Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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Dinkelchen
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Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Fr 5. Okt 2012, 14:14

Hallo zusammen :Hilfe: ,

mir glüht der Schädel. Ich habe jetzt einige Stunden damit verbracht das Inet zu durchforsten nach Ratschlägen wie ich richtig zu handeln habe was die AA angeht, aber im Endeffekt bin ich jetzt noch verwirrter als zuvor, weil jeder was anderes behauptet.

So, ich hatte noch nie was mit der AA zu tun bzw war noch nie von ihr abhängig. Heute ist der Stand der Dinge, dass ich 17 Monate Krankengeld bezogen habe, das Ende diesen Monats ausläuft. Das Schreiben der KK habe ich am 7. September bekommen. Darin werde ich aufgefordert mich bei der AA melden und ALG zu beantragen. Dafür hat eine Arbeitssuchend- als auch eine Arbeitslosenmeldung zu erfolgen! Mein Arbeitsverhältnis besteht allerdings noch. :Gruebeln: Das Schreiben der KK soll ich der AA vorlegen.

Laut meinen Forschungen steht mir ALGI nach § 125 SGBIII zu. Und da fängt der Zirkus an. Der eine sagt man muss dafür arbeitsfähig sein, ein anderer behauptet das Gegenteil. Dann wird gesagt dass dieses Geld nur unter der Voraussetzung einer Beantragung von Rente bewilligt wird, einige stimmen widerum dagegen. Es wird dazu geraten nur in Begleitung einer sachkundigen Person, am besten Anwalt, zu einem AA-Termin zu gehen, wieder andere meinen man soll einfach brav das Spielchen von der AA mitmachen damit alles glatt läuft und keine Reibereien entstehen. Über die Entbindung der Schweigepflicht wird ebenfalls diskutiert. Manche gehen dagegen an, weil sie sagen es ist eine freiwillige Angabe, die von der AA dann jedoch mit Drohungen bombadiert werden. Es wird außerdem empfohlen jegliche Aufforderungen und Aussagen seitens der AA niemals nur mündlich entgegenzunehmen sondern schriftlich bestätigen zu lassen. Kluge Leute sollen dezent fallen lassen dass sie in der Gewerkschaft oder VDK sind, nur dann würde man rechtmäßig behandelt.

Ich habe nun völlige Panik der Willkür eines demotivierten und verbitterten AA-Mitarbeiter ausgeliefert zu sein, von deren Laune mein zukünftiger Lebensstandard abhängt. Wie gesagt habe ich null Erfahrung was Behördengänge, Sozialleistungen und ähnliches angeht.

Mein Lebenslauf liest sich nahtlos. Schule, Ausbildung, Arbeit. Nach 8,5 Jahren im Beruf hat meine Psyche dann die Notbremse gezogen. Gerade vor wenigen Tagen habe ich meinen letzten Zahlschein vom Arzt unterschreiben lassen. Eine Therapie ist in Aussicht, der Beginn jedoch zur Zeit noch nicht ganz klar. Ich möchte wieder ins Berufsleben sobald sich mein Seelenleben stabilisiert hat. Wann das genau sein wird lässt sich im Moment noch nicht sagen. Zurück in meinen alten Beruf kann und will ich nicht. :nein:

Weder habe ich eine Rechtsschutzversicherung, noch kenne ich sachkundige Personen die mich beim Gang zur AA unterstützen könnten. Ich bin lediglich Mitglied in der Gewerkschaft, welche ich zu dem Problem auch schon angeschrieben, bisher aber noch keine Antwort erhalten habe.

Da ich finanzielle Nachteile für mich verhindern möchte sitzt mir auch noch die Zeit im Nacken und alles was mir momentan bleibt ist ein übergroßes Fragezeichen über meinem Kopf und die Hoffnung, dass mir jemand von euch sagt wie dieses System in dem wir leben funktioniert. Handel ich schlicht nach dem Schreiben der KK oder tappe ich damit in die Fallen der AA?

