Endbescheinigung nach Aussteuerung?

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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Manfred1951
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Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » Mo 14. Okt 2013, 20:29

Sorry,

aber dieser KG-Auszahlungsschein sieht für mich gerade etwas "merkwürdig" aus. :confused:
Manfred1951 hat geschrieben:Vrori hat geschrieben:
das ist schon richtig so...

stell dir vor, der Arzt bescheinigt am 6.9. au bis zum 30.9. und ab 8.9 bist du wieder arbeitsfähig....
da hätte die KK viel zu tun, um das dann gezahlte KK von dir zurück zu bekommen...weißt ja selber, wie manche Zeitgenossen denken: das Geld hab ich, Danke...
die müssen sich halt auch absichern...
..., sorry, aber das habe ich auch noch nicht so ganz verstanden. :confused: :lesen: :lesen: :lesen: :confused: bzw. so noch nicht gesehen!!! :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:
Herzliche Grüße,
Manfred


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Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 14. Okt 2013, 21:17

Hallo,

ob du es glaubst, oder nicht...aber nicht alle Menschen so lieb und brav....wenn die KK jedesmal das KG auszahlen würde...im voraus...
das gäbe ein Theater...

oder den anderen Fall...der Arzt schreibt dich am 2.10. bis 3.11. arbeitsunfähig...(auf dem Auszahlschein bestätigt) und die KK würde nun (blauäugig) das KG quasi im voraus zahlen...bis zum 3.11...

aber am 10.10. verstirbt der Patient...was glaubst, was das für ein Theater wäre, um von den Hinterbliebenen, wenn es denn welche gibt, das zu viel gezahlte KG zurück zu bekommen..
also zahlt die KK immer nur bis zu dem Tag, an dem der Arzt die AU bescheinigt...

angenommen, ich war zum letzten mal ab 2.5. beim Arzt...dann hat die KK bis 2.5. gezahlt...dann bin ich wieder am 14.5. beim Arzt, der bescheinigt bis Ende Mai...aber die KK zahlt nur bis 14.5...warum? weil der Arzt an diesem Tag noch gesehen hat, dass der patient au war...

ähnlich macht es die DRV mit Schulbescheinigungen..zur Anrechnung als Versicherungszeit (Anrechnungszeit)...da nutzen auch Schulbescheinigungen nichts, die aussagen, dass Schülerin Gitte voraussichtlich bis zum 31.7.2014 die Schule besuchen wird...
am Tag nach Ausstellen der Bescheinigung hätte sie die Schule ja bereits verlassen können....und schwupp, hätte die RV eine Rentenzeit, die nicht stimmt...

wir gehen als Kranke viel zu sehr von dem Gutmenschen aus...aber glaub mir, es gibt auch weniger gute Menschen..

@Manfred...einfach noch mal fragen, bei Fragen..;)
LG
Vrori

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Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » Di 15. Okt 2013, 19:53

Hallo Vrori, :smile:

ich hab's irgendwie "bis jetzt" nicht "geschnallt", aber DU hast völlig RECHT. :ic_up:

Der Begriff "Endbescheinigung" war da irgendwie "verwirrend"

Sorry!
Herzliche Grüße,
Manfred


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Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 15. Okt 2013, 21:20

Huhu,

Man hätte vielleicht auch Schlussbescheinigung schreiben können oder letzter Auszahlschein vor Aussteuerung.

In meinem Beruf war ist unheimlich wichtig, die Wünsche und Probleme des Kunden zu erkennen und wenn man das auf Anhieb nicht kann, muss man fragen, fragen, fragen....und dann das Richtige antworten...;)
LG
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Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von nad.be » So 20. Okt 2013, 07:29

Kurze Rückmeldung, es gab (bis jetzt) keine Probleme wegen der Endbescheinigung mit dem Arbeitsamt o.a.
Ich hatte noch ein kurzes Schreiben an die KK dabei gelegt und meine Ängste usw. geschildert.

Mal sehen, ob noch was kommt.
Liebe Grüße
Nadine

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Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 20. Okt 2013, 09:09

Hallo,

wenn du ausgesteuert bist, dann mußt du dem Arbeitsamt das Schreiben der KK vorlegen...diesen Bescheid der KK, dass dein KG endet.
LG
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Re: Endbescheinigung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von nad.be » Di 22. Okt 2013, 08:37

Ich weiss, hab ich schon erledigt :-)
Liebe Grüße
Nadine

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