Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
Felixia
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Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Felixia » Mo 10. Nov 2014, 22:06

Hallo!

Ich bin ganz neu hier und hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen... Bin sehr verzweifelt und weiß gar nicht mehr "wo hinten und vorne ist". Ich werde versuchen mein Problem erstmal so gut es geht zusammenzufassen:

Seit dem 4.8.214 habe ich, trotz fortlaufender Arbeitsunfähigkeit, kein Krankengeld mehr von der DAK erhalten. In einem bitterbösen Brief begründete mir das meine Sachbearbeiterin jetzt damit, dass ich der RV gegenüber von meinem Widerspruchs-, Wunsch- und Wahlrecht bezgl. zwei vorgeschlagener Kliniken Gebrauch gemacht habe. Die DAk stellt es in ihrem Schreiben so dar, als hätte ich mich einfach komplett einer Reha verweigert. Dabei hatte ich selbst den ANtrag gestellt.

Als der Bewilligungs-Bescheid der Rentenversicherung erging und diesem ein Klinikvorschlag beilag, hatte ich gar keine Zeit darüber nachzudenken, denn schon zeitgleich schaltete sich die DAK hinter meinem Rücken ein und erwirkte eine vorzeitige Aufnahme bei jener Klinik. Ich bekam einen Anruf der Klinik selbst an einem Freitag und sollte schon am folgenden Montag in der weit entfernten Klinik antreten. Dies direkt nach Zugang der Reha-Bewilligung durch die RV.

Da ich schwr psychisch erkrankt bin, allein stehend ohne Rückhalt, löste diese Kurzfristigkeit eine riesige Panik und Verzweifelung bei mir aus. Ichs ah mich völlig außer stande so schnell über das Wochenende hinweg alles organisieren zu können und war zudem auch ganz schlimm überwältigt und in großer Angst darüber mich innerlich so schnell gar nicht auf diese Reha, die örtliche Veränderung und alles was da auf mich zukam einstellen zu können. Und das was ich beim recherchieren über die vorgeschlagene Klinik fand schien mir für mich und mein Krankheitsbild auch absolut unpassend.

Zudem hatte ich inzwischen einen Hund bekommen und dieser ist meine aller wichtigste Therapie, mein Halt und mein Trost. Gerade weil ich keine Menschen habe die bei mir sind oder mich mal in einer Klinik besuchen würden... Da dem Reha Bescheid der RV auch eine Rechtsbelehrung beilag, die einen Monat Widerspruchsrecht sowie ein Wunsch- und Wahlrecht die Klinik betreffend, enthielt, reichte ich bei der RV einen ausführlich begründeten Widerspruch gegen den ersten Reha-Bescheid ein.

Hierin schlug ich auch drei andere Kliniken vor in denen ich gern eine Reha antreten würde. Darauf folgte lange nichts und dann plötzlich ein neuer Reha-Bescheid, ohne Begründung nur noch für eine ambulante Reha in meiner Heimatstadt. Gleichzeitig mit diesem Bescheid lag schon die Vorladung dieser ambulanten Reha-Klinik in meinem Briefkasten, wieder mit weniger als einer Woche Vorlaufzeit.

Diese ambulante Rehaklinik hat einen extrem schlechten Ruf und hat zudem keinerlei Spezialisierung für mein Krankheitsbild. Dazu noch die tägliche An- und Abreise - ich konnte mir absolut nicht vorstellen eine Reha dort gesundheitlich durchhalten zu können und es schien aussichtslos dort gesünder zu werden. Vor allem aber verstand ich nicht, wieso die RV in jenem neuen Reha Bescheid gar nicht im entferntesten auf das Inhaltliche meines Widerspruches eingegangen war, also keine der drei von mir vorgeschlagenen, stationären Kliniken bewilligt hatte, dies auch nicht begründete, sondern mich quasi "abstrafte" indem ich jetzt nur noch eine ambulante Reha machen durfte.

