Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
Vrori
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 6. Dez 2012, 13:35

Hallo,

man bekommt nur dann KG wieder, wenn man arbeitsfähig war und eine neue 3-Jahres-Frist beginnt.

Mit dem erstmaligen Auftreten einer Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung, beginnt ein 3-Jahres-zeitraum.

z.B. Magenschmerzen...au ab 5.1.2010...

die 3-Jahres-Frist beginnt vom 5.1.2010 und endet am 4.1.2013..

innerhalb dieser 3-Jahres-Frist hat man ingesamt 78 Wochen Anspruch auf KG wegen "Magen"...einschl.Lohnfortzahlung durch den AG...

wenn zu Beginn der erneuten Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit zufällig eine neue 3-Jahres-Frist beginnt und man mit KG-Anspruch versichert ist, gibt es erneut KG für dieselbe Erkrankung...also z.B. wieder für die "Magensache"..

Beispiel bei mir:

erstmaliges Auftreten der Erkrankung und AU...30.10.2006....3-Jahres-Frist ..30.10.06 - 29.10.09...

ich war wegen deer Erkrankung insgesamt nur 3 Monate au...

im Januar 09 wurde ich erneut au..wegen der gleichen Erkrankung...aber dauerhaft au....ich bekam nach 42 Tagen Lohnfortzahlung ganz normal mein KG....und ein neuer Anspruch auf 78 Wochen begann am 30.10.09...da zu dem Termin eine neue 3-Jahres-Frist begann...somit habe ich länger als 78 Wochen KG-Anspruch gehabt...
eine neue 3-Jahres-Frist hat für mich am 30.10.12 begonnen...zu der Zeit war ich aber bereits nicht mehr berufstätig...und habe auch kein ALG I mehr bezogen, weil die ja das ALG I zum 1.2.2012 rechtswidrig eingestellt haben...aber im Grundsatz hätte ich als Arbeitslose einen neuen Anspruch auf KG gehabt...wenn ich nicht als Nahtlosigkeitsfall laufen würde...die KK würde auch prüfen, ob insgesamt gesehen, eine volle Arbeitsfähigkeit bestanden hat...und das würde vermutlcihe der MDK verneinen....

hier ist es m.E. sehr gut beschrieben:

http://www.kv-media.de/kg_dauer.php
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Schahri
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Schahri » Do 6. Dez 2012, 16:50

Care hat geschrieben: Könnte man die noch nachreichen bei der KK?
Natürlich! Und auf jedenfall solltest du die AU-Bescheinungen zur KK senden.

Ich geb ja zu, ich hab meine auch noch hier liegen und hab sie noch nicht an die KK geschickt - aber hin müssen sie da.

LG
Schahri
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Schahri

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Dinkelchen
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Fr 7. Dez 2012, 21:10

Noch immer kein Bescheid von der AfA. Mein Antrag auf ALG nach §145 liegt dem Amt seit dem 30.10. vor. Die Schweigepflichtentbindungen und Gesundheitsfragebogen seit dem 16.11.. Sollte ich mal nachfragen oder warte ich lieber noch etwas?

Care
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Care » Sa 8. Dez 2012, 00:25

Hallo Dinkelchen,

ich musste auch sehr lange warten. Ich hatte den Antrag auf ALG1 Ende August 2012 gestellt und habe den Bewilligungsbescheid erst Anfang November erhalten.
Hatte 2 Monate kein Geld bekommen. Hier im Forum wurde mir geraten, was zu unternehmen. Ich hatte abgewartet, da ich verheiratet bin und nicht ganz so sehr darauf angewiesen war. Ich wollte keinen Nervenkrieg. :nein: Hatte ja auch so Angst vor der AfA, wie Du. :Angst:
Bin froh, dass der ÄD nach Aktenlage so entschieden hat, dass der § 145 für mich Anwendung findet.
Warte mal, was die anderen Dir hier raten.