:confused: verzweifelte Grüße,
Dinkelchen

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Doppeloma
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 6. Okt 2012, 17:22

Hallo Dinkelchen, :umarm:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns :Bussi:

zu deinen Fragen gibt es hier schon einige Antworten, darum werde ich nicht alles nochmal schreiben, sondern dir auch einige Links setzen, wo du das dann genauer nachlesen kannst.
Diese Informationen beruhen auf der aktuellen Rechtslage, wir versuchen das hier immer auch AKTUELL zu halten, so gut es geht, damit möglichst Keiner herumraten muss, was denn nun wirklich stimmt, Garantien für den Erfolg unserer Ratschläge können wir natürlich auch nicht übernehmen. :nein:
So, ich hatte noch nie was mit der AA zu tun bzw war noch nie von ihr abhängig. Heute ist der Stand der Dinge, dass ich 17 Monate Krankengeld bezogen habe, das Ende diesen Monats ausläuft. Das Schreiben der KK habe ich am 7. September bekommen. Darin werde ich aufgefordert mich bei der AA melden und ALG zu beantragen. Dafür hat eine Arbeitssuchend- als auch eine Arbeitslosenmeldung zu erfolgen! Mein Arbeitsverhältnis besteht allerdings noch. Das Schreiben der KK soll ich der AA vorlegen.
Es überrascht mich ein wenig, dass du deine Fragen jetzt erst stellst, denn die Meldung bei der AfA (mit dem Bescheid der KK zu deiner Aussteuerung ab dem XXX) wäre unbedingt sofort notwendig gewesen, hast du dich denn inzwischen bei der AfA gemeldet und ab WANN genau bekommst du denn jetzt KEIN Krankengeld mehr...WAS hast du bisher unternommen, immerhin ist inzwischen schon Oktober... :confused: :Gruebeln:
Laut meinen Forschungen steht mir ALGI nach § 125 SGBIII zu. Und da fängt der Zirkus an. Der eine sagt man muss dafür arbeitsfähig sein, ein anderer behauptet das Gegenteil. Dann wird gesagt dass dieses Geld nur unter der Voraussetzung einer Beantragung von Rente bewilligt wird, einige stimmen widerum dagegen.


Aktuell (seit dem 01.04.2012) ist es der § 145 SGB III, der den Anspruch auf ALGI nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld (sogenannte Nahtlosigkeit) regelt und es geht NICHT darum Arbeits-Fähig (also nicht mehr krank) sondern "Arbeitsbereit mit dem Restleistungs-Vermögen" zu sein, man DARF also nicht betonen (bei der AfA /Antragstellung), dass man überhaupt NIX arbeiten KÖNNE, in welchem Rahmen diese "Restleistungsfähigkeit" noch vorhanden ist, wird dann der Amtsarzt (der AfA) feststellen.

Bitte lese dir dazu auch noch weitere Informationen durch, z.B. HIER ...

viewtopic.php?f=7&t=224&hilit=nahtlosigkeit

bitte bedenke immer , dass aktuell der § 145 gemeint ist, vom Inhalt hat sich NICHTS besonders geändert, aber es ist nicht möglich das in ALLEN Beiträgen zu ändern, die Zeit und die Kraft hat hier leider auch Keiner ... :Ohnmacht:
Es wird dazu geraten nur in Begleitung einer sachkundigen Person, am besten Anwalt, zu einem AA-Termin zu gehen, wieder andere meinen man soll einfach brav das Spielchen von der AA mitmachen damit alles glatt läuft und keine Reibereien entstehen.
Es ist weder eine "sachkundige" Person und schon gar KEIN Anwalt notwendig, um sich bei der AfA wegen der Aussteuerung zu melden und/oder dort Einladungs-Termine wahrzunehmen (dein Arbeitsplatz bleibt dabei AUCH bestehen), einen Anwalt könnte der SB sogar ablehnen, eine Begleitperson (Beistand nach § 13 SGB X) ist allerdings zu empfehlen, denn "vier Ohren hören mehr als zwei" und falls es wirklich Probleme oder falsche /ungenaue Auskünfte geben sollte, hat man dafür später (NACH dem Temin :ic_up: ) einen Zeugen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Ein Beistand DARF nicht ohne Grund abgelehnt werden, ein "Zeuge" Anwalt schon, denn du bist ja nicht vor Gericht geladen sondern zur Arbeitsagentur, Beistand KANN jeder Erwachsene sein, dem DU ausreichend vertraust.
Über die Entbindung der Schweigepflicht wird ebenfalls diskutiert. Manche gehen dagegen an, weil sie sagen es ist eine freiwillige Angabe, die von der AA dann jedoch mit Drohungen bombadiert werden.
Zum Antrag und zur ärztlichen Untersuchung kannst du hier Einiges nachlesen, auch ein Muster-Antrag ist dabei, denn es werden die gleichen Formulare verwendet, wie für "normale Arbeitslose" , manche Fragen muss man aber als "Ausgesteuerter" etwas anders beantworten oder läßt sie erst mal ganz OFFEN... :lesen: :aha:

viewtopic.php?f=3&t=1751

Schweigepflicht-Entbindungen SIND generell erst mal freiwillig, so ist es gesetzlich geregelt, das steht auch auf den Formularen (inzwischen) extra drauf, ob man die unterschreiben will, muss JEDER für sich selbst entscheiden, es hängt ja auch ein wenig davon ab, welche gesundheitlichen Unterlagen (und /oder Ärzte) am Besten zum aktuellen Zustand Auskunft geben könnten.

