Kündigung während der Krankheit
- Pippi Langstrumpf
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Kündigung während der Krankheit
Hallo @all,
folgender Fall.
Junger Mann wurde krank, weil er u.a. auf der Arbeit gemobbt wurde.
Nach Klärung mit dem Arzt und dem Therapeuten ist es nicht mehr möglich, das er dort arbeitet.
Es kommen auch körperliche Erkrankungen hinzu. Es gab schon 2 Termine beim MDK einer lief gut, da zahlte noch der AG und der 2. lief beschissen - anderer Arzt und außerdem zahlte da schon die KK.
Nun zahlt bereits die KK und diese will nun nur noch bis zum Ende April zahlen, da zu dem Termin die Kündigung ausgesprochen wurde, welcher er nicht widersprechen wird. Er widersprach nur der Abmahnung, welche auf einmal nach 6 Monaten ins Haus flog, also Abmahnungsgrund lag 6 Monate zurück. Was ja schon mal nicht mehr zeitnah ist.
Aus meiner Sicht hat man nach einem Kündigungsgrund gesucht, angeblich soll man noch mehr vorliegen haben, so das man sich auch um die Abfindung drückt.
Ist ihm aber aufgrund der Krankheit alles egal ! ;-(
Er muss ja dann ALG I beantragen, aber wie sieht es aus, wenn er weiterhin krank ist ?
Kann er nun versuchen bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung zu bekommen, weil er im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann ?
Ist evtl. der Rententräger zuständig ?
Danke für die Antworten und noch einen schönen Ostermontag !
Gruß Pippi
folgender Fall.
Junger Mann wurde krank, weil er u.a. auf der Arbeit gemobbt wurde.
Nach Klärung mit dem Arzt und dem Therapeuten ist es nicht mehr möglich, das er dort arbeitet.
Es kommen auch körperliche Erkrankungen hinzu. Es gab schon 2 Termine beim MDK einer lief gut, da zahlte noch der AG und der 2. lief beschissen - anderer Arzt und außerdem zahlte da schon die KK.
Nun zahlt bereits die KK und diese will nun nur noch bis zum Ende April zahlen, da zu dem Termin die Kündigung ausgesprochen wurde, welcher er nicht widersprechen wird. Er widersprach nur der Abmahnung, welche auf einmal nach 6 Monaten ins Haus flog, also Abmahnungsgrund lag 6 Monate zurück. Was ja schon mal nicht mehr zeitnah ist.
Aus meiner Sicht hat man nach einem Kündigungsgrund gesucht, angeblich soll man noch mehr vorliegen haben, so das man sich auch um die Abfindung drückt.
Ist ihm aber aufgrund der Krankheit alles egal ! ;-(
Er muss ja dann ALG I beantragen, aber wie sieht es aus, wenn er weiterhin krank ist ?
Kann er nun versuchen bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung zu bekommen, weil er im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann ?
Ist evtl. der Rententräger zuständig ?
Danke für die Antworten und noch einen schönen Ostermontag !
Gruß Pippi
Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt !
- Esuse
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Re: Kündigung während der Krankheit
Hallo,
ist er gesund? Also kann er arbeiten?
Wielange hat er Krankengeld bekommen?
Ist er vom MdK arbeitsfähig geschrieben worden? Wenn ja, was sagt der HA dazu? Und, was glaubt er selber.
Die Kündigung allein rechtfertigt nicht, daß die Zahlung des KG eingestellt wird.
ist er gesund? Also kann er arbeiten?
Wielange hat er Krankengeld bekommen?
Ist er vom MdK arbeitsfähig geschrieben worden? Wenn ja, was sagt der HA dazu? Und, was glaubt er selber.
Die Kündigung allein rechtfertigt nicht, daß die Zahlung des KG eingestellt wird.
Liebe Grüße
Esuse
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- Pippi Langstrumpf
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Re: Kündigung während der Krankheit
Danke für die Antwort Esuse,
Ja, er ist noch krank und kann in dem erlernten Beruf (Mechatroniker) nicht mehr arbeiten.
HA meint das auch. Er selbst gibt es auch zu und geht zur Therapie.
Vom MDK ist er arbeitsfähig geschrieben worden, beim 1. Mal nicht.
Er will nun auch rausfinden, in welche Richtung er sich umorientieren kann.
Zur Zeit ist der junge Mann sehr perspektivlos ;-(
LG Pippi
Ja, er ist noch krank und kann in dem erlernten Beruf (Mechatroniker) nicht mehr arbeiten.
