ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
scottsdalegirl
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ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von scottsdalegirl » Di 12. Feb 2013, 14:24

Hallo Leute,

ich bin etwas unsicher.... mein Krankengeld lief zum 31.12.12 aus. Ich habe dann ALG I beantragt (bin aber noch offiziell angestellt).

Jetzt wurde es endlich bewilligt und überwiesen... übrigens bezeichnete mich mein HA als "Sozialschmarotzer". Nett, oder??

Dem Schreiben lag die Anweisung bei, bitte einen Rehaantrag zu stellen. Dafür ist ein Formular im Anhang, auf dem ich meine Krankenkasse und meine
behandelnden Ärzte notieren musste. Und selbstverständlich war ein Hinweisblatt zu unterschreiben, was im Prinzip nichts anders sagt, als "ab sofort sind
sie gläsern und wir dürfen mit Ihren Unterlagen alles machen" :applaus:

Ich bin nun unsicher, ob ich mir von der DRV noch den Antrag zur Reha runterladen muss und separat auszufüllen habe oder ob das in dem Fall das Arbeitsamt
macht.

Hier der genaue Wortlaut des Briefes vom Amt:
Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente

Sehr geehrte Frau ....,

Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können.
Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne der §§ 137, 138 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens bis zur Erschöpfung des Anspruches, können Sie
Arbeitslosengeld weiterhin erhalten (§ 145 Absatz 1 Satz 1 SGB III).

Zur Prüfung der Erwerbsminderung beabsichtige ich, der Rentenversicherung die ärztlichen Unterlagen zu übersenden. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie damit
nicht einverstanden sind.

Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens (Monatsfrist) einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation (§ 145 Absatz 2 Satz 1 SGB III). Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt der Antrag als Rentenantrag. Sie können ihn bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Agentur für Arbeit stellen. Bitte verwenden Sie das beiliegende Formular.

Wenn Sie den Antrag nicht innerhalb der Monatsfrist stellen, muss ich die Zahlung von Arbeitslosengeld nach Ablauf der Frist einstellen (§ 145 Absatz 2 Satz 3 SGB III). In diesem Fall kann Arbeitslosengeld erst ab dem Tag weitergezahlt werden, an dem Sie die Antragsstellung nachholen.

Sollten Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, weisen Sie mir dies bitte umgehend nach. Sonst muß ich Ihnen Arbeitslosengeld nach Ablauf der Monatsfrist entziehen (§ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I).

Wenn Sie den Antrag gestellt haben, müssen Sie bei der Feststellung des Rentenversicherungsträgers mitwirken. Dies gilt auch für vorbereitende Maßnahmen wie das Aufsuchen von Beratungsstellen. Die Deutsche Rentenversicherung wird mich informieren, wenn Sie der Aufforderung nicht nachgekommen sind. Solange Sie nicht mitwirken, darf ich Arbeitslosengeld nicht zahlen (§ 145 Absatz 2 Satz 4 SGB III).

Wenn Ihnen der Rentenversicherungsträger rückwirkend Übergangsgeld oder Rente bewilligt, muss er mir die für die gleiche Zeit gezahlten Leistungen erstatten (§ 145 Absatz 3 SGB III in Verbindung mit § 103 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - SGB X)
Ich habe diesen beiliegenden "Antrag" weggeschickt; frage mich aber nun, ob das so klug war... ich hätte auch gerne ein Wörtchen mitgeredet bei der Auswahl der
Rehaklinik...

Kennt einer von euch dieses Prozedere? Helft mir bitte.

Vielen Dank!!

Herzliche Grüße
Ich bin nur verantwortlich für das, was ich schreibe, und nicht für das, was Du verstehst!

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Doppeloma
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Re: ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 12. Feb 2013, 16:07

Hallo scottsdalegirl, :smile:
Dem Schreiben lag die Anweisung bei, bitte einen Rehaantrag zu stellen. Dafür ist ein Formular im Anhang, auf dem ich meine Krankenkasse und meine
behandelnden Ärzte notieren musste. Und selbstverständlich war ein Hinweisblatt zu unterschreiben, was im Prinzip nichts anders sagt, als "ab sofort sind
sie gläsern und wir dürfen mit Ihren Unterlagen alles machen"
es wäre günstig gewesen wenn du dieses "Hinweisblatt /Formular" eingestellt hättest, bevor du es ausfüllst und an die AfA gibst...allgemein sind solche Zustimmungen zum "Datenaustausch" freiwillig, hast du dir wenigstens Kopien davon gemacht für die eigenen Unterlagen.

