind oder mich mal in einer Klinik besuchen würden... Da dem Reha Bescheid der RV auch eine Rechtsbelehrung beilag, die einen Monat Widerspruchsrecht sowie ein Wunsch- und Wahlrecht die Klinik betreffend, enthielt, reichte ich bei der RV einen ausführlich begründeten Widerspruch gegen den ersten Reha-Bescheid ein.
Hierin schlug ich auch drei andere Kliniken vor in denen ich gern eine Reha antreten würde. Darauf folgte lange nichts und dann plötzlich ein neuer Reha-Bescheid, ohne Begründung nur noch für eine ambulante Reha in meiner Heimatstadt. Gleichzeitig mit diesem Bescheid lag schon die Vorladung dieser ambulanten Reha-Klinik in meinem Briefkasten, wieder mit weniger als einer Woche Vorlaufzeit.
Diese ambulante Rehaklinik hat einen extrem schlechten Ruf und hat zudem keinerlei Spezialisierung für mein Krankheitsbild. Dazu noch die tägliche An- und Abreise - ich konnte mir absolut nicht vorstellen eine Reha dort gesundheitlich durchhalten zu können und es schien aussichtslos dort gesünder zu werden. Vor allem aber verstand ich nicht, wieso die RV in jenem neuen Reha Bescheid gar nicht im entferntesten auf das Inhaltliche meines Widerspruches eingegangen war, also keine der drei von mir vorgeschlagenen, stationären Kliniken bewilligt hatte, dies auch nicht begründete, sondern mich quasi "abstrafte" indem ich jetzt nur noch eine ambulante Reha machen durfte.
Deshalb legte ich hier erneut Widerspruch ein. Der Aufnahmetermin für jene ambulante Reha wäre der 4.8.2014 gewesen und ab diesem Datum verweigert mir die DAK nun also jegliche Zahlung meines Krankengeldes.
Zur Vorgeschichte:
Seit dem 29.4.213 bin ich schwer erkrankt. In dieser Zeit war ich auch sehr lange in Krankenhausbehandlung. Meine Krankenkasse (DAK) hat mich schon sehr früh, für mein Empfinden, schikaniert. Bereits als ich im Krankenhaus war, wurde (nur auf Nachfrage) behauptet Auszahlscheine seien nicht angekommen und einfach stillschweigend nicht gezahlt. Mir fehlten mehrere Monate Krankengeld. Kaum war der Entlassungstermin gekommen, begann meine Sachbearbeiterin mit für mich sehr unangenehmen und bedrohlichen Anrufen - hierbei stellte sie sofort sehr persönliche Fragen, wollte wissen wie ich mir denn nun meine berufliche Zukunft vorgestellt hätte, dass ich doch schnell wieder arbeiten müsse, etc. Dabei war ich aus der Klinik mit dem Status "weiterhin arbeitsunfähig" entlassen worden und hatte noch immer eine nicht kurierte Krankheitsdiagnose. Zudem blieb ich auch weiterhin in ambulanter, sehr regelmäßiger Therapie, nahm meine Medikamente etc.
Nun war es so, dass mein befristeter Arbeitsvertrag am 28.2.2014 auslief. Zuvor rief meine Sachbearbeiterin der DAK wieder mehrfach an und drohte mir ich müsse von nun an "beweisen", dass ich überhaupt wirklich noch krank und arbeitsunfähig sei und da nun neue Regelungen gelten würden, könne ich das sowieso nicht. Demnach müsste ich beweisen, dass ich nicht wenigstens drei Stunden in IRGENDEINEM Job arbeitsfähig sei, und sie wolle mich gleich warnen, dass ich dies eh nicht können würde. Man würde mich dann zum medizinischen Dienst bestellen.
Ich war so in Angst und Schrecken und zudem durch meine schwere psychische Erkrankung auch so angeschlagen, dass ich mich nicht wehren konnte und in meiner Panik erstmal glaubte was die DAK mir da sagte. Also ging ich zur Arbeitsagentur (habe ALG 1 Anspruch) und trug dort vor was die DAK mir gesagt hatte. Die Arbeitsagentur teilte mir hierauf mit, dass sie für mich nicht zuständig sei und dass ich, wäre ich nur besagte drei Stunden arbeitsfähig, von ihnen auch nur ALG für drei Stunden bekäme. Ich bin alleinstehend, somit war dies natürlich extrem existenzbedrohend. Zudem war ich ja auch weiterhin krank und nicht arbeitsfähig. Also beschloss ich, nach Rücksprache mit meiner Ärztin weiterhin Krankengeld zu beantragen.
Daraufhin erklärte mich die DAK einfach ohne persönliches Gespräch und ohne Untersuchung des medizinischen Dienstes für "voll arbeitsfähig" "nach Aktenlage"... monatelang hatte ich also keine Einkünfte und musste meine Rücklagen aufbrauchen und vom teuren Dispo leben. Schließlich konnte ein Sozialdienst im persönlichen Gespräch mit der DAK herausfinden, dass ich das "nach Aktenlage voll arbeitsfähig" auf meinen Krankenhaus-Entlassungsbericht stützte. Doch nach genau diesem war ich ja ausdrücklich weiterhin krank und arbeitsunfähig. Also nahm die DAK hierauf ihren Beschluss ich sei arbeitsfähig zurück und zahlte wieder Krankengeld. Allerdings nur sehr kurz, bis dann das oben genannte Reha-Spektakel losging.
In meiner Verzweifelung (Mein Girokonto ist am äußersten Ende des Dispos und nun schon gesperrt worden) habe ich der DAK nun einen langen Beschwerdebrief (habe es unwissend allerdings "an die Geschäftsleitung" adressiert, wusste nicht dass es Vorstand heißen muss)per Einschreiben geschickt und sie aufgefordert mir, mit ausführlicher Schilderung und Begründung wieso die Weigerung Unrecht sei, bis zum 15.11.2014 mein komplettes Krankengeld nachzuzahlen. Diesem Schreiben habe ich zudem meine Kündigung zum 31.12.2014 beigelegt und auch mit rechtlichen Schritten (und Presse...) gedroht.
Was bislang folgte war aber nur ein merkwürdiger Anruf eines DAK Mitarbeiters, der ganz aufgeregt versuchte mich einzuschüchtern und zum einknicken zu bewegen... er sagte ich hätte doch kein Recht gehabt dem was die RV aus Wirtschaftlichkeitsgründen für am sinnvollsten hält zu widersprechen, hätte also die ambulante Reha einfach annehmen müssen etc... dann forderte er mich auf spontan "jetzt gleich (es war schon 16 Uhr nachmittags) zu ihm ins Büro zu kommen um das "gemeinsam zu besprechen". Ich kam mir außerdem vor wie bei einem Verhör und lies mich total einschüchtern... in sein Büro bin ich aber natürlich nicht gefahren. Da mir dieser telefonische Psychoterror so zusetzt, habe ich es jetzt auch nicht geschafft ans Telefon zu gehen, als die RV ebenfalls mehrfach versuchte mich anzurufen... Da ganze ist nur noch dubios und ich fühle mich komplett hilflos und habe keine Ahnung wie ich mich noch wehren kann.
Zudem hat mich die DAK auch zum 28.10.2014 ausgesteuert. Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich also schon gemeldet. Doch die gaben mir nun einen Gesundheitsfragebogen und sagten gleich dazu, dass ich, sollte ich demnach nicht mindestens 15 Stunden arbeitsfähig sein, auch kein ALG bekommen werde. Stimmt das?
Für Eure Hilfe und Rat wäre ich unglaublich dankbar!
Felixia