Hallo Pippi,
Junger Mann wurde krank, weil er u.a. auf der Arbeit gemobbt wurde.
Nach Klärung mit dem Arzt und dem Therapeuten ist es nicht mehr möglich, das er dort arbeitet.
Satz eins "besagt" für die KK, dass er ja nun dort NICHT mehr gemoppt wird, damit ist (aus deren Sicht !!!) die "Ursache für die Krankheit beseitigt".
Zu Satz zwei MUSS ich darauf hinweisen, dass es zumindest der Rentenkasse EGAL ist, was seine Ärzte /Therapeuten zu seiner Berufsfähigkeit meinen, eine Entscheidung darüber obliegt AUCH NUR der Rentenkasse.
Es kommen auch körperliche Erkrankungen hinzu. Es gab schon 2 Termine beim MDK einer lief gut, da zahlte noch der AG und der 2. lief beschissen - anderer Arzt und außerdem zahlte da schon die KK.
Hat er sich (DIREKT beim MDK / § 25 SGB X) BEIDE Gutachten angefordert, wenn NICHT sollte er das schnellstens tun, NUR so kann man den "plötzlichen Sinneswandel" des MDK versuchen zu orten...
Nun zahlt bereits die KK und diese will nun nur noch bis zum Ende April zahlen, da zu dem Termin die Kündigung ausgesprochen wurde, welcher er nicht widersprechen wird.
Handelt es sich trotzdem um eine fristgerechte Kündigung (Kü-Frist gemäß Arbeits-Vertrag wurde eingehalten) ???, dann KANN er das auf sich beruhen lassen, ansonsten wird er auch noch (später) Ärger mit der AfA bekommen, wenn er sich NICHT dagegen zur Wehr setzt.
Für die KK und die Krankengeldzahlung ist das erst mal unerheblich, solange er weiter OHNE Unterbrechung AU geschrieben wird (und noch ein Anspruch gegeben ist), ist die Zahlung von Krankengeld VORRANGIG VOR ALGI.
Immerhin ist das auch ein finanzieller Unterschied, denn das ALG ist ja niedriger, als das KG aus der letzten Tätigkeit, GENAU DARUM möchte ihn die KK jetzt auch (wenigstens mal für einige Tage) an die AfA abschieben.
Denn DANACH braucht die KK NUR noch in Höhe des ALGI-Betrages weiterzahlen, wenn er "leider doch nicht vermittelbar ist, wegen Krankheit", also AUF KEINEN FALL die AU unterbrechen, EGAL was da im Moment bei der KK passiert.
Hat er das schon schriftlich von der KK bekommen, dass er ab dem XXX kein KG mehr bekommen wird und WELCHE Rechtsgrundlage (§§) wird dafür genannt...
Bitte wendet euch mit diesem Problem an die UPD (Unabhängige Patienten-Beratung), denen sind diese makaberen "Spielchen" der gesetzlichen KK bereits bestens bekannt.
Telefon :
0800 - 011 77 22 / Mo - Fr von 10 - 18 Uhr, DO bis 20 Uhr
Er widersprach nur der Abmahnung, welche auf einmal nach 6 Monaten ins Haus flog, also Abmahnungsgrund lag 6 Monate zurück. Was ja schon mal nicht mehr zeitnah ist.
NAJA, ob das viel bringen wird weiß ich nicht, eine Entlassung ist normalerweise auch NICHT wegen einmaliger Abmahnung möglich, wie lange war er denn schon in der Firma, dass eine Abfindung in Frage gekommen wäre ???
Aus meiner Sicht hat man nach einem Kündigungsgrund gesucht, angeblich soll man noch mehr vorliegen haben, so das man sich auch um die Abfindung drückt.
Wenn er DAS nicht "aus der Welt schaffen" KANN, wird ihm nur das Arbeitsgericht helfen KÖNNEN...das hängt ihm sonst weiterhin an...