Es ist auch für uns hier sehr schwer möglich noch Tipps zu geben "wenn das Kind bereits im Brunnen liegt"..., nicht alle Formulare /Fragebögen der Ämter muss man tatsächlich ausfüllen und unterschreiben, pauschale, allgemeine Schweigepflicht-Entbindungen unterschreibt man GAR NICHT, man hat aber auch das Recht solche Erklärungen jederzeit zu widerrufen...

Macht sich immer am Besten, wenn man auch noch selber Kopien von Unterlagen hat, die unterschrieben wurden, da sollten nämlich die entsprechenden Hinweise zur Freiwilligkeit/Widerrufsmöglichkeit auch draufstehen ... oder eben die genauen §§, die einen dazu verpflichten würden das zu machen ...
Ich bin nun unsicher, ob ich mir von der DRV noch den Antrag zur Reha runterladen muss und separat auszufüllen habe oder ob das in dem Fall das Arbeitsamt
macht.
Den Antrag auf Reha oder Rente musst du natürlich noch selber stellen, das Schreiben besagt nur, dass man (der ärztliche Dienst der AfA per Aktenlage ???) festgestellt hat, dass du einen solchen Antrag stellen sollst, weil du sonst kein Geld bekommst (gemäß § 145 SGB III), welchen dieser Anträge du stellen willst ist deine eigene Entscheidung.
Hier der genaue Wortlaut des Briefes vom Amt:
Der ist bekannt, den bekommt jeder wenn man bei der AfA (ÄD) meint, dass eine Leistungsfähigkeit unter 15 Wochenstunden besteht, also eigentlich keine Erwerbsfähigkeit für den Arbeitsmarkt vorhanden ist.
Das bedeutet aber längst noch nicht, dass sich die DRV dieser Meinung anschließen wird, so ein AfA-GA hatte ich auch und habe damit EM-Rente beantragt, schon die DRV-GA bescheinigten mir, dass ich Vollzeit arbeiten könne und keine EM-Rente brauche... :Ohnmacht:

Es ist also aus dieser Sicht kein Problem, wenn die AfA der DRV ihre medizinischen "Erkenntnisse" zur Verfügung stellen wird /möchte, das nehmen die bei der DRV sowieso nicht weiter ernst, trotzdem ist eine "Generalvollmacht zum Sozial-Daten-Austausch" nicht angebracht, wie du schon selber bemerkt hast kann man diesen Austausch dann selber gar nicht mehr kontrollieren.

Du solltest dir das erstellte AfA-GA auch selber besorgen, direkt beim Med. Dienst den Teil A UND den Teil B (als Kopie) anfordern oder abholen, es kann manchmal wichtig sein genau zu wissen was da drin steht und woher die ihre Erkenntnisse genommen haben.
Ich habe diesen beiliegenden "Antrag" weggeschickt; frage mich aber nun, ob das so klug war... ich hätte auch gerne ein Wörtchen mitgeredet bei der Auswahl der
Rehaklinik...
Was für ein Antrag war das denn und wo hast du den jetzt hingeschickt, eine Klinik-Auswahl sollte man mit dem Arzt absprechen (aber lieber mit einem der eine bessere Meinung von dir hat :Verwirrt: :Hilfe: ) und dann direkt im Antrag mit angeben wo man hin möchte, das kannst du aber auch noch umgehend nachreichen bei der DRV.
Kennt einer von euch dieses Prozedere? Helft mir bitte.
Ja sicher und dazu gibt es hier auch schon massenhaft Beiträge, ansonsten ist es auch besser mal VORHER zu fragen, wenn man das Passende nicht gefunden hat, wenn schon alles schief gelaufen ist, können wir mit Ratschlägen wie es besser gewesen wäre, auch nicht mehr weiterhelfen... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von maday » Di 12. Feb 2013, 16:10

Hallo,
ich hätte den REHA-Antrag 3 Tage vor Ablauf der 4 Wochenfrist (auf deutsch heißt dies Zeit schinden) entweder persönlich bei der RV gegen Unterschrift abgegeben bzw. per Einschreiben mit Rückschein zur RV geschickt. Gleichzeitig mit diesem Antrag hätte ich ein Zusatzschreiben mit 3 Vorschlägen hinsichtlich der Auswahl der REHA-Klinik beigelegt.