Deshalb legte ich hier erneut Widerspruch ein. Der Aufnahmetermin für jene ambulante Reha wäre der 4.8.2014 gewesen und ab diesem Datum verweigert mir die DAK nun also jegliche Zahlung meines Krankengeldes.

Zur Vorgeschichte:
Seit dem 29.4.213 bin ich schwer erkrankt. In dieser Zeit war ich auch sehr lange in Krankenhausbehandlung. Meine Krankenkasse (DAK) hat mich schon sehr früh, für mein Empfinden, schikaniert. Bereits als ich im Krankenhaus war, wurde (nur auf Nachfrage) behauptet Auszahlscheine seien nicht angekommen und einfach stillschweigend nicht gezahlt. Mir fehlten mehrere Monate Krankengeld. Kaum war der Entlassungstermin gekommen, begann meine Sachbearbeiterin mit für mich sehr unangenehmen und bedrohlichen Anrufen - hierbei stellte sie sofort sehr persönliche Fragen, wollte wissen wie ich mir denn nun meine berufliche Zukunft vorgestellt hätte, dass ich doch schnell wieder arbeiten müsse, etc. Dabei war ich aus der Klinik mit dem Status "weiterhin arbeitsunfähig" entlassen worden und hatte noch immer eine nicht kurierte Krankheitsdiagnose. Zudem blieb ich auch weiterhin in ambulanter, sehr regelmäßiger Therapie, nahm meine Medikamente etc.

Nun war es so, dass mein befristeter Arbeitsvertrag am 28.2.2014 auslief. Zuvor rief meine Sachbearbeiterin der DAK wieder mehrfach an und drohte mir ich müsse von nun an "beweisen", dass ich überhaupt wirklich noch krank und arbeitsunfähig sei und da nun neue Regelungen gelten würden, könne ich das sowieso nicht. Demnach müsste ich beweisen, dass ich nicht wenigstens drei Stunden in IRGENDEINEM Job arbeitsfähig sei, und sie wolle mich gleich warnen, dass ich dies eh nicht können würde. Man würde mich dann zum medizinischen Dienst bestellen.

Ich war so in Angst und Schrecken und zudem durch meine schwere psychische Erkrankung auch so angeschlagen, dass ich mich nicht wehren konnte und in meiner Panik erstmal glaubte was die DAK mir da sagte. Also ging ich zur Arbeitsagentur (habe ALG 1 Anspruch) und trug dort vor was die DAK mir gesagt hatte. Die Arbeitsagentur teilte mir hierauf mit, dass sie für mich nicht zuständig sei und dass ich, wäre ich nur besagte drei Stunden arbeitsfähig, von ihnen auch nur ALG für drei Stunden bekäme. Ich bin alleinstehend, somit war dies natürlich extrem existenzbedrohend. Zudem war ich ja auch weiterhin krank und nicht arbeitsfähig. Also beschloss ich, nach Rücksprache mit meiner Ärztin weiterhin Krankengeld zu beantragen.

Daraufhin erklärte mich die DAK einfach ohne persönliches Gespräch und ohne Untersuchung des medizinischen Dienstes für "voll arbeitsfähig" "nach Aktenlage"... monatelang hatte ich also keine Einkünfte und musste meine Rücklagen aufbrauchen und vom teuren Dispo leben. Schließlich konnte ein Sozialdienst im persönlichen Gespräch mit der DAK herausfinden, dass ich das "nach Aktenlage voll arbeitsfähig" auf meinen Krankenhaus-Entlassungsbericht stützte. Doch nach genau diesem war ich ja ausdrücklich weiterhin krank und arbeitsunfähig. Also nahm die DAK hierauf ihren Beschluss ich sei arbeitsfähig zurück und zahlte wieder Krankengeld. Allerdings nur sehr kurz, bis dann das oben genannte Reha-Spektakel losging.

