Hallo zusammen,
als ich meinen GdB beantragt habe, legte ich bewusst zur zusätzlichen Information für das Versorgungsamt „Lesestoff“ über das Krankheitsbild bei, den ich von einem Borreliosespezialisten hier in der Nähe erhalten habe.
In mein Anschreiben habe ich damals auch folgenden Textabsatz aufgenommen:
Mir ist bekannt, dass die Einstufung in Schwerbehindertenangelegenheiten nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ erfolgt. Sollten aufgeführte Beschwerdebilder (wie z. B. Borreliose oder Chronische Polyarthritis) nicht in der GdS-Tabelle enthalten sein, bitte ich die Einstufung entsprechend den „Allgemeinen Hinweisen zur GdS-Tabelle, Teil B, Punkt 1, Satz b“ in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen vorzunehmen.
Was soll ich sagen: Im Antrags- und Widerspruchsverfahren wurde das alles schlichtweg ignoriert. Jetzt im Klageverfahren hat so ne Versorgungsärzte-Trulla ein GA nach Aktenlage über mich verfasst, in dem steht:
„Im Übrigen sind die verstärkten Schmerzen und Gelenkbeschwerden als somatoforme Schmerzstörung zu beurteilen.“
Für die Aktenlage hatte ich in diesem Fall leider selber gesorgt. Das war noch vor der Zeit, als ich hier im Forum gute Tipps bekam. Trotzdem stand in keiner der überlassenen Unterlagen irgendwas von somatoformen Schmerzstörungen. Das hat sich die Gute einfach zusammenphantasiert.
Kurz und gut: GdB mit Borreliose – gibbet nicht! Statt dessen soll uns der „Morbus Bahlsen“ aufgequatscht werden (Morbus Bahlsen = ein anner Waffel haben).