Der AfA hätte ich dann eine Kopie des Einschreibebeleges bzw. der Entgegennahme der RV zukommen lassen.

Im Übrigen ist dein Schreiben des AfA ein Schreiben aus Textbausteinen. Ich kann mich erinnern, dass ich im Jahre 2009 fast haargenau das selbe Schreiben erhalten habe. Ich habe dann nämlich im November 2009 einen Antrag auf berufliche REHA gestellt. Die Bearbeitung bei der RV hat ewig lang gedauert. Im April 2011 habe ich dann noch einen Antrag auf medizinische REHA gestellt. Lustig war dann, dass innerhalb von 3 Tagen die RV in Juni 2011 entschieden hat, dass ich beruflich doch in meinem Beruf weiter arbeiten könnte und medizinisch war ich zu krank für eine REHA.

Ausgegangen ist es dann so, dass man die medizinische REHA auch im Widerspruch abgelehnt hat und mir rückwirkend seit August 2010 EMR gewährt. Die eingereichte Klage hinsichtlich beruflicher REHA habe ich im Dezember 2012 zurück genommen.
Vor 1 Woche habe ich von der RV die Unterlagen für den Verlängerungsantrag der Rentengewährung erhalten.

Wo und warum hat dich dein HA als Sozialschmarotzer bezeichnet? Ich glaube, diesen Arzt hätte ich nie wieder aufgesucht. Ich habe 33 Jahre gebraucht bis ich einen Arzt (war vorher bei mindestens 20 Ärzten) gefunden habe, der die Ursache für meine Schmerzen gefunden hat. Diesen Arzt bzw. das Krankenhaus, wo dieser Arzt arbeitet, ist auch jetzt immer noch meine Anlaufstelle, obwohl ich für eine Strecke 200 km Weg habe.

Diesen Antrag, welchen du weggeschickt hast, waren das die Formblätter der RV?

Gruß maday
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Re: ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Di 12. Feb 2013, 16:24

Ich hätte einen Formlosen Antrag auf Em-Rente gestellt und nachweislich per Einschreiben abgesendet.
Damit hättest du alle Vorgaben erfüllt, und wirklich reichlich zeit geschindet.
Ob dann eine Reha notwendig ist endscheidet eh die DRV im Rahmen des EM-Antrages.
Aber erst machen dann nachfragen bringt nichts.
lg
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Re: ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von maday » Di 12. Feb 2013, 16:39

@ Fatbob: auch mit einem REHA-Antrag erfüllst du alle Vorgaben. Jeder REHA-Antrag ist zugleich ein Rentenantrag. Ich bin nie davon ausgegangen, dass ich mit meinen REHA-Anträgen in der Erwerbsminderungsrente lande. Aber genau das ist bei mir eingetreten.

Gruß maday
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Re: ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von scottsdalegirl » Di 12. Feb 2013, 16:51

Hallo liebe Doppeloma,

es ist mir gelungen, das Wegschicken noch zu Verhindern... das heißt, passiert ist noch GAR nichts. Und selbstverständlich mache ich mir von ALLEM Kopien, zumindest bin ich MFA und auch ein äußerst vorsichtiger Mensch... ;)

Also, das dem bereits zitierten Schreiben beiliegende "Antragsformular" lautet wie folgt:
Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Zuständiger Rentenversicherungsträger: Deutsche Rentenversicherung Bund
Vers.-Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bitte leiten Sie diesen Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

A) Hierzu mache ich folgende ergänzenden Angaben:
Name und Anschrift meiner Krankenkasse:

Name und Anschrift meines behandelnden Arztes:

B)Gegenüber dem Rentenversicherungsträger gebe ich folgende Erklärung ab:

1. Ich verpflichte mich, dem RVT jede Änderung meiner Anschrift und jeden Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch (z.B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung) unverzüglich mitzuteilen.

2. Ich bin damit einverstanden, dass der Rentenversicherungsträger ärztliche, psychologische und andere Unterlagen, die zur Prüfung der Erwerbsminderung erforderlich sind, anfordert und auswertet. Meine behandelnden Personen und Einrichtungen befreie ich von der Schweigepflicht. Ich wurde darüber informiert, dass ich diese Erklärung widerrufen kann.

3. Ich bin damit einverstanden, dass der RVT die medizinischen und psychologischen Daten weiteren Gutachtern zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs oder der Erwerbsminderung zugänglich macht.

