Wiedereingliederung

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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josi_66
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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Mo 20. Aug 2012, 21:52

Hallo ihr Lieben :smile:

Ich habe am Samstag Post von der DRV bekommen, nachdem ich denen gemeldet habe dass ich mich im Krankengeldbezug befinde und dass sie diesen Sachverhalt bitte auch der Abteilung für Rehabilitation mitteilen sollen, weil ich mich noch in einer Teilhabe am Arbeitsleben mit Eingliederungszuschuss befinde.

Der Brief war mit Eilvermerk und beinhaltet folgendes:

Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen nach Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Dabei war ein Vordruck den ich von der KK ausfüllen lassen soll, wieviel Krankengeld sie mir zahlen und dass sie diesen Vordruck zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. :confused: :Gruebeln:

Kennt jemand von Euch so einen Vordruck? Wollen die mit der KK abrechnen, evtl wegen voller Rentenbewilligung? Oder spinne ich mir da wieder was zusammen? :Gruebeln:

Liebe Grüße von Josi :Bussi:
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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » So 30. Sep 2012, 13:09

Hallo ihr Lieben..

Der Kampf mit der KK geht in die nächste Runde. Der KK ist mal wieder meine Gesundheit wichtig und deswegen soll ich am 30.10. zum Mdk :Ohnmacht:

Nun stelle ich einige Überlegungen an was ich machen soll. Ich kann nicht mehr zur Arbeit, das packe ich psychisch nicht mehr. Ich hab die totale Angst dass der MDK mich gesund schreibt und ich da wieder hin muss. Kann schon nicht mehr schlafen, weil ich ständig grüble und Angst habe.

Ich hatte ja gehofft das ich, nachdem ja meine Wiedereingliederung im Rahmen einer Teilhabe am Arbeitsleben gescheitert ist, die DRV mir eine volle Rente gibt. Aber so siehst es ja nun nicht aus.

Nun habe ich überlegt einen formlosen Rentenantrag auf volle EM-Rente zu stellen. Weiß ja nicht ob ich dann wieder einen neuen Rentenantrag stellen muss, da ich ja erst im Juli die Teilerwerbsminderungsrente unbefristet zugesprochen bekommen habe.

Ich denke dann lässt mich die KK eventuell in Ruhe. :Gruebeln:

Ich habe auch überlegt mich von meiner Chefin betriebsbedingt kündigen zu lassen. Also keine Aufhebung, sondern dass Sie mich kündigt. So wäre ich die Angst los da wieder hin zu müssen. Dann müsste ich zur Agentur für Arbeit, falls die mich gesundschreiben. Nun ja auch nicht so toll, aber die müssen ja erstmal was für mich finden, was ich überhaupt noch machen kann, weil ich ja schon teilerwerbsgemindert bin.

Was meint ihr denn zu meinen Überlegungen? Könnt ihr mir bitte einen Tip geben? :confused: :Hilfe:

Liebe Grüße sendet Euch Josi :Bussi:
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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Mo 1. Okt 2012, 10:26

Ihr Lieben..

Kann mir denn keiner einen Tip geben? Brauche eure Hilfe. :traurig:

LG Josi
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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 2. Okt 2012, 00:36

Hallo Josi, :smile:

tut mir leid, dass dir noch Keiner die eventuell richtigen Tipps geben konnte...das liegt wohl daran, dass deine Situation mit dieser Teilhabe-Leistung etwas kompliziert ist... :Gruebeln:

Ich kann dir auch nur meine Gedanken dazu aufschreiben, denn Erfahrungen haben wir mit dieser Konstellation nicht und ich will dir da auch Nichts Falsches empfehlen. :koepfchen:
Der Kampf mit der KK geht in die nächste Runde. Der KK ist mal wieder meine Gesundheit wichtig und deswegen soll ich am 30.10. zum Mdk
NAJA, wenigstens läßt man sich doch noch einige Zeit mit der Prüfung deiner AU, da haben wir ja schon ein ganz anderes Tempo erlebt bei mancher KK, das tröstet dich jetzt natürlich auch nicht ernsthaft.
Auf Jeden Fall solltest du dir einen Beistand (§ 13 SGB X) mitnehmen und den auch nicht einfach "abwimmeln" lassen.
Nun stelle ich einige Überlegungen an was ich machen soll. Ich kann nicht mehr zur Arbeit, das packe ich psychisch nicht mehr. Ich hab die totale Angst dass der MDK mich gesund schreibt und ich da wieder hin muss. Kann schon nicht mehr schlafen, weil ich ständig grüble und Angst habe.
Dazu solltest du dann möglichst ein entsprechendes Atteest /aktuellen Bericht (Kopie zum da lassen !!!) deines behandelnden Arztes mitnehmen, wo diese Probleme auch klar bestätigt werden,bist du denn schon mal beim MDK gewesen, bei diesem Arzt... :confused:
Ich hatte ja gehofft das ich, nachdem ja meine Wiedereingliederung im Rahmen einer Teilhabe am Arbeitsleben gescheitert ist, die DRV mir eine volle Rente gibt. Aber so siehst es ja nun nicht aus.
Gibt es denn im Zuge dieser Teilhabe am Arbeitsleben keinen konkreten Ansprechpartner (Reha-Berater der DRV ???) für dich, mit dem du da das weitere Vorgehen besprechen könntest, nach meiner Kenntnis muss doch Irgendwer zuständig sein, wenn diese Teilhabe-Leistung NICHT erfolgreich abläuft...das verstehe ich irgendwie nicht. :Verwirrt: :Hilfe:
Nun habe ich überlegt einen formlosen Rentenantrag auf volle EM-Rente zu stellen. Weiß ja nicht ob ich dann wieder einen neuen Rentenantrag stellen muss, da ich ja erst im Juli die Teilerwerbsminderungsrente unbefristet zugesprochen bekommen habe. Ich denke dann lässt mich die KK eventuell in Ruhe.
Das ist ein Punkt, der da geklärt werden müßte, mit einem DIREKTEN Ansprechpartner bei der DRV, was du jetzt tun musst und bei wem, wenn dieser Versuch offenbar zum Scheitern verurteilt ist, ob dich die KK mit einem formlosen EM-Renten-Antrag dann in Ruhe lassen wird, das weiß ich leider auch nicht. :Gruebeln:
Ich habe auch überlegt mich von meiner Chefin betriebsbedingt kündigen zu lassen. Also keine Aufhebung, sondern dass Sie mich kündigt. So wäre ich die Angst los da wieder hin zu müssen.


Das ist soweit nachvollziehbar aber sie hat doch wahrscheinlich auch die Verpflichtung, das mit der DRV (VORHER ???) zu klären, ehe sie dich so einfach entlassen könnte, immerhin bekommt sie ja Lohnzuschüsse für dich, da KANN sie dich wahrscheinlich gar nicht so "einfach" betriebsbedingt entlassen... :Ohnmacht:

Die Bedingungen und Verpflichtungen der AG (gegenüber der DRV) in diesem Falle, kenne ich nun überhaupt nicht, hier würde wohl nur ein vertrauliches Gespräch mit deiner Chefin über solche Möglichkeiten weiterhelfen, aber dafür hätte ehrlicherweise selbst ich nicht den MUT...

Selber kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen ist ganz sicher KEINE gute Idee, ich denke wirklich immer wieder darüber nach, WARUM du für solche Probleme mit dieser Teilhabe-Leistung keinen konkreten Ansprechpartner (bei der DRV) hast, in unserer (DRV-) Umschulung damals waren die Sozialarbeiter im Berufsförderungswerk dafür zuständig, dann gemeinsam mit uns Wege zu finden... :Verwirrt: :Heiss:

Da gab es ja auch immer Welche, die mal länger krank wurden und wo der (regulär geplante) Abschluß der Umschulung in Gefahr kam, das wurde dann mit den Sozialarbeitern besprochen und (in Abstimmung mit der DRV /Zusage der Kosten-Übernahme) eine Lösung (z.B. Rückstufung um ein halbes Jahr und Verlängerung der gesamten Umschulung) gefunden.