In meiner Verzweifelung (Mein Girokonto ist am äußersten Ende des Dispos und nun schon gesperrt worden) habe ich der DAK nun einen langen Beschwerdebrief (habe es unwissend allerdings "an die Geschäftsleitung" adressiert, wusste nicht dass es Vorstand heißen muss)per Einschreiben geschickt und sie aufgefordert mir, mit ausführlicher Schilderung und Begründung wieso die Weigerung Unrecht sei, bis zum 15.11.2014 mein komplettes Krankengeld nachzuzahlen. Diesem Schreiben habe ich zudem meine Kündigung zum 31.12.2014 beigelegt und auch mit rechtlichen Schritten (und Presse...) gedroht.

Was bislang folgte war aber nur ein merkwürdiger Anruf eines DAK Mitarbeiters, der ganz aufgeregt versuchte mich einzuschüchtern und zum einknicken zu bewegen... er sagte ich hätte doch kein Recht gehabt dem was die RV aus Wirtschaftlichkeitsgründen für am sinnvollsten hält zu widersprechen, hätte also die ambulante Reha einfach annehmen müssen etc... dann forderte er mich auf spontan "jetzt gleich (es war schon 16 Uhr nachmittags) zu ihm ins Büro zu kommen um das "gemeinsam zu besprechen". Ich kam mir außerdem vor wie bei einem Verhör und lies mich total einschüchtern... in sein Büro bin ich aber natürlich nicht gefahren. Da mir dieser telefonische Psychoterror so zusetzt, habe ich es jetzt auch nicht geschafft ans Telefon zu gehen, als die RV ebenfalls mehrfach versuchte mich anzurufen... Da ganze ist nur noch dubios und ich fühle mich komplett hilflos und habe keine Ahnung wie ich mich noch wehren kann.

Zudem hat mich die DAK auch zum 28.10.2014 ausgesteuert. Bei der Agentur für Arbeit habe ich mich also schon gemeldet. Doch die gaben mir nun einen Gesundheitsfragebogen und sagten gleich dazu, dass ich, sollte ich demnach nicht mindestens 15 Stunden arbeitsfähig sein, auch kein ALG bekommen werde. Stimmt das?

Für Eure Hilfe und Rat wäre ich unglaublich dankbar!

Felixia
Zuletzt geändert von Amethyst am Di 11. Nov 2014, 00:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ein paar zusätzliche Absätze zu einfacheren Lesbarkeit eingebaut.

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Re: Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Dannie » Di 11. Nov 2014, 08:40

puh... liebe Felixia,
erst einmal herzlich willkommen hier und wenn ich deinen ganzen Horror so lese, dann bin ich froh das du dieses tolle Forum hier gefunden hast. ich bin überzeugt davon das dir hier mit rat und Sachverstand zur seite gestanden wird und du bist nicht alleine.
leider kann ich selber da nicht sehr viel zu beitragen, da es selber alles sehr neu für mich ist... nur so viel kann ich dir mit auf den weg geben. du musst dich bei der afa mit deinem restleistungsvermögen zur verfügung stellen und darfst nicht darauf hinweisen das du keine 3 stunden mehr arbeiten kannst, denn dann bekommst du kein ALG. die afa bekommt auch keine AU Bescheinigungen von dir... die bekommt nur die kk und die andere heftest du dir weg.

ich bin sicher das sich hier noch der ein oder andere mit wertvollen tips melden wird :umarm:

Lg Daniela

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Re: Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 11. Nov 2014, 10:20

Hallo,

hat die KK dich schriftlich aufgefordert einen REHA-Antrag zu stellen und hat sie in diesem Schreiben dein Dispositionsrecht aufgehoben?

wenn das so ist, dann hättest du tatsächlich nichts ändern dürfen..

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5

könntest du das Schreiben der KK, zur REHA-Aufforderung, mal hier anonymisiert einstellen?
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Felixia » Di 11. Nov 2014, 16:58

Vrori hat geschrieben:Hallo,

hat die KK dich schriftlich aufgefordert einen REHA-Antrag zu stellen und hat sie in diesem Schreiben dein Dispositionsrecht aufgehoben?

wenn das so ist, dann hättest du tatsächlich nichts ändern dürfen..