4. Ich verpflichte mich, alle ärztlichen Untersuchungen, die von mir oder von einer anderen Stelle des Verfahrens veranlasst werden, bekannt zu geben - insbesondere Aufenthalte in einem Krankenhaus oder einer anderen Behandlungsstätte.

C) Ich nehme zur Kenntnis, dass
- die medizinischen oder psychologischen Unterlagen an andere Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft) auch für deren gesetzliche Angaben weitergeleitet werden (§ 69 Absatz 1 Nr. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).

- ich dem jedoch widersprechen kann (§ 76 Absatz 2 Nr. 1 SGB X).

- bei jedem Widerspruch die Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden kann,

- mein Anspruch auf ALG ruht, wenn ich meiner Mitwirkungspflicht gegenüber dem Rehabilitations- oder Rentenversicherungsträger nicht nachkomme.

Ort Datum Unterschrift
Die separate Schweigepflichtentbindung lautet wie folgt:
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Ich befreie die Ärztinnen und Ärzte, die mich untersucht oder begutachtet haben, von ihrer Schweigepflicht, soweit der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit die Ergebnisse zur Einschätzung meines Leistungsvermögens benötigt.

Deshalb sollen Befundunterlagen, Untersuchungsergebnisse, Krankengeschichten, Röntgenbilder, Entlassungsberichte der Reha oder ähnliche Unterlagen dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Auch der Träger der Rentenversicherung darf diese Unterlagen einsehen.

Ich wurde darüber belehrt, dass ich diese Erklärung jederzeit widerrufen kann.

Ort Datum Unterschrift
So, das meinte ich mit "im Prinzip bin ich dadurch gläsern".

Wie ich das sehe, kann mir das Geld sofort gekürzt werden, wenn ich mich auch nur in einem Punkt GEGEN die Einsicht meiner medizinischen Unterlagen durch irgendeine Behörde wehre.

Vorhin habe ich mit einer Mitarbeiterin des AA gesprochen. Der Antrag (der tatsächlich ausreichend ist, weil praktisch die Agentur für Arbeit dann bei dem RVT für mich die Reha beantragt - ich muss ihn also NICHT NOCH ZUSÄTZLICH SELBER STELLEN) kann von mir ausgefüllt und ans Amt geschickt werden ODER ich stelle selbst direkt bei dem RVT einen Rehaantrag. Was besser ist (wegen Mitspracherecht Rehaeinrichtung) wusste sie (natürlich) nicht. Sie lässt mich zurückrufen, um zu klären, wo meine Nachteile und Vorteile liegen bei beiden Antragsverfahren.

Das Kind ist also noch NICHT in den Brunnen gefallen - alles noch offen.

Übrigens kopiere ich nicht nur alle Unterlagen; ich mache mir auch von JEDEM Gespräch Notizen mit Datum, Uhrzeit, Name, Thema, Inhalt etc. Ich nehme zu JEDEM Behördengang einen Zeugen mit, der sich Gesprächsnotizen macht. Ich lasse mir JEDEN meiner persönlichen Termine quittieren und unterschreiben.

Das war mein Glück, denn es gab schon beim ALG I Antrag riesige Probleme - aber nachdem ich erwähnte, dass ich eine Zeugin dabeihatte und ALLES nachweisen
kann, flutschte es plötzlich und innerhalb weniger Tage war alles plötzlich völlig in Ordnung :Gruebeln:

So, jetzt ist noch die Frage: Ich war noch NICHT beim MDK. Also haben die wohl vorläufig (was mir als Möglichkeit auch genannt worden war) nach Aktenlage entschieden. Wird dennoch ein solches AfA-GA existieren? Also praktisch eines, das nach Aktenlage erstellt wurde????? Hmmm..... Wenn ja, dann muß ich das einfordern, das ist richtig!!!!

