Krankengeld nach eigener Kündigung?

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
Anjuna
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Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von Anjuna » So 16. Mär 2014, 19:21

Hallo Ihr Lieben,

Ich brauche den Rat der Krankenkassen-Kenner......nicht für mich, sondern für eine nahe Angehörige. Es wäre toll, wenn uns jemand helfen könnte, im www. werde ich nicht eindeutig fündig.
Der Fall: Meine Angehörige hat In ihrer Firma gekündigt, sie hält den Job, der sich in den letzten zwei Jahren drastisch verändert hat, psychisch nicht mehr aus. Das Arbeitsverhältnis wird zum 30.04. beendet. Seit sie nun gekündigt hat, wurde es noch schlimmer in der Firma und nun ist sie total am Ende und zum Arzt gegangen, weil nichts mehr ging.....und wurde postwendend AU geschrieben. Nun unsere Frage: sollte sie, wonach es aussieht, über den 30.04. hinaus AU sein, hat sie dann trotz Eigenkündigung Anspruch auf Krankengeld? Die Lohnfortzahlung ist ja dann bereits vorüber ....
Leider finde ich nichts "handfestes" darüber.
Es wäre sehr nett, wenn Ihr uns helfen könntet. Herzlichen Dank!
LG Anjuna

bammel
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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von bammel » So 16. Mär 2014, 19:34

Hallo Anjuna
Schau mal hier rein, das könnte zutreffen

viewtopic.php?f=28&t=4701&p=54871&hilit ... eld#p54871
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

Anjuna
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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von Anjuna » So 16. Mär 2014, 19:49

Danke bammel! Ich bin mir da nur etwas unsicher, weil dort nichts von Eigenkündigung steht.......trotzdem nochmal danke für Deine Mühe! LG Anjuna

maday
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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von maday » So 16. Mär 2014, 20:58

Die Krankenkasse fragt nicht ob man selbst gekündigt hat. Sie erhält lediglich die Abmeldung durch den Arbeitgeber.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Vrori
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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 16. Mär 2014, 21:32

Hallo,

unbedingt dann über den 30.4./1.5. ..(ist das nicht auch noch ein Wochenende?) auf eine überlappende AU achten..
d.h. spätestens am 29.4. zum Arzt und weiter au schreiben lassen..bis zum nächstmöglichen Arzttermin...oder b.a.w...(bis auf weiteres)...

KG bekommt man nur, wenn man mit Anspruch auf KG versichert ist....am 1.5. wäre sie arbeitslos...da aber au...tritt die Arbeitslosenversicherung nicht ein ..und somit auch keine Versicherung mit Anspruch auf KG...

der AG zahlt bis 30.4. Gehalt ab 1.5. bekommt sie KG..wenn sie sich durchgehend überlappend hat au schreiben lassen....ganz ganz wichtig...!!!1
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Anjuna
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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von Anjuna » Mo 17. Mär 2014, 06:32

Liebe Maday, liebe Vrori,
Herzlichen Dank für Eure beruhigenden Antworten. Ich habe die Befürchtung, daß sie heute wieder zur Arbeit geht.....weil sie meint, das hinterließe einen schlechten Eindruck und sich das im Zeugnis auswirken könnte.....habe ihr gesagt, daß das nicht passieren wird weil unzulässig. Wenn sie. Nun aber doch wieder geht, es dann aber nicht schafft, wovon ich nach ihrem Zustand zu urteilen ausgehe, dann zahlt doch der AG nur bis 30.04. Lohnfortzahlung, also kürzer als 6 Wochen. Gäbe es jn diesem Fall Probleme mit der KK? Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus......
LG Anjuna

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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 17. Mär 2014, 06:40

Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 17. Mär 2014, 10:40

Hallo,

hab ich doch b ereits beantwortet....wenn sie selber gekündigt hat, dann mußt der AG nur bis zum Kündigungstermin die Entgeltfortzahlung leisten..hier wäre es der 30.4.