Man sollte jedenfalls NICHT ohne gründliche Überlegung ALLE (von der AfA) vorgelegten Schweigepflicht-Entbindungen unterschreiben, es sind auch welche für Stellen dabei, bei denen man noch nie zu einer Untersuchung war, wozu sollte man da eine Schweigepflicht-Entbindung geben... :confused: :Gruebeln:

Der AfA-Arzt soll deine aktuelle Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt (für die Vermittlung in ANDERE mögliche Tätigkeiten) prüfen, er wird und soll dich keineswegs zukünftig behandeln oder irgendwie in deine Behandlungen (bei deinen behandelnden Ärzten) eingreifen, dazu ist er gar nicht berechtigt, auch eine weiterhin bestehende AU-Bescheinigung KANN er nicht aufheben, die solltest du aber NICHT mehr bei der AfA abgeben.
Unter dieser Prämisse solltest du die notwendigen Befunde /Berichte /Schweigepflicht-Entbindungen selbst auswählen und unbedingt ein eigenes Verfalls-Datum auf diese Unterlagen setzen, denn aktuell gelten erteilte Schweigepflicht-Entbindungen (bei der AfA) für 3 volle Jahre, das ist nicht notwendig für eine einmalige Untersuchung.

In den meisten Fällen werden diese Unterlagen bereits bei der Antragstellung mit ausgegeben und man soll das dann auch bei den SB (Leistungs-Abteilung /Vermittlung) kurzfristig (zur Weiterleitung an den ärztlichen Dienst) abgeben, bei Möglichkeit dazu ist es besser das DIREKT an den Med. Dienst zu geben, ansonsten NUR in einem fest verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung, denn die SB haben KEIN Recht, deine medizinischen Unterlagen zu LESEN und/oder zu PRÜFEN.

Solche Sachen gehen NUR einen Arzt was an, auch über deine Krankheiten /Gesundheitsprobleme brauchst du mit KEINEM SB zu sprechen, viele SB (besonders in der Vermittlung) tun gerne so, als ob sie in ihrer Tätigkeit schon genügend medizinische Kenntnisse (Erfahrungswerte) gesammelt hätten, das ersetzt aber KEIN Medizin-Studium. :ic_down:
Es wird außerdem empfohlen jegliche Aufforderungen und Aussagen seitens der AA niemals nur mündlich entgegenzunehmen sondern schriftlich bestätigen zu lassen.


Das ist auch völlig RICHTIG, denn auf mündliche Aussagen kann man sich im Ernstfall NICHT berufen, weil man das nicht beweisen KANN "was da so gesagt wurde", gleiches gilt für den Inhalt von Telefonaten, man braucht auch KEINE Telefon-Nummer angeben (das ist freiwillig und man läßt es lieber bleiben !!!), telefonisch klärt man NUR "unwesentliche Kleinigkeiten" (DU kannst ja trotzdem anrufen, das berechtigt aber die AfA nicht, DICH anzurufen), ALLES Wichtige bitte IMMER NUR schriftlich (per Fax und/oder Post als Übergabe- Einschreiben) ... :jaa: :ic_up:

Ist man VOR ORT (im Amt) sollte man sich alle Abgaben von Unterlagen /Anträgen unbedingt schriftlich bestätigen lassen (vom SB /vom "Empfang"), man glaubt gar nicht wieviele WICHTIGE Sachen da heutzutage so bei Behörden "verloren gehen können" ...also niemals etwas aus der Hand geben, OHNE eine eigene Sicherheits-Kopie UND die Bestätigung der Abgabe ZU HAUSE zu haben... :aha: :aha: :aha:
Kluge Leute sollen dezent fallen lassen dass sie in der Gewerkschaft oder VDK sind, nur dann würde man rechtmäßig behandelt.
KLUGE Leute gehen da NICHT OHNE Beistand hin, wenn man ALLEINE mit dem SB dort sitzt, dann kann man denen erzählen, dass man "mit dem Papst verwandt" wäre, das interessiert die nicht wirklich, KLUGE Leute machen sich selber kundig (so wie du es gerade tust :ic_up: ), damit sie ihre Rechte überhaupt einigermaßen kennen, das bekommen die SB oft sehr schnell mit, ob jemand ein wenig Ahnung hat oder so total "Naiv" dort vor ihnen sitzt, dass man erzählen kann was man will, OHNE Gegenwehr /Gegen-Argumente / Fragen nach der konkreten Rechtslage (DIE §§ bitte schriftlich, damit ich das mal "von meinem Anwalt prüfen lassen kann" :jaa: :cool: :grinser: ) ...