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5

könntest du das Schreiben der KK, zur REHA-Aufforderung, mal hier anonymisiert einstellen?
Hallo und vielen Dank für Eure Antworten.

Es gibt kein Aufforderungsschreiben der Krankenkasse welches mich zu einer Reha auffordert. Ich habe auf Anraten meiner behandelnden Ärztin ganz freiwillig einen Reha-Antrag gestellt. Es scheint nur so zu sein, dass dies für die KV quasi ein gefundenes Fressen war, da sie ja mit Beginn einer Reha kein Krankengeld mehr hätte zahlen müssen. Als also der erste positive Reha Bescheid auf meinen Antrag hin kam, griff die DAK ja durch Antrag auf frühzeitige Aufnahme bei der (von der RV vorgeschlagenen) Klinik sofort hintenherum ein. Fast Zeitgleich mit Zugang des Rehabescheides von der RV, indem ja explizit mein Widerspruchs- und Wunsch-/Wahlrecht aufgeführt war, rief schon die Klinik bei mir an ich solle in drei Tagen dort sein, da eben die DAK dies bei ihnen eingefordert habe.

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Re: Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 11. Nov 2014, 18:23

Liebe Felixia!

Herzlich willkommen! Bild

Zu der ganzen AfA-Geschichte kann ich nichts sagen, damit kenne ich mich (zum Glück für mich, weil es mich nie betraf) nicht aus, aber andere hier umso besser.
begründete mir das meine Sachbearbeiterin jetzt damit, dass ich der RV gegenüber von meinem Widerspruchs-, Wunsch- und Wahlrecht bezgl. zwei vorgeschlagener Kliniken Gebrauch gemacht habe.
Das ist ein meinen Augen Rechtsbeugung, Du hast ein gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht sowie Wunsch- und Wahlrecht, das Du in Anspruch genommen hast und die bestrafen Dich dafür, indem sie das Krankengeld streichen. Das kann es nicht sein.

Und Rechtsbeugung ist ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch....

Ansonsten hatten wir ja schon einiges besprochen. Was macht der Brief an die KK wegen Unterlassung der Anrufe durch die und die Löschung der Telefonnummer, hast Du den schon abgeschickt?

@ Vrori:
Vrori hat geschrieben:hat die KK dich schriftlich aufgefordert einen REHA-Antrag zu stellen und hat sie in diesem Schreiben dein Dispositionsrecht aufgehoben?
wenn das so ist, dann hättest du tatsächlich nichts ändern dürfen..

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
Heißt das, Felixia hätte innerhalb von 3 Tagen in diese Klinik fahren MÜSSEN, ungeachtet dessen, dass die Klinik vielleicht wirklich nicht geeignet ist und sie das schon alleine wegen der Kurzfristigkeit psychisch total unter Druck setzt? D.h. alles von Freitag bis Sonntagabend organisieren, Packen, Fahrkarte besorgen, Hund irgendwo unterbringen (was man, wenn man niemanden hat, der sich privat auf Freundschaftsbasis kümmert, auch bezahlen können muss), usw. und das in ihrem psychischen Gesundheitszustand, um jeden Preis? Was, wenn jemand an dieser Situation so sehr verzweifelt, dass er/sie einen Suizidversuch unternimmt?

Und Felixia (die ich persönlich kenne, ich habe ihr das Forum empfohlen) hat den Antrag OHNE Aufforderung gestellt. Mit welchem Recht darf die Krankenkasse so handeln, ihr das gesetzlich gestattet Einlegen von Rechtsmitteln quasi zu verbieten (da mit Streichung der Leistung bestraft) und das, obwohl im Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung steht? Das passt irgendwie nicht... :Gruebeln:
könntest du das Schreiben der KK, zur REHA-Aufforderung, mal hier anonymisiert einstellen?
Felixia, wenn Dir technisch nicht möglich ist, könnte ich das für Dich einscannen und anonymisieren, ansonsten müsstest Du es abtippen oder auf die Stellen mit den persönlichen Daten Paperstreifen legen und abfotografieren.
Ich finde es, um Rat geben zu können, auch immer hilfreich, wenn man das konkrete Schriftstück kennt.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 11. Nov 2014, 18:25