Was die Klinikwahl betrifft... die habe ich schon bei der ersten REHA nicht mit dem Arzt abgesprochen. Er sagte damals, das würde er mir selbst überlassen, ich solle unter http://www.rehakliniken.de gucken. Das habe ich heute auch gemacht und mir schon was rausgesucht - auch nach Berichten von anderen. Die erste Rehaklinik, in der ich war, würde ich persönlich jetzt nicht mehr wählen, auch wenn der Orthopäde da der EINZIGE war, der mich in meiner ganzen Krankheitsgeschichte ernst nahm und auch für mich einen positiven Reha-Bericht geschrieben hat. Leider ist er einer von vielen Ärzten dort, und lt. Patienten kann man die anderen Mediziner dieser Einrichtung vergessen. Und aussuchen kann man sich den zuständigen Reharzt nicht, hab schon angefragt... aber wie gesagt, ich habe schon eine Klinik "im Auge" :icon_e_wink:

Ich hoffe, Du kannst mir jetzt noch einen wertvollen Tipp geben, wo ich die Formus alle zitiert habe. Und die Frage ist, wenn Du denkst, dass ich auf keinen Fall ALLEM zustimmen sollte - was soll ich Deiner Meinung nach verweigern??

Mich dünkt ja, dass ich demnächst eine Einladung vom MDK kriege. Ich rechne damit, dass die einen Rehaantrag ablehnen und den MDK über meine "Zukunft" entscheiden lassen. Und dafür graut mir gar fürchterlich. Schmerzen kann man nicht messen - und meine letzte MRT Aufnahme (6 Wochen nach der OP) sagte "Sitz der Implantate einwandfrei, keine krankhaften Veränderungen mehr nachweisbar".

Also bin ich doch eigentlich gesund und müsste tatsächlich, wie mein Orthopäde schon sagt, "springen wie ein Reh". Da ich das nicht kann, wird´s wohl psychisch sein.
So wird der MDK wohl urteilen. Ich bin entzückt.

Herzlichen Dank!!!
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Re: ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von scottsdalegirl » Di 12. Feb 2013, 16:57

Ich glaube, ich muß noch etwas hinzufügen.

Ich WILL wieder arbeiten, ich KANN nur derzeit noch nicht. Eigentlich hätte ich es aber gerne ab Mitte März zumindest stundenweise versucht (wenn ich allerdings ehrlich bin ist davon auszugehen, dass dieser Versuch scheitern wird bei den Schmerzen....).

Eine Reha halte ich persönlich für GUT und möchte das selber NICHT hinausschieben - seit meiner Spondy sind 6 Monate vergangen und ich denke selber, das könnte für mich gut sein.

Das mit dem Einschreiben kam mir heute Nachmittag selber - genauso werde ich es machen - und den Einschreibebeleg am Amt als Beweis vorlegen. Also gibt es noch andere, die dieselbe Idee hätten ;)
Der Vorschlag, ein Blatt mit Klinikwünschen beizulegen ist GROSSE KLASSE - das werde ich wohl tun - DANKE für den Gedankenanstoß!!!

Eine EU-Rente ist das LETZTE, was ich will. Ich will arbeiten!!! Ich fürchte allerdings, dass mein gesundheitlicher Zustand meinem persönlichen Bestreben einen Strich durch die Rechnung machen wird. Deshalb wäre wohl der Versuch einer Reha sehr gut, um überhaupt einzuschätzen, ob man mit Muskeltraining etwas erreichen könnte, was mich meinem Ziel zu arbeiten näher bringen würde.

Vielen Dank für die Antworten!!!!!!!!!

P.S.: Bei meinem letzten Besuch in der Praxis meines HA zur Ausstellung der nächsten Folge-AU hat er mich als Sozialschmarotzer bezeichnet - weil ich ALG I beantragen musste. Zu dem Zeitpunkt allerdings hatte ich noch kein ALG I bewilligt bekommen und lebte von Erspartem. Als ich ihm das sagte, schwenkte er um.

An einen anderen HA dachte ich auch schon. Ich habe schon 2 andere gefragt, ob sie mich übernehmen würden. Der eine lehnte dankend ab "Ihr Fall ist ja schon so kompliziert, da steige ich nicht quer ein". Der andere sagte, als Vertretung jederzeit, aber er hat schon genug Probleme mit Ämtern und in meinem Fall könne er schon sehen, dass da viel Schreibarbeit auf ihn zukommt und er wolle sich das nicht antun. :traurig:

Alle anderen kommen überhaupt nicht infrage. Unsere ärztliche Versorgung hier ist eine Katastrophe. Als mein Chef noch praktiziert hat, wurden wir unablässig gefragt, ob wir nicht einen guten HA empfehlen könnten, wenn wir nicht mehr da sind. Die meisten dieser Leute latschen heute noch von einem zum anderen, weil einfach nichts Anständiges dabei ist. Und die Fachärzte sind noch viel, viel schlimmer.... :nein:
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Re: ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von maday » Di 12. Feb 2013, 17:11

Hallo,
dass du dein Schreiben noch stoppen konntest, ist prima. Jetzt gehst du folgendermaßen vor:

1. Nie wieder mit der AfA telefonieren, alles solltest du nur schriftlich machen. Sollten sie deine Tel.-Nr. haben, diese umgehend löschen lassen.