Bei dir habe ich bisher den Eindruck, du hängst mit all deinen Teilhabe-Problemen völlig "in der Luft" und der DRV ist es eigentlich EGAL wie das endet... :Verwirrt: :Hilfe:
Dann müsste ich zur Agentur für Arbeit, falls die mich gesundschreiben. Nun ja auch nicht so toll, aber die müssen ja erstmal was für mich finden, was ich überhaupt noch machen kann, weil ich ja schon teilerwerbsgemindert bin.
Wäre dieser (geförderte) Arbeitsplatz weg auf einem regulären Weg (also immer irgendwie in Abstimmung mit der DRV... :Gruebeln: ), dann würde dich die KK (vermutlich) zur Vermittlung in einen anderen Teilzeit-Arbeitsplatz an die AfA verweisen und DANN wäre das gar nicht mal die schlechteste Position für eine absehbar mögliche "Arbeitsmarktrente"... :confused: :Gruebeln:

Denn mit der dauerhaften teilweisen EM-Rente (und OHNE JOB) wäre dann die AfA verpflichtet dich "leidensgerecht /versicherungspflichtig" in einen anderen Teilzeit-Job zu vermitteln, das klappt aktuelll eher NICHT ("verschlossener Teilzeit-Arbeitsmarkt") und so bekommt dann die DRV eine Meldung dazu von der AfA und es gibt (wie bei mir) die Volle EM-Rente auf Zeit, allerdings nur teilweise "aus gesundheitlichen Gründen".

Ich habe ja sogar noch meinen Job, könnte dort (theoretisch) sogar Teilzeit arbeiten, DARF das aus gesundheitlichen Gründen aber komplett nicht mehr machen, AUCH NICHT in Teilzeit.
Die AfA /JobCenter hat aber auch NICHTS "Passendes" in Teilzeit und darum bekomme ich die Volle EM-Rente, im nächsten Sommer muss ich dafür einen Antrag auf Verlängerung stellen.

So MUSS die DRV nun doch die Volle EM-Rente für mich zahlen, obwohl sie mich (eigentlich) NUR für teilweise Erwerbsgemindert hält, einen (zusätzlichen) Antrag auf diese Volle (Arbeitsmarkt-) Rente brauchte ich nicht zu stellen, der Bescheid kam kurz nach dem Bescheid über die teilweise EM-Rente auf Dauer "automatisch".

Dafür muss aber bei dir wirklich erst mal die aktuelle Teilhabe am Arbeitsleben irgendwie als "gescheitert" offiziell beendet werden und wie DAS nun funktioniert...DAS weiß ich leider in deinem Falle immer noch nicht... :Verwirrt: :traurig:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Di 2. Okt 2012, 12:06

Hallo Doppeloma :smile:

erstmal danke für deine Antwort, hab mich sehr darüber gefreut. :umarm:
NAJA, wenigstens läßt man sich doch noch einige Zeit mit der Prüfung deiner AU, da haben wir ja schon ein ganz anderes Tempo erlebt bei mancher KK, das tröstet dich jetzt natürlich auch nicht ernsthaft.
Auf Jeden Fall solltest du dir einen Beistand (§ 13 SGB X) mitnehmen und den auch nicht einfach "abwimmeln" lassen.
Ja die KK lässt mir ein wenig Zeit, so habe ich Zeit zu überlegen was ich nun machen soll. In irgendeinerweise muss ich reagieren, denn immer diese Angst wieder zur Arbeit zu müssen, halt ich nicht aus.