Hallo,

die KK kann dein Dispositionsrecht nur aufheben, wenn sie dich nach § 51 SGB schriftlich aufgefordert haben, einen REha-Antrag zu stellen...

im Grunde ginge das auch telefonisch...nur dann kann die KK nichts mehr beweisen..

ich würde an deiner Stelle die KK schriftlich auffordern, dir mitzuteilen, woraus sie ableiten, dass dein Dispositionsrecht aufgehoben bzw. eingeschränkt sei.

ich vermute mal, dass die SB sich nicht rechtzeitig gekümmert hat und nun eins auf die "Rübe" bekommen hat, weil sie den KG-Fall nicht ordentlich terminiert und bearbeitet hat.

fordere notfalls AKteneinsicht bei der KK...

außerdem darf dich die KK nur zu einer REHA auffordern, wenn ein Gutachten des MDK vorliegt, aus dem hervorgeht, dass deine Erwerbsfähigkeit gemindert bzw. bedroht ist...

das Gutachten würde ich mir dann auch anfordern...

am liebsten möchte ich mit dir zu deiner KK gehen und mal mit denen Klartext reden..

fordere die unbedingt auf, dir dazulegen, warum sie meinen, sie hätten das Dispositionsrecht aufgehoben...

ich würde auch einen Rechtsanwalt einschalten...denn die KK hat kein Recht, das KG einzustellen...da du nichts unrechtes getan hast..du hast das Dispositionsrecht immer noch und kannst damit machen, was du willst...
LG
Vrori

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Re: Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 11. Nov 2014, 18:51

Vrori hat geschrieben:am liebsten möchte ich mit dir zu deiner KK gehen und mal mit denen Klartext reden..
Darf ich das an deiner Stelle machen? Ich habe Felixia angeboten, sie zu begleiten, wenn sie zu KK muss/soll.
Ich habe auch das dringende Bedürfnis, denen mal ein paar Takte Klartext zu erzählen :schimpfen: , sachlich, aber bestimmt! :lesen:
ich würde auch einen Rechtsanwalt einschalten...
Das halte auch auch für dringend notwendig, sie braucht dafür aber eine Beratungsschein. Wie das geht, habe ich ihr schon vor ein paar Tagen erklärt/verlinkt. Alternativ Sozialverband, unser VDK-Rechtschutzleiter hier macht seine Arbeit gut.
denn die KK hat kein Recht, das KG einzustellen...da du nichts unrechtes getan hast..du hast das Dispositionsrecht immer noch und kannst damit machen, was du willst...
Das sehe ich ganz genauso, wie ich schon schrieb, für mich erfüllt das, was die da treiben,den Straftatbestand der Rechtsbeugung. :schimpfen:

Danke, Vrori für die Ausführungen mit dem Dispositionsrecht, damit kann ich für Felixia ein entsprechende Schreiben formulieren, wenn sie da möchte.
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Re: Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Felixia » Di 11. Nov 2014, 20:33

Nochmals vielen lieben Dank für Eure Antworten!

Also wie schon gesagt, so ein Reha-Aufforderungsschreiben der Krankenkasse hat es nie gegeben, weil ich ja freiwillig den Reha-Antrag gestellt hatte. Ich habe eben nur bzgl. der Klinikauswahl widersprochen.

Leider setzt mir dieser Terror der Krankenkasse und meine damit verbundene Existenznot (inzwischen darf ich mich nun auch noch mit mehreren Gläubigern die Druck machen vergnügen, weil ich ja seit über drei Monaten kein Einkommen mehr habe...) wahnsinnig zu. Allein der Gedanke an ein persönliches Gespräch mit denen löst riesige Panik und enormen Stress bei mir aus. Bislang liefen solche Gespräche immer wie ein anklagendes Verhör in dem ich mir selbst, mit jedem falschen Wort, einen Strick drehen könnte... Eigentlich fühle ich mich dank meiner Krankenkasse wieder so verzweifelt und krank, dass ich mich wieder einweisen lassen oder mir sogar etwas antun würde - wäre mein großartiger, lieber Hund nicht.

