Kündigung während der Krankheit

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
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Pippi Langstrumpf
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Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Mo 9. Apr 2012, 08:36

Hallo @all,

folgender Fall.

Junger Mann wurde krank, weil er u.a. auf der Arbeit gemobbt wurde.

Nach Klärung mit dem Arzt und dem Therapeuten ist es nicht mehr möglich, das er dort arbeitet.

Es kommen auch körperliche Erkrankungen hinzu. Es gab schon 2 Termine beim MDK einer lief gut, da zahlte noch der AG und der 2. lief beschissen - anderer Arzt und außerdem zahlte da schon die KK. :aha:

Nun zahlt bereits die KK und diese will nun nur noch bis zum Ende April zahlen, da zu dem Termin die Kündigung ausgesprochen wurde, welcher er nicht widersprechen wird. Er widersprach nur der Abmahnung, welche auf einmal nach 6 Monaten ins Haus flog, also Abmahnungsgrund lag 6 Monate zurück. Was ja schon mal nicht mehr zeitnah ist.

Aus meiner Sicht hat man nach einem Kündigungsgrund gesucht, angeblich soll man noch mehr vorliegen haben, so das man sich auch um die Abfindung drückt.

Ist ihm aber aufgrund der Krankheit alles egal ! ;-(

Er muss ja dann ALG I beantragen, aber wie sieht es aus, wenn er weiterhin krank ist ?

Kann er nun versuchen bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung zu bekommen, weil er im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann ?

Ist evtl. der Rententräger zuständig ?

Danke für die Antworten und noch einen schönen Ostermontag !

Gruß Pippi
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Re: Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 9. Apr 2012, 09:17

Hallo,
ist er gesund? Also kann er arbeiten?
Wielange hat er Krankengeld bekommen?
Ist er vom MdK arbeitsfähig geschrieben worden? Wenn ja, was sagt der HA dazu? Und, was glaubt er selber.
Die Kündigung allein rechtfertigt nicht, daß die Zahlung des KG eingestellt wird.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Mo 9. Apr 2012, 11:13

Danke für die Antwort Esuse,

Ja, er ist noch krank und kann in dem erlernten Beruf (Mechatroniker) nicht mehr arbeiten.

HA meint das auch. Er selbst gibt es auch zu und geht zur Therapie.

Vom MDK ist er arbeitsfähig geschrieben worden, beim 1. Mal nicht.

Er will nun auch rausfinden, in welche Richtung er sich umorientieren kann.

Zur Zeit ist der junge Mann sehr perspektivlos ;-(

LG Pippi
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Re: Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 9. Apr 2012, 11:31

Der HA kann aber trotzdem weiter krank schreiben. Ging bei GG auch und gegen einen solchen Bescheid des MdK kann man sich wehren.
Evtl könnten Maßnahmen zur Teilhabe bei der beruflichen Orientierung helfen.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Mo 9. Apr 2012, 11:46

Aha, der HA wird auch weiter AU schreiben.

Ok, dann gebe ich das mal so weiter.

Vielen Dank.

LG Pippi

P.S. Wo stellt man den Antrag bei der Agenur für Arbeit oder beim Rententräger ?
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Re: Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 9. Apr 2012, 15:36

Hallo Pippi, :smile:
Junger Mann wurde krank, weil er u.a. auf der Arbeit gemobbt wurde.
Nach Klärung mit dem Arzt und dem Therapeuten ist es nicht mehr möglich, das er dort arbeitet.
Satz eins "besagt" für die KK, dass er ja nun dort NICHT mehr gemoppt wird, damit ist (aus deren Sicht !!!) die "Ursache für die Krankheit beseitigt".
Zu Satz zwei MUSS ich darauf hinweisen, dass es zumindest der Rentenkasse EGAL ist, was seine Ärzte /Therapeuten zu seiner Berufsfähigkeit meinen, eine Entscheidung darüber obliegt AUCH NUR der Rentenkasse.
Es kommen auch körperliche Erkrankungen hinzu. Es gab schon 2 Termine beim MDK einer lief gut, da zahlte noch der AG und der 2. lief beschissen - anderer Arzt und außerdem zahlte da schon die KK.
Hat er sich (DIREKT beim MDK / § 25 SGB X) BEIDE Gutachten angefordert, wenn NICHT sollte er das schnellstens tun, NUR so kann man den "plötzlichen Sinneswandel" des MDK versuchen zu orten...
Nun zahlt bereits die KK und diese will nun nur noch bis zum Ende April zahlen, da zu dem Termin die Kündigung ausgesprochen wurde, welcher er nicht widersprechen wird.