Mein Mann begleitet mich zum MDK. Ich kann da sowiso nicht alleine hin, weil ich keine Autobahn fahre, wegen Panik. Wir musssen 60 km Fahren.
Dazu solltest du dann möglichst ein entsprechendes Atteest /aktuellen Bericht (Kopie zum da lassen !!!) deines behandelnden Arztes mitnehmen, wo diese Probleme auch klar bestätigt werden,bist du denn schon mal beim MDK gewesen, bei diesem Arzt..
Ja ich muss sowiso zu meiner HÄ, Da ist ein Schreiben vom MDK bei, den sie ausfüllen muss. Beim MDK war ich noch nie. Lese nur viel und weiß dass die mich auch wieder gesund schreiben können. Das wäre für mich der absolute Horror. :traurig:
Ich hatte ja gehofft das ich, nachdem ja meine Wiedereingliederung im Rahmen einer Teilhabe am Arbeitsleben gescheitert ist, die DRV mir eine volle Rente gibt. Aber so siehst es ja nun nicht aus.
Gibt es denn im Zuge dieser Teilhabe am Arbeitsleben keinen konkreten Ansprechpartner (Reha-Berater der DRV ???) für dich, mit dem du da das weitere Vorgehen besprechen könntest, nach meiner Kenntnis muss doch Irgendwer zuständig sein, wenn diese Teilhabe-Leistung NICHT erfolgreich abläuft...das verstehe ich irgendwie nicht.
Nein, einen Ansprechpartner hatte ich nur während der 12 Monate im BFW. Danach wurde mir der Eingliederungszuschuss gewährt und habe auch nie wieder was von meinem Rehaberater gehört. Ich habe von ihm nur noch eine Adresse bei der DRV. Ich habe der DRV ja auch schriftlich mitgeteilt, dass ich arbeitsunfähig erkrankt bin und dass sie den Sachverhalt auch der Abteilung für Rehabilitation mitteilen möchten.

Darauf bekam ich ein Schreiben. (siehe den Beitrag zuvor) Ich dachte nun geht alles seinen Lauf und die melden sich wegen der vollen EM, aber es ging hierbei wohl nur um den Hinzuverdienst neu zu ermitteln, obwohl ich dass auch nicht verstehe, den es ändetr sich ja nix an dem Hinzuverdienst, das Krankengeld wird ja nach dem Lohn bemessen.
ob dich die KK mit einem formlosen EM-Renten-Antrag dann in Ruhe lassen wird, das weiß ich leider auch nicht.
Ich vermute mal die werden vllt. ruhiger wenn sie wissen dass ich den Antrag gestellt habe. Die bekommen ihr Geld ja wieder, sollte ich die volle Rente bekommen. Ich hatte ja bei der DRV angerufen und gefragt ob ich den Rentenantrag neu stellen soll. aber die waren ja zu faul meine Akte zu suchen und haben nur gesagt ich soll den Rentenantrag erstmal formlos stellen, die würden sich dann melden.
Das ist soweit nachvollziehbar aber sie hat doch wahrscheinlich auch die Verpflichtung, das mit der DRV (VORHER ???) zu klären, ehe sie dich so einfach entlassen könnte, immerhin bekommt sie ja Lohnzuschüsse für dich, da KANN sie dich wahrscheinlich gar nicht so "einfach" betriebsbedingt entlassen...
Ich denke dass geht schon. Das Jahr wo sie den Zuschuss erhält läuft am 05.10.12 aus. Ich denke dann ist es möglich, gerade weil es auch nur ein winzig kleiner Betrieb ist. Selber kündigen werde ich nicht.
Bei dir habe ich bisher den Eindruck, du hängst mit all deinen Teilhabe-Problemen völlig "in der Luft" und der DRV ist es eigentlich EGAL wie das endet...
Ja deswegen wollte ich den formlosen Rentenantrag stellen und darauf hinweisen, das meine Wiedereingliederung gescheitert ist.
Wäre dieser (geförderte) Arbeitsplatz weg auf einem regulären Weg (also immer irgendwie in Abstimmung mit der DRV... :Gruebeln: ), dann würde dich die KK (vermutlich) zur Vermittlung in einen anderen Teilzeit-Arbeitsplatz an die AfA verweisen und DANN wäre das gar nicht mal die schlechteste Position für eine absehbar mögliche "Arbeitsmarktrente"...
Dass ist natürlich die Frage. Nach Kündigung dürfen die mich ja eigentlich nicht aus dem Krankengeld werfen. Aber wenn sie es machen wäre das auch noch ein Weg. Und ich brauche nicht mehr zur Arbeit und bin den Druck los.

