Hallo Jürgen,
herzlich willkommen bei uns im K-o-R
Ich bin 63 Jahre alt hatte vor kurzem eine Bypass OP, diese wurde auch behandelt. Es wurde eine Reha damal gestellt, diese wurde abgelehnt vom Rententräger. Mit der Begründung ich könnte danach eh nicht mehr arbeiten.
Diesen Antrag hattest du auf eigenen Wunsch gestellt ??? oder war das eine Aufforderung der KK nach
§ 51 SGB V, eine andere Möglichkeit haben die nämlich gar nicht sich ein "Dispositionsrecht" zu sichern, zum Antrag auf EM-Rente darf dich die KK gar nicht auffordern.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/51.html
So dann hat die Krankenkasse, das also übernommen. Meine Hausärztin meinte, sie würde mich 1,5 Jahre Krankschreiben. Vor kurzem schreibt die Aok, zwecks Beratung etc sollte ich vorbei kommen (wers glaubt).
Darauf solltest du besser verzichten, diese Beratung ist so überflüssig wie ein Kropf und immer freiwillig, man wird dir nur irgendwas in den Mund legen (später) was du da gesagt haben sollst, ist auf der "Einladung" eine Rechtsgrundlage (§§) angegeben, hast du bei deiner KK (den SB) die Ablehnung der Reha vorgelegt /abgegeben ...
Aus der Begründung "basteln" die sich gerne selber was "Passendes" zusammen und "belabern" dich dann bei so einem Termin, die SB gehen weder deine Krankheiten was an, noch können die an deiner Behandlung irgendwas "verbessern /optimieren" wie es in den Einladungen gerne behauptet wird ...
Für deine Behandlung sind deine Ärzte zuständig und nicht die SB der KK ... allerdings ist besonders die von dir genannte KK dafür bekannt, dass sie mit unlauteren Mitteln die Krankengeldzahlungen gerne mal einstellt.
Am Telefon sagt sie was von DIspositionsrecht, welches mir es nicht erlaubt gegen den Rentenantrag der Rentenkasse widerspruch einzulegen. Das wäre durch die Übernahme der Reha verwirkt.
Was ist denn das für ein Unsinn ???
Bitte telefoniere nicht mit denen, was da geredet wird hat keine rechtliche Bedeutung und beweisen kann man es auch nicht ... die sollen dir (mit Rechtsgrundlage bitte) schreiben, wenn sie was von dir wollen, solche Dinge bespricht man nicht am Telefon.
Gegen welchen Renten-Antrag sollst du denn Widerspruch einlegen

, die KK ist rechtlich gar nicht berechtigt für dich Rente zu beantragen (welche Rente auch immer), also kann es dafür auch kein Dispositionsrecht für die KK geben (bei der DRV) das man dir streitig machen könnte, da hat dir jemand ganz tollen Blödsinn erzählt am Telefon.
Die hätten wahrscheinlich gerne, dass du einen Antrag auf EM-Rente stellst, weil man dir die Reha abgelehnt hat und meint das könne dir gesundheitlich nicht mehr weiterhelfen, ist aber letztlich deine Entscheidung, ob du diesen Antrag auf EM-Rente auch stellen möchtest, denn damit würdest du dir einen lebenslangen Abzug von 10,8 % bei deiner Rente einhandeln und ich denke mal, das musst du nicht haben.
Könnte mir vorstellen, dass dir die DRV diesen Vorschlag deswegen auch nicht direkt gemacht hat (eine Umdeutung des Reha-Antrages in EM-Rente) vorzunehmen, wann war denn diese Ablehnung ???
Zur Sicherheit solltest du nachweislich (per Fax/Übergabe-Einschreiben) bei der DRV mitteilen, dass du dein Dispositionsrecht für
ALLE nachfolgenden Anträge, (insbesondere auf irgendeine Rente !!!) für dich selber in Anspruch nehmen willst, damit wäre die KK dann endgültig raus aus dem "Dispositionsrecht" beid er DRV.
Solche Anrufe zu dem Thema sind uns hier nicht ganz unbekannt und mit diesem Hinweis an die DRV kannst du
NICHTS falsch machen, damit sicherst du dir nur die Möglichkeit selber zu entscheiden, wann du welche Rente mal beantragen möchtest.