2. Einen formlosen REHA-Antrag an die Rentenversicherung stellen (in etwa so: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für mich eine medizinische REHA. Bitte senden sie mir die entsprechenden Formulare zu. MfG ....).
Dies schickt du 3 Tage vor Ablauf der genannten Frist von der AfA per Übergabeeinschreiben an die RV. Den Sendungsnachweis kopierst du für die AfA. Den REHA-Antrag lässt du in keiner Weise über die AfA laufen. Das geht denen nichts an.

Wenn du die Formblätter für den REHA-Antrag ausgefüllt hast, legst du deinen Brief mit dem Mitspracherecht bei der Klinikauswahl bei (ich habe damals 3 Kliniken ausgesucht und wurde auch in meine erste Wahlklinik geschickt). Du mußt nur aufpassen, dass die ausgesuchten Kliniken mit dem RV-Träger zusammen arbeiten.

So mehr ist zu einem REHA-Antrag erst einmal nicht zu sagen. Wenn du das so machst, erfüllst du die Anforderungen der AfA.

Gruß maday

hier ein Beispiel wie das Schreiben für die Wunschklinik aussehen kann:

Ergänzung meines Antrages auf Durchführung einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme: Wunsch- und Wahlrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

einhergehend mit meinem Antrag auf die Durchführung einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme äußere ich den Wunsch, in einer von mir ausgesuchten und für meine individuellen Bedürfnisse geeigneten Rehabilitationseinrichtung behandelt zu werden.
Bei meiner Reha- Antragstellung berufe ich mich auf § 9 Abs. 1 SGB IX. Danach habe ich als Leistungsberechtigter ein Mitspracherecht bei der Wahl der Rehabilitationseinrichtung und entscheide mich daher für die
1 .........
2 .........
3 .........
In den hohen Qualitätsstandards der genannten Kliniken sehe ich den größtmöglichen medizinischen Erfolg für meine Rehabilitation sowie die Verbesserung meines Gesundheitszustandes am besten gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen

………………….. ………………………………………
Datum Unterschrift Antragsteller
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Re: ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Di 12. Feb 2013, 18:07

@Maday
Rentenantrag ist eigendlich immer eine Reha-Antrag..Nur mit den Unterschied das sie zahlen müssen ab datum des Antrages,
bei Reha ist das so weit wir wissen immer eine andere Sache.
Der TE will ja keine Rente, Reha wohl auch nicht, nur vorgaben einhalten der AFA.
Die Vorgaben hält er/sie ein mit den Rentenantrag, nur mit den Unterschied das Rentenanträge sehr viel später bearbeitet
werden als reine Reha-Anträge.
Auch stimmt es das ein Reha-Antrag umgewandelt werden kann als Rentenantrag.
Kann.
Der reine Rentenantrag ist bindend.
Mit meinen Vorschlag erst nur formlos zu beantragen, Antrag dann erst nachzuschieben, dann auf Rehabescheid (oder Reha-ablehnung)der DRV zu warten, sollte locker reichlich das Ziel des TE entsprechen.
lg
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Re: ALG I bewilligt, Rehaantrag gefragt

Ungelesener Beitrag von maday » Di 12. Feb 2013, 18:18

Fatbob hat geschrieben:Rentenantrag ist eigendlich immer eine Reha-Antrag..Nur mit den Unterschied das sie zahlen müssen ab datum des Antrages,bei Reha ist das so weit wir wissen immer eine andere Sache.
@ Fatbob: Mein Rentenbescheid beruft sich auf das REHA-Beantragsdatum und dem entsprechend wurde auch rückwirkend die Rente gezahlt, ohne wenn und aber. Den eigentlichen Rentenantrag habe ich erst im Juli 2012 nach der Aufforderung der RV gestellt. Rente gezahlt wurde mir rückwirkend ab August 2010.

Aber dies ist hier alles unwichtig. Der Threaderöffner möchte möglichst schnell in REHA und nicht in Rente. Ich wollte bei meinen REHA-Anträgen auch auf keinen Fall in Rente. Aber erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.
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