ab dem 1.5. bekommt sie KG von der KK, aber nur dann wenn sie lückenlos, überlappend eine AU nachweist....ganz,ganz wichtig..überlappend...denke an die Feiertage..1.5. usw....am besten ist, sie geht am 28.4. 0der 29.4. zum Arzt und läßt sich über den 30.4., meinetwegen bis zum 1. Montag nach dem 1.5. au schreiben..und dann eht sie gleich an dem Montag wieder zum Arzt, um überlappend!!! weiterhin au schreiben lassen....
LG
Vrori

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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von Anjuna » Mo 17. Mär 2014, 15:37

...guck' mal, was ich für eine Antwort aus dem sozial-krankenkassen-gesundheitsforum bekommen habe....

"Ich schließe daraus, dass sie trotz AU heute wieder arbeiten gehen möchte. Dies könnte zu weiteren Problemen führen.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitskraft Deiner Angehörigen nicht annhemen, weil AU bzw. krank und sie dies dem Arbeitgeber durch AU Bescheinigungen bis jetzt nachgewiesen hat. Es könnte u. U, passieren, dass der Arbeitgeber sie wieder nach Hause schickt und nicht arbeiten läßt. Sicherlich kann ein Arbeitnehmer selbst entscheiden wann er/sie sich nicht mehr für krank hält. Allerdings wäre dann eine ärztliche Bescheinigung von Vorteil und die Arbeitsfähigkeit attestiert wird. Der Arbeitgeber kann die Arbeitskraft annhmen, würde aber ggf. selbst zur Verantwortung gezogen werden, wenn während der Arbeitszeit oder auf dem Weg von der Arbeit und zurück krankheitsbedingt etwas passiert. Ein Arbeitgeber wäre genrell dazu verpflichtet, die Arbeitsaufnahme eines kranken Arbeitnehmers zu unterbinden.

Millie schrieb:
Sie hat Angst, daß sich die Krankheit nach Kündigung negativ auf ihr Zeugnis auswirkt...


AU Zeiten bzw. Krankheiten gehören nicht in ein Arbeitszeugnis. Dagegen könnte Deine Angehörige rechtlich vorgehen.

Millie schrieb:
Ich fürchte, nach ein paar Tagen klappt sie völlig zusammen. Und dann wird es Probleme mit dem KG geben, denn dann wären es nicht mehr 6 Wochen Lohnfortzahlung, sondern z. B. Nur noch 5 oder 4 Wochen


Ja, dass ist so. Die KK könnte bspw. Deiner Angehörigen vorhalten, dass sie mit ihrer Eigenkündigung freiwillig auf Lohnzahlungen und damit auch auf Lohnersatzleistungen (ALG und KG) verzichtet hat. Nur wenn sogenannte wichtige Gründe vorliegen, kann ein Arbeitnehmer selbst kündigen und ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Dies muss aber nachgewiesen werden und hätte vor der Eigenkündigung zumindest mit der Arbeitsagentur besprochen werden müssen.

Auch wenn Deine Angehörige dazu eine Stellungnahme abgibt, weshalb und aus welchen Gründen sie selbst gekündigt hat, werden KK sowie Arbeitsagentur beim Arbeitgeber Nachfrage halten und gleichzeitig von ihm eine Stellungnahme fordern. In den meisten Fällen werden derlei Vorwürfe von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber abgestritten; denn es wird kein Arbeitgeber freiwillig zugeben, dass Arbeitnehmer ggf. gemobbt wurden oder die Tätigkeit des Arbeitnehmers unzumutbar ist bzw. diese den Arbeitnehmer krank gemacht hat. Gleichwohl ist der Anspruch auf KG natürlich an das bestehende Arbeitsverhältnis sowie der damit verbundenen bestehenden Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geknüpft, weil es sich um eine Lohnersatzleistung handelt.