Ich denke ich werde den formlosen Antrag stellen und warten was dann kommt. Dies werde ich der KK mitteilen. Und nächste Woche hole ich mir einen Termin bei meiner Chefin. Das wird kein leichter Gang werden, aber es wäre das beste wenn sie mich betriebsbedingt kündigt. Das Jahr ist nächste Woche abgelaufen. Vllt. hat die RV sich bei ihr schon gemeldet.

Ich danke dir für deine Einschätzung und dass du dir die Mühe gemacht hast mir zu antworten. Sicher kennst du nicht für alles einen Weg, ist ja auch klar, aber trotzdem hilft es mir mit dir zu schreiben. :Bussi:

Liebe Grüße sendet dir Josi :Bussi:
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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Mi 7. Nov 2012, 13:13

Ihr Lieben..ich berichte wie es weiter gegangen ist.

Nun war ich letzte Woche beim MDK. Ist eigentlich ganz gut gelaufen. Ich hab ihm mitgeteilt dass ich einen Rentenantrag auf volle EM-Rente gestellt habe. Der Arzt meinte ich bin weiter arbeitsunfähig und soll einen Psychotherapie machen. Soweit so gut.

In der Zwischenzeit habe ich einen formlosen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Die DRV hat mir dann einen verkürzten Rentenantrag zugeschickt. Ich denke verkürzt weil ich das Rentenantragsverfahren erst kürzlich durchlaufen habe und eine teilweise EM-Rente zugesprochen bekommen hab.

Den Antrag habe ich nun ausgefüllt und ich gebe ihn morgen in der Beratungsstelle der Rentenversicherung ab.

Mit meiner Chefin habe ich auch gesprochen. Sie hat nix von der Rentenversicherung bezüglich meiner Arbeitsunfähigkeit bekommen. Kündigen würde Sie mich nur, wenn sie den Eingliederungszuschuss nicht zurückzahlen muss. Dass wollte sie für mich klären, habe aber noch nix von ihr gehört.

Heute wieder Post von der KK. Also die lassen einen nicht mal Luft holen, dann kommt schon wieder das nächste. :depri:

Nun soll ich einen Antrag auf med. Reha stellen, in einer Frist von 10 Wochen. Hab dann bei der KK angerufen und gesagt dass ich bereits einen Rentenantrag gestellt habe und die Anträge dafür morgen zur DRV gehen und warum ich dann noch einen Rehaantrag stellen soll.

Sie sagt den muss ich trotzdem stellen, falls es zur Umdeutung kommt geht es schneller mit der Bearbeitung wenn ich von der KK zum Rehaantrag aufgefordert werde oder ich bekomme eine Reha damit ich schnell wieder gesund werde. :cool: Als wenn das so einfach wäre, nach 25 Jahren Depri und Angstzuständen. :depri:

Ich bezweifle ja dass die DRV mir wieder eine Reha bezahlt, aber den Antrag werde ich wohl stellen müssen, sonst gibt es kein Krankengeld. Mach ich aber erst nach Weihnachten, vorher möchte ich nicht zur Reha.

Nun soll mein Rentenantrag und der Rehaantrag paralel laufen. Was haltet ihr denn davon? Beißt sich dass nicht irgendwie? :confused: :confused: :Gruebeln:

Ich habe echt gedacht die geben jetzt Ruhe wenn ich den Rentenantrag stelle, aber nein es gibt immer wieder was neues. :traurig:

Liebe Grüße von Josi :Bussi:
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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von nicki » Mi 7. Nov 2012, 13:43

hallo josi,

das klingt ja echt interessant.
habe dazu auch aktuell ein thema geschrieben.

ich habe auch parallel einen antrag auf massnahme zur teilhabe am arbeitsleben (bereits im klageverfahren) und seit 3 monaten einen rentenantrag laufen.

