Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
Jürgen50
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Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von Jürgen50 » Mo 8. Jul 2013, 10:12

Hallo,
ich bin durch zufall auf diese Seite gestossen-

Ich bin 63 Jahre alt hatte vor kurzem eine Bypass OP, diese wurde auch behandelt. Es wurde eine Reha damal gestellt, diese wurde abgelehnt vom Rententräger. Mit der Begründung ich könnte danach eh nicht mehr arbeiten.

So dann hat die Krankenkasse, das also übernommen. Meine Hausärztin meinte, sie würde mich 1,5 Jahre Krankschreiben. Vor kurzem schreibt die Aok, zwecks Beratung etc sollte ich vorbei kommen (wers glaubt).

Am Telefon sagt sie was von DIspositionsrecht, welches mir es nicht erlaubt gegen den Rentenantrag der Rentenkasse widerspruch einzulegen. Das wäre durch die Übernahme der Reha verwirkt.

Da Problem ist ich will ja wieder arbeiten, aber doch nicht so schnell.
UNd nicht vollzeit, trotzdem will ich mein Krankengeld weiterhin haben.
Dürfen die einfach mich in die Rente schicken???

Gesetze sind mir kein Fremdwort, wer welche Paragraphen dazu hat immer her damit.

Danke im Vorraus

Danke

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Doppeloma
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Re: Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 8. Jul 2013, 16:37

Hallo Jürgen, :smile:

herzlich willkommen bei uns im K-o-R :umarm:
Ich bin 63 Jahre alt hatte vor kurzem eine Bypass OP, diese wurde auch behandelt. Es wurde eine Reha damal gestellt, diese wurde abgelehnt vom Rententräger. Mit der Begründung ich könnte danach eh nicht mehr arbeiten.
Diesen Antrag hattest du auf eigenen Wunsch gestellt ??? oder war das eine Aufforderung der KK nach § 51 SGB V, eine andere Möglichkeit haben die nämlich gar nicht sich ein "Dispositionsrecht" zu sichern, zum Antrag auf EM-Rente darf dich die KK gar nicht auffordern.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/51.html
So dann hat die Krankenkasse, das also übernommen. Meine Hausärztin meinte, sie würde mich 1,5 Jahre Krankschreiben. Vor kurzem schreibt die Aok, zwecks Beratung etc sollte ich vorbei kommen (wers glaubt).
Darauf solltest du besser verzichten, diese Beratung ist so überflüssig wie ein Kropf und immer freiwillig, man wird dir nur irgendwas in den Mund legen (später) was du da gesagt haben sollst, ist auf der "Einladung" eine Rechtsgrundlage (§§) angegeben, hast du bei deiner KK (den SB) die Ablehnung der Reha vorgelegt /abgegeben ... :confused: :Gruebeln:

Aus der Begründung "basteln" die sich gerne selber was "Passendes" zusammen und "belabern" dich dann bei so einem Termin, die SB gehen weder deine Krankheiten was an, noch können die an deiner Behandlung irgendwas "verbessern /optimieren" wie es in den Einladungen gerne behauptet wird ... :ic_down:
Für deine Behandlung sind deine Ärzte zuständig und nicht die SB der KK ... allerdings ist besonders die von dir genannte KK dafür bekannt, dass sie mit unlauteren Mitteln die Krankengeldzahlungen gerne mal einstellt.
Am Telefon sagt sie was von DIspositionsrecht, welches mir es nicht erlaubt gegen den Rentenantrag der Rentenkasse widerspruch einzulegen. Das wäre durch die Übernahme der Reha verwirkt.
Was ist denn das für ein Unsinn ???
Bitte telefoniere nicht mit denen, was da geredet wird hat keine rechtliche Bedeutung und beweisen kann man es auch nicht ... die sollen dir (mit Rechtsgrundlage bitte) schreiben, wenn sie was von dir wollen, solche Dinge bespricht man nicht am Telefon.