HA meint das auch. Er selbst gibt es auch zu und geht zur Therapie.
Vom MDK ist er arbeitsfähig geschrieben worden, beim 1. Mal nicht.
Er will nun auch rausfinden, in welche Richtung er sich umorientieren kann.
Zur Zeit ist der junge Mann sehr perspektivlos ;-(
LG Pippi
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Re: Kündigung während der Krankheit
Der HA kann aber trotzdem weiter krank schreiben. Ging bei GG auch und gegen einen solchen Bescheid des MdK kann man sich wehren.
Evtl könnten Maßnahmen zur Teilhabe bei der beruflichen Orientierung helfen.
Evtl könnten Maßnahmen zur Teilhabe bei der beruflichen Orientierung helfen.
Liebe Grüße
Esuse
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- Pippi Langstrumpf
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Re: Kündigung während der Krankheit
Aha, der HA wird auch weiter AU schreiben.
Ok, dann gebe ich das mal so weiter.
Vielen Dank.
LG Pippi
P.S. Wo stellt man den Antrag bei der Agenur für Arbeit oder beim Rententräger ?
Ok, dann gebe ich das mal so weiter.
Vielen Dank.
LG Pippi
P.S. Wo stellt man den Antrag bei der Agenur für Arbeit oder beim Rententräger ?
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- Doppeloma
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Re: Kündigung während der Krankheit
Hallo Pippi,
Zu Satz zwei MUSS ich darauf hinweisen, dass es zumindest der Rentenkasse EGAL ist, was seine Ärzte /Therapeuten zu seiner Berufsfähigkeit meinen, eine Entscheidung darüber obliegt AUCH NUR der Rentenkasse.
Handelt es sich trotzdem um eine fristgerechte Kündigung (Kü-Frist gemäß Arbeits-Vertrag wurde eingehalten) ???, dann KANN er das auf sich beruhen lassen, ansonsten wird er auch noch (später) Ärger mit der AfA bekommen, wenn er sich NICHT dagegen zur Wehr setzt.
Für die KK und die Krankengeldzahlung ist das erst mal unerheblich, solange er weiter OHNE Unterbrechung AU geschrieben wird (und noch ein Anspruch gegeben ist), ist die Zahlung von Krankengeld VORRANGIG VOR ALGI.
Immerhin ist das auch ein finanzieller Unterschied, denn das ALG ist ja niedriger, als das KG aus der letzten Tätigkeit, GENAU DARUM möchte ihn die KK jetzt auch (wenigstens mal für einige Tage) an die AfA abschieben.
Denn DANACH braucht die KK NUR noch in Höhe des ALGI-Betrages weiterzahlen, wenn er "leider doch nicht vermittelbar ist, wegen Krankheit", also AUF KEINEN FALL die AU unterbrechen, EGAL was da im Moment bei der KK passiert.
Hat er das schon schriftlich von der KK bekommen, dass er ab dem XXX kein KG mehr bekommen wird und WELCHE Rechtsgrundlage (§§) wird dafür genannt...
Bitte wendet euch mit diesem Problem an die UPD (Unabhängige Patienten-Beratung), denen sind diese makaberen "Spielchen" der gesetzlichen KK bereits bestens bekannt.
Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr von 10 - 18 Uhr, DO bis 20 Uhr
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, sonst gibt es dort schon den ersten Ärger, wegen verspäteter Meldung der Arbeislosigkeit.
Einen Antrag auf ALGI wird man ihm NICHT abnehmen, wenn (WEIL) er weiter KRANK ist und somit der Vermittlung NICHT zur Verfügung steht, DANN hat er sein (immer noch) zustehendes Krankengeld, von der KK in Anspruch zu nehmen, die AfA WÄRE (in diesem Falle) erst nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld dafür zuständig.
Das ist ja bei ihm aktuell noch nicht der Fall, nach Ablauf der KÜ-Frist zahlt ihm KEINER mehr was, wenn er NUR einen einzigen Tag OHNE (durchgegende!!!) AU-Bescheinigung ist (auch Wochenende /Feiertage absichern !!!), der aktuelle Anspruch ergibt sich ALLEINE DARAUS, dass er bei Beginn der AU noch in einem entsprechenden Versicherungs-Verhältnis(AG) gewesen ist.