nun hab ich einen brief von der rv bekommen ob ich nun die massnahme haben will. solange da nichts entschieden ist ruht der rentenantrag.
beides gleichzeitig geht nicht wurde mir gesagt.
vielleicht hilft dir das weiter.
ist aber evtl.auch anders weil du ja von der kk zum rehaantrag aufgefordert wurdest. das weiss ich natürlich nicht.

lg nicki

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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 7. Nov 2012, 16:51

Hallo Josi, :koepfchen:
Nun soll ich einen Antrag auf med. Reha stellen, in einer Frist von 10 Wochen. Hab dann bei der KK angerufen und gesagt dass ich bereits einen Rentenantrag gestellt habe und die Anträge dafür morgen zur DRV gehen und warum ich dann noch einen Rehaantrag stellen soll.
Klar, die wollen sich die Erstattungen von der DRV sichern, damit du nicht wählen kannst WANN deine EM-Rente beginnen soll, wenn es dafür mehrere Möglichkeiten gibt und gerade bei deiner Konstellation kann ich mir das gut vorstellen.

Ist doch schon Quatsch wegen der "Umdeutung" Reha in EM-Rente, die wird ja wahrscheinlich schon wegen der gescheiterten Wiedereingliederung kommen, deswegen (vermute ich) hast du ja den verkürzten Renten-Antrag bekommen. :confused: :Gruebeln:
Sie sagt den muss ich trotzdem stellen, falls es zur Umdeutung kommt geht es schneller mit der Bearbeitung wenn ich von der KK zum Rehaantrag aufgefordert werde oder ich bekomme eine Reha damit ich schnell wieder gesund werde. Als wenn das so einfach wäre, nach 25 Jahren Depri und Angstzuständen.
Vergiß es, die machen das NICHT für dich und deine Gesundheit, die sehen "ihre Felle wegschwimmen", denn die KK DARF dich nicht zum Renten-Antrag auffordern, NUR zur Reha und wenn die dann (ab Termin dieser Antragstellung) in eine EM-Rente "umgedeutet" wird haben sie Anspruch auf die Erstattung ihrer Krankengeldzahlungen ab DIESEM Antrag, weil sie dich dazu aufgefordert haben.

Sie wollen sich das "Dispositionsrecht" sichern, das heißt sie wollen bestimmen dürfen wann die Rente beginnen soll, wenn es mehrere Möglichkeiten dafür gibt, damit sie möglichst viel Erstattung von der DRV erhalten können.

An deiner Stelle würde ich ein (wirklich) nettes Anschreiben an die DRV verfassen, dass du der Aufforderung zum Reha-Antrag (gemäß § 51 SGB V) NUR auf Grund der finanziellen Notwendigkeit folgen wirst, wenn es von der DRV nicht rechtzeitig eine Entscheidung zu deinem Antrag auf Volle EM-Rente (vom XXX) gibt, in JEDEM Falle beanspruchst du das Dispositionstrecht schon mal vorsorglich FÜR DICH SELBER, FÜR ALLE bei der DRV schon laufenden und zukünftigen Anträge.
Ich bezweifle ja dass die DRV mir wieder eine Reha bezahlt, aber den Antrag werde ich wohl stellen müssen, sonst gibt es kein Krankengeld. Mach ich aber erst nach Weihnachten, vorher möchte ich nicht zur Reha.
Ich glaube das auch nicht, aber die KK interessiert das eigentlich auch nicht, JAAA, die wollen da was "beschleunigen", allerdings nicht in deinem Interesse, denn wenn es (durch die parallelen Anträge) erst viel später eine entsprechende Entscheidung (EM-Rente) von der DRV gibt kann es sein, dass sie überhaupt NICHTS mehr "erstattet" bekommen können ...

