Hallo,
ich habe von meiner KK die Info bekommen,das ich erst am Ende des KG Bezuges einen Brief darüber bekomme,und ich mich so beim Arbeitsamt melden soll.
Stimmt das so?
Und wann muss man sich melden?
MEine Aussteuerung wäre Mitte März.
LG
majosu
ALG 1/Aussteuerung
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Re: ALG 1/Aussteuerung
Hallo,
arbeitssuchend kannst du dich schon jetzt melden, arbeitslos erst am Tag nach der Aussteuerung (Unterlagen dazu bekommt man schon vorher).
Normal meldet sich die GKV 3 Monate vor der Aussteuerung und dann geht man damit zum Arbeitsamt und dann fängt das ganze Prozedre mit §125 SGB III an.
Unter Umständen werden dann Gesundheitsfragebogen und Entbindungen bzgl. ärztlicher Schweigepflicht abverlangt. Ist denn ein Rentenantrag in deinem Fall bereits anhängig? Denn auf Gutachten der DRV greifen die gerne zurück um sich ein eigenes Gutachten zu sparen.
Gruss
Chelley
arbeitssuchend kannst du dich schon jetzt melden, arbeitslos erst am Tag nach der Aussteuerung (Unterlagen dazu bekommt man schon vorher).
Normal meldet sich die GKV 3 Monate vor der Aussteuerung und dann geht man damit zum Arbeitsamt und dann fängt das ganze Prozedre mit §125 SGB III an.
Unter Umständen werden dann Gesundheitsfragebogen und Entbindungen bzgl. ärztlicher Schweigepflicht abverlangt. Ist denn ein Rentenantrag in deinem Fall bereits anhängig? Denn auf Gutachten der DRV greifen die gerne zurück um sich ein eigenes Gutachten zu sparen.
Gruss
Chelley
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Re: ALG 1/Aussteuerung
HAllo,
das ist das Problem, ich bekomme keinen Brief der GKV 3 Monate vor Aussteuerung sondern unmittelbar davor.
Ich habe noch keinen Rentenantrag gestellt.
LG
majosu
das ist das Problem, ich bekomme keinen Brief der GKV 3 Monate vor Aussteuerung sondern unmittelbar davor.
Ich habe noch keinen Rentenantrag gestellt.
LG
majosu
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Re: ALG 1/Aussteuerung
Hallo majosu,
Die KK sind schon verpflichtet dir das RECHTZEITIG mitzuteilen und NICHT erst wenn es soweit ist, schließlich muss bei der AfA auch erst mal ein Antrag auf ALGI gestellt und bearbeitet werden.
Bitte wende dich mal an die UPD (Unabhängige Patientenberatung) deswegen und/oder richte eine schriftliche Anfrage/Beschwerde zu dieser Auskunft an die übergeordnete Stelle deiner KK (Bezirksdirektion /Landesdirektion), kein Kranker ist verpflichtet, den genauen Tag der Aussteuerung SELBER herauszufinden.
UPD-Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr 10 - 18 Uhr
Die AfA wird dir mitteilen, dass du mit dem Bescheid von der KK wiederkommen sollst, VORHER interessiert die dort deine Aussteuerung nicht.
Bekommst du den Bescheid NICHT 3 Monate vorher, dann KANNST du dich dort erst (umgehend) melden, wenn du den Bescheid bekommen hast (da steht ja dann das Ausstellungs-Datum drauf!), auch die KK hat in der Hinsicht Pflichten einzuhalten.
Ich mußte allerdings auch selber aufpassen, weil man mir das endgültige Datum der Aussteuerung schon ca. 9 Monate VOR dem Termin in einem Widerspruchs-Schreiben mitgeteilt hatte.
Man versuchte mich rechtswidrig vorzeitig auszusteuern, aber ich habe es gemerkt
und mich dagegen gewehrt, meinem Widerspruch wurde stattgegeben und die Aussteuerung "nach erneuter Prüfung der vorliegenden Unterlagen" auf den XX.XX.XXXX festgelegt.
Da MUSSTE ich das dann selber "im Blick" behalten, noch ein Schreiben dazu bekam ich dann später NICHT mehr, habe mich dann 3 Monate vor diesem Tag X bei der AfA damit gemeldet und das war dann OK so.
Liebe Grüße von der Dopeloma

mag sein, dass deine KK dir diese Information erst später schickt, ZU kurz vor der Aussteuerung dürfen die das aber auch nicht machen, denn wie du schon richtig feststellst, will die AfA bei der Meldung diesen Bescheid der KK vorgelegt haben.das ist das Problem, ich bekomme keinen Brief der GKV 3 Monate vor Aussteuerung sondern unmittelbar davor.
Ich habe noch keinen Rentenantrag gestellt.
Die KK sind schon verpflichtet dir das RECHTZEITIG mitzuteilen und NICHT erst wenn es soweit ist, schließlich muss bei der AfA auch erst mal ein Antrag auf ALGI gestellt und bearbeitet werden.
Bitte wende dich mal an die UPD (Unabhängige Patientenberatung) deswegen und/oder richte eine schriftliche Anfrage/Beschwerde zu dieser Auskunft an die übergeordnete Stelle deiner KK (Bezirksdirektion /Landesdirektion), kein Kranker ist verpflichtet, den genauen Tag der Aussteuerung SELBER herauszufinden.
UPD-Telefon : 0800 - 011 77 22 / Mo - Fr 10 - 18 Uhr
Die AfA wird dir mitteilen, dass du mit dem Bescheid von der KK wiederkommen sollst, VORHER interessiert die dort deine Aussteuerung nicht.
Bekommst du den Bescheid NICHT 3 Monate vorher, dann KANNST du dich dort erst (umgehend) melden, wenn du den Bescheid bekommen hast (da steht ja dann das Ausstellungs-Datum drauf!), auch die KK hat in der Hinsicht Pflichten einzuhalten.
Ich mußte allerdings auch selber aufpassen, weil man mir das endgültige Datum der Aussteuerung schon ca. 9 Monate VOR dem Termin in einem Widerspruchs-Schreiben mitgeteilt hatte.
Man versuchte mich rechtswidrig vorzeitig auszusteuern, aber ich habe es gemerkt

Da MUSSTE ich das dann selber "im Blick" behalten, noch ein Schreiben dazu bekam ich dann später NICHT mehr, habe mich dann 3 Monate vor diesem Tag X bei der AfA damit gemeldet und das war dann OK so.
Liebe Grüße von der Dopeloma

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