Ein Anspruch über die AfA ist erst DANN gegeben, wenn er sich dort der Vermittlung zur Verfügung stellen KANN (also NICHT mehr AU ist), VORHER will ihn die AFA NICHT und er bekommt dort auch KEINEN Leistungs-Bescheid (mit SEHR VIEL Glück als Überbrückung, wenn das mit der KK erst mal nicht zu regeln ist).
OHNE Leistungs-Bescheid (von der AfA) IST er aber GAR NICHT mehr für KG versichert, da WÄRE er überhaupt NICHT mehr versichert...
Der "angefragte Leistungsträger" MUSS das Nötigenfalles an den aktuell zuständigen Leistungsträger weiterleiten, dort werden dann die entsprechen den weiteren Prüfungen eingeleitet.
NUR die Ansicht der eigenen Ärzte reicht dafür nämlich im Allgemeinen NICHT aus, dass ein Kostenträger eine Umschulung genehmigt die so (je nach Fachgebiet) um die 50 000 € oder mehr kosten wird.
Welche vorbereitenden Maßnahmen (Med. Reha, DRV-GA) da noch auf ihn zukommen KÖNNTEN, läßt sich im Moment noch nicht absehen, darüber entscheidet dann der zuständige Kostenträger, auf JEDEN FALL MUSS man auch für eine Umschulung ziemlich FITT und belastbar sein...
Die Aufforderung eine med. Reha zu beantragen kann /wird bei weiterer KG-Zahlung mit Sicherheit AUCH von der KK kommen, da wird dann demnächst der MDK feststellen, dass ihm NUR sowas HELFEN kann...MIR hat es NICHT geholfen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Satz eins "besagt" für die KK, dass er ja nun dort NICHT mehr gemoppt wird, damit ist (aus deren Sicht !!!) die "Ursache für die Krankheit beseitigt".Junger Mann wurde krank, weil er u.a. auf der Arbeit gemobbt wurde.
Nach Klärung mit dem Arzt und dem Therapeuten ist es nicht mehr möglich, das er dort arbeitet.
Zu Satz zwei MUSS ich darauf hinweisen, dass es zumindest der Rentenkasse EGAL ist, was seine Ärzte /Therapeuten zu seiner Berufsfähigkeit meinen, eine Entscheidung darüber obliegt AUCH NUR der Rentenkasse.
Hat er sich (DIREKT beim MDK / § 25 SGB X) BEIDE Gutachten angefordert, wenn NICHT sollte er das schnellstens tun, NUR so kann man den "plötzlichen Sinneswandel" des MDK versuchen zu orten...Es kommen auch körperliche Erkrankungen hinzu. Es gab schon 2 Termine beim MDK einer lief gut, da zahlte noch der AG und der 2. lief beschissen - anderer Arzt und außerdem zahlte da schon die KK.
Nun zahlt bereits die KK und diese will nun nur noch bis zum Ende April zahlen, da zu dem Termin die Kündigung ausgesprochen wurde, welcher er nicht widersprechen wird.
Handelt es sich trotzdem um eine fristgerechte Kündigung (Kü-Frist gemäß Arbeits-Vertrag wurde eingehalten) ???, dann KANN er das auf sich beruhen lassen, ansonsten wird er auch noch (später) Ärger mit der AfA bekommen, wenn er sich NICHT dagegen zur Wehr setzt.
Für die KK und die Krankengeldzahlung ist das erst mal unerheblich, solange er weiter OHNE Unterbrechung AU geschrieben wird (und noch ein Anspruch gegeben ist), ist die Zahlung von Krankengeld VORRANGIG VOR ALGI.
Immerhin ist das auch ein finanzieller Unterschied, denn das ALG ist ja niedriger, als das KG aus der letzten Tätigkeit, GENAU DARUM möchte ihn die KK jetzt auch (wenigstens mal für einige Tage) an die AfA abschieben.
Denn DANACH braucht die KK NUR noch in Höhe des ALGI-Betrages weiterzahlen, wenn er "leider doch nicht vermittelbar ist, wegen Krankheit", also AUF KEINEN FALL die AU unterbrechen, EGAL was da im Moment bei der KK passiert.
Hat er das schon schriftlich von der KK bekommen, dass er ab dem XXX kein KG mehr bekommen wird und WELCHE Rechtsgrundlage (§§) wird dafür genannt...
Bitte wendet euch mit diesem Problem an die UPD (Unabhängige Patienten-Beratung), denen sind diese makaberen "Spielchen" der gesetzlichen KK bereits bestens bekannt.
Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr von 10 - 18 Uhr, DO bis 20 Uhr
NAJA, ob das viel bringen wird weiß ich nicht, eine Entlassung ist normalerweise auch NICHT wegen einmaliger Abmahnung möglich, wie lange war er denn schon in der Firma, dass eine Abfindung in Frage gekommen wäre ???Er widersprach nur der Abmahnung, welche auf einmal nach 6 Monaten ins Haus flog, also Abmahnungsgrund lag 6 Monate zurück. Was ja schon mal nicht mehr zeitnah ist.
Wenn er DAS nicht "aus der Welt schaffen" KANN, wird ihm nur das Arbeitsgericht helfen KÖNNEN...das hängt ihm sonst weiterhin an...Aus meiner Sicht hat man nach einem Kündigungsgrund gesucht, angeblich soll man noch mehr vorliegen haben, so das man sich auch um die Abfindung drückt.
Verständlich, aber wenn man von irgendwelchen Finanzen LEBEN MUSS, die irgendein AMT zahlen SOLL, dann ist das leider KEIN ausreichender Grund, das einfach "so stehen zu lassen", um im Moment eine trügerische RUHE zu haben...Ist ihm aber aufgrund der Krankheit alles egal ! ;-(
Er hat sich hoffendlich (auf Grund der schriftlichen Kündigung) schon "arbeitsuchend" gemeldet bei der AfA ???Er muss ja dann ALG I beantragen, aber wie sieht es aus, wenn er weiterhin krank ist ?
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, sonst gibt es dort schon den ersten Ärger, wegen verspäteter Meldung der Arbeislosigkeit.
Einen Antrag auf ALGI wird man ihm NICHT abnehmen, wenn (WEIL) er weiter KRANK ist und somit der Vermittlung NICHT zur Verfügung steht, DANN hat er sein (immer noch) zustehendes Krankengeld, von der KK in Anspruch zu nehmen, die AfA WÄRE (in diesem Falle) erst nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld dafür zuständig.
Das ist ja bei ihm aktuell noch nicht der Fall, nach Ablauf der KÜ-Frist zahlt ihm KEINER mehr was, wenn er NUR einen einzigen Tag OHNE (durchgegende!!!) AU-Bescheinigung ist (auch Wochenende /Feiertage absichern !!!), der aktuelle Anspruch ergibt sich ALLEINE DARAUS, dass er bei Beginn der AU noch in einem entsprechenden Versicherungs-Verhältnis(AG) gewesen ist.
Ein Anspruch über die AfA ist erst DANN gegeben, wenn er sich dort der Vermittlung zur Verfügung stellen KANN (also NICHT mehr AU ist), VORHER will ihn die AFA NICHT und er bekommt dort auch KEINEN Leistungs-Bescheid (mit SEHR VIEL Glück als Überbrückung, wenn das mit der KK erst mal nicht zu regeln ist).
OHNE Leistungs-Bescheid (von der AfA) IST er aber GAR NICHT mehr für KG versichert, da WÄRE er überhaupt NICHT mehr versichert...
WER da nun konkret zuständig IST, das hängt von vielen persönlichen Dingen bei deinem Schützling ab, spielt aber eigentlich KEINE Rolle wenn er einfach DIREKT AN die Renten-Kasse (!!!) einen Antrag auf berufliche Reha stellt (mit seinem Arzt zusammen !!!), die AfA ist aktuell sowieso NICHT zuständig, weil er dort ja noch gar keine Leistungen bezieht.Kann er nun versuchen bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung zu bekommen, weil er im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann ?
Ist evtl. der Rententräger zuständig ?
Der "angefragte Leistungsträger" MUSS das Nötigenfalles an den aktuell zuständigen Leistungsträger weiterleiten, dort werden dann die entsprechen den weiteren Prüfungen eingeleitet.
NUR die Ansicht der eigenen Ärzte reicht dafür nämlich im Allgemeinen NICHT aus, dass ein Kostenträger eine Umschulung genehmigt die so (je nach Fachgebiet) um die 50 000 € oder mehr kosten wird.
Welche vorbereitenden Maßnahmen (Med. Reha, DRV-GA) da noch auf ihn zukommen KÖNNTEN, läßt sich im Moment noch nicht absehen, darüber entscheidet dann der zuständige Kostenträger, auf JEDEN FALL MUSS man auch für eine Umschulung ziemlich FITT und belastbar sein...
