Liebes Feelein,
zur EKT kann ich dir NIX schreiben, wenn da allerdings schon bei Schlaganfall von abgeraten wird, dann würde ICH mich NICHT darauf einlassen.
Habe da allerdings noch nie wirklich drüber nachgedacht und hätte schon wegen meiner Pumpe eine tierischen Schiß davor, stelle mir das ein wenig vor wie die Kardioversion, die bei mir nach der Herz-OP gemacht wurde, wegen Rhythmusstörungen und Vorhofflimmern.
Ist auch ne Art Elektroschockbehandlung, aber eher so wie bei einem Herzstillstand die Wiederbelebung gemacht wird, NUR, dass ich KEINEN Herzstillstand hatte und das Ganze dann wohl auch nicht so ganz ungefährlich ist...
Mein Krankengeld läuft zum 23.7.11 aus und ich bin dann nicht mehr bei meiner KK versichert. Ist dies so üblich und was muß ich nun tun? Mich wieder beim Arbeitsamt arbeitslos melden?
Ja, du meldest dich bei der AfA (3 Monate vorher, also um den 20.4.2011) aber nicht weil du "arbeitslos" bist sondern weil du aus dem Krankengeld ausgesteuert wirst.
Schau mal hier rein und lies dich schon mal ein wenig schlau, da habe ich das an meinem Beispiel beschrieben, wie das dann läuft
viewtopic.php?f=7&t=224&hilit=nahtlosigkeit
Aktuell sind auch gerade Einige hier auf diesem Weg, weil sie bald KEIN Krankengeld mehr von der KK bekommen werden.
Mir steht noch für 12 Monate Alg1 zu, bin aber absolut nicht im Stande mich dem Markt mit seinem ganzen Procedere zu stellen. Ich schiebe jetzt schon Panik, wenn ich nur daran denke. Und von der DRV habe ich auch noch keine Antwort. Wo kann man sich dann krankenversichern? Oder bin ich dann wieder über das AA krankenversichert? Hilfe ...
GENAU, du bist dann über die AfA wieder krankenversichert, im Moment brauchst du dich da noch gar nicht drum kümmern, es reicht wenn du dich 3 Monate vor der Aussteuerung bei der AfA meldest.
BEVOR dich da irgendwer in die "Vermittlung" stecken kann, MUSS erst mal der Amtsarzt von der AfA eine Untersuchung machen und wenn der fesstellt, dass du NICHT in die Vermittlung kannst (wie bei mir) dann bekommst du trotzdem dein ALG auf Grund § 125 SGBIII
Mach dich nicht jetzt schon verrückt deswegen, was dann genau sein wird, hängt vor allem auch davon ab, wie und wann und ob bis dahin eine Entscheidung bei der DRV fällt!
Einen Anspruch auf deine 12 Monate ALGI hast du aber in JEDEM Falle, lies dir wirklich mal nach und nach die Sachen dazu durch und verfolge auch ein wenig die Infos/Beiträge aktuell von
@Vrori,
@deJUlla und
@angel, es läuft leider manches nicht immer so wie es sein sollte und man sollte auf einige Stolpersteine bei der AfA achten
Du hast aber noch VIEL Zeit dich darauf gründlich vorzubereiten und wenn Fragen offen sind, dann FRAGE, FRAGE, FRAGE und wer weiß, ob nicht durch einen Bescheid der DRV noch rechtzeitig alles wieder GANZ anders kommt
Liebe Grüße von der Doppeloma
