Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Welche Krankheiten, Maßnahmen und Möglichkeiten gibt es?
scottsdalegirl
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von scottsdalegirl » Mo 5. Nov 2012, 17:36

Willkommen im Club, Dinkelchen, mir geht es GENAU wie Dir. Meine Ärzte nehmen mich ÜBERHAUPT nicht ernst und ich weiß nicht, was ich machen soll. Und ich habe gerade die Unterlagen der ARGE vor mir liegen und frage mich, wie das enden soll... Ende Krankengeld am 31.12. und dann????
Ich bin nur verantwortlich für das, was ich schreibe, und nicht für das, was Du verstehst!

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Dinkelchen
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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mo 5. Nov 2012, 18:41

scottsdalegirl hat geschrieben:Willkommen im Club, Dinkelchen, mir geht es GENAU wie Dir. Meine Ärzte nehmen mich ÜBERHAUPT nicht ernst und ich weiß nicht, was ich machen soll. Und ich habe gerade die Unterlagen der ARGE vor mir liegen und frage mich, wie das enden soll... Ende Krankengeld am 31.12. und dann????
mein Beileid :troesten: aber die Kraft des Dinkels wird mir helfen und wenn ich das schaffe, dann du erst recht! sorry, bin gerade in Kampflaune was wohl u. a. auch an den momentanen US-Wahlen liegt :grinser:

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Di 6. Nov 2012, 00:32

huhu Doppeloma :umarm:
naja aber die SB beim JC/AA versuchen es sich zumindest auf diesem Wege einfach zu machen denn wer weiss villeicht gibbet bei der DRV ja doch noch was , wenns auch aus den letzem Jahrhundert ist :ic_down: :pfeif: :ic_down: :Ohnmacht:
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Di 6. Nov 2012, 21:04

Doppeloma hat geschrieben:was @Schahri da eingestellt hat ist völlig OK, musst natürlich deine eigenen Daten einfügen und dann bitte im Anhang das Schreiben von der AfA mitschicken (nicht anonym !!!), mehr ist da im Moment nicht nötig. :ic_up:
EMail habe ich heute verschickt. Danke für eure Hilfe <3


P.S.: Aus gegebenem Anlaß bitte ich euch an folgender Umfrage teilzunehmen: viewtopic.php?f=39&t=3583
Lieben Dank an alle die ihre Stimme abgeben.

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 7. Nov 2012, 03:17

Aus gegebenem Anlaß bitte ich euch an folgender Umfrage teilzunehmen:
Ich habe gar kein Handy - geschweige denn ein SmartPhone :groehl:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Do 8. Nov 2012, 14:33

Habe heute Antwort aus Nürnberg erhalten. Meine Beschwerde hätte ich mir sparen können:


Sehr geehrtes Dinkelchen :icon_e_wink: ,

ich bedauere sehr, dass Sie mit der Zusammenarbeit Ihrer Agentur für Arbeit nicht zufrieden sind. Ihrer Email entnehme ich, dass Sie die Auffassung vertreten, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 145 SGB III zu haben. Ein Verweis auf Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sei nicht rechtens.

Gerne werde ich Ihnen zur Thematik des § 145 nähere Informationen erteilen.

Allgemein darf ich Ihnen mitteilen, dass Arbeitslosengeld grundsätzlich nur gewährt werden kann, wenn der Antragsteller neben der Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit).

Die Verfügbarkeit umfasst unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, dass er in der Lage ist, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung auszuüben.

Eine Ausnahme bildet die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), bis 31. März 2012 war diese Regelung in § 125 SGB III zu finden.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gem. § 145 SGB III auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.

Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das bedeutet, dass § 145 SGB III die Arbeitslosigkeit fingiert, wenn der Arbeitslose für mehr als sechs Monate in seiner Leistungsfähigkeit so gemindert ist, dass er keine marktübliche versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben kann. Bevor über den Anspruch entschieden werden kann, ist allerdings die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erforderlich, der zu der Frage der Minderung der Leistungsfähigkeit und ihrer Dauer zeitnah Stellung nimmt.