Handelt es sich trotzdem um eine fristgerechte Kündigung (Kü-Frist gemäß Arbeits-Vertrag wurde eingehalten) ???, dann KANN er das auf sich beruhen lassen, ansonsten wird er auch noch (später) Ärger mit der AfA bekommen, wenn er sich NICHT dagegen zur Wehr setzt.
Für die KK und die Krankengeldzahlung ist das erst mal unerheblich, solange er weiter OHNE Unterbrechung AU geschrieben wird (und noch ein Anspruch gegeben ist), ist die Zahlung von Krankengeld VORRANGIG VOR ALGI.

Immerhin ist das auch ein finanzieller Unterschied, denn das ALG ist ja niedriger, als das KG aus der letzten Tätigkeit, GENAU DARUM möchte ihn die KK jetzt auch (wenigstens mal für einige Tage) an die AfA abschieben. :ic_down:

Denn DANACH braucht die KK NUR noch in Höhe des ALGI-Betrages weiterzahlen, wenn er "leider doch nicht vermittelbar ist, wegen Krankheit", also AUF KEINEN FALL die AU unterbrechen, EGAL was da im Moment bei der KK passiert.

Hat er das schon schriftlich von der KK bekommen, dass er ab dem XXX kein KG mehr bekommen wird und WELCHE Rechtsgrundlage (§§) wird dafür genannt... :confused: :Gruebeln:

Bitte wendet euch mit diesem Problem an die UPD (Unabhängige Patienten-Beratung), denen sind diese makaberen "Spielchen" der gesetzlichen KK bereits bestens bekannt.

Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr von 10 - 18 Uhr, DO bis 20 Uhr
Er widersprach nur der Abmahnung, welche auf einmal nach 6 Monaten ins Haus flog, also Abmahnungsgrund lag 6 Monate zurück. Was ja schon mal nicht mehr zeitnah ist.
NAJA, ob das viel bringen wird weiß ich nicht, eine Entlassung ist normalerweise auch NICHT wegen einmaliger Abmahnung möglich, wie lange war er denn schon in der Firma, dass eine Abfindung in Frage gekommen wäre ???
Aus meiner Sicht hat man nach einem Kündigungsgrund gesucht, angeblich soll man noch mehr vorliegen haben, so das man sich auch um die Abfindung drückt.
Wenn er DAS nicht "aus der Welt schaffen" KANN, wird ihm nur das Arbeitsgericht helfen KÖNNEN...das hängt ihm sonst weiterhin an...
Ist ihm aber aufgrund der Krankheit alles egal ! ;-(
Verständlich, aber wenn man von irgendwelchen Finanzen LEBEN MUSS, die irgendein AMT zahlen SOLL, dann ist das leider KEIN ausreichender Grund, das einfach "so stehen zu lassen", um im Moment eine trügerische RUHE zu haben... :Ohnmacht:
Er muss ja dann ALG I beantragen, aber wie sieht es aus, wenn er weiterhin krank ist ?
Er hat sich hoffendlich (auf Grund der schriftlichen Kündigung) schon "arbeitsuchend" gemeldet bei der AfA ???
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, sonst gibt es dort schon den ersten Ärger, wegen verspäteter Meldung der Arbeislosigkeit.

Einen Antrag auf ALGI wird man ihm NICHT abnehmen, wenn (WEIL) er weiter KRANK ist und somit der Vermittlung NICHT zur Verfügung steht, DANN hat er sein (immer noch) zustehendes Krankengeld, von der KK in Anspruch zu nehmen, die AfA WÄRE (in diesem Falle) erst nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld dafür zuständig.