Die Aufforderung eine med. Reha zu beantragen kann /wird bei weiterer KG-Zahlung mit Sicherheit AUCH von der KK kommen, da wird dann demnächst der MDK feststellen, dass ihm NUR sowas HELFEN kann...MIR hat es NICHT geholfen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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- Fatbob
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Re: Kündigung während der Krankheit
Ich kann Doppeloma bei allen was sie dir sagte nur zustimmen.
Anmerken würd ich noch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eben ins Boot zu holen, hast uns ja nicht gesagt wie lange du den AG hattes, wegen Abfindung, bei 1 Jahr lohnt es sich nicht zu kämpfen.
So das wichtigste ist...Dein krankengeld ist höher als ALG1, und du hättest noch etliche wochen anspruch drauf, wenn
nicht alles auf mobbing geschoben wird, und du deswegen z.b schon depis oder so hast die auch bleiben wenn du Arbeitslos bist.
Ansonsten wenn du denkst das es eine Umschulung mal eben so gibt haste pech, DRV, AFA werden dir sagen du hast eine gute Ausbildung, such dir da nen Job. Hört sich scheisse an, ist aber so.
Also musst du sehr zeitnah einen Plan haben wie es weitergeht, hör in dich rein was du kannst und was nicht und handel danach.
lg
Anmerken würd ich noch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eben ins Boot zu holen, hast uns ja nicht gesagt wie lange du den AG hattes, wegen Abfindung, bei 1 Jahr lohnt es sich nicht zu kämpfen.
So das wichtigste ist...Dein krankengeld ist höher als ALG1, und du hättest noch etliche wochen anspruch drauf, wenn
nicht alles auf mobbing geschoben wird, und du deswegen z.b schon depis oder so hast die auch bleiben wenn du Arbeitslos bist.
Ansonsten wenn du denkst das es eine Umschulung mal eben so gibt haste pech, DRV, AFA werden dir sagen du hast eine gute Ausbildung, such dir da nen Job. Hört sich scheisse an, ist aber so.
Also musst du sehr zeitnah einen Plan haben wie es weitergeht, hör in dich rein was du kannst und was nicht und handel danach.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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- Pippi Langstrumpf
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Re: Kündigung während der Krankheit
Hallo Doppeloma
Aus meiner Sicht hat man nach einem Kündigungsgrund gesucht, angeblich soll man noch mehr vorliegen haben, so das man sich auch um die Abfindung drückt.
LG Pippi
Das dachte ich mir schon. Na nun ist er ja auch gekündigt und kann dort nicht mehr arbeiten.Satz eins "besagt" für die KK, dass er ja nun dort NICHT mehr gemoppt wird, damit ist (aus deren Sicht !!!) die "Ursache für die Krankheit beseitigt".
Zu Satz zwei MUSS ich darauf hinweisen, dass es zumindest der Rentenkasse EGAL ist, was seine Ärzte /Therapeuten zu seiner Berufsfähigkeit meinen, eine Entscheidung darüber obliegt AUCH NUR der Rentenkasse.
Nein, hat er bisher noch nicht angefordert, werden ihm aber dazu raten, kann doch auch der Arzt machen oder, braucht er dafür eine Schweigepflichtsentbindung ? Der MDK wollte die ja pauschal unterschrieben haben, gab es aber nicht.Hat er sich (DIREKT beim MDK / § 25 SGB X) BEIDE Gutachten angefordert, wenn NICHT sollte er das schnellstens tun, NUR so kann man den "plötzlichen Sinneswandel" des MDK versuchen zu orten...
Ja, es war eine fristgerechte Kündigung, wurde auch vom RA geprüft, der wollte ja auch die Abfindung klären, doch der RA der Firma meinte, aufgrund der noch vorliegenden Abmahnungen von denen der junge Mann nichts weiß, könne man das vergessen.Handelt es sich trotzdem um eine fristgerechte Kündigung (Kü-Frist gemäß Arbeits-Vertrag wurde eingehalten) ???, dann KANN er das auf sich beruhen lassen, ansonsten wird er auch noch (später) Ärger mit der AfA bekommen, wenn er sich NICHT dagegen zur Wehr setzt.
Für die KK und die Krankengeldzahlung ist das erst mal unerheblich, solange er weiter OHNE Unterbrechung AU geschrieben wird (und noch ein Anspruch gegeben ist), ist die Zahlung von Krankengeld VORRANGIG VOR ALGI.