Allgemein darf sowieso kein Leistungsträger die Rente "für dich" beantragen, solange man dich nicht direkt schriftlich (mit Rechtsgrundlage) dazu aufgefordert hat, das selber zu tun... erst bei Verweigerung darf das "ersatzweise" der Leistungsträger tun (den Anspruch auf andere Sozial-Leistungen prüfen lassen).
Rechtlich möglich ist das allerdings für die KK nicht, diese Möglichkeit (der Zwangsrente ab 63) gibt es erst bei Bezug von Hartz 4 also im SGB II und dort brauchst du vermutlich (hoffendlich) niemals hin.
Aktuell versucht dich die KK aus der Krankengeldzahlung zu bekommen, denn würdest du "freiwillig" eine EM-Rente beantragen, hoffen die auf eine baldige Bewilligung und dann gibt es kein Krankengeld mehr, mit etwas "Glück" würde die KK (z.B. bei rückwirkender Bewilligung auf den Reha-Antrag) sogar noch was von den bisherigen Krankengeldzahlungen erstattet bekommen (von der DRV), also pass auf, was die dir so erzählen und /oder schriftlich mitteilen.
Ist schon ganz gut, dass du uns gefunden hast ... auf diesen Gesprächstermin solltest du besser verzichten, das ist nicht nötig mit den SB darüber zu diskutieren, was du gerne /lieber tun würdest ...
Da Problem ist ich will ja wieder arbeiten, aber doch nicht so schnell.
Das wäre denen aber lieber, üblicherweise muss das aber der MDK entscheiden und nicht ein KK-SB, ob man meint du könntest jetzt wieder arbeiten ... ist offenbar nicht der Fall (beim MDK) sonst hätte man dir das schon mitgeteilt und die Einstellung des Krankengeldes zum XXX schriftlich angekündigt.
UNd nicht vollzeit, trotzdem will ich mein Krankengeld weiterhin haben.
NaJa, ob du Vollzeit arbeitest oder nicht wäre mit deinem AG zu klären, du solltest aber nicht freiwillig deine Arbeitszeit reduzieren, dann bekommst du auch später weniger ALGI (falls es sich noch nach der Aussteuerung ergeben sollte).
Wenn du da an eine teilweise EM-Rente denkst (mit KG dazu für die andere Hälfte), dann müßtest du ja einen entsprechenden Antrag darauf bei der DRV stellen, mit allen lebenslangen (finanziellen) Konsequenzen daraus ...
Also erzähle der KK lieber nicht von deinen Vorstellungen nur noch Teilzeit arbeiten zu wollen, dann wird man dir "wärmstens zum Antrag auf EM-Rente raten", die eigenen Hintergedanken (Interessen der KK) dazu natürlich für sich behalten.
Oder aber an deinen AG verweisen und auf Vertragsänderung drängen, damit du deinem persönlichen Wunsch entsprechend Teilzeit arbeiten kannst, Krankengeld dazu gibt es dann natürlich nicht mehr, das wäre nur bei einer Teilweisen EM-Rente möglich, wenn du dann doch noch nicht Teilzeit arbeiten könntest.
Dürfen die einfach mich in die Rente schicken???
Nein, die KK dürfen im Prinzip überhaupt nicht in Rente schicken, es sei denn man kann eine reguläre Altersrente ohne finanzielle Nachteile, durch Abzüge in Anspruch nehmen.
Wird eine Voll-Rente (welche auch immer) allerdings von der DRV bewilligt, kann die KK sofort (ab schriftlichem Renten-Bescheid) jegliche Leistung von Krankengeld einstellen.
Bei einer Rente für Schwerbehinderte (mit Ausweis ab GdB 50) ist das z.B. auch schon (noch) mit 63 Jahren möglich in ungekürzte Altersrente zu gehen, andere Renten-Arten gibt es meines Wissens auch nur mit Abzügen (0,3% pro Monat eher) vor der regulären Altersgrenze (mindestens 65) und bei EM-Renten ist der Abzug von 10,8 % obligatorisch (auch bei einer teilweisen EM-Rente) ...Krankheit muß eben lebenslang "bestraft werden" ...
Gesetze sind mir kein Fremdwort, wer welche Paragraphen dazu hat immer her damit.
Kein Thema, ein wenig habe ich ja schon geliefert, mehr ist eigentlich aktuell nicht nötig, um den Zusammenhang und die "Wünsche deiner KK" zu verstehen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
