Anspruch auf ALG I ??

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
sonnenschein112002
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Anspruch auf ALG I ??

Ungelesener Beitrag von sonnenschein112002 » Sa 28. Apr 2012, 06:49

Hallo zusammen,

ich brauche Eure Hilfe. Im Netz habe ich zwar gesucht jedoch nicht wirkich das gefunden was ich suche.

Folgender Sachverhalt:

Vom 21.2. bis 17.5.2011 (Kündigung wegen AU) war ich versicherungspflichtig beschäftigt. Jedoch bin ich seit 29.4.2011 (bis einschl. heute) durchgehend arbeitsunfähig geschrieben.
Da die AU ja innerhalb eines vers.-pfl. Arbeitsverhältnisses entstanden ist und noch immer (nach über 1 Jahr) andauert, müsste ich ja eigentlich wieder einen Anspruch auf ALG I erworben haben.
Jedoch ist es so, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigert (ist beim SG anhängig u. das kann dauern). Hinzu kommt, dass ich im Januar 2010 einen Antrag auf EM-Rente gestellt habe (mittlerweile im Widerspruchsverfahren vor dem SG anhängig) und mich die KK (da sie ja das KG nicht bezahlt) beim Versicherungsstatus auf 5 (Rentner) gesetzt hat. (Ich werde nächste Woche 51).

Nun meine Frage:

Habe ich in diesem Fall einen neuen Anspruch erworben u. falls ja, wie kann ich diesen durchsetzen?

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen durch Erfahrung, Links etc.


LG
Tina

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Re: Anspruch auf ALG I ??

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mo 30. Apr 2012, 18:00

Hallo Tina,

herzlich Willkommen noch hier im Forum.

Bestimmt antwortet dir noch eine/r ganz konkret auf deine Fragen.

Leider ist meine Konzentration nicht gut und frage mal nach:
Was hast du seit Mai 2011 bekommen?
Hast du denn ALG 1 erhalten? Wenn ja wie lange?
:Heiss:

Ich verstehe leider im Moment auch dein Frage nicht, wieso du einen neuen Anspruch auf ALG1 haben könntest?
Wegen 3 Monate Arbeit hat man keinen Anspruch auf ALG1.
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Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Re: Anspruch auf ALG I ??

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 30. Apr 2012, 23:43

Hallo Sonnenschein, :smile:

HERZLICH WILLKOMMEN bei uns :ic_up:
Jedoch ist es so, dass die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigert (ist beim SG anhängig u. das kann dauern).
Im Prinzip habe ich dir deine Frage ja schon ausführlich im ELO beantwortet, du wirst auch hier keine besseren Antworten bekommen können, deine Konstellation ist ZUUU selten und ZUUU kompliziert.
BEVOR die Angelegenheit mit dem Krankengeld von der KK NICHT geklärt ist und die nicht zahlen, fließen auch KEINE Beiträge an die AfA für einen neuen Anspruch auf ALGI, wolltest du nicht mal DIREKT bei deiner zuständigen AfA nachfragen... :confused: :Gruebeln:

Das ist die einzige Stelle, die dir diese Frage endgültig beantworten KANN, möglicherweise gehen die in "Vorleistung", aber ob sie das wirklich MACHEN wirst du nur erfahren, wenn du dort SELBER diese Fragen klärst, verpflichtet ist die AfA dazu im Moment NICHT.
Hinzu kommt, dass ich im Januar 2010 einen Antrag auf EM-Rente gestellt habe (mittlerweile im Widerspruchsverfahren vor dem SG anhängig) und mich die KK (da sie ja das KG nicht bezahlt) beim Versicherungsstatus auf 5 (Rentner) gesetzt hat. (Ich werde nächste Woche 51).
Auch dazu habe ich dir im ELO schon die Erklärung geschrieben, der aktuelle Versicherten-Status hat NUR mit dem gestellten EM-Renten-Antrag zu tun, nicht mit dem verweigerten Krankengeld und auch NICHT mit deinem aktuellen Alter, da wird JEDER "einsortiert" der gesetzlich K-versichert ist und den Antrag auf eine Rente (welche ist AUCH EGAL) bei der DRV gestellt hat.

ICH bin da AUCH drin, im Versicherten-Status der "Rentner", das war ich auch schon seit, ich den Antrag gestellt habe im Sommer 2009, da war ich bei der AfA und habe ALGI bezogen, JETZT bekomme ich HARTZ 4 und habe immer noch diesen Versicherten-Status, falls ich doch irgendwann mal meine EM-Rente bekommen sollte, bleibt das auch weiterhin so.

Es tut mir leid, wenn du hier auch nicht die Infos bekommen kannst, die du dir erhofft hast, die Arbeit der Sozialgerichte würden WIR manchmal auch gerne beschleunigen, aber das liegt leider NICHT in unserer Macht. :Verwirrt: :Hilfe:

Gesetzliche Regelungen ändern sich auch DANN nicht, wenn man die selben Fragen in einem anderen Forum stellt.
AUCH HIER kann dir niemand den Ausgang deiner Klage wegen dem Krankengeld voraussagen oder was DEINE AfA im Bezug auf eine Vorleistung von ALG I bereit wäre zu tun.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Kleine Möwe
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Re: Anspruch auf ALG I ??

Ungelesener Beitrag von Kleine Möwe » Sa 5. Mai 2012, 10:46

Doppeloma hat geschrieben: BEVOR die Angelegenheit mit dem Krankengeld von der KK NICHT geklärt ist und die nicht zahlen, fließen auch KEINE Beiträge an die AfA für einen neuen Anspruch auf ALGI, wolltest du nicht mal DIREKT bei deiner zuständigen AfA nachfragen... :confused: :Gruebeln:
Hi Tina,

es ist so, wie Doma schon gesagt hat. Solange keine Beitrage in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, solange entsteht auch kein neuer Anspruch auf Alg. Das Arbeitsverhältnis allein, begründet noch kein neuen Anspruch auf Alg, da es zu kurz ist. WENN die KK, Dir Krankengeld zahlt und somit auch die Beiträge an die AfA gezahlt wurden, müsste meines Erachtens ein neuer Anspruch entstanden sein. Aber frag lieber mal bei Deiner Afa nach.

Was bekommst Du denn jetzt für Leistungen? Alg II? Besteht ggf. noch ein Restanspruch auf Alg 1?

Alles Gute
KM

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