Sie könnte aber allerdings auch die Eigenkündigung zurück nehmen. Ob das funktioniert kann ich nicht beurteilen, aber ein Versuch wäre es Wert."

Jetzt bin ich total verwirrt......

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Re: Krankengeld nach eigener Kündigung?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Mär 2014, 00:33

Hallo Anjuna, :smile:

kann mich den Ausführungen von @Vrori nur voll anschließen, deine Bekannte sollte jetzt keinen Fehler machen und wieder zur Arbeit gehen (wollen), das bringt die KK dann tatsächlich erst auf "dumme" Gedanken.

Entweder ist sie krank oder macht sich Sorgen um ihr Arbeitszeugnis, darin haben solche Sachen aber gar nichts zu suchen ... es wäre allerdings (auch im Hinblick auf eine Arbeitslos-Meldung bei der AfA) besser gewesen, wenn sie nicht selber gekündigt hätte ohne das vorher auch mit der AfA zu klären, ob (z.B.) eine Eigenkündigung auf medizinisches Anraten (mit Attest vom Arzt dazu) sie vor einer Sperre bewahren würde /könnte ...

Es ist ja wahrscheinlich nicht anzunehmen, dass sie länger als 1 Jahr (durchgehend) AU sein wird und dann will die AfA schon wissen, ob es keine andere Möglichkeit gegeben hätte, deine Bekannte ist auch (trotz aktueller AU) verpflichtet sich bei der AfA schon "arbeitsuchend" zu melden, sie weiss ja schon ab wann sie "arbeitslos" sein wird, ist sie zu diesem Zeitpunkt noch vom Arzt AU geschrieben wird man ihr raten sich erst zu melden, wenn sie wieder gesund ist.

Sie muss ja für den regulären Bezug von ALGI (sofort) in Arbeit vermittelbar sein, das ist sie mit einer AU-Bescheinigung aber nicht, die Regelungen des § 145 SGB III treffen erst nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld zu.
Vielleicht kann sie ja aus der AU heraus was Anderes finden und dann die AU einfach (offiziell beim Arzt !) beenden, um eine neue Arbeit aufzunehmen ... das wäre in ihrem Falle wahrscheinlich die beste Lösung ... :confused: :Gruebeln:

Die Behauptungen aus dem anderen Forum, dass die KK beim AG "nachfragen" würde, wegen der Gründe für die Kündigung halte ich für falsche "Panikmache", denn der AG hat zu solchen Dingen (an die KK) überhaupt keine Auskünfte zu geben ... der AG hätte das Recht den MDK einzuschalten, um die Berechtigung der aktuellen AU prüfen zu lassen, mehr aber auch nicht.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist (und damit der Zahlungspflicht des AG) ist denen das aber in der Regel völlig egal, wie lange die KK noch weiter Krankengeld zahlen muss, spätestens nach der Lohnfortzahlung (6 Wochen) wäre ja auch so die KK damit dran gewesen.

Die AfA will später allerdings sehr genau wissen, warum der Arbeitsplatz "freiwillig" aufgegeben wurde (das sehen die gar nicht gerne) und so sollte sie sich jetzt schon eine ärztliche Begründung dazu schriftlich geben lassen, später ausgestellt macht das keinen guten Eindruck mehr und bei eigener Kündigung droht eine Leistungssperre für ALGI von 3 Monaten.

Vermutlich wird man sie dann später bei der AfA zum Amtsarzt schicken, um die gesundheitlichen Gründe für eine Kündigung zu überprüfen, Mobbing und schlechtes Arbeitsklima sieht die AfA leider nicht als ausreichenden Grund an selber zu kündigen.
Hier wäre also eine weitere / längere AU-Bescheinigung eher ein Hinweis darauf, das es vorwiegend gesundheitliche Gründe waren die zur Eigenkündigung geführt haben.

Erst 1 Jahr nach der Kündigung interessiert das die AfA nicht mehr, dann ist das sozusagen "verjährt" ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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