Das Schreiben bezgl. einer Unterlassung von Anrufen an die DAK versuche ich gleich noch fertig zu machen und auch die VDK und die SoVD Seite habe ich schon aufgerufen. Ich bin nur leider so kraftlos und fertig, dass ich immer nur Mini-Schrittchen auf einmal schaffe... es war ja die letzten Tage auch viel was nun an Sorgen und Erledigungen wegen Gläubigern, Mahnungen, Arbeitsagentur und Kontosperrung auf mich einprasselte. Ich hasse und schäme mich selbst dafür das alles nicht besser alleine hinzukriegen :(

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Re: Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Felixia » Mi 12. Nov 2014, 19:47

Hallo!

Mal ein kleines Update: Seit dem dubiosen Anruf des DAK-Mitarbeiters, rief ja nun die Rentenversicherung ständig an. Mit Hilfe meiner Ergotherapeutin habe ich also heute bei der RV angerufen um zu erfragen was die wollen. Angeblich wussten sie von nichts was meinen Konflikt mit der Krankenkasse betrifft... Ich soll ein Formular unterschreiben, dass ich meine Reha in einer der von mir vorgeschlagenen Kliniken stationär machen darf, wenn ich im Gegenzug auf alle Ansprüche umgekehrt verzichte. Direkt nach diesem Telefonat rief dann auf einmal wieder die Krankenversicherung bei mir an, tat aber so als wüsste sie von nichts. Ich solle ihnen (der DAK) doch bitte die Telefonnummer des Rentenversicherungs-Mitarbeiters zukommen lassen. Wenn jetzt mit der Reha alles ganz sicher sei, dann könnten "wir uns ja mal zusammen setzen und unterhalten". Das kam mir schon wieder sehr komisch vor.. Worüber sollte ich mich denn mit der Krankenkasse unterhalten? Mir fehlt seit über drei Monaten mein Krankengeld, ich bin in extremer Existenznot und brauche dieses fehlende Geld, mehr nicht. Ansonsten hat mich die Krankenkasse nun ja auch zum 28.10.2014 ausgesteuert - der Streitpunkt liegt also nur bei den letzten drei Monaten Krankengeld die sie mir abgesprochen haben und die ich eingefordert habe.

Hat jemand von Euch eine Idee wieso die Krankenkasse nun trotz Aussteuerung noch so an meiner Reha interessiert ist? Und was wollen die per gemütlichem "zusammen setzen" mit mir besprechen? Alles sehr merkwürdig, oder?

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Re: Hilfe! KV verweigert Krankengeld wegen Reha-Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Nov 2014, 23:05

was sie mit dir besprechen wollen, kann ich nicht sagen..

wenn alles richtig und mit Rechtsgrundlagen untermauert, können sie dir ja auch alles schriftlich mitteilen und du klärst dann alles mit deinem Anwalt..das würde ich dem Typen mitteilen..

die KK hat natürlich ein Interesse daran im Falle einer Berentung zumindest einen Teil des KG zurück zu bekommen..d.h. wenn du nach der REHA berentest wirst, dann wird von der DRV ja auch der Beginn der Erwerbsminderung festgestellt...und ab diesem Tag bekommt die KK ihr KG bis in Höhe deiner Rente von der DRV erstattet..den überschießenden Betrag darfst du allerdings behalten..das KG ist meistens höher als die Rente..und somit bekommt die KK wenigstens das KG in Höhe der Rente zurück..
d.h. die wollen sicher gehen, dass denen auch kein Cent entgeht..was ich allerdings ja auch richtig finde, da es um Beiträge geht, die wir alle bezahlt haben..

auf telefnische Gespräche würde ich mich mit der KK und der DRV nicht mehr einlassen..die sollen dir konkret mitteilen, was denn jetzt los ist...und auf welche Ansprüche sollst du von seiten der DRV verzichten?
LG
Vrori

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