
einer Freundin wird die Psychotherapie nicht weiter genehmigt.
Ich erinnere mich aber mal von einer Therapeutin (leider erreiche ich die nicht) gesagt bekommen zu haben, dass es die Möglichkeit gibt,
dass sie 2 Sitzungen pro Monat (oder waren es 5 im Quartal) weiterhin ganz normal über die KK abrechnen kann.
Ist es möglich die probatorischen 5 Sitzungen die man zu Anfang einer Therapie nutzen kann um den richtigen Therapeuten zu finden
auch nutzen kann um z.B. die Zeit des Einspruchs zu überbrücken?
Also kann ich selbst wenn die Weiterführung nicht genehmigt ist ohne Schwierigkeiten eine bestimmte Anzahl Stunden über KK abrechnen lassen?
Es ist für meine Freundin wirklich sehr wichtig, weshalb ich mich schon jetzt bei euch für die Antworten bedanke

Mit lieben Grüßen
monipony