Solche (wirklich KLUGEN) Leute bringen die SB viel eher aus dem Konzept und auf den rechtlich korrekten Weg, es ist übrigens unerheblich, ob du tatsächlich einen Anwalt HAST und dort nachfragen wirst...DAS WEISS der SB aber auch nicht genau, so kann man auch gut Unterlagen erst mal "zur Prüfung" mitnehmen, die man dort angeblich dringend und sofort unterschreiben soll (EGV z.B.), NICHTS kann so wichtig sein, dass man es SOFORT ungeprüft unterschreiben MUSS... :Verwirrt: :Heiss:
Ich habe nun völlige Panik der Willkür eines demotivierten und verbitterten AA-Mitarbeiter ausgeliefert zu sein, von deren Laune mein zukünftiger Lebensstandard abhängt.


Dein aktueller Lebensstandard (mit ALGI) hängt im Moment von deinen eingezahlten Beiträgen aus deinem bisherigen Arbeitsleben ab und NICHT von der Willkür und/oder Laune deines zugeteilten Vermittler-SB, da hast du wohl eher gewisse Infos aus dem Bereich Hartz 4 im Kopf, ganz so eigenmächtig läuft es bei der AfA (im Regelfall) noch nicht, sofern du keine wirklichen Angriffspunkte lieferst und deinen "Mitwirkungs-Pflichten" nachkommst.

Zu mindest hat man da im Notfall noch deutlich MEHR Rechte und mehr Möglichkeiten sich zu Beschweren, als im SGB II...darüber was DORT (leider) alles möglich ist solltest du besser noch gar nicht nachdenken.
Mein Lebenslauf liest sich nahtlos. Schule, Ausbildung, Arbeit. Nach 8,5 Jahren im Beruf hat meine Psyche dann die Notbremse gezogen. Gerade vor wenigen Tagen habe ich meinen letzten Zahlschein vom Arzt unterschreiben lassen. Eine Therapie ist in Aussicht, der Beginn jedoch zur Zeit noch nicht ganz klar. Ich möchte wieder ins Berufsleben sobald sich mein Seelenleben stabilisiert hat. Wann das genau sein wird lässt sich im Moment noch nicht sagen. Zurück in meinen alten Beruf kann und will ich nicht.
Da wäre ja (je nach deinem Alter) auch eventuell an eine "Teilhabe am Arbeitsleben" zu denken (Umschulung z.B), es MUSS nicht unbedingt ein EM-Renten-Antrag gestellt werden, nicht für jeden Fall ist das die einzig machbare Lösung, dass du in deinen bisherigen Beruf nicht zurück WILLST, das solltest du besser für dich behalten...eine Teilhabe (berufliche Reha) wird NUR bewilligt wenn man aus gesundheitlichen Grunden (das stellt dann die DRV fest) im bisherigen Beruf NICHT mehr KANN, ob man noch will ist dafür (bei der DRV) nebensächlich...

Dann müßte man sich eine komplette berufliche Veränderung aus der eigenen Tasche bezahlen/leisten können... :lesen:
Weder habe ich eine Rechtsschutzversicherung, noch kenne ich sachkundige Personen die mich beim Gang zur AA unterstützen könnten. Ich bin lediglich Mitglied in der Gewerkschaft, welche ich zu dem Problem auch schon angeschrieben, bisher aber noch keine Antwort erhalten habe.
Das brauchst du auch alles nicht unbedingt, um dein ALGI nach der Aussteuerung zu beantragen, die Gewerkschaften interessieren sich auch eher wenig für ausgesteuerte Leute, die noch einen JOB HABEN UND der VDK hat eher überhaupt KEINE Ahnung von dieser Materie, sagt immer nur "machen Sie was die AfA will, dann wird das schon", habe ich jedenfalls schon oft genug gehört. :Verwirrt: :Hilfe:
Da ich finanzielle Nachteile für mich verhindern möchte sitzt mir auch noch die Zeit im Nacken und alles was mir momentan bleibt ist ein übergroßes Fragezeichen über meinem Kopf und die Hoffnung, dass mir jemand von euch sagt wie dieses System in dem wir leben funktioniert.