Gegen welchen Renten-Antrag sollst du denn Widerspruch einlegen :Gruebeln: , die KK ist rechtlich gar nicht berechtigt für dich Rente zu beantragen (welche Rente auch immer), also kann es dafür auch kein Dispositionsrecht für die KK geben (bei der DRV) das man dir streitig machen könnte, da hat dir jemand ganz tollen Blödsinn erzählt am Telefon.

Die hätten wahrscheinlich gerne, dass du einen Antrag auf EM-Rente stellst, weil man dir die Reha abgelehnt hat und meint das könne dir gesundheitlich nicht mehr weiterhelfen, ist aber letztlich deine Entscheidung, ob du diesen Antrag auf EM-Rente auch stellen möchtest, denn damit würdest du dir einen lebenslangen Abzug von 10,8 % bei deiner Rente einhandeln und ich denke mal, das musst du nicht haben.

Könnte mir vorstellen, dass dir die DRV diesen Vorschlag deswegen auch nicht direkt gemacht hat (eine Umdeutung des Reha-Antrages in EM-Rente) vorzunehmen, wann war denn diese Ablehnung ???
Zur Sicherheit solltest du nachweislich (per Fax/Übergabe-Einschreiben) bei der DRV mitteilen, dass du dein Dispositionsrecht für ALLE nachfolgenden Anträge, (insbesondere auf irgendeine Rente !!!) für dich selber in Anspruch nehmen willst, damit wäre die KK dann endgültig raus aus dem "Dispositionsrecht" beid er DRV. :jaa: :cool: :applaus:

Solche Anrufe zu dem Thema sind uns hier nicht ganz unbekannt und mit diesem Hinweis an die DRV kannst du NICHTS falsch machen, damit sicherst du dir nur die Möglichkeit selber zu entscheiden, wann du welche Rente mal beantragen möchtest.
Allgemein darf sowieso kein Leistungsträger die Rente "für dich" beantragen, solange man dich nicht direkt schriftlich (mit Rechtsgrundlage) dazu aufgefordert hat, das selber zu tun... erst bei Verweigerung darf das "ersatzweise" der Leistungsträger tun (den Anspruch auf andere Sozial-Leistungen prüfen lassen).

Rechtlich möglich ist das allerdings für die KK nicht, diese Möglichkeit (der Zwangsrente ab 63) gibt es erst bei Bezug von Hartz 4 also im SGB II und dort brauchst du vermutlich (hoffendlich) niemals hin.

Aktuell versucht dich die KK aus der Krankengeldzahlung zu bekommen, denn würdest du "freiwillig" eine EM-Rente beantragen, hoffen die auf eine baldige Bewilligung und dann gibt es kein Krankengeld mehr, mit etwas "Glück" würde die KK (z.B. bei rückwirkender Bewilligung auf den Reha-Antrag) sogar noch was von den bisherigen Krankengeldzahlungen erstattet bekommen (von der DRV), also pass auf, was die dir so erzählen und /oder schriftlich mitteilen.

Ist schon ganz gut, dass du uns gefunden hast ... auf diesen Gesprächstermin solltest du besser verzichten, das ist nicht nötig mit den SB darüber zu diskutieren, was du gerne /lieber tun würdest ...
Da Problem ist ich will ja wieder arbeiten, aber doch nicht so schnell.
Das wäre denen aber lieber, üblicherweise muss das aber der MDK entscheiden und nicht ein KK-SB, ob man meint du könntest jetzt wieder arbeiten ... ist offenbar nicht der Fall (beim MDK) sonst hätte man dir das schon mitgeteilt und die Einstellung des Krankengeldes zum XXX schriftlich angekündigt.
UNd nicht vollzeit, trotzdem will ich mein Krankengeld weiterhin haben.
NaJa, ob du Vollzeit arbeitest oder nicht wäre mit deinem AG zu klären, du solltest aber nicht freiwillig deine Arbeitszeit reduzieren, dann bekommst du auch später weniger ALGI (falls es sich noch nach der Aussteuerung ergeben sollte).
Wenn du da an eine teilweise EM-Rente denkst (mit KG dazu für die andere Hälfte), dann müßtest du ja einen entsprechenden Antrag darauf bei der DRV stellen, mit allen lebenslangen (finanziellen) Konsequenzen daraus ... :confused: :Gruebeln:

Also erzähle der KK lieber nicht von deinen Vorstellungen nur noch Teilzeit arbeiten zu wollen, dann wird man dir "wärmstens zum Antrag auf EM-Rente raten", die eigenen Hintergedanken (Interessen der KK) dazu natürlich für sich behalten. :Heiss: :Verwirrt: :Hilfe:
Oder aber an deinen AG verweisen und auf Vertragsänderung drängen, damit du deinem persönlichen Wunsch entsprechend Teilzeit arbeiten kannst, Krankengeld dazu gibt es dann natürlich nicht mehr, das wäre nur bei einer Teilweisen EM-Rente möglich, wenn du dann doch noch nicht Teilzeit arbeiten könntest.
Dürfen die einfach mich in die Rente schicken???
Nein, die KK dürfen im Prinzip überhaupt nicht in Rente schicken, es sei denn man kann eine reguläre Altersrente ohne finanzielle Nachteile, durch Abzüge in Anspruch nehmen.
Wird eine Voll-Rente (welche auch immer) allerdings von der DRV bewilligt, kann die KK sofort (ab schriftlichem Renten-Bescheid) jegliche Leistung von Krankengeld einstellen.

Bei einer Rente für Schwerbehinderte (mit Ausweis ab GdB 50) ist das z.B. auch schon (noch) mit 63 Jahren möglich in ungekürzte Altersrente zu gehen, andere Renten-Arten gibt es meines Wissens auch nur mit Abzügen (0,3% pro Monat eher) vor der regulären Altersgrenze (mindestens 65) und bei EM-Renten ist der Abzug von 10,8 % obligatorisch (auch bei einer teilweisen EM-Rente) ...Krankheit muß eben lebenslang "bestraft werden" ... :Verwirrt: :Hilfe:
Gesetze sind mir kein Fremdwort, wer welche Paragraphen dazu hat immer her damit.
Kein Thema, ein wenig habe ich ja schon geliefert, mehr ist eigentlich aktuell nicht nötig, um den Zusammenhang und die "Wünsche deiner KK" zu verstehen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von Jürgen50 » Di 9. Jul 2013, 01:00

Hi, danke für die Hammer Information scheinst ja sehr viel mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben. Eine Frage nochmal : dein Zitat : Wird eine Voll-Rente (welche auch immer) allerdings von der DRV bewilligt, kann die KK sofort (ab schriftlichem Renten-Bescheid) jegliche Leistung von Krankengeld einstellen.
Leider trifft der letzte Punkt auf mich zu :( Die DRV hat mir geschrieben, dass der Rehantrag abgelehnt wurde und sie mir eine Rente zahlen, da ich danach sowieso nicht mehr arbeiten könnte etc. Soll ich jetzt noch mal fragen ob ich eine VOll Rente erhalten würde?

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Re: Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 9. Jul 2013, 16:00

Hallo Jürgen, :smile:
Hi, danke für die Hammer Information scheinst ja sehr viel mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben.


das kann man wohl so sehen, seit mein Dopa ab Ende 2006 nicht mehr arbeiten konnte (fast 5 Jhare AU von unserer Hausärztin), wurde das ein "Dauerbrenner", bis dann über 2 Gerichtsverfahren und insgesamt 3 Anträge auf EM-Rente (weil ich ab Anfang 2008 auch nicht mehr konnte) die notwendigen Entscheidungen 2011/2012 endlich getroffen wurden. :Heiss:
Eine Frage nochmal : dein Zitat : Wird eine Voll-Rente (welche auch immer) allerdings von der DRV bewilligt, kann die KK sofort (ab schriftlichem Renten-Bescheid) jegliche Leistung von Krankengeld einstellen.
Ja, aber noch gibt es keinen Renten-Bescheid, daher beantworte doch bitte die Frage danach, ob diese Reha auf deinen eigenen Wunsch oder auf Verlangen der KK (nach § 51 SGB V) beantragt wurde, das macht genau in dieser Sache einen wichtigen Unterschied. :lesen: :lesen: :lesen:

Denn mit dem (schriftlichen) Aufforderungs-Bescheid zum Reha-Antrag sichert sich die KK bereits dieses Dispositionsrecht für das weitere Vorgehen, mich "stört" aber dieser Anruf gewaltig, denn wenn die das schon sicher hätten, wäre der überflüssig, mit einem Anruf bekommt das keiner geregelt ...
Leider trifft der letzte Punkt auf mich zu :( Die DRV hat mir geschrieben, dass der Rehantrag abgelehnt wurde und sie mir eine Rente zahlen, da ich danach sowieso nicht mehr arbeiten könnte etc. Soll ich jetzt noch mal fragen ob ich eine VOll Rente erhalten würde?
Auch hierzu erneut die Frage, ob du diesen Bescheid (von der DRV) bei der KK vorgelgt/abgegeben hast (die hätten keinen Anspruch darauf gehabt), denn irgendwoher müssen die ihre Hoffnungen auf eine Rente bei dir ja hernehmen ... :confused: :Gruebeln:

Bei der DRV bekommst du NUR eine Rente (in diesem Falle dann eine EM-Rente mit lebenslangen Abzügen !!!) wenn du auch einen entsprechenden Antrag darauf stellst, darauf hat man dich doch sicher auch hingewiesen in dem Ablehnungs-Bescheid zur Reha ...

Die DRV lehnt die Reha ab, weil sie eben nicht der Meinung ist, dass du dadurch (danach) wieder Erwerbsfähig sein kannst/wirst und stellt fest, dass dir deswegen eine Rente wegen "Erwerbs-Minderung" zustehen würde, es ist anzunehmen, dass man damit die VOLLE EM-Rente meint, sonst hätte man dir ja mitgeteilt, dass man dich noch für teilweise Erwerbsfähig hält (3 - unter 6 Stunden) ...

Wenn die KK das gelesen hat (weil du es ihr zugänglich gemacht hast :Gruebeln: ), dann sind die natürlich sehr daran interessiert, dich auch zu dieser Antragstellung "zu überreden", sei es nun im "Beratungsgespräch" und/oder am Telefon ...
Denn wenn du die Reha aus "freien Stücken" eigenständig beantragt hattest, haben die rechtlich gesehen KEINE Möglichkeit dich zur Antragstellung auf EM-Rente zu zwingen (die haben dann gar kein Dispositionsrecht dafür), damit sie dein Krankengeld sparen können.

Bitte wende dich wie oben beschrieben DIREKT an die DRV und sichere dir für die Zukunft dein alleiniges Dispositionsrecht, weitere Anträge (an die DRV) betreffend, denn es wäre zu deinem Nachteil wenn du jetzt die EM-Rente beantragen würdest, mit sicheren Abzügen von 10.8 % lebenslang.

Die KK brauchst du dazu nicht informieren und mit denen auch überhaupt nicht darüber diskutieren (weder persönlich noch telefonisch), ob es nicht doch "besser" für dich wäre, schon jetzt in Rente zu gehen (die EM-Rente würde ja von der DRV garantiert auch bewilligt werden), zumindest finanziell ist das für dich ganz sicher NICHT BESSER, sondern zu deinem Nachteil für den Rest deines Lebens.

Zum Vorliegen eines Schwerbehinderten-Ausweises hast du dich ja leider auch nicht geäußert, das würde die ganze Situation für dich wieder "einfacher" machen, denn in die Rente für Schwerbehinderte kannst du (vermutlich) bereits OHNE Abzüge mit 63 Jahren gehen(also praktisch sofort), hier käme es also darauf an, einfach den "richtigen" Renten-Antrag zu stellen.