Geschickt eingefädelt, dachte schon so in diese Richtung.Immerhin ist das auch ein finanzieller Unterschied, denn das ALG ist ja niedriger, als das KG aus der letzten Tätigkeit, GENAU DARUM möchte ihn die KK jetzt auch (wenigstens mal für einige Tage) an die AfA abschieben.
Ok, gebe ich auch so weiter, denn inwieweit er wirklich vermittelbar ist, steht ja noch nicht fest und was die AfA hat, weiß man auch nicht.Denn DANACH braucht die KK NUR noch in Höhe des ALGI-Betrages weiterzahlen, wenn er "leider doch nicht vermittelbar ist, wegen Krankheit", also AUF KEINEN FALL die AU unterbrechen, EGAL was da im Moment bei der KK passiert.
Hat er schriftlich bekommen, glaube ich, aber nach den § muss ich fragen.Hat er das schon schriftlich von der KK bekommen, dass er ab dem XXX kein KG mehr bekommen wird und WELCHE Rechtsgrundlage (§§) wird dafür genannt...
Danke für den Tipp !Bitte wendet euch mit diesem Problem an die UPD (Unabhängige Patienten-Beratung), denen sind diese makaberen "Spielchen" der gesetzlichen KK bereits bestens bekannt.
Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr von 10 - 18 Uhr, DO bis 20 Uhr
Er war da wohl 5 Jahre ?NAJA, ob das viel bringen wird weiß ich nicht, eine Entlassung ist normalerweise auch NICHT wegen einmaliger Abmahnung möglich, wie lange war er denn schon in der Firma, dass eine Abfindung in Frage gekommen wäre ???
Aus meiner Sicht hat man nach einem Kündigungsgrund gesucht, angeblich soll man noch mehr vorliegen haben, so das man sich auch um die Abfindung drückt.
Ist ihm aber aufgrund der Krankheit alles egal ! ;-(Wenn er DAS nicht "aus der Welt schaffen" KANN, wird ihm nur das Arbeitsgericht helfen KÖNNEN...das hängt ihm sonst weiterhin an...
Na deshalb versuche ich ja auch zu helfen, liegt mir sehr am Herzen.Verständlich, aber wenn man von irgendwelchen Finanzen LEBEN MUSS, die irgendein AMT zahlen SOLL, dann ist das leider KEIN ausreichender Grund, das einfach "so stehen zu lassen", um im Moment eine trügerische RUHE zu haben...
Ja, das ist er !Er hat sich hoffendlich (auf Grund der schriftlichen Kündigung) schon "arbeitsuchend" gemeldet bei der AfA ???
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, sonst gibt es dort schon den ersten Ärger, wegen verspäteter Meldung der Arbeislosigkeit.
Oh, oh das geht nicht !Einen Antrag auf ALGI wird man ihm NICHT abnehmen, wenn (WEIL) er weiter KRANK ist und somit der Vermittlung NICHT zur Verfügung steht, DANN hat er sein (immer noch) zustehendes Krankengeld, von der KK in Anspruch zu nehmen, die AfA WÄRE (in diesem Falle) erst nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld dafür zuständig.
Das ist ja bei ihm aktuell noch nicht der Fall, nach Ablauf der KÜ-Frist zahlt ihm KEINER mehr was, wenn er NUR einen einzigen Tag OHNE (durchgegende!!!) AU-Bescheinigung ist (auch Wochenende /Feiertage absichern !!!), der aktuelle Anspruch ergibt sich ALLEINE DARAUS, dass er bei Beginn der AU noch in einem entsprechenden Versicherungs-Verhältnis(AG) gewesen ist.
Ein Anspruch über die AfA ist erst DANN gegeben, wenn er sich dort der Vermittlung zur Verfügung stellen KANN (also NICHT mehr AU ist), VORHER will ihn die AFA NICHT und er bekommt dort auch KEINEN Leistungs-Bescheid (mit SEHR VIEL Glück als Überbrückung, wenn das mit der KK erst mal nicht zu regeln ist).
OHNE Leistungs-Bescheid (von der AfA) IST er aber GAR NICHT mehr für KG versichert, da WÄRE er überhaupt NICHT mehr versichert...
Danke Dir, warst mir wieder mal eine sehr große Hilfe !WER da nun konkret zuständig IST, das hängt von vielen persönlichen Dingen bei deinem Schützling ab, spielt aber eigentlich KEINE Rolle wenn er einfach DIREKT AN die Renten-Kasse (!!!) einen Antrag auf berufliche Reha stellt (mit seinem Arzt zusammen !!!), die AfA ist aktuell sowieso NICHT zuständig, weil er dort ja noch gar keine Leistungen bezieht.