Je nachdem, ab wann dein Krankengeld jetzt beendet ist (oder schon war ???), kannst du dir die finanziellen Nachteile schon selber produziert haben, wenn du überhaupt noch NICHT bei der AfA gewesen bist :confused: ...denn mit dem Krankengeldbezug endet auch zunächst mal deine Kranken-Versicherung (das steht auch in dem Schreiben der KK drin) und die "lebt erst wieder auf" mit einem Leistungs-Bescheid von der AfA, es sei denn du zahlst die (freiwilligen) Pflichtbeiträge solange selber.
Handel ich schlicht nach dem Schreiben der KK oder tappe ich damit in die Fallen der AA?
Danach hättest du längst handeln MÜSSEN, es sei denn du kannst ohne Geld und Krankenversicherung auskommen...aus ANGST :Angst: GAR NICHTS zu machen, löst auch keine Probleme, das schafft höchstens zusätzlich Neue, die durch rechtzeitiges Handeln zu verhindern gewesen wären... :Ohnmacht:

Bitte frage nach, wenn du was nicht verstanden hast ... :jaa:

Bis später liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Dinkelchen
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mo 8. Okt 2012, 17:00

Hallo Doppeloma :umarm:

lieben Dank für deinen Willkommensgruß und die aufwendige Antwort :schuechtern:


Es überrascht mich ein wenig, dass du deine Fragen jetzt erst stellst, denn die Meldung bei der AfA (mit dem Bescheid der KK zu deiner Aussteuerung ab dem XXX) wäre unbedingt sofort notwendig gewesen, hast du dich denn inzwischen bei der AfA gemeldet und ab WANN genau bekommst du denn jetzt KEIN Krankengeld mehr...WAS hast du bisher unternommen, immerhin ist inzwischen schon Oktober... :confused: :Gruebeln:

Also ich gebe zu, dass es ein Fehler war solange zu warten. :ic_down: Normal ist das nicht meine Art, zumindest nicht bei Fristen und behördlichen/amtlichen/offiziellen Angelegenheiten, eben weil ich um die Konsequenzen weiß und sogar selbst schon Menschen in meinem Umfeld vor schlimmerem bewahrt habe.. paradox, nicht wahr? In meinem aktuellen Fall hat mich mein Unwissen nicht angemessen reagieren lassen, eben weil Behörden eh ein Graus sind um die ich gern einen Bogen mache und auch, weil ich einfach nicht wußte wo ich Hilfe und Unterstützung bekommen kann.. ja, bis ich dann endlich Google bemüht habe. :aha:

Der Stand ist nun der dass ich heute mit einer Anspannung eines Strommastes bei der AfA aufgekreuzt bin, bewaffnet mit allen Ratschlägen die ich bekommen habe und entsprechenden Paragraphen. Weil ich mega verunsichert war was ich der Dame am Empfang denn nun mitteilen muss und was nicht, war ich eher kurz angebunden und sie war sichtlich genervt, weil sie mir alles aus der Nase ziehen musste. Dabei entstanden einige Mißverständnisse, so dass sie mich im ersten Anlauf schon wieder nach Hause schicken wollte. Meine Reaktion darauf kannst du dir vielleicht denken.. :Veraergert: :Wut: :Laber: Als sie dann aber verstand dass ich ausgesteuert werde ging alles relativ fix. Mit einem AfA-Neuling-Zettel sollte ich ins Wartezimmer. Der Zettel blieb leer, da ich mich sträubte ihn auszufüllen, aber da die SB dann sowieso einiges davon abgefragt hat denke ich, dass sich das Formular eh erledigt hat. Mit einem Packen Papier und der Meldebestätigung mit heutigem Datum :ic_up: in der Tasche durfte ich dann gehen.


Aktuell (seit dem 01.04.2012) ist es der § 145 SGB III, der den Anspruch auf ALGI nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld (sogenannte Nahtlosigkeit) regelt und es geht NICHT darum Arbeits-Fähig (also nicht mehr krank) sondern "Arbeitsbereit mit dem Restleistungs-Vermögen" zu sein, man DARF also nicht betonen (bei der AfA /Antragstellung), dass man überhaupt NIX arbeiten KÖNNE, in welchem Rahmen diese "Restleistungsfähigkeit" noch vorhanden ist, wird dann der Amtsarzt (der AfA) feststellen.

Danke, ist von der SB auch so eingetragen worden, also der korrekte Paragraph :smile:

[quote]Unter dieser Prämisse solltest du die notwendigen Befunde /Berichte /Schweigepflicht-Entbindungen selbst auswählen und unbedingt ein eigenes Verfalls-Datum auf diese Unterlagen setzen, denn aktuell gelten erteilte Schweigepflicht-Entbindungen (bei der AfA) für 3 volle Jahre, das ist nicht notwendig für eine einmalige Untersuchung.[quote]

Und was wäre eine zu empfehlende Frist deiner Meinung nach? Ich hätte so spontan an einen Monat gedacht.