Üblicherweise sollte die DRV selber darauf achten, dass keine unnötigen finanziellen Nachteile entstehen, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt die (persönlichen) Bedingungen unterschiedlicher DRV-Renten erfüllt sind ... verlassen sollte man sich darauf allerdings auch besser nicht.

Als wichtigsten Hinweis kann ich dich nur davor WARNEN, bei /für die KK irgendwelche Schriftstücke zu unterzeichnen, deren Inhalt du nicht klar verstehst oder man dir klar erklärt, welche Konsequenzen diese Unterschrift dann für dich haben wird.

Im Prinzip ist für die Zahlung von Krankengeld NUR die Unterschrift auf dem Auszahlschein notwendig, weitere Unterschriften sind aktuell völlig unnötig, besonders wenn da irgendwo, was davon steht, dass du jetzt (zu Gunsten der KK) auf dein Dispositionsrecht bei der DRV verzichten würdest /willst, wie auch immer das dann formuliert wird ... der Trickreichtum der KK ist da inzwischen nahezu unerschöpflich und eine unbedachte Unterschrift nicht mehr rückgängig zu machen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von Jürgen50 » Mi 10. Jul 2013, 18:12

aber noch gibt es keinen Renten-Bescheid, daher beantworte doch bitte die Frage danach, ob diese Reha auf deinen eigenen Wunsch oder auf Verlangen der KK (nach § 51 SGB V) beantragt wurde, das macht genau in dieser Sache einen wichtigen Unterschied. :lesen: :lesen: :lesen:

Danke für dein Hilfe, hab soeben ein einschreiben einwurf fertig gemacht mit dem inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich mein Dispositionsrecht für ALLE nachfolgenden Anträge, (insbesondere auf irgendeine Rente !!!) für mich selber in Anspruch.


Mit freundlichen Gruß

So noch mal zu der Frage wer die Reha beantragt hat,

Also ich hatte eine Bypass Op, diese Reha wurde vom Krankenhaus beantragt, wie soll ich sagen, die reha ist glaub ich gesetztlich vorgeschrieben wenn man einen bypass bekommt.
Jeder der am Bypass also Herz operiert wird hat ein Recht auf Reha.

Danke :schuechtern:

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Re: Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 10. Jul 2013, 19:13

Jeder der am Bypass also Herz operiert wird hat ein Recht auf Reha.
ob´s da ein >Recht gibt kann ich dir nicht genau bestätigen....

auch bei mir wurde von Kh gleich eine AHB beantragt...allerdings wollte ich nicht in die vorgeschlage Klinik

so durfte ich dann in eine andere....

allerdings ist das auch ein unterschied zwischen Reha und AHB (Anschluss-Heil-Behandlung)
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 11. Jul 2013, 00:04

Hallo Jürgen, :smile:

hast du sehr gut gemacht mit dem Schreiben an die DRV, die werden dir dann in den nächsten Tagen bestätigen, dass sie es erhalten haben und du das (nur bei Bedarf!!!) erforderlichen Falles deiner KK "unter die Nase halten darfst" ... :Zunge_zeigen: :aetsch:
So noch mal zu der Frage wer die Reha beantragt hat,

Also ich hatte eine Bypass Op, diese Reha wurde vom Krankenhaus beantragt, wie soll ich sagen, die reha ist glaub ich gesetztlich vorgeschrieben wenn man einen bypass bekommt.
Jeder der am Bypass also Herz operiert wird hat ein Recht auf Reha.
Korrekt, kenne ich auch von meiner Klappen-OP (mechanischer Herzklappen-Ersatz), da wurde das auch direkt über das Krankenhaus eingeleitet und ich kam dann auch gar nicht erst nach Hause, sondern direkt in die Reha-Klinik.

Diese Rehas (AHB) werden aber (üblicherweise) auch von der DRV bezahlt (nicht von der KK), hast du eigentlich den Reha-Bericht dazu schonmal selber gelesen, oder verstehe ich gerade "Bahnhof" und die AHB wurde abgelehnt ... ???