Ist ihm aber aufgrund der Krankheit alles egal ! ;-(
Verständlich, aber wenn man von irgendwelchen Finanzen LEBEN MUSS, die irgendein AMT zahlen SOLL, dann ist das leider KEIN ausreichender Grund, das einfach "so stehen zu lassen", um im Moment eine trügerische RUHE zu haben...
Er muss ja dann ALG I beantragen, aber wie sieht es aus, wenn er weiterhin krank ist ?
Er hat sich hoffendlich (auf Grund der schriftlichen Kündigung) schon "arbeitsuchend" gemeldet bei der AfA ???
Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, sonst gibt es dort schon den ersten Ärger, wegen verspäteter Meldung der Arbeislosigkeit.
Einen Antrag auf ALGI wird man ihm NICHT abnehmen, wenn (WEIL) er weiter KRANK ist und somit der Vermittlung NICHT zur Verfügung steht, DANN hat er sein (immer noch) zustehendes Krankengeld, von der KK in Anspruch zu nehmen, die AfA WÄRE (in diesem Falle) erst nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld dafür zuständig.
Das ist ja bei ihm aktuell noch nicht der Fall, nach Ablauf der KÜ-Frist zahlt ihm KEINER mehr was, wenn er NUR einen einzigen Tag OHNE (durchgegende!!!) AU-Bescheinigung ist (auch Wochenende /Feiertage absichern !!!), der aktuelle Anspruch ergibt sich ALLEINE DARAUS, dass er bei Beginn der AU noch in einem entsprechenden Versicherungs-Verhältnis(AG) gewesen ist.
Ein Anspruch über die AfA ist erst DANN gegeben, wenn er sich dort der Vermittlung zur Verfügung stellen KANN (also NICHT mehr AU ist), VORHER will ihn die AFA NICHT und er bekommt dort auch KEINEN Leistungs-Bescheid (mit SEHR VIEL Glück als Überbrückung, wenn das mit der KK erst mal nicht zu regeln ist).
OHNE Leistungs-Bescheid (von der AfA) IST er aber GAR NICHT mehr für KG versichert, da WÄRE er überhaupt NICHT mehr versichert...
Kann er nun versuchen bei der Agentur für Arbeit eine Umschulung zu bekommen, weil er im alten Beruf nicht mehr arbeiten kann ?
Ist evtl. der Rententräger zuständig ?
WER da nun konkret zuständig IST, das hängt von vielen persönlichen Dingen bei deinem Schützling ab, spielt aber eigentlich KEINE Rolle wenn er einfach DIREKT AN die Renten-Kasse (!!!) einen Antrag auf berufliche Reha stellt (mit seinem Arzt zusammen !!!), die AfA ist aktuell sowieso NICHT zuständig, weil er dort ja noch gar keine Leistungen bezieht.
Der "angefragte Leistungsträger" MUSS das Nötigenfalles an den aktuell zuständigen Leistungsträger weiterleiten, dort werden dann die entsprechen den weiteren Prüfungen eingeleitet.
NUR die Ansicht der eigenen Ärzte reicht dafür nämlich im Allgemeinen NICHT aus, dass ein Kostenträger eine Umschulung genehmigt die so (je nach Fachgebiet) um die 50 000 € oder mehr kosten wird.
Welche vorbereitenden Maßnahmen (Med. Reha, DRV-GA) da noch auf ihn zukommen KÖNNTEN, läßt sich im Moment noch nicht absehen, darüber entscheidet dann der zuständige Kostenträger, auf JEDEN FALL MUSS man auch für eine Umschulung ziemlich FITT und belastbar sein...
Die Aufforderung eine med. Reha zu beantragen kann /wird bei weiterer KG-Zahlung mit Sicherheit AUCH von der KK kommen, da wird dann demnächst der MDK feststellen, dass ihm NUR sowas HELFEN kann...MIR hat es NICHT geholfen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