In den meisten Fällen werden diese Unterlagen bereits bei der Antragstellung mit ausgegeben und man soll das dann auch bei den SB (Leistungs-Abteilung /Vermittlung) kurzfristig (zur Weiterleitung an den ärztlichen Dienst) abgeben, bei Möglichkeit dazu ist es besser das DIREKT an den Med. Dienst zu geben, ansonsten NUR in einem fest verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung, denn die SB haben KEIN Recht, deine medizinischen Unterlagen zu LESEN und/oder zu PRÜFEN.

Die Unterlagen habe ich bekommen, nur die Adresse vom Arzt nicht, obwohl ich danach gefragte habe. :nein: Bleibt nur noch der Umschlag..

Solche Sachen gehen NUR einen Arzt was an, auch über deine Krankheiten /Gesundheitsprobleme brauchst du mit KEINEM SB zu sprechen, viele SB (besonders in der Vermittlung) tun gerne so, als ob sie in ihrer Tätigkeit schon genügend medizinische Kenntnisse (Erfahrungswerte) gesammelt hätten, das ersetzt aber KEIN Medizin-Studium. :ic_down:

Da war meine SB sehr korrekt, denn das wollte sie gar nicht wissen, nur ob Behinderungen vorliegen.


Das ist auch völlig RICHTIG, denn auf mündliche Aussagen kann man sich im Ernstfall NICHT berufen, weil man das nicht beweisen KANN "was da so gesagt wurde", gleiches gilt für den Inhalt von Telefonaten, man braucht auch KEINE Telefon-Nummer angeben (das ist freiwillig und man läßt es lieber bleiben !!!), telefonisch klärt man NUR "unwesentliche Kleinigkeiten" (DU kannst ja trotzdem anrufen, das berechtigt aber die AfA nicht, DICH anzurufen), ALLES Wichtige bitte IMMER NUR schriftlich (per Fax und/oder Post als Übergabe- Einschreiben) ... :jaa: :ic_up:

Bei diesem Absatz muss ich grinsen, denn die SB hat nach meiner TelNummer gefragt, woraufhin ich meinte, dass ich nur schriftlich kommunizieren möchte. Das war auch erst ok, sie hat stattdessen meine Email-Adresse eingetragen. Es dauerte nicht lange und eine Email meiner SB trudelte ein, mit der Erklärung dass eine weitere Bearbeitung meiner AL-Meldung nur dann stattfinden kann, wenn eine Tel-Nummer vorliege. Die wäre zwingend erforderlich, damit das weitere Verfahren mit der zuständigen Abteilung besprochen werden kann und ein Rückruf eben genannter erfolgen kann. :confused: :keule:


Solche (wirklich KLUGEN) Leute bringen die SB viel eher aus dem Konzept und auf den rechtlich korrekten Weg, es ist übrigens unerheblich, ob du tatsächlich einen Anwalt HAST und dort nachfragen wirst...DAS WEISS der SB aber auch nicht genau, so kann man auch gut Unterlagen erst mal "zur Prüfung" mitnehmen, die man dort angeblich dringend und sofort unterschreiben soll (EGV z.B.), NICHTS kann so wichtig sein, dass man es SOFORT ungeprüft unterschreiben MUSS... :Verwirrt: :Heiss:


Gut gesagt. Ich musste heute NICHTS beim SB unterschreiben, das finde ich positiv.


Da wäre ja (je nach deinem Alter) auch eventuell an eine "Teilhabe am Arbeitsleben" zu denken (Umschulung z.B), es MUSS nicht unbedingt ein EM-Renten-Antrag gestellt werden, nicht für jeden Fall ist das die einzig machbare Lösung, dass du in deinen bisherigen Beruf nicht zurück WILLST, das solltest du besser für dich behalten...eine Teilhabe (berufliche Reha) wird NUR bewilligt wenn man aus gesundheitlichen Grunden (das stellt dann die DRV fest) im bisherigen Beruf NICHT mehr KANN, ob man noch will ist dafür (bei der DRV) nebensächlich...