Es sei denn auf Grund des "Dispositionsrechtes" (für die KK) könn(t)en sie einen anderen Zeitpunkt für den Beginn der EM-Rente verlangen, es ist aber vielleicht (wahrscheinlich) nicht in deinem Sinne die EM-Rente da beginnen zu lassen, nur damit die KK noch Geld von der DRV zurückbekommt.
Unsereiner hat ja meist nicht sehr viel von lange rückwirkend bewilligten EM-Renten, das dient ja nur den "Vorleistern", die schönen "Nachzahlungs-Summen" gehen dann überwiegend für die Erstattungen drauf und es bleibt ein schäbiger tatsächlicher "Renten-Rest", den man auch nicht mehr richtig nutzen kann... :Wut: :schimpfen:
Nun soll mein Rentenantrag und der Rehaantrag paralel laufen. Was haltet ihr denn davon? Beißt sich dass nicht irgendwie?
Ja sicher "beißt sich das" aber für die KK ist es eben die letzte Möglichkeit sich das Dispositionsrecht noch SELBER zu sichern, da gilt (inzwischen rechtlich klar gestellt !!!) "wer zuerst kommt. mahlt zuerst", darum den Antrag auch NUR direkt bei der DRV einreichen (nicht über die KK weiterleiten lassen, da regeln die das dann gleich mit), wenn dir nichts Anderes mehr übrig bleibt ... :lesen: :ic_up:

Stelle den Antrag "auf den letzten Drücker" und schreibe da auch noch mal rein /dazu, dass DU SELBST das Dispositionsrecht FÜR DICH in Anspruch nimmst.

Dass man damit auch den EM-Renten-Antrag verzögern kann, bei der DRV ist der KK leider vollkommen egal, allerdings ist das für mich bei dir nicht mehr nachvollziehbar, deine KK sollte doch auch WISSEN, dass du aktuell schon eine berufliche Reha abgebrochen hast, wenn da die DRV der Ansicht wäre, dass dir eine med. Reha noch irgendwie helfen könnte, dann wären die doch sicher die ERSTEN, die dir diesen Vorschlag gemacht hätten, ODER ... :Ohnmacht:

Schon daran kannst du erkennen, dass die ganz andere Interessen verfolgen, als DIR HELFEN zu wollen, ich denke mal @Vrori wird sich auch noch dazu melden und bestätigen, dass es der KK NUR um das Entscheidungsrecht (Dispositionsrecht) zum zeitlichen Beginn einer eventuellen EM-Rente geht.

Meinen Dopa haben sie damals aufgefordert Leistungen zur Teilhabe (berufliche Reha) zu beantragen, da war sein erster EM-Renten-Antrag auch schon am Gericht und darüber waren die natürlich informiert, med. Reha hatte er aber gerade erst (aus eigenem Antrieb) absolviert und eine "Wiedereingliederung" in seiner Firma ebenfalls abbrechen müssen, so kamen sie auf diesen "genialen Einfall" ... damals kannten wir die wahren Hintergedanken der KK dazu allerdings auch noch nicht ...:Verwirrt: :Hilfe:

Der Dopa bekam dann die "Teilhabe" auch prompt genehmigt (2 Jahre "Option" auf Zuschüsse für einen AG, der ihn einstellen würde :confused: :Gruebeln: ) und sein EM-Renten-Verfahren kam ins Stocken, bis zur Entscheidung über die "Teilhabe-Leistung", am Gericht hat man ihm diese Teilhabe-Leistung dann (um weitere 2 Jahre) "verlängert" und ihm gleichzeitig "angeraten" die Klage zur EM-Rente zurückzunehmen. :Verwirrt:

Geholfen hat IHM das GAR NICHTS, im Gegenteil, damit war die Renten-Klage für die DRV "erledigt", er hat schließlich "Unterstützung zur Arbeits-Aufnahme beantragt und bewilligt bekommen" ..das soll ja EM-Renten-Zahlungen vermeiden...oder zumindest hinauszögern... :Verwirrt: :Hilfe:

Die KK hatte allerdings am Ende auch NIX mehr davon :Zunge_zeigen: , denn aus dem 2. EM-Renten-Antrag (knapp 6 Monate nach der Klagerücknahme gestellt) bekamen sie dann bei der Bewilligung der VOLLEN EM-Rente (auf DAUER) auch NIX mehr aus der Nachzahlung erstattet. :aetsch:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Do 8. Nov 2012, 12:22

Hallo Doma..danke für deine Nachricht. :Bussi:

Ich bringe gleich den Antrag zur Beratungsstelle und ich hab da gleich ein Schreiben bezüglich des Dispositionsrechts beigefügt. Ich denke aber das dies zu spät ist schau mal hier: :Gruebeln:


Aufgrund der Rechtsprechung des BSG vom 26.06.2008 (Az.: B 13 R 141/07 R und B 13 R 37/07 R) ist ein Versicherter in seinen Rechten zur Gestaltung des Rentenanspruchs auch dann eingeschränkt, wenn er bereits von sich aus einen Leistungsantrag gestellt hat und die Krankenkasse erst danach eine Aufforderung im Sinne von § 51 Abs. 1 oder 2 SGB 5 nachschiebt (so genannte nachgeschobene Aufforderung). Das Gleiche gilt, wenn die Krankenkasse die Aufforderung im Sinne von § 51 Abs. 1 oder 2 SGB 5 ausspricht, obwohl sie noch kein Krankengeld leistet (ISRV:NI:FAVR 3/2008 4).

Insofern haben die Rentenversicherungsträger ihre bisherige Auffassung, dass das Dispositionsrecht des Versicherten in den beiden zuvor genannten Fallkonstellationen nicht eingeschränkt ist, aufgegeben.


Das Dispositionsrecht des Versicherten kann allerdings durch die Krankenkasse nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1).
27.04.2010 - 14:25

Die haben mich ja gestern schriftlich dazu aufgefordert und wenn ich heute das Schreiben los schicke ist es wohl zu spät :confused: Außerdem können die das Dispositionsrecht wohl auch nachträglich fordern. :Gruebeln:

So verstehe ich es wenigstens. Da hätte ich auch mal früher drauf kommen können. :depri:

Den Antrag über die med. Reha soll ich zur Krankenkasse schicken. Da ist gleich ein Freiumschlag dabei und etwas was die Krankenkasse ausfüllen muss, wenn der Antrag über die läuft. Darf ich den Antrag trotzdem direkt zur DRV schicken oder bekomme ich dadurch das Krankengeld gesperrt? :confused:

Ich freue mich auf deine Antwort oder wenn andere auch noch was darüber wissen.

Bin für jede Hilfe dankbar.

LG Josi :Bussi:
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Re: Wiedereingliederung

Ungelesener Beitrag von josi_66 » Di 15. Jan 2013, 15:41

Hallo ihr Lieben,

ich habe heute mein Ablehnung der Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen. :traurig:

Ehrlich gesagt habe ich da nicht mit gerechnet, weil ich ja die Eingliederung ins Berufsleben nicht geschafft habe und schon eine unbefristete Teilrente bekomme.

Der Rente wurde mit folgender Begründung abgelehnt:

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können haben wir uns eingehend mit Ihrem Gesundheitszustand befasst und geprüft wie sich dass auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt. Dann die Diagnosen : Verdacht auf ängstlich vermeidende Persönlichkeitsstörung ( Verdacht ist gut haha) mittelgradige depressive Störung (ich habe seit 25 Jahren eine Depression und keine depressive Störung)

Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten ergeben führen nicht zu einem Anpsruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Denn nach unserer medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten auch Personen mit teilweiser Erwerbsminderung, die aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht erwerbstätig sein können.

Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall, weil Ihnen ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn sie die Beschäftigung aufgeben, falls diese Ihrem Leistungsvermögen entspricht.

Also ich finde dass echt ne Frechheit. Ich bin seit Juni 12 krank geschrieben, weil ich diese Arbeit psychisch nicht bewältigen kann. Und die finden dass diese Arbeit meinem Leistungsvermögen entspricht? Ich war doch noch in einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme. :Ohnmacht: Also darf ich nichtmal die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben oder wie soll ich das verstehen? :Hilfe:

Ich habe nun morgen einen Termin beim Rechtsanwalt. Ich habe nicht die Kraft einen Widerspruch zu begründen. :Verwirrt:

Was haltet ihr denn von diesem Sachverhalt? Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Liebe Grüße Josi
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fürchte Dich nur vor dem Stehen bleiben.

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