Ungelesener Beitrag
von k@lle » Fr 30. Nov 2012, 07:12
seit dem 01. Juli 2011 haben Patienten mit besonders schweren und dauerhaften Erkrankungen die Möglichkeit, sich die Verordnung von Heilmitteln langfristig von ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. Die Heilmittel-Richtlinie (HM-RL) sagt in § 8 Abs. 5 hierzu:
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&Quelle :
http://www.kvberlin.de/20praxis/80servi ... ngzeit.pdf
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(DalaiLama )