Oh danke, da muss ich mich aber noch belesen, denn mit Rentenanträgen kenn ich mich mal wieder Null aus. Da fällt mir ein, dass meine KK mich in dem Anschreiben gebeten hat mich ebenfalls mit meiner RV in Verbindung zu setzen. Oh Graus. *mir an den Haaren rupf* :Angst: :wech: :Hilfe:

Je nachdem, ab wann dein Krankengeld jetzt beendet ist (oder schon war ???), kannst du dir die finanziellen Nachteile schon selber produziert haben, wenn du überhaupt noch NICHT bei der AfA gewesen bist :confused: ...denn mit dem Krankengeldbezug endet auch zunächst mal deine Kranken-Versicherung (das steht auch in dem Schreiben der KK drin) und die "lebt erst wieder auf" mit einem Leistungs-Bescheid von der AfA, es sei denn du zahlst die (freiwilligen) Pflichtbeiträge solange selber.


Also mein KG-Anspruch läuft zum letzten Oktobertag aus.. :Ohnmacht:


Bleibt nur noch eine Frage offen: Als Anhang zum KK-Schreiben war eine „Bescheinigung gem. §312 Abs.3 SGBIII“ - „vom Leistungserbringer auszufüllen“ und dem LOGO der AfA bei. Bis auf meinen Namen, meiner Versicherungs-NR, dem Versicherungszeitraum und der Kontaktdaten einer KK-Mitarbeiterin + ihrer Unterschrift ist nichts ausgefüllt. Die SB heute hat sich das KK-Schreiben zwar angesehen, aber jetzt bin ich mir unsicher ob sie diese Bescheinigung übersehen hat oder ob sie die gar nicht braucht. :Gruebeln:

Der erste Schritt ist getan, jetzt guck ich mir die ganzen Fragebögen mal durch.. :Zeitdruck:

:respekt: für deinen Einsatz und :Bussi:
Dinkelchen

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mo 8. Okt 2012, 18:15

Na siehst - ist ja alles soweit prima gelaufen :umarm:


LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Do 18. Okt 2012, 19:08

Huhu,

welches Verfalls-Datum schreibt ihr auf eure Schweigeflicht-Entbindungen? 3 Jahre sind ja nun maßlos überzogen..

Bin ich in irgendeiner Weise verpflichtet der AfA meine Telefon-Nummer mitzuteilen?

Was muss ich aufjedenfall beachten beim Ausfüllen von meinem Antrag auf ALG nach §145 SGBIII?

Bin dankbar für jeden Ratschlag.

Dinkelchen

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 18. Okt 2012, 23:26

Hallo Dinkelchen, :smile:
welches Verfalls-Datum schreibt ihr auf eure Schweigeflicht-Entbindungen? 3 Jahre sind ja nun maßlos überzogen..
wenn du unbedingt welche geben möchtest, dann wähle bitte genau aus, welche überhaupt notwendig sind, es sind ja oft welche bei für Stellen, wo man noch nie gewesen ist (bei mir war die BG und Sozialgericht und Gesundheitsamt dabei :confused: ), sowas solltest du GAR NICHT unterschreiben.

Bitte kopiere dir auch ALLES noch für dich selber, bevor du das bei der AfA ablieferst, damit du (z.B.) später noch selber prüfen kannst, was du genau (für wen) geschrieben und unterschrieben hast.

Was sollen denn Institutionen für Gesundheits-Unterlagen von dir haben, bei denen du noch nie untersucht wurdest...
Begrenzung auf 4 Wochen /höchstens 1 Monat mit genauer Datumsangabe (also z.B. NUR gültig BIS 20.11.2012) sollte genügen, wenn die später mal wieder was wünschen, müssen sie dich eben erneut BITTEN...

Ärzte von denen du SELBER Berichte /Befunde (als Kopie) mit nehmen (oder einreichen) kannst, brauchst du überhaupt NICHT von der Schweigepflicht entbinden.
Bin ich in irgendeiner Weise verpflichtet der AfA meine Telefon-Nummer mitzuteilen?
Nein dazu bist du NICHT verpflichtet, auch die Angabe einer Mail-Adresse /Handy-Nummer ist freiwillig (steht etwas versteckt sogar auf dem Antrag drauf!!!), du bist nur verpflichtet auf dem Postwege, an deiner Melde-Adresse erreichbar zu sein.
Auch für dich ist es allgemein besser, wenn dir die AfA ALLES schriftlich geben MUSS, du kannst ja dort trotzdem anrufen und was nachfragen, wenn es mal um irgendeine unwesentliche Kleinigkeit geht.
Was muss ich aufjedenfall beachten beim Ausfüllen von meinem Antrag auf ALG nach §145 SGBIII?
Da nimmst du am Besten unseren "Muster-Antrag" zu Hilfe, denn ein spezielles Formular (für Ausgesteuerte) gibt es dafür von der AfA nicht, es ist der gleiche Antrag den auch "normale" Arbeitslose erhalten.

viewtopic.php?f=3&t=1751

In dem Beitrag dazu kannst du auch gleich noch wichtige Hinweise nachlesen, auch (darunter) zu den Sachen vom Med- Dienst der AfA ...und bei FRAGEN, einfach fragen. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Care » Fr 19. Okt 2012, 00:24

Hallo Dinkelchen,

habe mir gerade Deinen Thread durchgelesen. Du hast genauso viel Angst, wie ich.

