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Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Do 10. Okt 2013, 16:20
von nad.be
Ich hoffe das Thema ist hier richtig, ansonsten bitte verschieben
Mein Krankengeld wurde zum 26.09.2013 ausgesteuert, mein Arzt trug im Krankentagegeldschein eine AU bis zum 27.09.2013 ein.
Soweit so gut. Ich wartete bis heute auf mein letztes Geld der KK.
Gerade eben erhielt ich dann ein Schreiben meiner KK, inwelchem steht
"Krankengeld wird längstens bis zum Tag der ärztlichen Feststellung ausgezahlt.
Dieser ist aktuell der 06.09.2013 auf dem Zahlschein. Um Ihnen Ihr Krankengeld bis zum 26.09.2013 auszahlen zu können, lassen Sie bitte die
Arbeitsunfähigkeit auf dem Formular verlängern, oder die Endbescheinigung von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen..."
Ist das richtig so, dass es nur auf das Datum der Festellung ankommt?
Ich hätte gedacht, dass es der KK reicht, dass die AU Bescheinigung bis zum 27.09.2013 geht, also einen Tag länger, als mir Krankengeld gezahlt wird.
Ich hoffe ich habe mich ein bisschen verständlich ausgedrückt
Und noch eine Frage: Sollte ich die AU verlängern lassen, oder die Endbescheinigung ausfüllen lassen?
Liebe Grüße
Nadine
Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Do 10. Okt 2013, 17:00
von Vrori
Hallo,
das ist schon richtig so...
stell dir vor, der Arzt bescheinigt am 6.9. au bis zum 30.9. und ab 8.9 bist du wieder arbeitsfähig....
da hätte die KK viel zu tun, um das dann gezahlte KK von dir zurück zu bekommen...weißt ja selber, wie manche Zeitgenossen denken: das Geld hab ich, Danke...
die müssen sich halt auch absichern...
für dich bedeutet das jetzt, dass du vom Arzt nachträglich noch einmal bescheinigen läßt, dass du bis zum 26.9.13 au warst..und bitte denke dran, er soll nicht ankreuzen arbeitsfähig, sondern noch weiter au...
nur weil du ausgesteuert bist, bist du ja nicht arbeitsfähig...
wenn er aus versehen da arbeitsfähig ankreuzt, kannst du Schwierigkeiten bekommen bei DRV und ggf. Arbeitsamt...
also bitte da auch drauf achten..
ansonsten: das Ansinnen der KK ist ganz normal und gesetzlich gedeckt....
Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Do 10. Okt 2013, 17:07
von nad.be
Dankeschön für die Antwort. Jetzt habe ich es verstanden :-)
Werde morgen direkt zum Arzt. Hoffentlich macht er das nachträglich, da nun ja auch ein neues Quartal begonnen hat :-/
Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Do 10. Okt 2013, 17:22
von Vrori
Hallo,
das wird er machen...da wird es keine Probleme geben..
denk nur dran, dass er dich nicht arbeitsfähig schreibt...einige meinen dann, dass man die AU nur bis zur Aussteuerung bescheinigen darf...
aber das wäre ja dann eine tolle Behandlung..man würde ausgesteuert und somit gesund?..na prima, dann könnte man das ja nach 14 Tagen schon machen..
also,pass auf, was die da ankreuzen oder nicht..und notfalls sonst sofort berichtigen lassen..mit Handzeichen und Stempel des Arztes..sonst glaubt dir das keiner..
LG
Vrori
Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Do 10. Okt 2013, 19:17
von nad.be
Wie sollte das Datum der Feststellung sein? Auch rückwirkend, also am 26.09. oder das morgige Datum, wenn ich morgen zum Arzt gehen würde?
Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Do 10. Okt 2013, 19:49
von Manfred1951
Hallo Vrori,
Vrori hat geschrieben:das ist schon richtig so...
stell dir vor, der Arzt bescheinigt am 6.9. au bis zum 30.9. und ab 8.9 bist du wieder arbeitsfähig....
da hätte die KK viel zu tun, um das dann gezahlte KK von dir zurück zu bekommen...weißt ja selber, wie manche Zeitgenossen denken: das Geld hab ich, Danke...
die müssen sich halt auch absichern...
das verstehe ich gerade nicht!
Und was ist bitte eine
"Endbescheinigung nach Aussteuerung?"

Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Do 10. Okt 2013, 22:08
von Vrori
Hallo,
dein Arzt kann das Datum nehmen, an dem er die Bescheinigung ausstellt...das ist dann nicht so wichtig...
@Manfred..
sie meint damit den letzten Auszahlungsschein.....Am "End" de des Termins ist die Aussteuerung...
man soll sich nicht darin verbeißen, dass mit Ende des KG und mit Aussteuerung..auch gleichzeitig die AU beendet ist...das wäre ja zu schön, wenn eine Krankheit sich an Verwaltungsvorschriften hält...
Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 12:21
von nad.be
Na super, mein Arzt hat sich geweigert mir das rückwirkend auszufüllen und hat nur die Endbescheinigung ausgefüllt.
Jetzt habe ich schon wieder so eine Angst und mache mir einen Kopf darüber
Ob es wohl etwas bringt bei meiner KK anzurufen und zu erklären, dass er das nicht rückwirkend ausfüllen wollte, nur die Endbescheinigung ausgefüllt hat, ich aber noch weiter arbeitsunfähig bin?
Hinterher denkt das AA nun auch ich sei wieder arbeitsfähig, aber dort muss ich wahrscheinlich noch zu einem Gutachten.
Das ist schon wieder zu viel für mich

Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 12:24
von Vrori
Hallo,
er hat also bestätigt..au bis.....und dann hat er nicht angekreuzt weiter arbeitsunfähig?
Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?
Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 12:34
von nad.be
Er hat das Feld in dem rot makierten Kästchen ausgefüllt. Unter "letzter Tag der AU" 26.09.2013
unter Bemerkungen hat er nichts eingetragen.