@Vrori, danke für Deine ausführliche Erklärung, vorallem an Hand deines Beispieles. Da kann man es besser verstehen. :jaa:

@Schahri, dann werde ich sie mal zur KK schicken. Danke für die Info. :smile:

LG Care

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 8. Dez 2012, 01:04

Hallo Dinkelchen, :smile:
Noch immer kein Bescheid von der AfA. Mein Antrag auf ALG nach §145 liegt dem Amt seit dem 30.10. vor. Die Schweigepflichtentbindungen und Gesundheitsfragebogen seit dem 16.11.. Sollte ich mal nachfragen oder warte ich lieber noch etwas?
seit wann bist du schon ausgesteuert, habe ich gerade vergessen (sind ja so viele verschiedene Daten hier), für November hättest du doch sicher schon Geld bekommen müssen, ODER... :confused: :Gruebeln:

Da solltest du ruhig mal machfragen aber wenn möglich schriftlich (per Fax ???) am Telefon (besonders auf der Hotline) eiern die meistens auch nur rum und jeder erzählt dir was anderes, du brauchst doch das Geld und hast einen Anspruch darauf, egal was da nun für ein GA erstellt wird.
Frage einfach nach wo dein Bescheid bleibt, da alle Unterlagen bereits seit dem 30.10 /16.11. bei der AfA vorliegen, die geduldigen Antragsteller sind denen immer die Liebsten. :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Do 20. Dez 2012, 13:32

Doppeloma hat geschrieben:seit wann bist du schon ausgesteuert, habe ich gerade vergessen (sind ja so viele verschiedene Daten hier), für November hättest du doch sicher schon Geld bekommen müssen, ODER... :confused: :Gruebeln:
Seit dem ersten November. Habe bisher aber kein Geld bekommen :nein:
Am 15.12. habe ich schriftlich nachgefragt was mit meinem Bescheid ist, heute kam dann ein Brief zurück mit der Aufforderung, dass ich einen Rehaantrag stellen soll. Mein Gutachten liegt scheinbar vor mit der Aussage, dass ich nur noch weniger als 15 Std die Woche arbeiten kann. Gesehen habe ich das Gutachten allerdings noch nicht. Wortlaut: "Wenn Sie den Antrag gestellt haben, müssen Sie bei der Feststellung des Rentenversicherungsträgers mitwirken. Dies gilt auch für vorbereitende Maßnahmen wie das Aufsuchen von Beratungsstellen. Die Deutsche Rentenversicherung wird mich informieren, wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen. Solange Sie nicht mitwirken darf ich ALG nicht zahlen."

Ich frage mich wie lange ich noch warten soll und was ich noch alles beantragen und unterschreiben muss damit die endlich zahlen. :confused:

LG Dinkelchen

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 20. Dez 2012, 19:41

Hallo Dinkelchen, :smile:
Gesehen habe ich das Gutachten allerdings noch nicht. Wortlaut: "Wenn Sie den Antrag gestellt haben, müssen Sie bei der Feststellung des Rentenversicherungsträgers mitwirken.


Dann fordere dir das GA der AfA an, verlange DIREKT beim Med. Dienst den Teil A UND den Teil B, im Übrigen hast du längst Anspruch auf die ZAHLUNG von ALGI, sehe ich genau wie du, wovon wollen die das jetzt noch so abhängig machen.
Dies gilt auch für vorbereitende Maßnahmen wie das Aufsuchen von Beratungsstellen. Die Deutsche Rentenversicherung wird mich informieren, wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen. Solange Sie nicht mitwirken darf ich ALG nicht zahlen."
Das ist doch wirklich die Höhe, das ALGI ist nicht von deiner Mitwirkung bei der Rentenkasse abhängig, da muss man sowieso "mitwirken" wenn man Anträge gestellt hat, damit darüber entschieden werden kann, hast du nicht längst einen EM-Renten-Antrag laufen ???
Dann bräuchtest du natürlich nicht zusätzlich einen Reha-Antrag stellen, ich bin da gerade nicht so auf dem Laufenden mit deiner Sache, entschuldige...
Ich frage mich wie lange ich noch warten soll und was ich noch alles beantragen und unterschreiben muss damit die endlich zahlen.
GAR NICHTS ist aktuell mehr nötig, du hast den Antrag abgegeben und sogar noch Unterlagen für den Med. Dienst (schon das war freiwillig), jetzt sollen die endlich deinen Bescheid fertig machen und dein Geld für November überweisen, nächste Woche ist schon das Dezembergeld fällig.
Es wird Zeit, dass du dich darüber massiv in Nürnberg beschwerst, droh denen ruhig an, dass du dich an das Sozialgericht wenden wirst, weil du sonst bal nichts zu Essen mehr hast und die Miete nicht mehr zahlen kannst, das ist wirklich eine bodenlose Frechheit was da mit Beitrags-Zahlern gemacht wird. :keule: :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Irgendwelche Anträge bei der DRV kannst du vermutlich auch erst nach den Feiertagen stellen, die warten doch nicht nur auf dich und machen Weihnachten fast alle erst mal Urlaub ...wie es dir da geht ist denen natürlich wieder mal egal... :Verwirrt: :Hilfe:

E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

schick da eine Mail hin (spätestens morgen früh!!!), das geht am schnellsten, schildere kurz was du hier geschrieben hast, häng das Schreiben an und frage ruhig klar nach, ob du jetzt über Weihnachten hungern sollst, weil kein Antrag bei der DRV mehr möglich ist vor den Feiertagen, denen würde ich jetzt SOOO die Hölle heiß machen, dass denen höen und sehen vergeht.
Hab keine Angst, wehre dich, ich denke mal dann bekommst du ganz schnell den Bescheid und wenigstens noch nächste Woche dein Geld.

Wenn die nur labern, gleich die nächste Mail hinterher, dass du mit solchen Auskünften nichts anfangen kannst, du brauchst schnelle HILFE und dafür sind die da.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Schahri » Do 20. Dez 2012, 22:04

Hallo Dinkelchen,

so ein ähnliches Schreiben hatte ich auch erhalten - AfA verweigert Leistungsbescheid - und am nächsten Tag hatte ich wider Erwarten den Leistungsbescheid im Briefkasten.

Ich drücke ganz fest die Daumen, das es bei dir auch so ist.

LG und dennoch schöne Weihnachten
Schahri
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Re: AW: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Sa 22. Dez 2012, 02:15

Danke, das Daumendrücken hat sich gelohnt. Leistungsbescheid war heute in der Post, selbes Datum wie der Brief vom Tag davor. Nur wird sich auf dem Bescheid auf § 136 berufen, wo der Antrag doch auf § 145 gestellt wurde.
Ach und die Zahlung wird in Kürze vorgenommen, ich vermute mal nicht mehr in diesem Jahr. Ohne mein Gespartes wäre ich längst handlungsunfähig, schon ziemlich frech was die einem zumuten..

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 22. Dez 2012, 02:30

Hallo Dinkelchen, :smile: :applaus:
Danke, das Daumendrücken hat sich gelohnt. Leistungsbescheid war heute in der Post, selbes Datum wie der Brief vom Tag davor.


Da sieht man wieder welchen Unsinn die so gleichzeitig schreiben und rausschicken, nur um die Leute zu verunsichern, steht denn wenigstens auch drin, dass deine offenen zustehenden Leistungen jetzt umgehend überwiesen werden ... :confused: :Gruebeln:
Nur wird sich auf dem Bescheid auf § 136 berufen, wo der Antrag doch auf § 145 gestellt wurde.
Das steht da NIE drin im Bescheid, dass der Antrag nach § 145 gestellt wurde hat mit deinem gesetzlichen Anspruch (nach der Aussteuerung) an sich zu tun, das muss da nicht drin stehen.
Der § 136 SGB III ist der allgemeine Leistungs-§ für die Zahlung nvon ALGI, das braucht dich nicht beunruhigen, solange die Berechnungen und der bewilligte Zeitraum in Ordnung sind ist das gut so, es würde NICHTS für dich ändern wenn da der § 145 stehen würde.

Freu dich, dass du jetzt beruhigt in die Feiertage gehen kannst, spätestens am 28.12. sollte ordentlich Geld auf deinem Konto sein, denn da ist ja schon der Zahltag für den Monat Dezember, zum Glück sind die nach dem Bescheid meist sehr schnell mit der Überweisung. :ic_up:

Liebe Grüße und frohe Feiertage wünschen dir Doma und Dopa :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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