Ich habe vor kurzem nach der Aussteuerung auch den Antrag zu ALG 1 gestellt und inzwischen abgegeben.
Danke, ist von der SB auch so eingetragen worden, also der korrekte Paragraph
Bei dieser Aussage musste ich stutzen. Wo wurde das denn eingetragen :confused:
Bei mir nirgends :Gruebeln:

Bin froh in diesem Forum gelandet zu sein. Es werden einem sehr gute Tipps gegeben. Vorallem von unserer Doppeloma :umarm:

LG
Care

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mi 24. Okt 2012, 11:38

Care hat geschrieben: Bei dieser Aussage musste ich stutzen. Wo wurde das denn eingetragen :confused:
Bei mir nirgends :Gruebeln:

Bin froh in diesem Forum gelandet zu sein. Es werden einem sehr gute Tipps gegeben. Vorallem von unserer Doppeloma :umarm:
@ Care: Sie hat es auf meinem ALG-Antrag oben rechts neben meiner Adresse unter "sonstiges" eingetragen, also "§ 145 SGB III"
Und ja, die Tipps hier sind Gold wert :amen:

@ Doppeloma: Hm, so genau weiß ich ehrlich gesagt nicht ob ich überhaupt Schweigepflichtentbindungen abgeben will. Da diese Papiere ja auch im Zusammenhang mit der Entscheidung stehen, ob eine dienstärztliche Untersuchung stattfindet oder nicht, frage ich mich ob es überhaupt ratsam ist bei einer psychischen Erkrankung persönlich vorstellig zu werden oder lieber nach Aktenlage beurteilt zu werden. :confused:
Danke für den Link zum "Musterantrag". Super Hilfe. :aha: Allerdings bin ich dort an 3 Fragen kleben geblieben.
Muss ich bei 2d) das Beginn-Datum meiner AKTUELLEN Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eintragen oder ist meine allererste "Krankschreibung" damit gemeint?
Bei 4) habe ich das Problem, dass ich noch zu keiner einzigen Reha war und persönlich auch nichts davon halte, da ich zuviel negatives u.a. aus meinem Bekanntenkreis gehört habe. Kann die AfA mir eine Reha aufzwingen bzw entstehen bei einer Ablehnung meinerseits Nachteile für mich?
Bei 5b) wird nach Kindern gefragt die entweder von mir oder meinem Lebenspartner sind. Ich habe keine, aber mein Partner hat ein leibliches welches jedoch bei der Mutter lebt. Wir haben mit dem Kind im Grunde fast nichts zu tun. Muss ich das Kind angeben? :Hilfe:

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mi 24. Okt 2012, 13:06

Hallo Dinkelchen!
Dinkelchen hat geschrieben: Muss ich bei 2d) das Beginn-Datum meiner AKTUELLEN Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eintragen oder ist meine allererste "Krankschreibung" damit gemeint?
Du warst doch die 17 Monate KK Bezug durchgehend krankgeschrieben? Oder war da eine Unterbrechung ohne AU-Bescheinung?
Dinkelchen hat geschrieben:Bei 4) habe ich das Problem, dass ich noch zu keiner einzigen Reha war und persönlich auch nichts davon halte, da ich zuviel negatives u.a. aus meinem Bekanntenkreis gehört habe. Kann die AfA mir eine Reha aufzwingen bzw entstehen bei einer Ablehnung meinerseits Nachteile für mich?
Doppeloma hat hier des öfteren geschrieben, das die AfA wohl schon einen Antrag zur Reha (wie auch die KKs) verlangen kann, aber bei einer Ablehnung der DRV hast du deine "Pflicht" erfüllt und musst nicht in den Widerspruch gehen.

LG
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Dinkelchen
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mi 24. Okt 2012, 15:29

Schahri hat geschrieben: Du warst doch die 17 Monate KK Bezug durchgehend krankgeschrieben? Oder war da eine Unterbrechung ohne AU-Bescheinung?
@Schahri: Nein, keine Unterbrechung. :nein:

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