Das ist ja bei ihm aktuell noch nicht der Fall, nach Ablauf der KÜ-Frist zahlt ihm KEINER mehr was, wenn er NUR einen einzigen Tag OHNE (durchgegende!!!) AU-Bescheinigung ist (auch Wochenende /Feiertage absichern !!!), der aktuelle Anspruch ergibt sich ALLEINE DARAUS, dass er bei Beginn der AU noch in einem entsprechenden Versicherungs-Verhältnis(AG) gewesen ist.

Ein Anspruch über die AfA ist erst DANN gegeben, wenn er sich dort der Vermittlung zur Verfügung stellen KANN (also NICHT mehr AU ist), VORHER will ihn die AFA NICHT und er bekommt dort auch KEINEN Leistungs-Bescheid (mit SEHR VIEL Glück als Überbrückung, wenn das mit der KK erst mal nicht zu regeln ist).

OHNE Leistungs-Bescheid (von der AfA) IST er aber GAR NICHT mehr für KG versichert, da WÄRE er überhaupt NICHT mehr versichert... :Verwirrt: :Hilfe:
Kann er nun versuchen bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung zu bekommen, weil er im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann ?
Ist evtl. der Rententräger zuständig ?
WER da nun konkret zuständig IST, das hängt von vielen persönlichen Dingen bei deinem Schützling ab, spielt aber eigentlich KEINE Rolle wenn er einfach DIREKT AN die Renten-Kasse (!!!) einen Antrag auf berufliche Reha stellt (mit seinem Arzt zusammen !!!), die AfA ist aktuell sowieso NICHT zuständig, weil er dort ja noch gar keine Leistungen bezieht.

Der "angefragte Leistungsträger" MUSS das Nötigenfalles an den aktuell zuständigen Leistungsträger weiterleiten, dort werden dann die entsprechen den weiteren Prüfungen eingeleitet.
NUR die Ansicht der eigenen Ärzte reicht dafür nämlich im Allgemeinen NICHT aus, dass ein Kostenträger eine Umschulung genehmigt die so (je nach Fachgebiet) um die 50 000 € oder mehr kosten wird.

Welche vorbereitenden Maßnahmen (Med. Reha, DRV-GA) da noch auf ihn zukommen KÖNNTEN, läßt sich im Moment noch nicht absehen, darüber entscheidet dann der zuständige Kostenträger, auf JEDEN FALL MUSS man auch für eine Umschulung ziemlich FITT und belastbar sein...

Die Aufforderung eine med. Reha zu beantragen kann /wird bei weiterer KG-Zahlung mit Sicherheit AUCH von der KK kommen, da wird dann demnächst der MDK feststellen, dass ihm NUR sowas HELFEN kann...MIR hat es NICHT geholfen... :Verwirrt: :Hilfe:

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Re: Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 9. Apr 2012, 17:14

Ich kann Doppeloma bei allen was sie dir sagte nur zustimmen.
Anmerken würd ich noch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eben ins Boot zu holen, hast uns ja nicht gesagt wie lange du den AG hattes, wegen Abfindung, bei 1 Jahr lohnt es sich nicht zu kämpfen.
So das wichtigste ist...Dein krankengeld ist höher als ALG1, und du hättest noch etliche wochen anspruch drauf, wenn
nicht alles auf mobbing geschoben wird, und du deswegen z.b schon depis oder so hast die auch bleiben wenn du Arbeitslos bist.
Ansonsten wenn du denkst das es eine Umschulung mal eben so gibt haste pech, DRV, AFA werden dir sagen du hast eine gute Ausbildung, such dir da nen Job. Hört sich scheisse an, ist aber so.
Also musst du sehr zeitnah einen Plan haben wie es weitergeht, hör in dich rein was du kannst und was nicht und handel danach.
lg
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Re: Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Di 10. Apr 2012, 07:54