Der "angefragte Leistungsträger" MUSS das Nötigenfalles an den aktuell zuständigen Leistungsträger weiterleiten, dort werden dann die entsprechen den weiteren Prüfungen eingeleitet.
NUR die Ansicht der eigenen Ärzte reicht dafür nämlich im Allgemeinen NICHT aus, dass ein Kostenträger eine Umschulung genehmigt die so (je nach Fachgebiet) um die 50 000 € oder mehr kosten wird.
Welche vorbereitenden Maßnahmen (Med. Reha, DRV-GA) da noch auf ihn zukommen KÖNNTEN, läßt sich im Moment noch nicht absehen, darüber entscheidet dann der zuständige Kostenträger, auf JEDEN FALL MUSS man auch für eine Umschulung ziemlich FITT und belastbar sein...
Die Aufforderung eine med. Reha zu beantragen kann /wird bei weiterer KG-Zahlung mit Sicherheit AUCH von der KK kommen, da wird dann demnächst der MDK feststellen, dass ihm NUR sowas HELFEN kann...MIR hat es NICHT geholfen...
LG Pippi
Zuletzt geändert von Doppeloma am Di 10. Apr 2012, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat-Codes korrigiert für bessere Lesbarkeit
Grund: Zitat-Codes korrigiert für bessere Lesbarkeit
Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt !
- Pippi Langstrumpf
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Re: Kündigung während der Krankheit
Danke auch Dir Fatbob für die hilfreichen Ergänzungen zur Doppeloma ! :-)
Die Psyche spielt leider wirklich eine große Rolle, schon aufgrund des Mobbings, er muss erstmal wieder aufgebaut werden und sich dadurch dann auch wieder mehr zutrauen.
LG Pippi
Die Psyche spielt leider wirklich eine große Rolle, schon aufgrund des Mobbings, er muss erstmal wieder aufgebaut werden und sich dadurch dann auch wieder mehr zutrauen.
LG Pippi
Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt !
- Doppeloma
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Re: Kündigung während der Krankheit
Hallo Pippi,
das mit dem "Zitieren" üben wir aber nochmal...
Wenn es dir recht ist, werde ich deinen Beitrag nachher mal ein wenig übersichtlicher gestalten...
Ja, die MDK-GA läßt er am einfachsten DIREKT von seinem behandelnden Arzt anfordern, ich mußte meiner Hausärztin damals dafür eine Schweigepflichtentbindung erteilen, damit sie das machen DARF...
Das sagt MIR, dass die Ärzte das AUCH NICHT "automatisch" vom MDK bekommen (DÜRFEN) ???
Meines Wissens bekommen die nur ein Schreiben vom MDK, dass man dort der Ansicht ist, der Patient sei ab dem XXX wieder arbeitsfähig und wenn der behandelnde Arzt anderer Meinung ist, soll er dazu eine medizinische Stellungnahme (BEIM MDK !!!) abgeben.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/1.html
Es hilft ihm jetzt NICHT "den Kopf in den Sand zu stecken", das macht alles nur noch schlimmer!
Gegen die Einstellung der KG-Zahlung bitte unbedingt (schriftlich /nachweislich !!!) Widerspruch bei der KK einlegen, (sollte da eigentlich auch draufstehen /Rechtsmittelbelehrung), da es sich um einen Bescheid handelt, die medizinische Stellungnahme MUSS aber parallel dazu der Arzt beim MDK machen.
Gerade diese Anforderung des ersten MDK-GA könnte dem AG das "Genick" brechen, damit hat er ja zu diesem Zeitpunkt schon klargestellt, dass es ihm nicht passt, dass der AN krankgeschrieben ist und er einen "GRUND" (für was auch immer) gesucht hat, nun irgendwelche Abmahnungen "aus dem Hut zu zaubern" (weil DAS NICHT geklappt hat mit dem MDK ???), ist auf KEINEN Fall korrekt.
Und dem MDK (ARZT) sollte wohl auch klar sein, dass diese Art der "Kündigung" einen Menschen, der schon psychisch stark angeschlagen ist, nicht plötzlich gesunden läßt, wendet euch bitte unbedingt an den UPD...
Die AfA HAT dazu aktuell weiter GAR nichts und bekommt auch nur was, wenn ER das per Schweigepflicht-Entbindung erlauben würde (bei der AfA unterschrieben!!!).