Würde aber an der aktuellen Ausgangsbasis NIX ändern, den es erging definitiv keine schriftliche Aufforderung nach § 51 SGB V von der KK an dich persönlich und nur daraus könnte sich (meines Wissens) das Dispositionsrecht für die KK ergeben.

Ich denke mal die versuchen das jetzt zu ihrem Vorteil zu drehen, denn die AHB erfolgte natürlich NICHT nach § 51 SGB V, sondern aus direkter medizinischer Notwendigkeit, daraus kann sich die KK (meines Wissens) nicht einfach ein vorrangiges Dispositionsrecht "stricken" ... vielleicht meldet sich unsere @Vrori noch dazu, die kennt sich damit sehr gut aus ... war sozusagen mal "ihr täglich Brot" das zu wissen ... :Gruebeln:

Du hast jetzt dein Möglichstes getan, rechtlich gilt da (für die DRV) inzwischen "wer zuerst kommt mahlt zuerst", leider wissen viele Leute das nicht und die KK wird es ihnen natürlich auch nur ungerne verraten, dass man sich diese Entscheidungsfreiheit (Dispositionsrecht bei Reha /Rente) so leicht selber sichern kann (wenn es die KK noch nicht schriftlich getan hat). :ic_up:

Also unterschreibe außer dem Krankengeld-Zahlschein bitte überhaupt NICHTS für die KK, ich denke mal die können das nur noch mit solchen Tricks versuchen, weil es rechtlich eigentlich nicht (mehr) möglich ist und wie schon beschrieben, ist die KK nicht berechtigt offiziell zu verlangen, dass du einen Renten-Antrag stellen sollst, vor Erreichen der für dich zutreffenden Regelaltersgrenze.

Das "Angebot" der DRV eine EM-Rente zu beantragen (in der Reha-Ablehnung), ist für die KK natürlich sehr verlockend, allerdings bist du NICHT verpflichtet dieses (für dich nachteilige) "Angebot" auch anzunehmen, unter den aktuellen Bedingungen muss deine KK "leider" weiterhin Krankengeld zahlen ... ich denke mal dich da "zu belabern" :Laber: wäre der ganze Sinn und Zweck einer solchen Beratung, das musst du dir nicht antun ... :Sturkopf:

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Re: Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von Jürgen50 » Do 18. Jul 2013, 19:49

nachdem die drv mir es nicht bestätig hat habe ich angerufen, die meinten dann zu mir ja schön dass sie es uns geschickt haben bringt uns nix. Aber er meinte da ich kurzfristig, ja vor einem monat ein schreiben aufgesetzt haben, und gesagt habe, ey leute ich will keine rente von euch haben die zu mir gesagt, die akte ist durch diesen vorgang geschlossen. Ich müsste jetzt noch eine reha beantragen und dann wäre ein neuer fall und müsste entschieden werden. bin echt verzweifelt. A

Nun gut das Dispoisiotnsrecht wurde nicht ernst genommen.

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Re: Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 18. Jul 2013, 20:29

Wenn die KK dich noch nicht aufgefordert hat, eine REHA zu beantragen, ist dein Dispositionsrecht noch nicht aufgehoben...d.h. auch für die DRV, dass sie dein Dispositionsrecht aufrecht erhalten müssen...

Erst wenn du von der KK eine schriftliche !! Aufforderung erhälst, gem. § 51 usw. ist ihre Erwerbsfähigkeit bedroht, bitte stellen sie einen REHA-Antrag...erst dann verlierst du dein Dispositionsrecht..

willst du denn jetzt Rente beantragen oder nicht?
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Seit 2 Monaten Krank ZwangsRente?

Ungelesener Beitrag von Jürgen50 » Di 6. Aug 2013, 13:56

Hallo, danke nein will noch keine Rente beantragen......... ich hab jetzt eine einladung zum amtsarzt bekommen... ich weiß ich muss da hin....danach werden sie mir wohl eine auforderung stellen zur reha....

was soll ich machen?

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