Hallo Doppeloma :smile:
Satz eins "besagt" für die KK, dass er ja nun dort NICHT mehr gemoppt wird, damit ist (aus deren Sicht !!!) die "Ursache für die Krankheit beseitigt".
Zu Satz zwei MUSS ich darauf hinweisen, dass es zumindest der Rentenkasse EGAL ist, was seine Ärzte /Therapeuten zu seiner Berufsfähigkeit meinen, eine Entscheidung darüber obliegt AUCH NUR der Rentenkasse.
Das dachte ich mir schon. Na nun ist er ja auch gekündigt und kann dort nicht mehr arbeiten.
Hat er sich (DIREKT beim MDK / § 25 SGB X) BEIDE Gutachten angefordert, wenn NICHT sollte er das schnellstens tun, NUR so kann man den "plötzlichen Sinneswandel" des MDK versuchen zu orten...
Nein, hat er bisher noch nicht angefordert, werden ihm aber dazu raten, kann doch auch der Arzt machen oder, braucht er dafür eine Schweigepflichtsentbindung ? Der MDK wollte die ja pauschal unterschrieben haben, gab es aber nicht.
Handelt es sich trotzdem um eine fristgerechte Kündigung (Kü-Frist gemäß Arbeits-Vertrag wurde eingehalten) ???, dann KANN er das auf sich beruhen lassen, ansonsten wird er auch noch (später) Ärger mit der AfA bekommen, wenn er sich NICHT dagegen zur Wehr setzt.
Für die KK und die Krankengeldzahlung ist das erst mal unerheblich, solange er weiter OHNE Unterbrechung AU geschrieben wird (und noch ein Anspruch gegeben ist), ist die Zahlung von Krankengeld VORRANGIG VOR ALGI.
Ja, es war eine fristgerechte Kündigung, wurde auch vom RA geprüft, der wollte ja auch die Abfindung klären, doch der RA der Firma meinte, aufgrund der noch vorliegenden Abmahnungen von denen der junge Mann nichts weiß, könne man das vergessen.
Immerhin ist das auch ein finanzieller Unterschied, denn das ALG ist ja niedriger, als das KG aus der letzten Tätigkeit, GENAU DARUM möchte ihn die KK jetzt auch (wenigstens mal für einige Tage) an die AfA abschieben. :ic_down:
Geschickt eingefädelt, dachte schon so in diese Richtung.
Denn DANACH braucht die KK NUR noch in Höhe des ALGI-Betrages weiterzahlen, wenn er "leider doch nicht vermittelbar ist, wegen Krankheit", also AUF KEINEN FALL die AU unterbrechen, EGAL was da im Moment bei der KK passiert.
Ok, gebe ich auch so weiter, denn inwieweit er wirklich vermittelbar ist, steht ja noch nicht fest und was die AfA hat, weiß man auch nicht.
Hat er das schon schriftlich von der KK bekommen, dass er ab dem XXX kein KG mehr bekommen wird und WELCHE Rechtsgrundlage (§§) wird dafür genannt... :confused: :Gruebeln:
Hat er schriftlich bekommen, glaube ich, aber nach den § muss ich fragen.
Bitte wendet euch mit diesem Problem an die UPD (Unabhängige Patienten-Beratung), denen sind diese makaberen "Spielchen" der gesetzlichen KK bereits bestens bekannt.

Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr von 10 - 18 Uhr, DO bis 20 Uhr
Danke für den Tipp ! :koepfchen:
NAJA, ob das viel bringen wird weiß ich nicht, eine Entlassung ist normalerweise auch NICHT wegen einmaliger Abmahnung möglich, wie lange war er denn schon in der Firma, dass eine Abfindung in Frage gekommen wäre ???
Er war da wohl 5 Jahre ? :confused:

Aus meiner Sicht hat man nach einem Kündigungsgrund gesucht, angeblich soll man noch mehr vorliegen haben, so das man sich auch um die Abfindung drückt.
Wenn er DAS nicht "aus der Welt schaffen" KANN, wird ihm nur das Arbeitsgericht helfen KÖNNEN...das hängt ihm sonst weiterhin an...
Ist ihm aber aufgrund der Krankheit alles egal ! ;-(
Verständlich, aber wenn man von irgendwelchen Finanzen LEBEN MUSS, die irgendein AMT zahlen SOLL, dann ist das leider KEIN ausreichender Grund, das einfach "so stehen zu lassen", um im Moment eine trügerische RUHE zu haben... :Ohnmacht:
Na deshalb versuche ich ja auch zu helfen, liegt mir sehr am Herzen. :umarm:
Er hat sich hoffendlich (auf Grund der schriftlichen Kündigung) schon "arbeitsuchend" gemeldet bei der AfA ???
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, sonst gibt es dort schon den ersten Ärger, wegen verspäteter Meldung der Arbeislosigkeit.
Ja, das ist er !
Einen Antrag auf ALGI wird man ihm NICHT abnehmen, wenn (WEIL) er weiter KRANK ist und somit der Vermittlung NICHT zur Verfügung steht, DANN hat er sein (immer noch) zustehendes Krankengeld, von der KK in Anspruch zu nehmen, die AfA WÄRE (in diesem Falle) erst nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld dafür zuständig.