Liebe Grüße von der Doppeloma
das mit dem "Zitieren" üben wir aber nochmal...
Wenn es dir recht ist, werde ich deinen Beitrag nachher mal ein wenig übersichtlicher gestalten...
Ja, die MDK-GA läßt er am einfachsten DIREKT von seinem behandelnden Arzt anfordern, ich mußte meiner Hausärztin damals dafür eine Schweigepflichtentbindung erteilen, damit sie das machen DARF...
Das sagt MIR, dass die Ärzte das AUCH NICHT "automatisch" vom MDK bekommen (DÜRFEN) ???
Meines Wissens bekommen die nur ein Schreiben vom MDK, dass man dort der Ansicht ist, der Patient sei ab dem XXX wieder arbeitsfähig und wenn der behandelnde Arzt anderer Meinung ist, soll er dazu eine medizinische Stellungnahme (BEIM MDK !!!) abgeben.
Nun führt die Kündigung ALLEINE ja nicht direkt zur "Spontan-Heilung", übrigens KANN es KEINE rechtskonformen Abmahnungen geben, von denen der Betroffene noch GAR NICHTS WEISS...er sollte Einsicht in seine Personal-Akte beim AG fordern (UND entsprechende Kopien von fraglichen Unterlagen machen /verlangen !!!), SOOO GEHT DAS NICHT...unbedingt einen Beistand nach § 13 SGB X (das kannst AUCH DU sein!!!) mitnehmen.Ja, es war eine fristgerechte Kündigung, wurde auch vom RA geprüft, der wollte ja auch die Abfindung klären, doch der RA der Firma meinte, aufgrund der noch vorliegenden Abmahnungen von denen der junge Mann nichts weiß, könne man das vergessen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/1.html
Es hilft ihm jetzt NICHT "den Kopf in den Sand zu stecken", das macht alles nur noch schlimmer!
Gegen die Einstellung der KG-Zahlung bitte unbedingt (schriftlich /nachweislich !!!) Widerspruch bei der KK einlegen, (sollte da eigentlich auch draufstehen /Rechtsmittelbelehrung), da es sich um einen Bescheid handelt, die medizinische Stellungnahme MUSS aber parallel dazu der Arzt beim MDK machen.
Gerade diese Anforderung des ersten MDK-GA könnte dem AG das "Genick" brechen, damit hat er ja zu diesem Zeitpunkt schon klargestellt, dass es ihm nicht passt, dass der AN krankgeschrieben ist und er einen "GRUND" (für was auch immer) gesucht hat, nun irgendwelche Abmahnungen "aus dem Hut zu zaubern" (weil DAS NICHT geklappt hat mit dem MDK ???), ist auf KEINEN Fall korrekt.
Und dem MDK (ARZT) sollte wohl auch klar sein, dass diese Art der "Kündigung" einen Menschen, der schon psychisch stark angeschlagen ist, nicht plötzlich gesunden läßt, wendet euch bitte unbedingt an den UPD...
Das ist GUT, ich wüßte NICHT wozu man beim MDK sowas unterschreiben sollte, der Auftraggeber (die KK) bekommt die oben beschriebenen Informationen auch so und mehr ist NICHT NÖTIG.Der MDK wollte die ja pauschal unterschrieben haben, gab es aber nicht.
Was meinst du DAMIT, die AfA IST im Moment einfach NICHT zuständig, solange er weiterhin AU ist und nicht (korrekt) ausgesteuert wird, brauchen die überhaupt NICHT ZAHLEN.Ok, gebe ich auch so weiter, denn inwieweit er wirklich vermittelbar ist, steht ja noch nicht fest und was die AfA hat, weiß man auch nicht.
Die AfA HAT dazu aktuell weiter GAR nichts und bekommt auch nur was, wenn ER das per Schweigepflicht-Entbindung erlauben würde (bei der AfA unterschrieben!!!).
Finde ich ja auch TOTAL KLASSE von dir , aber er wird den einen oder anderen Schritt trotzdem SELBER tun MÜSSEN, es wird ihm nicht besser gehen, wenn er jetzt GAR NICHTS macht und Vieles ist eine Zeit- und Frist-Frage, da KANN man leider nicht warten, bis man sich wieder besser fühlt...aber DU kannst ihn als Beistand auch ÜBERALL begleiten, wenn es ihm dann leichter fällt sich zu wehren...Na deshalb versuche ich ja auch zu helfen, liegt mir sehr am Herzen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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