Bevor über den Anspruch entschieden werden kann, ist die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens zwingend erforderlich. Die Vorlage der Schweigepflichtentbindung erleichtert die Arbeit des ärztlichen Dienstes, da dieser die Befundunterlagen direkt vom behandelnden Arzt einholen kann. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie verfügbare (ärztliche) Gutachten selbst vorlegen.

Ich hoffe, ich konnte ihnen darlegen, dass in Ihrem Fall die ärztliche Begutachtung erforderlich ist, eine Bewilligung erst nach Auswertung des Gutachtens erfolgen kann.

Ein Verweis auf Antragstellung für Leistungen nach dem SGB II ist durchaus rechtens. Die Agentur für Arbeit ist Ihrer Beratungspflicht vollumfänglich nachgekommen.

Ich hoffe, diese Erläuterung hilft Ihnen weiter und würde mich freuen, wenn Sie die Handlungsweise der Agentur für Arbeit verstehen.

Dem zentralen Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit liegen allerdings die relevanten Unterlagen und Leistungsanträge nicht vor. Die Führung der betreffenden Unterlagen und Entscheidungen über Leistungsansprüche obliegt ausschließlich den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit.

Ich werde Ihren Sachverhalt überprüfen lassen. Danach erhalten Sie eine abschließende Antwort.

Für Ihre weitere persönliche Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.


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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 8. Nov 2012, 19:50

Hallo Dinkelchen, :smile:

war doch sehr fleißig der dir geantwortet hat, da habe ich schon kürzere Antworten gesehen.

Aber Gesetze abdrucken ist ja auch nicht SOOO schwer...

Da gibt es noch "Nachschlag" melde mich später nochmal dazu...denn die Frage WARUM du erst zum Arzt sollst, wurde ja gar nicht beantwortet und, dass man Gesundheits-Unterlagen (zur Unterstützung des ÄD) einreichen SOLLTE heißt ja NICHT, dass man das MUSS...

Bis später liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Do 8. Nov 2012, 23:17

Doppeloma hat geschrieben: Da gibt es noch "Nachschlag" melde mich später nochmal dazu...denn die Frage WARUM du erst zum Arzt sollst, wurde ja gar nicht beantwortet und, dass man Gesundheits-Unterlagen (zur Unterstützung des ÄD) einreichen SOLLTE heißt ja NICHT, dass man das MUSS...
Da hast du auch wieder recht. Ist mir witzigerweise überhaupt nicht aufgefallen. War wohl etwas überrollt von dieser ewig langen Antwort :Ohnmacht:
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Andere Frage. Wie lasst ihr euch eure Gesundheitsunterlagen von der AfA bestätigen? Ich frage weil der Umschlag ja verschlossen abgegeben wird..

Danke,
Dinkelchen

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Fr 9. Nov 2012, 12:38

Nachtrag: Die Frage hat sich erledigt. Unterlagen liegen beim Amt.

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Re: Angst vor Gang zur AA zwecks ALG

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 10. Nov 2012, 02:32

Hallo Dinkelchen, :smile:
Nachtrag: Die Frage hat sich erledigt. Unterlagen liegen beim Amt.
AHA... :aha: ES GEHT ALSO DOCH... :jaa: :cool:
Ich werde Ihren Sachverhalt überprüfen lassen. Danach erhalten Sie eine abschließende Antwort.
Im Prinzip habe ich sowas geahnt, den anderen Schmuß hätte der sich eigentlich schenken können, ich wollte dir nur keine Hoffnungen machen, die sich vielleicht nicht erfüllen...die tun immer so als könnten sie gar nichts machen, aber die Leute VOR ORT bekommen einen Gong und plötzlich geht dann doch was... :applaus:

Von wegen der Verweis auf ALG II war "Erfüllung der Informations-Pflichten", für WIE BLÖDE halten die uns eigentlich alle...die WISSEN auch ganz genau, dass vom JC als Erstes eine Bescheinigung der AfA verlangt wird, dass man dort keine Ansprüche hat, das hat nämlich generell Vorrang vor ALG II ... :keule: :keule: :keule:

Dann kannst du ja beruhigt ins Wochen-Ende gehen. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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