Das ist ja bei ihm aktuell noch nicht der Fall, nach Ablauf der KÜ-Frist zahlt ihm KEINER mehr was, wenn er NUR einen einzigen Tag OHNE (durchgegende!!!) AU-Bescheinigung ist (auch Wochenende /Feiertage absichern !!!), der aktuelle Anspruch ergibt sich ALLEINE DARAUS, dass er bei Beginn der AU noch in einem entsprechenden Versicherungs-Verhältnis(AG) gewesen ist.

Ein Anspruch über die AfA ist erst DANN gegeben, wenn er sich dort der Vermittlung zur Verfügung stellen KANN (also NICHT mehr AU ist), VORHER will ihn die AFA NICHT und er bekommt dort auch KEINEN Leistungs-Bescheid (mit SEHR VIEL Glück als Überbrückung, wenn das mit der KK erst mal nicht zu regeln ist).

OHNE Leistungs-Bescheid (von der AfA) IST er aber GAR NICHT mehr für KG versichert, da WÄRE er überhaupt NICHT mehr versichert... :Verwirrt: :Hilfe:
Oh, oh das geht nicht ! :Hilfe:
WER da nun konkret zuständig IST, das hängt von vielen persönlichen Dingen bei deinem Schützling ab, spielt aber eigentlich KEINE Rolle wenn er einfach DIREKT AN die Renten-Kasse (!!!) einen Antrag auf berufliche Reha stellt (mit seinem Arzt zusammen !!!), die AfA ist aktuell sowieso NICHT zuständig, weil er dort ja noch gar keine Leistungen bezieht.

Der "angefragte Leistungsträger" MUSS das Nötigenfalles an den aktuell zuständigen Leistungsträger weiterleiten, dort werden dann die entsprechen den weiteren Prüfungen eingeleitet.
NUR die Ansicht der eigenen Ärzte reicht dafür nämlich im Allgemeinen NICHT aus, dass ein Kostenträger eine Umschulung genehmigt die so (je nach Fachgebiet) um die 50 000 € oder mehr kosten wird.

Welche vorbereitenden Maßnahmen (Med. Reha, DRV-GA) da noch auf ihn zukommen KÖNNTEN, läßt sich im Moment noch nicht absehen, darüber entscheidet dann der zuständige Kostenträger, auf JEDEN FALL MUSS man auch für eine Umschulung ziemlich FITT und belastbar sein...

Die Aufforderung eine med. Reha zu beantragen kann /wird bei weiterer KG-Zahlung mit Sicherheit AUCH von der KK kommen, da wird dann demnächst der MDK feststellen, dass ihm NUR sowas HELFEN kann...MIR hat es NICHT geholfen... :Verwirrt: :Hilfe:
Danke Dir, warst mir wieder mal eine sehr große Hilfe ! :umarm:

LG Pippi :smile:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Di 10. Apr 2012, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat-Codes korrigiert für bessere Lesbarkeit
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Re: Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Di 10. Apr 2012, 07:58

Danke auch Dir Fatbob für die hilfreichen Ergänzungen zur Doppeloma ! :-)

Die Psyche spielt leider wirklich eine große Rolle, schon aufgrund des Mobbings, er muss erstmal wieder aufgebaut werden und sich dadurch dann auch wieder mehr zutrauen.

LG Pippi
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Re: Kündigung während der Krankheit

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 10. Apr 2012, 16:13

Hallo Pippi, :smile:

das mit dem "Zitieren" üben wir aber nochmal... :grinser:

Wenn es dir recht ist, werde ich deinen Beitrag nachher mal ein wenig übersichtlicher gestalten... :confused: :Gruebeln:

Ja, die MDK-GA läßt er am einfachsten DIREKT von seinem behandelnden Arzt anfordern, ich mußte meiner Hausärztin damals dafür eine Schweigepflichtentbindung erteilen, damit sie das machen DARF...
Das sagt MIR, dass die Ärzte das AUCH NICHT "automatisch" vom MDK bekommen (DÜRFEN) ???
Meines Wissens bekommen die nur ein Schreiben vom MDK, dass man dort der Ansicht ist, der Patient sei ab dem XXX wieder arbeitsfähig und wenn der behandelnde Arzt anderer Meinung ist, soll er dazu eine medizinische Stellungnahme (BEIM MDK !!!) abgeben.
Ja, es war eine fristgerechte Kündigung, wurde auch vom RA geprüft, der wollte ja auch die Abfindung klären, doch der RA der Firma meinte, aufgrund der noch vorliegenden Abmahnungen von denen der junge Mann nichts weiß, könne man das vergessen.
Nun führt die Kündigung ALLEINE ja nicht direkt zur "Spontan-Heilung", übrigens KANN es KEINE rechtskonformen Abmahnungen geben, von denen der Betroffene noch GAR NICHTS WEISS...er sollte Einsicht in seine Personal-Akte beim AG fordern (UND entsprechende Kopien von fraglichen Unterlagen machen /verlangen !!!), SOOO GEHT DAS NICHT...unbedingt einen Beistand nach § 13 SGB X (das kannst AUCH DU sein!!!) mitnehmen. :lesen:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/1.html

Es hilft ihm jetzt NICHT "den Kopf in den Sand zu stecken", das macht alles nur noch schlimmer!

Gegen die Einstellung der KG-Zahlung bitte unbedingt (schriftlich /nachweislich !!!) Widerspruch bei der KK einlegen, (sollte da eigentlich auch draufstehen /Rechtsmittelbelehrung), da es sich um einen Bescheid handelt, die medizinische Stellungnahme MUSS aber parallel dazu der Arzt beim MDK machen.

Gerade diese Anforderung des ersten MDK-GA könnte dem AG das "Genick" brechen, damit hat er ja zu diesem Zeitpunkt schon klargestellt, dass es ihm nicht passt, dass der AN krankgeschrieben ist und er einen "GRUND" (für was auch immer) gesucht hat, nun irgendwelche Abmahnungen "aus dem Hut zu zaubern" (weil DAS NICHT geklappt hat mit dem MDK ???), ist auf KEINEN Fall korrekt.

Und dem MDK (ARZT) sollte wohl auch klar sein, dass diese Art der "Kündigung" einen Menschen, der schon psychisch stark angeschlagen ist, nicht plötzlich gesunden läßt, wendet euch bitte unbedingt an den UPD... :aha:
Der MDK wollte die ja pauschal unterschrieben haben, gab es aber nicht.
Das ist GUT, ich wüßte NICHT wozu man beim MDK sowas unterschreiben sollte, der Auftraggeber (die KK) bekommt die oben beschriebenen Informationen auch so und mehr ist NICHT NÖTIG. :aha:
Ok, gebe ich auch so weiter, denn inwieweit er wirklich vermittelbar ist, steht ja noch nicht fest und was die AfA hat, weiß man auch nicht.
Was meinst du DAMIT, die AfA IST im Moment einfach NICHT zuständig, solange er weiterhin AU ist und nicht (korrekt) ausgesteuert wird, brauchen die überhaupt NICHT ZAHLEN.
Die AfA HAT dazu aktuell weiter GAR nichts und bekommt auch nur was, wenn ER das per Schweigepflicht-Entbindung erlauben würde (bei der AfA unterschrieben!!!). :Verwirrt:
Na deshalb versuche ich ja auch zu helfen, liegt mir sehr am Herzen.
Finde ich ja auch TOTAL KLASSE von dir :ic_up: , aber er wird den einen oder anderen Schritt trotzdem SELBER tun MÜSSEN, es wird ihm nicht besser gehen, wenn er jetzt GAR NICHTS macht und Vieles ist eine Zeit- und Frist-Frage, da KANN man leider nicht warten, bis man sich wieder besser fühlt...aber DU kannst ihn als Beistand auch ÜBERALL begleiten, wenn es ihm dann leichter fällt sich zu wehren... :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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